CLK Scheinwerfer
Hi @ all
Plane in kürzester Zeit mir für meinen CLK 200K die frontscheinwerfer ersetzen zu lassen gedacht hatte ich an etwa *BILD*
Hat jemand von euch evtl. schon diese Scheinwerfer oder plant sie jemand anzuschaffen .
Einfach alles Posten was ihr darüber wisst und was hilfreich bei der kaufentscheidung sein könnte.
Optisch natürlich hin hingucker im gegensatz zu den standart leuchten.
Mit freundlichen Grüssen
Beste Antwort im Thema
Alles Quatsch! Es gibt Richtlinien, die einzuhalten sind, Ende. Diese angeblichen Gutachten und ABEs sind ungültig.
Komisch, das steht bei der ebay Auktion dabei, beißt sich das nicht? 😁
Zitat:
Denn jetzt trägt Euch leider eine Umrüstung kein Tüv Prüfer mehr ein
Ich lach mich weg!
Für was ist denn eine ABE oder ein Gutachten? 😉
Also nochmal: Wer nicht ganz verdummt ist, liest sich mal in die Geschichte rund um Xenon ein und sieht dann recht schnell, das hier nur versucht wird, Geld aus der Tasche zu ziehen....
Zum Beispiel wäre eine Umrüstung nur dann grundsätzlich möglich, wenn es dieses Fahrzeug auch mit Original Xenon gab! Grundsätzlich wäre dann auch zwingend eine aut. Leuchtweitenregulierung sowie Reinigungsanlage notwendig! Dies ist Teil des Gesetzestextes.
Irgendwelche angeblichen ebay Sachen machen das ganze nicht legal!!
Und die Sache mit den "e" Prüfzeichen und ebay Teilen, egal ob das Scheinwerfer, Rückleuchten oder sonst was ist lassen wir mal ganz schnell außer Acht, da hilft auch den ewigen Besserwissern bereits ein kleiner Blick in Google, das spricht Bände (ohne LWR, selbst einpassen von Stellmotoren usw.)! Da stehen einem die Haare zu Berge.
Zitat:
( man muss halt nur drauf achten linsenscheinwerfer "s" brenner zu verwenden und bei nicht linsenscheinwerfer "r" brenner zu verwennden )
Dazu müsstest du aber auch
geprüfteScheinwerfer einbauen, die bereits eine Fassung für Xenon Brenner, egal ob D2R oder D2S, haben! Alles was bei ebay angeboten wird hat erst mal eine H7 Fassung, dort passen dann auch nur die
nichtzugelassenen H7 Brenner rein, auch die wiederum gibt es nur und ausnahmslos
nichtgeprüft und
nichtzugelassen..... 😁😁
Eigentlich ist das allen klar, aber irgendwie möchte das keiner wahrhaben, die Menschheit ist schon komisch und läuft oft mit Scheuklappen durch die Gegend, obwohl das so offensichtlich ist!
Damit jetzt nicht gleich wieder auf mich eingeprügelt wird, bitteschön:
Zitat:
Auf legalem Wege lassen sich heute nur sechs verschiedene Pkw-Modelle mit Xenon-Abblendlicht nachrüsten: Mercedes-Benz E-Klasse, 5er BMW sowie Ford Focus, Audi A3, VW Golf und Opel Astra - jeweils ab Baujahr 1998 und ausschließlich mit Umbausätzen der Firma Hella. Für den BMW-Fünfer und die Mercedes-E-Klasse sind Originalteile erhältlich, die Kompakten können auf einen Modulbaukasten zurückgreifen: Dabei sind die Scheinwerfer-Einsätze immer gleich, nur der Einbaurahmen ist fahrzeugspezifisch. Die Preise verstehen sich immer inklusive automatischer Leuchtweitenregelung, für die Scheinwerfer-Dusche werden bei den Kompakten 165,50 Euro fällig, bei der E-Klasse 189 Euro und beim Fünfer 257 Euro – falls noch nicht vorhanden.
llegales Xenonlicht blendet wie Fernlicht
Nicht enthalten ist der Einbau. Für begabte Bastler ist er in Eigenregie möglich, eine Werkstatt benötigt etwa vier Stunden. Schneller klappt der Einbau eines jener dubiosen Xenon-Umbausätze, mit denen Zubehörfirmen vor allem über das Internet einen schnellen Euro machen wollen. Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben – fertig. So was ist natürlich nicht erlaubt. Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe.
