Carlife Plus bei Einbau von zB. Federn oder ESD nicht mehr gültig?

Audi TT 8J

Hab mir grad mal die Garantiebedingunen durchgelesen, wenn ich das richtig verstanden habe ist die Anschlußgarantie bei Einbau einer anderen Abgasanlage nicht mehr wirksam. Ist ja voll der Müll wenn man durch die Carlife gezwungen wird das Fahrzeug im Originalzustand zu lassen.....
Oder versteh ich da was falsch?
Siehe Seite 5:
www.audi.de/.../garantiebedingungen.pdf

Beste Antwort im Thema

Hallo,

die Annahme stimmt in dieser Form nicht ganz. In den Bedingungen steht das auch erläutert, denn es dürfen nach gesetzlicher Vorgabe nur Teile in ein Fahrzeug eingebaut sind, für die Hersteller und Gesetzgeber im Rahmen der Verkehrstauglichkeit die Zulassung geben.
Alle Fremdteile, die z.B. eine ABE bzw. E-Prüfkennung haben, sind gemäß den internationalen Normen genehmigt und beeinflussen keinesfalls die Verkehrstauglichkeit des KFZ. Diese Teile sind automatisch vom Hersteller zu akzeptieren und somit muss hier Garantie/Gewähr geboten werden, solange die teile fachgerecht verbaut wurden.
Vorsicht ist gebauten bei An/Umbauten per Einzelabnahme, denn diese Teile mögen zwar über das Einzelgutachten akzeptiert sein, allerdings unterliegen Einbauten dieser Art nicht dem o.g. internationalen Abkommen zwischen Herstellern und Zulieferern.
Der endgültige Ausschluss aller Gewähr/Garantie wg. o.g. ist grundsätzlich sittenwidrig.

1. Bsp: Einbau einer (E-/ABE) Austauschbirne in den Scheinwerfer oder das Ankleben einer Spoilers würde die Gewähr dann auch erlöschen lassen.

2. Bsp: Hingegen gibt es auch Softwareantriebsoptimierungen, die zwar E/ABE haben, somit also die Gewähr nicht beeinflussen sollten. Diese Einbauten befreien nach schriftlicher Niederlegung im Versicherungsvertrag die Versicherung von der Leistungspflicht.

3. Bsp: Wird ein Gasumbau am KFZ vorgenommen, der per Einzelabnahme abgenommen und zugelassen ist, jedoch nicht vom Hersteller ausdrücklich freigegeben wurde, so wird die Versicherung grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit. Dies betrifft aber auch nur die Teile, die direkt vom Umbau beeinträchtigt werden. Geht also die elektrische Heckklappe nicht mehr auf, so muss die Versicherung dennoch die Gewähr übernehmen.

4. Bsp: Es gibt bei KFZ-Versicherungen neuerdings auch Werkstattbindungsverträge nach KFZ - Schaden abschließen; d.h. die Versicherung bestimmt, welcher Rahmenpartner den Radlauf nach Auffahrunfall ersetzt. Ob dieser dann einen selbstgedengelten Chinakotflügel einsetzt oder einen von Audi, wer weiß? Nur die Qualität muss stimmen. Auch diese Reparaturen würden dann die CarLife von der Versicherungspflicht befreien; natürlich wird sie nicht befreit.

Meine Infos habe ich vorgestern wegen einer anderen Angelegenheit von der DEKRA Technikhotline bekommen.

Da gibt es auch dirverse Urteile und EU-Richtlinien dazu im Internet.
Am einfachsten ist es im letzten Absatz des Artikel beschrieben:
http://www.landirenzo-shop.de/.../KFZ+Betrieb.pdf

Natürlich ist es so, wenn man die Versicherung fragt, übernehmen die noch nicht einmal mehr eine Garantie oder Gewähr, wenn du einen Wunderbaum ins Auto hängen würdest.
Andererseits liegt es natürlich nicht im Interesse des Audihändlers, die Versicherung auf Umbauten hinzuweisen, denn er verdient schließlich an der Schadensbehebung...man hat ja seine Werkstatt des Vertrauens.

