Bußgeldkatalog Österreich / Wien
Hallo alle zusammen,
da ich oftmals privat und beruflich in Österreich mit dem Auto unterwegs bin und allein in den letzten zwei Jahren bestimmt schon über €1.000.- der Alpenrepublik überlassen habe, würde ich gerne mal einen Blick in eine Art Bußgeldkatalog werfen wollen. Was ich vorab schon mal von einem Freund aus Österreich weiß ist, dass die Park- und auch Verkehrsstrafen generell von Bundesland zu Bundesland verschieden sein dürften.
WEISS JEMAND EINE/MEHRERE ONLINEQUELLE/N (in der man nachsehen kann) ???
Besonders stört mich die Gesetzgebung in Wien, genauer gesagt das Parkometergesetz. Parkt man falsch, erhält man einen Strafzettel mit einem Verwarnungsgeld von €21.-. Zahl man rechtzeitig ein, ist gut. Wenn nicht, flattert einem einen zweiter über €58.- in den Briefkasten.
So. Das Problem ist aber folgendes: Generell gilt: €21.-
ABER (so wurde mir erklärt): Je öfter man falsch parkt/länger als Parkschein/ohne Parkschein etc. desto höher wird die Strafe. Also nicht je 21 Euro, sondern irgendwann (ich sag mal Pi mal Daumen) nach 5x falsch Parken zu je €21.- wird die Strafe hochgestellt auf €54 usw... Da mir das nun öfter passiert ist, hab ich neulich sogar einen Zettel mit €85.- Strafe erhalten, nur weil ich eine viertel Stunde über die Parkdauer des Parkscheins hinaus geparkt habe. Wie weit die Strafe steigen kann und wann man wieder bei €21.- eingestuft wird konnte mir aber keiner sagen. Neulich war ich sogar am Prater in Wien, bei der Magistratsabteilung, um wieder offenes zu begleichen. Selbst die haben mir das nicht genau erklären können, ab wann wie viel hochgestellt wird und ab wann man wieder "abgestuft" wird. Ich solle in den Gesetzen lesen.
Da mir das gewaltig gegen den Strich geht, würde ich doch wirklich gerne mal in den Gesetztestexten nachlesen, wie das genau geregelt ist - oder ob ich da bei denen schon bekannt bin und ich nur "ausgesaugt" werde... ?!
Zur Info nebenbei:
In Wien braucht man Parkscheine zum selbst ausfüllen. Diese waren bis vor Kurzem nur in den "Trafiken" (Tabak und Zeitungsgeschäfte) erhältlich. Seit kurzem kann man diese aus Zigarettenautomaten kaufen. Kleines PROBLEM am Rande: Trafiken schließen um 18:00 Uhr, Parkscheine braucht man aber in den inneren Bezirken bis 22:00 Uhr. Wer bis 18:00Uhr keine Parkscheine hat, darf in der Tiefgarage parken - teilweise bis €8 pro Stunde.
Lg
21 Antworten
@adisenator: Die einzige Ausnahme vond er Ambulanzgebühr ist meiner Information nach wenn der Patient unmittelbar im Anschluss stationär aufgenommen wird oder die Untersuchung in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Dein Kind wird wohl deine Frau nicht sein 😉
Von daher ist es falsch wenn du einen "großen" Personenkreis von der Ambulanzgebühr ausnimmst!
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
@adisenator: Die einzige Ausnahme vond er Ambulanzgebühr ist meiner Information nach wenn der Patient unmittelbar im Anschluss stationär aufgenommen wird oder die Untersuchung in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Dein Kind wird wohl deine Frau nicht sein 😉
Von daher ist es falsch wenn du einen "großen" Personenkreis von der Ambulanzgebühr ausnimmst!
Hello !
Ich will Dir jetzt nicht alle Ausnahmen aufzählen, nur die in diesem Fall relevanten.
In einem Fall wo Lebensgefahr besteht, wenn z. B. an einem Sonn oder Feiertag kein Arzt zur Verfügung steht ......
In dem speziellen Fall ist meine Frau auf der Strasse ganz einfach umgefallen (Kreislaufkollaps)? zusätzlich an einem Sonntag. Im Spital wurde noch moniert, dass ich nicht die Rettung gerufen habe, weil der Zustand eben so ernst war. Nur hatte ich eine Distanz zum Spital von ca. 1,5 Km mit dem Auto zu fahren, da hätte das Rufen der Rettung und deren Eintreffen wesentlich länger gedauert.