Das Risiko, dass etwas passiert, ist hoch. Denn bei Versuchen wurde festgestellt, dass die Blendwirkung solcher Xenon-getunten Normalscheinwerfer 100-fach höher liegt – das entspricht vollem Fernlicht. Fährt der Gegenverkehr deshalb in den Graben oder passiert womöglich Schlimmeres, wird es eng für den Freund illegalen Xenonlichts. Zumal auch das Kraftfahrtbundesamt inzwischen diese Problematik erkannt und die Polizei darauf hingewiesen hat.
Die Anbieter stört das wenig. MTEC zum Beispiel gaukelt gar das Vorhandensein eines TÜV-Gutachtens vor, und Target Automotive behauptete auf der Automechanika uns gegenüber dreist, ihr Xenon-Set erhielte demnächst eine holländische ECE-Zulassung. Wie denn, bitte, ohne automatische Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage? Hauptsache, der Kunde glaubt solche Märchen – und bezahlt.
Die rechtlichen Folgen darf er dann alleine ausbaden, denn die Hersteller haben sich abgesichert: Auf der Rückseite des Target-Prospekts steht ganz klein der Hinweis, dass der Xenon-Umbau nur für Offroad- und Rallyezwecke gestattet ist. Also: Finger weg von solchem Bastelschrott, wenn Licht nicht zum Sicherheitsrisiko werden soll.
Zitatende. Quelle: *LINK*
Meine Herren, hier sollten doch eigentlich nur erwachsene Menschen schreiben, die einen Führerschein besitzen und der Google Suche mächtig sind, oder? Keine 2 Minuten Suche und den Schwachsinn entlarvt, Jungens, erst Hirn einschalten und dann Glauben. 🙄🙄
Selbst bei ebay (!) finden sich Hinweise:
*LINK*
Zitat:
ich selbst bin nun drei jahre mit solch einer umrüstung unterwegs (allerdings nich im clk ) ,
und ich bin auch kein anbieter der beiden ebay angebote .
Super Chris! Hättest das Geld besser in Großbuchstaben investiert und den Text rücksichtsvoller verfasst. Aber du gehörst auch zu denen, die Nachts mit Blendlicht rumfahren und sich über Ihr tolles Licht freuen, egal ob andere geblendet werden. Steht das auch im Zusammenhang mit deinen Bemühungen beim Texte verfassen? Wirkt auf mich ähnlich Scheissegal....
Sogar bei Motortalk hab ich was gefunden!
58 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Shottky
Also ich lese darin nur, dass man vor dem 1. April 2000 sein Fahrzeug mit Gasentladungslampen (Xenon) umrüsten durfe und keine ALWR und keine SWA einbauen musste. Alles was man nach dem 1. April ohne ALWR und SWA umrüstet ist ILLEGAL. Ganz egal, welches Bj. das Auto hat!Zitat:
Original geschrieben von Thinky123
In dem Dokument lese ich von einer Übergangsvorschrift, die auf bestimmte Fahrzeuge anzuwenden ist. Ich kann jedoch nichts dazu finden, was diese Übergangsvorschrift denn im Detail für diese bestimmten Fahrzeuge bedeutet. Bin ich nur schwer von Begriff für diese Beamtentexte oder fehlt da noch etwas? 😁
Nicht ganz, du hast Nr. 2 vergessen!
Alle Fahrzeuge die Vor dem 01.07.2000 eine Betriebserlaubnis bekommen haben. Sprich das erste mal zugelassen wurden 😁 dürfen auch.
Nummer 2 ist zum Glück eine "ODER-Vorschrift und keine UND-Vorschrift"
Wenn du jetzt so ein FZG umrüstest und zum Tüv fährst, wird dir lediglich ein geringer Mangel am FZG attestiert und alles ist PRIMA 😁
Sind Deutsche Gesetzesänderungen nicht manchmal toll *ROFL*
Wenn du jetzt ein FZG umrüstest greift für mein Verständnis aber wiederum Nummer 1. (Auto bereits im Verkehr und nach April 2000 auf Xenon umgebaut)
Ob das dann "nur" ein geringer Mangel ist oder nicht sei mal dahingestellt, "richtig erlaubt" ist es jedenfalls nicht.
Zitat:
Original geschrieben von CLK230FAHRER
Nicht ganz, du hast Nr. 2 vergessen!Alle Fahrzeuge die Vor dem 01.07.2000 eine Betriebserlaubnis bekommen haben. Sprich das erste mal zugelassen wurden 😁
Wenn du jetzt so ein FZG umrüstest und zum Tüv fährst, wird dir lediglich ein geringer Mangel am FZG attestiert und alles ist PRIMA 😁
Sind Deutsche Gesetzesänderungen nicht manchmal toll *ROFL*
Nein, ich habe 2 nicht vergessen!
