Bußgelder - Chance wiederverpasst?

Hallo zusammen,

die neuerliche Ankündigung, die Bußgelder zu reformieren, lässt schon wieder wesentliche Vollzugsprobleme außer Acht:

1. Das Problem der „Halterhaftung“, also Einstellung des Verfahrens gegen Kostenbescheid mit Gebühren von ca. 24 EUR.
Da können die Bußgelder für das Parken auf dem Radweg auch 500 EUR kosten, wenn der Halter, der anschließend mit Anhörung angeschrieben wird, „nicht weiß“, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt/geparkt hat, wird das Verfahren eingestellt.
Es muss also von Kontrollkräften vor Ort Personalien des Parkers erfasst werden, was selten passieren dürfte.

2. Das Problem keiner Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen.
Wenn ich eine Firma habe, oder mein Fahrzeug ausleihe, oder ein Verwandter fährt, muss sich die Verfolgungsbehörde mächtig anstrengen, den Fahrer zu ermitteln. Ansonsten wird einfach eingestellt, und sei es bei 80 km/h drüber... oder bei Rotlichtverstößen (Ampel).
Null Folgen. Fahrtenbuch, wenn überhaupt, lächerliche Auflage.

In anderen Ländern der EU haftet der Halter für den Verstoß komplett...

Eure Meinungen?

31 Antworten

Ist doch ganz einfach:
Jeder, der mit Leidenschaft sich oder einen nahen Angehörigen ans Messer liefern möchte, kann dies doch. Hindert ihn niemand daran. Könnte zwar für ziemlichen Stress in der Verwandtschaft sorgen, aber Verwandtschaft wird ohnehin überbewertet.

Alle anderen jedoch, und das dürfte die Mehrheit sein, werden von ihrem Recht, sich oder einen nahen Angehörigen zu belasten, Gebrauch machen. Im ruhenden Verkehr nutzt ihm das doch ohnehin nichts, und wenn die Verwaltungsgebühren dann den Bußgeldern angepasst werden, gibt's auch keine Ersparnis.

Noch ist es jedenfalls so, dass die Behörde den Nachweis führen muss, wer den Verstoß begangen hat. Und das ist gut so.

Wartet ab bis der Katalog aktiv ist.

geschlossen

Moorteufelchen

Ähnliche Themen