1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. CE Re-Aktivierung wird einfach abgelehnt

CE Re-Aktivierung wird einfach abgelehnt

Hallo Forum!
Also mein Problem ist, das ich in der alten 24 Monate-Frist, sage und schreibe (10 Tage drüber), die Verlängerung übersah. Also war der Lappen weg!!! Nach der neuen Gesetzeslage (5Jahre) ist es aber so, das der Führerschein nicht mehr VERFÄLLT sondern nur AUSERKRAFT gesetzt wird. Erleuternd möchte ich sagen, kein Entzug wegen Trunkenheit-kein Entzug wegen Punkte-kein Entzug wegen groben Verhaltens, und 0 Punkte in ca. 25 Jahren (Schwerlastverkehr). So und jetzt wollte ich meinen FS wieder in Kraft setzen, allso fragte ich bei der FS Stelle, was ich zu den ärztlichen Untersuchungen - den Modulen - den frischen 1te Hilfekurs sonst noch bräuchte?! Sagt mir doch Glat die fachlich sehr kompetente Tusi, oh Gott, sie sind ja die jetzten 5 Jahre nicht mehr gefahren, da kann ich sie unmöglich einfach so auf die Menscheit loslassen! Ach ja, da konnte ich mir nicht verkneifen, sie zu fragen, wieso sie denn ne halbe Stunde zum einparken mit ihrem Smart benötige! Puh war die Sauer, und ich erst nach so nem geistreichen Kommentar. Tatsache ist, das ich den Lappen, auch nach einer 2ten anfragen, nicht bekommen habe, und ja, ich habe den FS nicht schriftlich abgelehnt und wieder zurückgegeben (wie die es am Amt, so hindrehen wollten). Komme ich den tatsächlich um einen Anwalt nicht herrum? Hat jemand die selbe Erfahrung machen müßen? Oder ich habe jetzt nen Sechser, und ein Anwalt für Verkehrsrecht liest diesen Beitrag?! Bitte Jungs / Mädels macht mich schlauer, Gruß Robert

Beste Antwort im Thema

Hallo Mutzmutz,

Die Weiterbildung nach den Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz hat erst mal nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun. die brauchst du nur, wenn du gewerblich einen Lkw bewegen willst. Für Privatfahrten, Feurwehr, Wohnmobil etc. nicht erforderlich. Also besteht dein Führerschein (Fahrerlaubnis) weiter.

Seit dem 10.09.2014 muss jeder, der gewerblich Lkw's über 3,5 t bewegt in Besitz dieser Weiterbildung sein (gibt ein paar Übergangsregeln, die aber auf dich nicht zutreffen). Nachzuweisen über die Ziffer 95 im Kartenführerschein. Da du in die Besitzstandsregelung fällst, genügt es die 5 Weiterbildungsmodule zu machen. Muss nicht bei einer Fahrschule sein, geht z.B. auch beim TÜV, Dekra oder Straßenverkehrsgenossenschaften. Mit ungefähr 500,-€ wirst du schon rechnen müssen. Eigenen LKW brauchst du nicht.

Hast du die Weiterbildung gemacht, gehst du mit der Bestätigung der Teilnahme und Passfoto auf deine Führerscheinstelle. Die stellen dir einen neuen Kartenführerschein mit dem Eintrag der Ziffer 95 aus. Zu überlegen wäre noch, ob du die ärztliche Untersuchung nicht vorziehst, damit du die Termine harmonisierst. Sonst musst du 2018 deine Fahrerlaubnis verlängern und ein Jahr später die nächste Weiterbildung machen und jedes mal ist ein neur Kartenführerschein fällig. Eine Fahrerkarte brauchst du auch, wenn du gewerblich fahren willst. (die gibts bei uns beim TÜV, ist aber regional unterschiedlich).

