Crafter Delle Versicherungsschaden

Hallo, ich habe mir einen Transporter geliehen und bin ausgestiegen ( beifahrerseite - schon ziemlich unglaubwürdig, aber wollte halt nicht ums Auto gehen). ... Da hab ich die Tür gegen einen Pfosten geknallt und dadurch ist eine delle entstanden. Das sieht jetzt so aus, als ob ich gegen den Pfosten gefahren bin. Ich möchte das meiner Versicherung melden, bei Schäden versichert sind, bei denen ich das Fahrzeug nicht " gefahren" bin. Ich hab aber Angst, dass mich die Versicherung wegen betrug anzeigt, weil das den Anschein erweck, ich wäre gegen den Pfosten gefahren. Und ich traue mich fast nicht, den Schäden zu melden, bei dem, was ich alles im.Internet gelesen habe.
Gibt es denn überhaupt Unterschiede bei den Dellen? So dass man zweifelsfrei beweisen kann, dass ich nicht gefahren bin? Das würde mich beruhigen. Also melden oder lieber selbst bezahlen?

Bildanhang auf Wunsch des TE erntfernt - twindance/MT-Moderation

Beste Antwort im Thema

Hast Du das Fahrzeug denn noch in Gewahrsam?
Dann mal der halbseidene Weg:
Sprich mit dem Schaden doch zunächst mal bei einem sog. Beulendoktor vor.
Vielleicht ist der Schaden für wenig Geld unsichtbar reparabel?

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@TE
Wo ist dein Problem?

Du bist Gewerbetreibender, hast sicherlich diverse Versicherungen und wirst diese wohl kaum direkt über das Internet abgeschlossen haben.

Wende dich an deinen Makler/Versicherungsagenten. Schildere diesem wahrheitsgemäß den genauen Sachverhalt. Besteht Versicherungsschutz, wird der Schaden reguliert. Ist der Sachverhalt nicht über deinen Vertrag abgedeckt, wird dir das dein Versicherer schon mitteilen.

Nur wenn du an der Schadenschilderung "drehst" oder dies beabsichtigst, könntest du dir Probleme einhandeln. Und in der Tat kann das auch bis zu einer Strafanzeige führen.

Zitat:

@xAKBx schrieb am 13. Mai 2015 um 16:45:47 Uhr:


@TE
Wo ist dein Problem?

Du bist Gewerbetreibender, hast sicherlich diverse Versicherungen und wirst diese wohl kaum direkt über das Internet abgeschlossen haben.

Warum nicht? für "Allerweltsgewerbe" gibt es auch Onlinerechner/Internetabschlüsse

Zum Schaden, also ich sehe da nichts was auf Beschädigung während der Fahrt hindeutet, da fehlen eindeutig diese Schleifspuren.

Genaueres kann dir aber nur die Versicherung sagen.
Meine Meinung ist, dass das Aussteigen zum Fahren gehört -->Fahrzeugversicherung. Betriebshaftpflicht meint eher du knallst mit einer Schubkarre auf´m Bau gegen ein Fahrzeug oder der Gabelstapler verursacht eine Kaltverforumg.😉

Zitat:

Der Schaden ist bei der Benutzung des Fz entstanden.
Der Privathaftpflicht müsste man etwas anderes sagen.
Auch der Gewerbehaftpflicht kann man nicht die Wahrheit sagen,
der Schaden entstand beim Aussteigen.
Aussteigen gehört zur Nutzung des KFZ.

Naja ... die Versicherung wird mir ja wohl kaum Glauben, dass ich gestolpert bin und die Delle mit meinem Kopf reingehauen habe 😁 ... ich wollte schon realistisch bleiben! Das "Aussteigen" erfolgte auf der Beifahrerseite - d.h. ich habe den Wagen dort nicht als Fahrer genutzt. Die Versicherung prüft gerade ... habs einfach gemeldet.

der richtige Weg, Schaden melden und es so schildern wie es entstanden ist.
Nichts ist schlimmer als wenn man schon versucht sich vorab alles so zu drehen wie man meint das es passt.

Wenn in deinem Vertrag solche Beschädigungen abgedeckt sind ist doch gut

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