Ansonsten kannst du gerne mal bei der technischen Hilfehotline der DEKRA oder des ADAC nachfragen, die werden dir helfen.

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Zitat:

Original geschrieben von kandan


Aber ein Hersteller oder die Versicherung kann sicher nicht bei Fahrwerksfedern die Garantie für z.B. einen kaputten Motor ausschließen. Eine gewisse Kausalität muß schon da sein.
Das ist der selbe Spuck mit den Eintragungen die fehlen bei einem nicht verschuldeten Unfall. Z.B. geänderte unerlaubte, Standlichter können nicht zum Verhängnis werden wenn jemand hinten drauf knallt. Das ist so ein Märchen das viele glauben ...

Korrekt!

Zitat:

Original geschrieben von kandan


Das bei einem geänderten Fahrwerk oder Chiptuning die Garantie auf das OEM Fahrwerk oder den Motor flöten geht ist klar.

Aber ein Hersteller oder die Versicherung kann sicher nicht bei Fahrwerksfedern die Garantie für z.B. einen kaputten Motor ausschließen. Eine gewisse Kausalität muß schon da sein.

Na klar, und weil Du immer schon vorher weißt, was Dir bald mal kaputt gehen wird (und wofür Du gern die CarLife in Anspruch nehmen willst), weißt Du ja auch schon von vornherein, für welche Umbauten Du Dir keine Genehmigung einholen brauchst... 🙄

Im Übrigen sind Selbstverständlichkeiten wie z. B. die Voraussetzung einer gewissen (zumindest möglichen) Kausalität nicht weiter erwähnenswert. Im Zweifelsfall wird man aber selbst dann (zunächst auf eigene Kosten) den Rechtsweg bestreiten müssen. Da aber die user hier alle erwachsen sind, sind sie auch für ihr eigenes Tun verantwortlich. Wer also irgendetwas umbauen will, soll es doch einfach tun. Ich persönlich jedoch würde vorher halt fragen. Vielleicht zu einfach.... ?!

Beispiel bei mir:

Das Zweimassenschwungrad war defekt, wurde trotz meines Gasumbaues anstandslos über die Carlifeplus (30%/Rest Audi-Kulanz) abgewickelt.

Der Audi-Kfz-Meister sah kein mögliches Einwirken (Kausalität) der Gasanlage gegeben, daher auch keine Probleme!

Ciao

blowfly

Das Problem bei der Kausalität: wer will das festlegen? Gutachten? Soll jedes Mal ein Gutachten eingeholt werden? Ich glaube nicht, dass die meisten wissen, welche technische Zusammenhänge sich überall auftun! Das kann am wenigsten der Fahrzeughalter, noch so manche Werkstatt erkennen. Also muss ein Gutachten her. Wer zahlt das? Wie teuer wollt ihr denn so eine Anschlussgarantie machen? Wenn ihr die Spielregeln erweitert, steigt das zu versichernde Risiko und damit die Versicherungsprämie. Eine solche CarLife+ wäre so teuer, dass sie keiner haben wollte.

Und in Sachen Abgasanlage: Wenn der Turbo im Ar*** ist, und sich herausstellt, und die veränderten Druckverhältnisse im Verlauf der Abgasanlage möglicherweise einen Einfluss nehmen konnte, welcher Gutachter wird dann noch ohne schlechten Gewissens, die Änderungen an der Abgasanlage als Ursache ausschließen.

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Zitat:

Original geschrieben von blowfly



Beispiel bei mir:

Das Zweimassenschwungrad war defekt, wurde trotz meines Gasumbaues anstandslos über die Carlifeplus (30%/Rest Audi-Kulanz) abgewickelt.

Der Audi-Kfz-Meister sah kein mögliches Einwirken (Kausalität) der Gasanlage gegeben, daher auch keine Probleme!

Thx! (wär ja auch noch schöner)

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