Diese Fälle sind im Gesetz explizit ausgenommen. Das sollte in der MA bekannt sein. Geht so, eindeutig aus dem Ambulanzbericht hervor.
Gruß adi
Ich bin der Meinung das die Regelung in der Nuefassung von 2001 geändert wurde. Muss morgen aber nochmal nachfragen bzw. heute Abend, eine Freundin von mir ist gerade an der Ambulanz im AKH!
Hier mal ein Link zu einem nicht verifizierten .pdf der Arbeiterkammer. Siehe vorallem Seite 2 unter Notfälle!
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Ich bin der Meinung das die Regelung in der Nuefassung von 2001 geändert wurde. Muss morgen aber nochmal nachfragen bzw. heute Abend, eine Freundin von mir ist gerade an der Ambulanz im AKH!Hier mal ein Link zu einem nicht verifizierten .pdf der Arbeiterkammer. Siehe vorallem Seite 2 unter Notfälle!
Hello !
Muss mir das jetzt auch noch mal zu Gemüt führen, denn bei meiner Tel. Intervention wurde mir von der MA mitgeteilt, wenn eine ärztliche Überweisung vorliegt, würde keine Gebühr ein gehoben. Da kann also die Info. der AK nicht ganz stimmen.
Die Gebühren Vorschreibung wurde auf meine Tel. Intervention ja sofort aufgehoben, ist also erledigt.
Irgendwie scheint mir das mit der AK aber nicht stimmig zu sein. In den Infos im www weist die AK darauf hin nicht zu bezahlen und auf einen eventuellen Bescheid, Einspruch zu erheben.
Aber es geht ja nicht vordergründig um diesen Fall, sondern darum, dass MAs permanent im Visier der Volksanwaltschaft stehen. Das kann ja nicht von ungefähr kommen und Jux und Tollerei unterstelle ich der Volksanwaltschaft auf gar keinen Fall.
Gruß adi
Zitat:
Die Ambulanzgebühr betrug mit Überweisung 10,90 €, (150 öS) ohne Überweisung 18,17 € (250 öS) pro Jahr und Person aber höchstens 72,67 € (1.000 öS). Diese von Anfang an umstrittene Ambulanzgebühr wurde schließlich rückwirkend mit 1. April 2003 wieder abgeschafft.
Info. ORF Help
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Kann durchaus sein das es nochmals eine Änderung gabe, die Preise werden ja noch in Alpendollar angegeben. Allerdings halte ich die Regelung mit der stationären Aufnahme für sinnvoller als "akute Lebensgefahr". Die muss im Fall deiner Frau nicht zwingend vorgelegen haben, kann es aber. Wäre mir zu schwammig 😉
Das bei großen Behörden wie der Stadt Wien Fehler passieren ist auch verständlich, ich halte das ganze für aufgebauscht. Sowas gibts in jedem Land, habe den Vergleich zwischen Deutschland, England und Österreich. So gesehen würd ich mich nicht weiters drüber aufregen ohne beide Seiten zu kennen und nicht nur der Volksanwaltschaft nach dem Mund zu reden. Die gibt nur ihre Sicht der Dinge wahr...
Aber nun BTT und zu den Bußgeldern die Eindeutig mit Verkehr, Auto und naheliegenden Themen zu tun haben!
Zitat:
Zur Info nebenbei:
In Wien braucht man Parkscheine zum selbst ausfüllen. Diese waren bis vor Kurzem nur in den "Trafiken" (Tabak und Zeitungsgeschäfte) erhältlich. Seit kurzem kann man diese aus Zigarettenautomaten kaufen. Kleines PROBLEM am Rande: Trafiken schließen um 18:00 Uhr, Parkscheine braucht man aber in den inneren Bezirken bis 22:00 Uhr. Wer bis 18:00Uhr keine Parkscheine hat, darf in der Tiefgarage parken - teilweise bis €8 pro Stunde.
Nach 18:00 erhältst du den Parkschein in allen U-Bahn Stationen bei den Fahrscheinautomaten. Desweiteren gibt es auch die Möglichkeit via SMS einen Code zu erhalten der als Parkschein gilt.