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Carport auf nicht abgeschlossenem Grundstück

Hallo, ich möchte mir ein Carport auf meinem Grundstück errichten. Dieser soll in einer vorderen Grundstücksecke stehen und der Gartenzaun soll dann um den außenrum Carport gebaut werden. Die Zufahrt zum Carport soll offen bleiben, so das ich gleich rein fahren kann ohne ein Tor öffnen zu müssen.

Meine Frage wäre jetzt; entspricht das den Versicherungsbedingungen "Fahrzeug steht auf einem abgeschlossenem Grundstück"?

Gruß otto2111

19 Antworten

Wozu versicherungrechtliche Fragen klären, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, wovon ich ausgehe.

Ob er den Carport bauen darf oder nicht ist nicht Bestandteil von Motor-Talk 😉 Die Frage zur KFZ Versicherung die sich aus der Nutzung des Carports ergibt ist hier aber durchaus im richtigen Bereich.

Zitat:

@otto2111 schrieb am 10. Oktober 2015 um 10:59:46 Uhr:


...
Meine Frage wäre jetzt; entspricht das den Versicherungsbedingungen "Fahrzeug steht auf einem abgeschlossenem Grundstück"?
...

Nein!

Ich habe heute mit meiner derzeitigen Versicherung telefoniert. Die unterscheiden hinsichtlich eines Rabattes nur ob der Wagen in einer Garage steht oder nicht. Selbst wenn der Wagen auf dem Grundstück stehlt, egal ob im Carport oder nicht, mit oder ohne Gartentor, wird er so versichert als wen er auf der Straße geparkt wird. Nebenbei erfuhr ich, dass jede Versicherung das anders handhabt; es also keine generell gültige Antwort auf meine ursprüngliche Frage gibt.

Die Zulässigkeit meines Bauvorhabens kläre ich morgen mit dem Stadtentwicklungsamt. Es gibt genug ähnlich platzierte Carports in meiner Nachbarschaft. Online war erst mal nicht ersichtlich, dass sich mein Grundstück innerhalb eines B-Planes liegt. Daher gehe ich davon aus auch so bauen zu können.
Trotzdem Danke für die Anregung dies vorher abzuklären.

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Dass das jede Versicherung anders definiert war mir klar, ich dachte aber, dass du das vorher bereits geklärt hattest.

Ich kenne genügend Leute, die eine bereits errichtete Terrassenüberdachung oder ein Gartenhäuschen wieder abreißen mußten.
Ich mußte selber, für eine bereits errichtete Terrassenüberdachung, nachträglich eine Bebauungsplanänderung beantragen und nach dessen Änderung, Bauzeichnungen incl. Baubeschreibung und Festigkeitsnachweis, sowie eine Genehmigung des Nachbarn incl. Grundbucheintragung, einreichen.
Lass mal hören, wie es bei dir ausgegangen ist.

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