Chopperhelm erlaubt oder nicht??
Moinsen
da ich noch nicht so lange fahre hier die Frage. Ist der Nachfolgende Helm erlaubt oder nicht?? Hat keine ECE aber scheint doch geeignet zu sein, hat die Ohren geschützt und sowas steht doch in der STVZO, oder??
http://shop.harrys-biker-store.de/co...-bin/lshop.cgi
und dann bei Suche Chopperhelm eingeben, dann kommt nur einer
Thx
Beste Antwort im Thema
Wenn ich so ne Mütze bei meinem letzten Chrash aufgehabt hätte, könnte ich diese Zeilen heute nich schreiben, weil tot..........
Nein, ich war nicht zu schnell (80 km/H)............und nein, ich konnte nichts dafür, das der Penner mit seinem VW auf der gegenüberliegenden Fahrbahn das Lenkrad verrissen hat und mich darauf hin rammte.....
Also mit "ich fahre ja nur langsam und vorsichtig" kommt man bei so Unfällen nicht weit.
Die Helmschale (von nem 400 Euro-Helm) hatte nen 12cm Riss und war an einer STelle bis auf das Styropor der Innenschale durchgescheuert.
Mir ist (Kopfmässig) ausser ner Schädelprellung nix passiert..
29 Antworten
Der Link funzt nicht...
Da für Helme kein ECE Zeichhen mehr erforderlich ist, ist der Helm zulässig.
Sogar die Halbschalenmelone ist zulässig.
Also kein Problem.
Irgendwas mit Schutz ist vorgeschrieben. Das kann aber nur angezweifelt werden und müsste im Notfall per Gutachten nachgewiesen werden.
Aber das Ding ist wirklich schon ein Helm, wo man nicht grossartig drüber nachdenken braucht (erlaubt).
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Wenn ich so ne Mütze bei meinem letzten Chrash aufgehabt hätte, könnte ich diese Zeilen heute nich schreiben, weil tot..........
Nein, ich war nicht zu schnell (80 km/H)............und nein, ich konnte nichts dafür, das der Penner mit seinem VW auf der gegenüberliegenden Fahrbahn das Lenkrad verrissen hat und mich darauf hin rammte.....
Also mit "ich fahre ja nur langsam und vorsichtig" kommt man bei so Unfällen nicht weit.
Die Helmschale (von nem 400 Euro-Helm) hatte nen 12cm Riss und war an einer STelle bis auf das Styropor der Innenschale durchgescheuert.
Mir ist (Kopfmässig) ausser ner Schädelprellung nix passiert..
Seit wann müssen denn die Helme denn kein Aktuelles ECE-Zeichen mehr tragen???
ich hab da mal was gefunden. (google: ece+helm+deutschland)
Zitat:
gefunden auf http://www.misterinfo.com/.../ece-pflicht-fuer-helme-in-deutschland
Das deutesche Recht widerspricht sich bei der Frage nach der ECE mal wieder selbst:Gemäß § 21a Absatz 2 StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen." Was ist ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ?
§ 21a StVO:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."
Website vorschlagen - mehr Infos hier »Auf Seite 746 dieses Bundesgesetzblattes, Teil II aus dem Jahr 1984 steht dann, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen. Die "eingängige" Bezeichnung:
"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20ten März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr 22)".
§ 1:"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."
Dann gibt es da noch folgende Ergänzung:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Und dann gibt es noch die:
"Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.
Sprich die Pflicht für ECE wird im letzen Satz wieder aufgehoben.
Allerdings ist in vielen anderen europäischen Ländern ein Helm laut ECE vorgeschrieben. So kann es z. B. in Italien vorkommen, dass sogar das Motorrad beschlagnahmt wird, wenn ohne zugelassenen Helm gefahren wird.
hab ich richtig zitiert? ;-)
mfg bunf
Zitat:
Wikipedia
Schutzhelmpflicht für Kraftradfahrer besteht in der Bundesrepublik Deutschland seit 1976 (nach DIN 4848), in der ehemaligen DDR ebenfalls seit 1976 (nach StVO). 1980 wurde ein Verwarnungsgeld bei Fahrten ohne Schutzhelm (für Fahrer und Sozius) eingeführt. Zum 1. Januar 1990 wurde die bisherige DIN 4848 durch die ECE-22 Norm ersetzt. Durch zwei Ausnahmeverordnungen wurde diese Vorschrift so gestaltet, dass auch Helme, die nicht nach ECE geprüft wurden, in der Bundesrepublik zulässig sind, solange sie aufgrund ihrer Bauart als Schutzhelme geeignet sind
das is vielleicht ein bisschen einfacher und sagt das selbe aus 🙂
Hallo Forum!
Zitat:
Wikipedia
Durch zwei Ausnahmeverordnungen wurde diese Vorschrift so gestaltet, dass auch Helme, die nicht nach ECE geprüft wurden, in der Bundesrepublik zulässig sind, solange sie aufgrund ihrer Bauart als Schutzhelme geeignet sind
Nur der Vollständigkeit halber!
Wenn man vorhat, ins Ausland zu reisen, dann sollte man sich vorher aber nochmals informieren!
In Italien z.B., glaube ich, wird sehr wohl Wert auf bestimmte Schutzklassen und Normen gelegt!
Alles Gute!
Ramses297.
Auf Italien hat @bunf in seinem ersten Beitrag auf der Seite schon hingewiesen.
Wie sieht das den nun eigentlich bei einem Unfall aus wie der von @BMW-Onkel beschriebene.
Können sich die entsprechenden Versicherungen quer stellen wenn der Helm nicht der ECE-Norm entspricht, oder bleibt Helm Helm mit oder ohne Norm?
Gruß Michi
italien ohne ece helm bedeutet 6 wochen motorrad beschlagnahme.
helm ohne ece beim unfall ist einzelfallentscheidung der versicherung.
so lange kein gutachter bei einer kopfverletzung auf den nicht ausreichenden kopfschutz hinweisst oder die polizei ist es kein problem.
sollte aber bei einer kopfverletzung ausdrücklich auf mangelnden kopfschutz hingewiesen werden kann die unfallversicherung ihre zahlung aussetzen, der feuerwehreinsatz und auch der krankentransport könnte dann auf rechnung geschehen.
die versorgung der verletzungen geschieht im rahmen der gesetzlichen krankenversicherung.
volgeschäden können auch abgewiesen werden, da die verletzung fahrlässig in kauf genommen wurde.
den beweis das die kopfverletzung (egal welche) auch unter einem ece helm geschehen wäre muss mann dann selber antreten und auch die kosten dafür.
also:
fahren mit ece helm ist die beste variante aber auch oft die unesthätischste da diese helme immer einen eierkopf machen.
fahren mit helm ohne ece ist sicher die die am besten aussieht, aber im extremfall äusserst unangenehme folgen haben kann.
Hallo Forum!
Zitat:
Original geschrieben von camion-rebel
Auf Italien hat @bunf in seinem ersten Beitrag auf der Seite schon hingewiesen.
Sorry! Das habe ich übersehen!
Alles Gute!
Ramses297.
Lieber nen Eierkopf als nen Gesichtsbremsenmatschkopf !