Auch wenn diese Gesetze für Autos die vor dem 1. Juli 2000 zugelassen wurden nicht gilt, darfst du trotzdem seit dem 1. April kein Xenon mehr in Fahrzeuge nachrüsten ohne die Reinigunsanlage und die Leuchtweitenregulierung.
Und wenn dein CLK nach April 2000 Zugelassen wurde und du mit Xenon und ohne die restlichen Dinge beim Tüv auftauchst, brauch der Prüfer nur 1 und 1 zusammenzählen und weiß, dass du das Xenon nach April 2000 nachgerüstet hast! Und wenn er sich dann das Nachrüstset anguckt und irgendeinen Hinweis auf das Herstellungsdatum findet, hast du ebendso die Arschkarte gezogen!
Zitat:
Original geschrieben von Shottky
Nein, ich habe 2 nicht vergessen!Zitat:
Original geschrieben von CLK230FAHRER
Nicht ganz, du hast Nr. 2 vergessen!Alle Fahrzeuge die Vor dem 01.07.2000 eine Betriebserlaubnis bekommen haben. Sprich das erste mal zugelassen wurden 😁
Wenn du jetzt so ein FZG umrüstest und zum Tüv fährst, wird dir lediglich ein geringer Mangel am FZG attestiert und alles ist PRIMA 😁
Sind Deutsche Gesetzesänderungen nicht manchmal toll *ROFL*Auch wenn diese Gesetze für Autos die vor dem 1. Juli 2000 zugelassen wurden nicht gilt, darfst du trotzdem seit dem 1. April kein Xenon mehr in Fahrzeuge nachrüsten ohne die Reinigunsanlage und die Leuchtweitenregulierung.
Und wenn dein CLK nach April 2000 Zugelassen wurde und du mit Xenon und ohne die restlichen Dinge beim Tüv auftauchst, brauch der Prüfer nur 1 und 1 zusammenzählen und weiß, dass du das Xenon nach April 2000 nachgerüstet hast! Und wenn er sich dann das Nachrüstset anguckt und irgendeinen Hinweis auf das Herstellungsdatum findet, hast du ebendso die Arschkarte gezogen!
Falsch! Hast du den ganzen Kram mit der TÜV-SÜD Hauptstelle in München abgeklärt oder ICH?! Genau dass war ja ich, also die billigen Plätze haben PAUSE 😁
Ich habe doch geschrieben, dass es eine ODER_VORSCHRIFT ist!!! ES MÜSSEN NICHT Nr. 1 und Nr. 2 erfüllt sein, sondern nur eines davon!
Es geht hier nicht um die letzte Zulassung sondern darum wann das Fahrzeug seine erste hatte, defakto das erste mal eine Betriebserlaubnis bekommen hat. Weiter ist es unerheblich wann diese Umrüstung an einem Fahrzeug mit o.g. Zulassung erfolgt ist. Da hierführ ein Nachweis eh unmöglich wäre. Soll ich mir den Kommentar zu diesem Absatz auch noch raus arbeiten 🙄
Nach deinem Beispiel dürfte jemand der mit seinem so umgerüsteten FZG einen Unfall hattte den vorherigen Zustand nicht wieder herstellen.
Also Jungs freut euch und baut euch fleißig geprüfte Xenon-Scheinwerfer ein 😁
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Zitat:
Ob das dann "nur" ein geringer Mangel ist oder nicht sei mal dahingestellt, "richtig erlaubt" ist es jedenfalls nicht.-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Das wissen die Sachverständigen beim TÜV auch, aber ihnen sind aufgrund dieser Lücke die Hände gebunden. Und so etwas nachträglich im Gesetz zu ändern wird sehr SCHWER! Stichwort: KOSTEN und BESITZSTANDSWARUNG
Ich glaube hier liegt ein Verständnisproblem vor. Ein Einbau ist nur dann zulässig, wenn es dieses Fahrzeug mit Xenon ab Werk gab und dann genau wie dieses mit den Originalteilen umgerüstet wird. Das Datum ist lediglich das Ersterscheinungsdatum von geprüften und zugelassenen Xenonlichtern. Und da es eben vorher keine Originalxenon Fahrzeuge gab ist somit auch keine Umrüstung für frühere Fahrzeug vorgesehen.
