CLS400 SB 4-matic, Baumuster: 218.967 ...

Mercedes CLS X218

Hallo an alle 400er Besitzer.

Gibt es jemanden in diesen heiligen Hallen des Forums, der einen CLS400 SB 4-matic mit 3,0l-Biturbo-Maschine besitzt?

Baumuster 218.967

Ich weiß, es ist die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen, aber wer weiß...

Liebe Grüße, Jürgen

8 Antworten

Hallo Jürgen ! Ich habe meinen 400 er SB kürzlich veräußert 218.968. Ggf kann ich dir trotzdem Helfen wenn du die Frage formulierst. Gruß

Also, es geht um folgendes.

Mein CLS400 SB 4-matic ist ein Russland-Re-Import.
Wie viele Außer-EU-Fahrzeuge gab es diesen mit dem 2996ccm Biturbo-Motor 218.967 (mglw. wegen der Luxussteuer über 3l Hubraum)
Leistung 333PS.

Es gibt scheinbar kein Vergleichsfahrzeug, das eine Anhängelast freigegeben hätte. Ein etwaiger Umbauumfang für eine Anhängelast wurde nie geprüft oder beschrieben.

Einzig die Bürokratie ist da im Weg.

Nun bin ich auf der Suche nach Machbarkeit...
Denn der Rohbau und das meiste andere ist ja schließlich gleich.

Schau mal unter Punkt 18

20190401_211758.jpg

Danke Daniel,

so wie es aussieht müssten die Daten vom 218.968 sein (3,5l, 333PS)
Ich hoffe daß ich eine Prüforganisation finde, die mir weiterhilft.
MB hat den 3,0l-Motor wahrscheinnlich einfach nicht geprüft und gibt somit keine Herstellerbescheinigung aus.

Gruß, Jürgen

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Das hat nichts mit einer Prüfung von Daimler zu tun.

Ein KFZ-Hersteller benötigt für jeden Fahrzeugtyp, der in der EU zugelassen werden soll, eine EU-Typgenehmeigung. Diese wird von den nationalen Verkehrsbehörden eines EU-Staates (i.d.R. desjenigen in dem der Hersteller seinen Hauptsitz hat) nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dafür muß der Hersteller alle Unterlagen (Maße, Gewichte, Gestatltfestigkeitsgutachten, Crashtests, Abgasgutachten, Konformitätserklärungen, Umweltgutachten, EMV-Gutachten, Emissions-Gutachten und und und... ) bei der genehmigenden Behörde vorlegen. Und er muss diese Prüfung und Genehmigung, die mit erheblichem Aufwand verbunden ist, natürlich auch bezahlen.

Wenn man jetzt z.B. einen Japan-500er reimportiert, dann kann Mercedes - unter der Voraussetzung, daß es das Modell, samt entsprechender EU-Typgenehmeigung, auch in der EU gegeben hat - eine Bescheinigung ausstellen.
In der steht dann "Hiermit bestätigen wir als Hersteller, daß das Reimport-Fahrzeug mit der FIN XYZ1234567890 mit dem Technischen Zustand und Bauzustand der Konstruktion eines Fahrzeuges mit der EU-Typgenehmeigung EU*08154711* übereinstimmt. Mit Ausnahme der vorderen und hinteren Beleuchtungs-Einheiten, sowie blablabla".
Mit dieser Bescheinigung wird die technische Abnahme beim TÜV und Zulassung des Fahrzeuges beim Verkehrsamt deutlich vereinfacht.

Da der 218.967 aber niemals in einem EU-Land angeboten wurde, weil er niemals dafür vorgesehen war, hat sich Daimler die zehntausende Euro teure EU-Typgenehmeigung für dieses Baumuster verkniffen - was hätten sie damit auch anfangen sollen?
Für Rußland, Ex-GUS-Länder und Vorderasien brauchte man ja ohnehin die jeweils dort verlangten nationalen Genehmigungen.

Demzufolge kann Mercedes auch keine Bescheinigung zur Übereinstimmung mit der entsprechenden EU-Typgenehmeigung ausstellen, weil die für dieses Baumuster schlicht und einfach nicht existiert.
Und da es das Modell 218.967 in Rußland usw. nie mit einer AHV gegeben hat, gibt es dafür in den Nicht-EU-Genehmigungenauch keine Anhängelast-Daten.

Deshalb erscheint mir das Vorlegen entsprechender Vergleichs-Unterlagen (in diesem Fall der Anhängelasten z.B. vom 218.959 (EU-350 SB), 218.968 (EU 400 4MATIC SB) und 218.991 (EU 500 4MATIC SB) zur Abnahme der sinnvolle Weg zu sein - damit kannst Du nachweisen, daß die Werksmäßige AHV, die Du nachrüsten willst, sowohl bei größeren/schwereren, vergleichbaren und kleineren/leichteren Baumustern verbaut wurde und die gleichen Anhängelasten eingetragen hat.

