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BWM Händler unseriös?

BMW
Themenstarteram 11. Dezember 2019 um 18:44

Ins Hauptforum verschoben, Zimpalazumpala

Hallo zusammen,

ich habe mir bei einem Gebrauchtwagenhändler einen 1er BMW abgeschaut für 5.000 Euro. Der Wagen machte bis auf ein paar Kleinigkeiten einen guten Eindruck. Allerdings sagte der Verkäufer schon vor der Probefahrt, dass die 6 Monate Gewährleistung durch einen Vertrag des Hauses auf beide Parteien aufgeteilt wird, sodass der Kunde in einem solchen Fall selbst die Ersatzteile kaufen muss und der Händler sie dann umsonst einbaut. Nur so sei die Gewährleistung fair für alle Beteiligten..

Für mich klang das scheiße, das habe ich auch so gesagt und dann meinte er, dass eine aProbefahrt dann ja eh unnötig ist. Er sagte auch, dass es alternativ die Möglichkeit gibt für 300 Euro eine Garantie (? ich meine so hat er das genannt.. oder Versicherung) für 1 Jahr zu buchen, davon rät er aber jedem ab, weil das für den guten keinen Vorteil bringen würde. Das betonte er immer wieder. Er begründete diese unter anderem dadurch, dass diese Versicherung nur greift wenn Originalteile direkt vom Händler eingebaut werden. AIhm Nachhinein versteh uch aber nicht mehr waruk dass ein Nachteil ist, die Kosten würde in diesem Fall doch die Versicherung tragen? Ich bin zurück gerudert und habe die Probefahrt gemacht. Habe mich in den Wagen verliebt, aber ist der Händler vertrauenswürdig? Habe ich nur etwas missverstanden?

Beste Antwort im Thema
am 12. Dezember 2019 um 9:56

Wenn man von Anfang an ein ungutes Gefühl hat, zumal der Händler versucht die gesetzliche Gewährleistung zu schmälern, dann würde ich mir was anderes suchen.

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Und sechs Monate Gewährleistung ist sowieso nicht korrekt. Gesetzlich ist es ein Jahr, nur nach sechs Monaten greift die Beweislastumkehr, also da muss ich beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, was schwer aber nicht unmöglich ist.

am 12. Dezember 2019 um 11:23

Von 6 Monaten Gewährleistung hat auch niemand was geschrieben.

Eigentlich beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre.

Für professionelle Händler besteht beim Gebrauchtwagenverkauf prinzipiell eine unveräußerliche Gewährleistungspflicht. Die entsprechende Sachmängelhaftung gilt nach Gesetz zwei Jahre und darf im Vertrag vom Verkäufer auf nicht weniger als ein Jahr eingeschränkt werden. Händler formulieren diese Einschränkung in den Vertragsformularen standardmäßig.

Wieder falsch. Die Mindesttgewährleistung von 1 Jahr gilt wie gesagt nicht im rein unternehmerischen Verkehr. Und auch gegenüber Verbrauchern darf nur bei Gebrauchtware auf 1 Jahr verkürzt werden.

Ich verliere wieder mal die Lust, die falschen bzw unvollständigen Rechtstipps von Laien ständig richtig zu stellen und bin raus.

Aufs Bauchgefühl hören und wenn wie jetzt beim TE schon Bedenken bestehen Finger weg. ..... der richtige BMW wird dich finden :-)

 

"Der Rest scheint mir gefakt zu sein"

 

??? Da willst du kaufen ???

 

am 12. Dezember 2019 um 15:46

Zitat:

@mick070 schrieb am 12. Dezember 2019 um 13:30:10 Uhr:

Wieder falsch. Die Mindesttgewährleistung von 1 Jahr gilt wie gesagt nicht im rein unternehmerischen Verkehr. Und auch gegenüber Verbrauchern darf nur bei Gebrauchtware auf 1 Jahr verkürzt werden.

Ich verliere wieder mal die Lust, die falschen bzw unvollständigen Rechtstipps von Laien ständig richtig zu stellen und bin raus.

Haha keiner weiß was richtig und alle sind Laien, sogar der AVD, außer mick070 der weiß alles.

Arroganz kommt vor dem Fall.

Zum nachlesen

https://www.avd.de/gebrauchtwagen/teil-2-gesetzliche-gewaehrleistung/

oder hier

https://www.bussgeldkatalog.org/gewaehrleistung-auto/

Hab ihr alle Tomaten auf den Augen....erst Lesen dann schreiben.

 

Mick070 hat mit jeder Aussage Recht.

 

Beim Verkauf in Kundenauftrag fällt die Gewährleistung weg, da man ja von Privat zu Privat kauft, außer der Händler hat einen Anzahlung gemacht und ist somit ein zwischen Händler, dann versucht er euch zu verarschen, aber vor Gericht verliert er, wenn der Kunden der den Antrag gemacht hat sagt er hat mir schon 2000€ angezahlt und es Beweisen kann (Zeuge).

 

Gewährleistung unter Händlern, also Händler zu Händler oder Händler zum Unternehmen wie Mick070 sagt da wird die Gewährleistung auf Null gekürzt es gibt keine.

 

Gewährleistung auf 2 Jahre ja kann auf 1 Jahr gekürzt werden, bei Verkauf von Autoverkäufer (Händler) an Verbraucher...

Erste 6 Monate muss der Verkäufer Nachweisen, danach seid ihr dran.

 

...ich habe Fertig!

 

 

 

am 13. Dezember 2019 um 14:33

Hat der TE geschrieben das er den Gebrauchtwagen von Privat kauft, oder der Händler in Auftrag von Privat verkauft?

Soviel ich weiß ist das nicht der Fall. Also gelten für den TE die gesetzliche Gewährleistung.

Ich habe oben eindeutig "vom Händler" geschrieben, also sind meine Ausführungen richtig.

Da kann Mick070 nicht behaupten das wäre falsch.

Hallo,

alles was du über den Händler geschrieben hast, läßt bei mir alle Warnlampen angehen.

Such dir in Ruhe ein anderes Auto bei einem anderen Händler. Mir wären seine Aussagen sehr suspekt und ich würde die Finger davon lassen. Im Fall des Falles, daß das Auto wirklich ein Problem bekommt, hast Du hinterher nur Schwierigkeiten.

Ich habe einen 5 Jahre alten 118i Cabrio beim BMW-Händler gekauft. Innerhalb des ersten Jahre gingen die Unterdruck-Pumpe und -Sensor kaputt. Da war das alles kein Problem.

Gruß

Rainer

@Adribau

Also das mit den angeblich hohen Versicherungsprämien ist ja offenbar nur deine Behauptung. Zumindest mein 118i Cabrio habe ich dahingehend verglichen. HP 14, TK 18, VK 17. Was bitte ist da teuer, umgekehrt wird ein Schuh draus, diese Einstufung ist als günstig anzusehen.

Immer diese Pauschalaussagen.

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