Bußgeldüberweisung

Hi
ich bin ein bisschen zu schnell gefahren und hab daher nen Strafzettel bekommen. In meiner jugendlichen Dummheit habe ich bei der Überweisung beim Betrag einen Cent zuviel angegeben und in das zweite Verwendungszweckfeld "Der Rest ist Trinkgeld" eingegeben. Keine Ahnung was mich da geritten hat. Habe ich rechtlich etwas zu befürchten?
Vielen Dank für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mrot2321


Ich habe nie behauptet es nicht absichtlich gemacht zu haben...

Das wollen die Bluthunde hier aber gar nicht lesen. Die lechzen nur danach, dich jetzt nach allen Regeln der Kunst zu zerlegen. Denen gehts nicht um die Hilfe, sondern nur um ihre Meinung. Mich wundert nur, dass noch niemand gesagt hat, dass du ein Mann sein sollst und nur das zahlen sollst, was da steht 🙄 Aber nachkommen könnte, dass das Geld komplett nicht angenommen wird und du in Verzug gerätst, vielleicht dann sogar mit Mehrkosten. Aber ich würde mir da jetzt keinen Kopf machen, fürs nächste Mal weisste Bescheid und lässt es einfach 😉

Gruß Tecci

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.. nur ein paaar Stichpunkte. Das zuviel überwiesene Geld wird dir zurückerstattet, abzüglich 15-22€ Verwaltungskosten. 😁🙂😛

Also im Klartext: Passiert nix, oder?

Das weiss ich leider auch nicht was da jetzt passiert.
Eines ist klar, der Staat (in diesem Fall das Ordnungsamt)darf kein Geld behalten was ihm nicht gehört.
Ich wäre dir jedenfals sehr dankbar, wenn du die weitere Entwicklung hier posten würdest.
Das würde mit den Stammtischweissheiten doch endlich aufräumen und diese durch Fakten ersetzen.
Gruß Moorteufelchen

Eigentlich wolltest du 1 Cent weniger überweisen. Dafür warst du zu feige und jetzt Hast du trotz der "1 Cent mehr Methode" Panik.....so sieht es nämlich aus. Von wegen "Versehen". Veräppel doch nicht die Leute so....

Hab doch nich gesagt ich hätte es unabsichtlich gemacht. Klar hab ich das bewusst gemacht, aber nicht über mögliche Folgen nachgedacht 😉
Bei nem Cent weniger hätte ich den Spruch mit dem Trinkgeld ja nich bringen können ^^

Egal ob da was kommt oder nicht und vorallem wie hart , sollte man sowas genauso cool wegstecken wie man auch die Ueberweisung gemacht hat😉 Ich finde es immer wieder laecherlich wenn manche coole sprueche machen, hinterher aber kleinlaut sind und veraengstigt schauen ob sie nun eine gekracht bekommen.

Da muss ich dir Recht geben...

Das Ergebnis werde ich auf jeden Fall hier posten.

Zitat:

Original geschrieben von mrot2321



ich bin ein bisschen zu schnell gefahren und hab daher nen Strafzettel bekommen. In meiner jugendlichen Dummheit habe ich bei der Überweisung beim Betrag einen Cent zuviel angegeben und in das zweite Verwendungszweckfeld "Der Rest ist Trinkgeld" eingegeben. Keine Ahnung was mich da geritten hat. Habe ich rechtlich etwas zu befürchten?

Was soll denn da kommen? Das habe ich auch schon öfters gemacht und auch noch ganz andere Dinge im Verwendungszweck angegeben. Habe aber auch noch nie den Cent erstattet bekommen.

Gruß

Mein Nachbar (schon älter, in Gremien der Stadt, bei der FFW) hat das mit der 1 Center weniger Methode mal gemacht. Gibt einen Riesen-Aufstand sowas....

Sicher gehen mir auch Phantasien durch den Kopf, als ich letzte Woche an einem Blitzer geblitzt wurde, den ich seit 2 Jahren kenne...aber hat doch keinen Sinn.

Ich hab das vor ein paar Jahren mal gemacht, weil mir Tempolimit und Ausloesegeschwindigkeit extrem bescheiden vorkamen. Kam nie was nach.

Entweder wird der Geldeingang als nicht zuordnungfähig eingestuft und wird zurücküberwiesen mit Kosten die dem Einzahler auferlegt werden und die Schuld gilt als nicht getilgt, oder man nimmt es mit Humor!

😉

Bitte nicht wieder ein bashing gegen die öffentliche Verwaltung, danke!

Der Verweis auf Trinkgeld bedeutet doch das du das absichtlich gemacht hast.
Schreib jetzt nicht stimmt nicht.
Nimmt dir hier keiner ab. 

Ich habe nie behauptet es nicht absichtlich gemacht zu haben...

Ich kann mir vorstellen, dass der Themenstarter nicht der erste und einzige sein wird, der im Bereich der Verwendungszweckzeile eine unangebrachte Äußerung tätigt. Mal abgesehen von dem Verwaltungsaufwand denke ich, dass du nicht wirklich mit einem Gegen"gruß" rechnen musst.

Just my 1 2 Cents 😉

Von daher: Keep Cool!

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