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Chevy BlazerK5 -LKW-Steuer trotz Rückbank???

Themenstarteram 23. April 2006 um 13:29

Hallo!

Will mir jetzt einen Chevy Blazer K5 von 1983 kaufen. Der Wagen ist als LKW zugelassen, jedoch ohne Rückbank. Ich will den aber mit LKW-Zulassung und Rückbank fahren. Habe gehört, dass das funktioniert. Kann mir jemand sagen, wie ich das anstelle und was man noch so beim Kauf eines K5 beachten sollte? Könnt Ihr einen K5 vom Reparaturaufwand und von der Zuverlässigkeit her empfehlen??? Vielen Dank für Antworten. Euer Max

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13 Antworten

Das funktioniert mit der Rückbank, einfach reinschrauben, ABER dann ist das Steuerhinterziehung und fahren ohne Betriebserlaubnis, das würde ich nicht mal im östlichen Ausland riskieren...

Blazer als LKW: nicht mehr als 3 Sitzplätze in einer Reihe und eine Trennwand zwischen Fahrgastraum und Ladefläche. Ladefläche muss mind 51% der gesamten Nutzungsfläche haben.

Steuer ca. 172 € Versicherung teuer, da in der Sprinterrenntransporterklasse bis 1 to Zuladung.

 

Blazer als PKW: 5 Sitzplätze und relativ günstige Versicherung, jedoch Steuer Diesel zwischen 1700-2400 € und Benziner zwischen 450-900 €

Als Wohnmobil: Vorraussetzungen, frag den örtliche TÜV und dann momentan ca. 172-€ Steuer, das kann sich aber bald stark nach oben ändern.

Themenstarteram 24. April 2006 um 8:43

Vielen Dank erstmal Hightower...

Also heisst das, dass die Rückbank rein kann, wenn nicht mehr als drei Sitzplätze auf dieser zulässig sind und ich direkt hinter die Rückbank ne Trennwand reinmache und der Kofferraum dann ungefähr die Hälfte des Gesamtraums ist. Ist das beim K5 denn so? Wie hast du das gemacht, hab gelesen, dass du auch einen K5 hast. Kannst du noch was zur Zuverlässigkeit des K5 sagen, oder was man beim Kauf beachten sollte? Ist ein '83 5.7l Benziner.

Vielen Dank! gruß max

Da hast Du wohl was falsch verstanden...er meinte 3 Sitzplätze VORNE in einer Reihe. Diesen Umbau hat er schon TÜV/FA-gerecht durchgeführt...kannst Du hier (benutze Suchmaschine) oder auch im Amiforum nachlesen.

Hier eine Kaufberatung (Direktlink) zum K5 Kauf!! Ist sehr ausführlich geschrieben und mit Hilfe von Hightower verfasst. ;)

Themenstarteram 24. April 2006 um 11:02

Hallo!

Vielen Dank! Ist das sehr kompliziert ne 3er Bank gegen die Vordersitze einzutauschen und wie siehts da mit der Umschreibung. Kosten für ne Bank&Co? Vielen vielen Dank für Eure Hilfe!!!Gruß, Max

Themenstarteram 24. April 2006 um 11:26

----> Hab mal im US-Car forum nach der vorderen Bank gesuch aber nichts gefunden. Bin aber auf was sehr interessantes gestoßen...

http://www.ami-forum.de/.../topic.asp?...

Könnte ich das dann in meinem Fall auch machen?

Vielen Dank

Das was Du da im AF gefunden hast ist aus 2003 und schon sehr veraltet.

Damals war die Gesetzeslage noch, dass alle Fahrzege, die überwiegend Lasten als auch Personen wahlweise befördern können und ein zulässiges Gesamtgewicht über 2800 kg hatten zwar als PKW versichert wurden, steuerlich aber als LKW angesehen wurden.

Diese Gesetzt wurde zum 01.05.2005 ausser Kraft gesetzt.

(sogenannte Kombinationskraftfahrzeuge)

Daher ist zwischenzeitlich die Regelung entweder LKW mit 2 max 3 Sitzplätzen in der ersten Reihe und direkt dahinter eine Trennwand und die Länge der Ladefläche muss größer sein als die Länge des Fahrgastraumes (Gaspedal bis Rückenlehne) mit LKW-Versicherung und LKW (Gewichts)Steuer

Oder PKW, mit sovielen Sitzplätzen wie man in das Auto reinbekommt und einen entsprechenden FS dafür hat, ohne weitere Einschränkungen, dann aber PKW Versicherung und PKW (Hubraum/Emissionswert) Steuer.