Zitat:
Original geschrieben von CLK230FAHRER
Es geht hier nicht um die letzte Zulassung sondern darum wann das Fahrzeug seine erste hatte, defakto das erste mal eine Betriebserlaubnis bekommen hat. Weiter ist es unerheblich wann diese Umrüstung an einem Fahrzeug mit o.g. Zulassung erfolgt ist. Da hierführ ein Nachweis eh unmöglich wäre.
Wieso soll dafür ein Nachweis unmöglich sein? Das mußt du uns mal näher erläutern.
Zitat:
Original geschrieben von hjm2001
Ich glaube hier liegt ein Verständnisproblem vor. Ein Einbau ist nur dann zulässig, wenn es dieses Fahrzeug mit Xenon ab Werk gab und dann genau wie dieses mit den Originalteilen umgerüstet wird. Das Datum ist lediglich das Ersterscheinungsdatum von geprüften und zugelassenen Xenonlichtern. Und da es eben vorher keine Originalxenon Fahrzeuge gab ist somit auch keine Umrüstung für frühere Fahrzeug vorgesehen.
Auch falsch! Es gibt von Hella sogar geprüfte Xenonscheinwerfer für den GOLF II der dieses niemals ab Werk hatte.
Auch falsch ist, das dies das Datum von erstmalig geprüften und zugelassenen Xenonlichtern war!
Zitat:
1991 wurden in einem BMW der 7er-Reihe zum ersten Mal durch die Firma Bosch Gasentladungslampen als Xenonlicht bei Autos angeboten
Diese Scheinwerfer waren damals schon geprüft und zugelassen von BMW und hatten auf dem GLAS die Kennzeichnung für Xenonlicht!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wieso soll dafür ein Nachweis unmöglich sein? Das mußt du uns mal näher erläutern.Zitat:
Original geschrieben von CLK230FAHRER
Es geht hier nicht um die letzte Zulassung sondern darum wann das Fahrzeug seine erste hatte, defakto das erste mal eine Betriebserlaubnis bekommen hat. Weiter ist es unerheblich wann diese Umrüstung an einem Fahrzeug mit o.g. Zulassung erfolgt ist. Da hierführ ein Nachweis eh unmöglich wäre.
[/quotDenke logisch, dann weißt du es.
Ist aber auch völlig BANANE, weil es laut dem Gesetzeskommentar zum §50 keine Rolle spielt.
Abschließend kann ich nur sagen:
Glaubt es oder glaubt es nicht oder macht euch selber die Mühe einen Kompetenten Sachverständigen zu finden, der auf diesem Gebiet die Mutter aller Fragen beantwortet.
Wenn das deiner Meinung nach also völlig legal ist, warum gibt's dann den "geringen Mangel" beim TÜV? Und was genau wird da bemängelt?
Das frage ich mich auch die ganze Zeit. Aber vielleicht erfahren wir ja noch mal etwas Konretes...😁
allso kann man jetzt xenon nachrüsten ohne SRA und auto. leuchtweiten ??
xD
Zitat:
Original geschrieben von extrem1st
allso kann man jetzt xenon nachrüsten ohne SRA und auto. leuchtweiten ??xD
JA wenn der Scheinwerfer zugelassen ist und das FZG eine EZ von vor 01.07.2000 hat.
Den "geringen Mangel" gibt es deswegen, weil die Prüfvorschriften des Tüv bei Xenon vorsehen, dass die SWA und ALWR geprüft wird.
Da diese aufgrund der Übergangsvorschriften jedoch nicht vorhanden sein muss, können sie das auch nicht prüfen.
Deswegen müssen die Prüfer darauf hinweisen (interne Vorschriften) und sind angehalten den Betroffenen darüber zu informieren und ihm zu empfehlen SWA und ALWR nachzurüsten.
Das müssen sie machen, weil irgend ein schlauer Kopf ja mal festgestellt hat, dass verdreckte Scheinwerfer ohne SWA und ALWR mehr blenden könnten.
Aber mal ehrlich wer benutzt seine SWA? Ich nur wenn ich die Stoßstange abbauen muss um eine Glühbirne zu wechseln oder den Luftfilter zu reinigen
IchZitat:
Aber mal ehrlich wer benutzt seine SWA? Ich nur wenn ich die Stoßstange abbauen muss um eine Glühbirne zu wechseln oder den Luftfilter zu reinigen
benutze sie häufiger, ist eine praktische Sache. 🙂