Also 1. Weiterbildungsmodule nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz machen, 2. evtl. gleich zum Doktor (Arbeitsmediziner) und die Untersuchung machen lassen, 3. zur Führerscheinstelle und einen neuen Kartenführerschein ausstellen lassen mit allen Eintragungen, 4 Fahrerkarte besorgen (da brauchst du die Nummer des neuen Kartenführerscheins). 5. Arbeitsstelle finden und loslegen.
6. In 5 Jahren das gleiche Spiel wieder.

Gruß Jan

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Frist für die 5 Module abgelaufen? Blicke da nicht durch...' überführt.]

22 weitere Antworten
22 Antworten

Moin,

habe durch Zufall erfahren, das man keinen LKW mehr fahren darf, sofern man nicht die 5 Module gemacht hat.
Ich habe meinen LKW Führerschein (Klasse 2 CE) 1989 gemacht und dieser ist bis 2018 gültig.

Nun wollte ich mich ggf. beruflich wieder umorentieren und wieder bei einem Containerdienst als LKW Fahrer arbeiten.

Daher ein paar Fragen:
1. Jetzt lese ich was von einer Frist bis zum 09/2014!? Heisst das jetzt mein LKW Führerschein ist futsch?

2. In einem Teil der Module wird verlangt, das man mit dem eigenen LKW teilnehmen muss... wie das ohne LKW???

3. Bin ich sofort verpflichtet, diese Module zu machen?

Hatte schon zwei Fahrschulen angerufen. Allerdings bekomme ich von denen keine vernüftige Antwort. Nur das der Spass mich gute 1000 Euro kosten soll..

Achja, welche Behörde ist dafür zuständig??

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Frist für die 5 Module abgelaufen? Blicke da nicht durch...' überführt.]

Hallo Mutzmutz,

Die Weiterbildung nach den Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz hat erst mal nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun. die brauchst du nur, wenn du gewerblich einen Lkw bewegen willst. Für Privatfahrten, Feurwehr, Wohnmobil etc. nicht erforderlich. Also besteht dein Führerschein (Fahrerlaubnis) weiter.

Seit dem 10.09.2014 muss jeder, der gewerblich Lkw's über 3,5 t bewegt in Besitz dieser Weiterbildung sein (gibt ein paar Übergangsregeln, die aber auf dich nicht zutreffen). Nachzuweisen über die Ziffer 95 im Kartenführerschein. Da du in die Besitzstandsregelung fällst, genügt es die 5 Weiterbildungsmodule zu machen. Muss nicht bei einer Fahrschule sein, geht z.B. auch beim TÜV, Dekra oder Straßenverkehrsgenossenschaften. Mit ungefähr 500,-€ wirst du schon rechnen müssen. Eigenen LKW brauchst du nicht.

Hast du die Weiterbildung gemacht, gehst du mit der Bestätigung der Teilnahme und Passfoto auf deine Führerscheinstelle. Die stellen dir einen neuen Kartenführerschein mit dem Eintrag der Ziffer 95 aus. Zu überlegen wäre noch, ob du die ärztliche Untersuchung nicht vorziehst, damit du die Termine harmonisierst. Sonst musst du 2018 deine Fahrerlaubnis verlängern und ein Jahr später die nächste Weiterbildung machen und jedes mal ist ein neur Kartenführerschein fällig. Eine Fahrerkarte brauchst du auch, wenn du gewerblich fahren willst. (die gibts bei uns beim TÜV, ist aber regional unterschiedlich).

Also 1. Weiterbildungsmodule nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz machen, 2. evtl. gleich zum Doktor (Arbeitsmediziner) und die Untersuchung machen lassen, 3. zur Führerscheinstelle und einen neuen Kartenführerschein ausstellen lassen mit allen Eintragungen, 4 Fahrerkarte besorgen (da brauchst du die Nummer des neuen Kartenführerscheins). 5. Arbeitsstelle finden und loslegen.
6. In 5 Jahren das gleiche Spiel wieder.