Selbst Doppelkabiner Pickups, wie der L200 werden nicht als LKW anerkannt und werden nach Hubraum besteuert. Glücklich sind die Ami Doka Fahrer mit einer Fullsize Ladefläche, dann ist das Auto aber auch satte 6 - 8 Meter lang (Ford F250 Crew Cab z.B.)

Achja und check PM. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von HightowerV8

...entweder LKW mit 2 max 3 Sitzplätzen in der ersten Reihe und direkt dahinter eine Trennwand und die Länge der Ladefläche muss größer sein als die Länge des Fahrgastraumes (Gaspedal bis Rückenlehne) mit LKW-Versicherung und LKW (Gewichts)Steuer...

Ähm ich weis das is kein Blazer aber unser 6-Sitzer Ducato mit Trenngitter lief bis letzten Sommer als LKW bis das FA mehr Kohle wollte.

Wir mussten ihn dann vorführen und es wurden der Laderaum und der Passagierraum gemessen. Laderaum war knapp mehr als 51% und es blieb trotz 6 Sitzen bei der LKW-Besteuerung.

Sowas würde doch vielleicht bei nem Suburban gehen oder?

Zitat:

unser 6-Sitzer Ducato mit Trenngitter lief bis letzten Sommer als LKW bis das FA mehr Kohle wollte.

War das die normale Ausführung oder die Lange mit dem eingeschweissten 50 cm Blech hinter der Fahrertür?

Beim Suburban könnte es klappen, allerdings hat der ein Stahldach und kein Hardtop wie der Blazer, somit LKW geschlossener Kasten und dann müssen auch die hinteren Seitenscheiben verblecht sein, evtl. akzeptieren die Herren vom FA auch sehr stark getönte Scheiben mit Gitter innen.

Themenstarteram 25. April 2006 um 10:37

jaaaa... aber ich will ja einen K5... Der surburban ist mir zu lang groß sperrig... aussderdem will ich ja das hardtop auch abmachen können, das ist ja das schöne an dem K5- Pick-up, Cabrio und Geländewagen in einem... ;-) gruß max

Zitat:

Original geschrieben von HightowerV8

War das die normale Ausführung oder die Lange mit dem eingeschweissten 50 cm Blech hinter der Fahrertür?

Beim Suburban könnte es klappen, allerdings hat der ein Stahldach und kein Hardtop wie der Blazer, somit LKW geschlossener Kasten und dann müssen auch die hinteren Seitenscheiben verblecht sein, evtl. akzeptieren die Herren vom FA auch sehr stark getönte Scheiben mit Gitter innen.

Wir haben einen normal kurzen ohne Hochdach. Ducato 14 oder so. Als Trennwand ist ein Gitter eingebaut das ungefähr von der Mitte der Sitzlehne bis zum Dach reicht. Es schließt aber nicht überall bündig ab. Als echte Trennwand würd ich sowas nicht bezeichnen.

Wir haben allerdings zufällig stark getönte Scheiben.

am 4. Mai 2011 um 19:38

hallo ihr lieben!

wir könnten auch rat und hilfe von euch brauchen. wir haben einen chevy blazer k5, bj 1985 gekauf (2 türen). er wurde im jahr 2000 nach deutschland eingeführt. er ist als yountimer (rote 07er kennzeichen) als offener kasten lkw angemeldet. beim vorbesitzer war keine rücksitzbank drinnen. diese haben wir jetzt eingebaut, da wir gehört hatten, dass wir ihn dann als pkw eintragen lassen könnten. haben schon mehrmals bei verschiedenen tüvs angefragt, aber die kennen sich irgendwie nicht so wirklich mit aus. wisst ihr vielleicht was?

am 4. Mai 2011 um 19:47

hallo ihr lieben!

haben einen chevy blazer k5 bj 1985 (2-türer). dieser ist als youngtimer mit rotem 07er kennzeichen. er ist als offener kasten lkw eingetragen. da die versicherung hierdurch höher ist würden wir ihn gerne als pkw eintragen umtragen lassen. der vorbesitzer hatte keine rücksitzbank drinnen. diese haben wir nun eingebaut. hatten auch vom vorbesitzer gehört, dass es damit eigentlich in ordnung wäre und eine umtragung oder wie es heißen mag klappen müsste. auch ein tüvbeamter stimmte diesem telefonisch zu. aber die meisten tüvbeamten kennen sich hiermit nicht aus. könnt ihr uns vielleicht einen rat geben oder uns weiter helfen.

wäre super lieb. danke im voraus.

Wollt Ihr weiter mit der 07er Zulassung fahren?

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