Also nichts anderes, als wenn man sich z.B. S-Klasse-Felgen per Einzelabnahme auf einer E-Klasse eintragen lässt - dafür gibt es ja auch keine Bescheinigung von Mercedes. Und deshalb arbeitet man auch dabei ggf. mit Vergleichsdaten bezgl. Gewicht und Fahrleistungen.

Das sollte man aber unbedingt vorher persönlich mit dem zuständigen Prüf-Ingenieur absprechen, um sicherzustellen, daß er sich darauf einlässt und daß es keine Probleme gibt.

Zitat:

@211222 schrieb am 16. März 2021 um 16:01:16 Uhr:


Das hat nichts mit einer Prüfung von Daimler zu tun.

Ein KFZ-Hersteller benötigt für jeden Fahrzeugtyp, der in der EU zugelassen werden soll, eine EU-Typgenehmeigung. Diese wird von den nationalen Verkehrsbehörden eines EU-Staates (i.d.R. desjenigen in dem der Hersteller seinen Hauptsitz hat) nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dafür muß der Hersteller alle Unterlagen (Maße, Gewichte, Gestatltfestigkeitsgutachten, Crashtests, Abgasgutachten, Konformitätserklärungen, Umweltgutachten, EMV-Gutachten, Emissions-Gutachten und und und... ) bei der genehmigenden Behörde vorlegen. Und er muss diese Prüfung und Genehmigung, die mit erheblichem Aufwand verbunden ist, natürlich auch bezahlen.

Wenn man jetzt z.B. einen Japan-500er reimportiert, dann kann Mercedes - unter der Voraussetzung, daß es das Modell, samt entsprechender EU-Typgenehmeigung, auch in der EU gegeben hat - eine Bescheinigung ausstellen.
In der steht dann "Hiermit bestätigen wir als Hersteller, daß das Reimport-Fahrzeug mit der FIN XYZ1234567890 mit dem Technischen Zustand und Bauzustand der Konstruktion eines Fahrzeuges mit der EU-Typgenehmeigung EU*08154711* übereinstimmt. Mit Ausnahme der vorderen und hinteren Beleuchtungs-Einheiten, sowie blablabla".
Mit dieser Bescheinigung wird die technische Abnahme beim TÜV und Zulassung des Fahrzeuges beim Verkehrsamt deutlich vereinfacht.

Da der 218.967 aber niemals in einem EU-Land angeboten wurde, weil er niemals dafür vorgesehen war, hat sich Daimler die zehntausende Euro teure EU-Typgenehmeigung für dieses Baumuster verkniffen - was hätten sie damit auch anfangen sollen?
Für Rußland, Ex-GUS-Länder und Vorderasien brauchte man ja ohnehin die jeweils dort verlangten nationalen Genehmigungen.

Demzufolge kann Mercedes auch keine Bescheinigung zur Übereinstimmung mit der entsprechenden EU-Typgenehmeigung ausstellen, weil die für dieses Baumuster schlicht und einfach nicht existiert.
Und da es das Modell 218.967 in Rußland usw. nie mit einer AHV gegeben hat, gibt es dafür in den Nicht-EU-Genehmigungenauch keine Anhängelast-Daten.

Deshalb erscheint mir das Vorlegen entsprechender Vergleichs-Unterlagen (in diesem Fall der Anhängelasten z.B. vom 218.959 (EU-350 SB), 218.968 (EU 400 4MATIC SB) und 218.991 (EU 500 4MATIC SB) zur Abnahme der sinnvolle Weg zu sein - damit kannst Du nachweisen, daß die Werksmäßige AHV, die Du nachrüsten willst, sowohl bei größeren/schwereren, vergleichbaren und kleineren/leichteren Baumustern verbaut wurde und die gleichen Anhängelasten eingetragen hat.

Also nichts anderes, als wenn man sich z.B. S-Klasse-Felgen per Einzelabnahme auf einer E-Klasse eintragen lässt - dafür gibt es ja auch keine Bescheinigung von Mercedes. Und deshalb arbeitet man auch dabei ggf. mit Vergleichsdaten bezgl. Gewicht und Fahrleistungen.

Das sollte man aber unbedingt vorher persönlich mit dem zuständigen Prüf-Ingenieur absprechen, um sicherzustellen, daß er sich darauf einlässt und daß es keine Probleme gibt.

Super ! Sehr ausführliche Darlegung.
nun kapiert jeder... sogar ich, daß es für den Hersteller wenig Sinn macht. ;-)

Ich habe heute mit diversen Prüforganisationen gesprochen.
Einer macht mir gerade viel Hoffnung.
Mal sehen was draus wird.
Er erklärte mir das Thema ähnlich wie Du soeben.

Danke nochmals.

So, also das Gutachten für die Eintragung der Anhänge- bzw. Stützlast habe ich nun bei der GTÜ bekommen.
Kostenpunkt 30€.

Das war ein guter Tip!

Jetzt freu ich mir erstmal ein Loch ins Hemd :-)))

Sehr schön, erster Schritt erfolgreich gemacht!

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