Gruß Jan

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Frist für die 5 Module abgelaufen? Blicke da nicht durch...' überführt.]

vielen Dank für die schnelle Antwort. Da fällt mir ja ein Stein von Herzen.
Unglaublich was mir alles von Behördenseiten erzählt wurde.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Frist für die 5 Module abgelaufen? Blicke da nicht durch...' überführt.]

@oure

Zitat:

Zu überlegen wäre noch, ob du die ärztliche Untersuchung nicht vorziehst, damit du die Termine harmonisierst.

Damit setzt du voraus das er vom Alter her die 50 Jahre Marke erreicht.

Ausserdem hat die ärztliche Untersuchung nichts mit der Harmonisierung zu tun. Die Harmonisierung betrifft nur Führerschein und Fahrerkarte.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Frist für die 5 Module abgelaufen? Blicke da nicht durch...' überführt.]

Hallo,

Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung 🙂

Gruß

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Frist für die 5 Module abgelaufen? Blicke da nicht durch...' überführt.]

Zitat:

@roadheini schrieb am 4. November 2014 um 08:57:21 Uhr:


@oure

Zitat:

@roadheini schrieb am 4. November 2014 um 08:57:21 Uhr:



Zitat:

Zu überlegen wäre noch, ob du die ärztliche Untersuchung nicht vorziehst, damit du die Termine harmonisierst.

Damit setzt du voraus das er vom Alter her die 50 Jahre Marke erreicht.

Ausserdem hat die ärztliche Untersuchung nichts mit der Harmonisierung zu tun. Die Harmonisierung betrifft nur Führerschein und Fahrerkarte.

Falsch

Man kann die Übergangsfrist bis 2016 zur Harmonisierung nutzen .

Die Harmonisierung ist ja gedacht das du deine ärztliche Untersuchung mit deinen Modulen in Einklang bringst .

In meinem Fall zu Beispiel ( habe sogar bei der IHK angerufen ) , 2011 ärztliche Untersuchung mit natürlich neuem Führerschein , wäre es unter Umständen sogar dumm da die Möglichkeit laut SVG - Hamburg besteht das meine Module dann schon 2016 verfallen wären .

Leider ist ja die Unwissenheit stark vertreten bei unseren Führerscheinstellen sodass man sogar von einer Stelle widersprüchliche Angaben erhält . Ich selbst hatte im August diesen Jahres mit einem Beamten telefonisch die Sache besprochen und er gab mir Recht . Am selben Abend hatte ich Post das es doch nicht so wäre . Daraufhin habe ich ihm meine Unterlagen zukommen lassen und er revidierte seine zweite Aussage und war wieder bei der ersten .

Fakt ist das die "95" erst 2016 bei mir eingetragen wird . Die Module , das Urteil aus Brüssel in Englisch

sowie die Deutsch - französische Übersetzung führe ich bei mir . Der deutschen BAG sowie der Franzosen ist das bekannt .

Martin

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Frist für die 5 Module abgelaufen? Blicke da nicht durch...' überführt.]

Zitat:

Falsch
Man kann die Übergangsfrist bis 2016 zur Harmonisierung nutzen .
Die Harmonisierung ist ja gedacht das du deine ärztliche Untersuchung mit deinen Modulen in Einklang bringst .

Das ist nur möglich, wenn dein Führerschein zwischen dem 10.09.2014 und 10.09.2016 abläuft.

Da sein Führerschein aber erst 2018 abläuft, ist für ihn zwingend der 10.09.2014 der Stichtag.

Das mit der vorzeitigen Verlängerung des Führerscheins machen nicht alle Führerschein-Behörden mit, da gibt es regionale Unterschiede, macht aber bei noch fast 4 Jahren Gültigkeit nicht unbedingt Sinn, die Untersuchungen kosten ja auch Geld.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Frist für die 5 Module abgelaufen? Blicke da nicht durch...' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen