Bußgelder - Chance wiederverpasst?

Hallo zusammen,

die neuerliche Ankündigung, die Bußgelder zu reformieren, lässt schon wieder wesentliche Vollzugsprobleme außer Acht:

1. Das Problem der „Halterhaftung“, also Einstellung des Verfahrens gegen Kostenbescheid mit Gebühren von ca. 24 EUR.
Da können die Bußgelder für das Parken auf dem Radweg auch 500 EUR kosten, wenn der Halter, der anschließend mit Anhörung angeschrieben wird, „nicht weiß“, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt/geparkt hat, wird das Verfahren eingestellt.
Es muss also von Kontrollkräften vor Ort Personalien des Parkers erfasst werden, was selten passieren dürfte.

2. Das Problem keiner Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen.
Wenn ich eine Firma habe, oder mein Fahrzeug ausleihe, oder ein Verwandter fährt, muss sich die Verfolgungsbehörde mächtig anstrengen, den Fahrer zu ermitteln. Ansonsten wird einfach eingestellt, und sei es bei 80 km/h drüber... oder bei Rotlichtverstößen (Ampel).
Null Folgen. Fahrtenbuch, wenn überhaupt, lächerliche Auflage.

In anderen Ländern der EU haftet der Halter für den Verstoß komplett...

Eure Meinungen?

31 Antworten

Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 13:19:24 Uhr:



Zitat:

@torre01 schrieb am 19. April 2021 um 12:48:27 Uhr:


....
Was wäre denn daran unverhältnismäßig, wenn der Halter eines Fahrzeugs den Fahrer zu benennen hat, wenn mit dem Fahrzeug gegen die Regeln verstoßen wird?
Und wenn der Halter dafür zur Kasse gebeten wird, wenn er es nicht macht und der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Der Fahrer eines Fahrzeugs hat die Möglichkeit sich so zu verhalten, dass er nicht geblitzt oder, wenn es doch mal passiert, nichts gravierendes zu befürchten hat.
Und der Halter eines Fahrzeugs hat die Möglichkeit sich gut zu überlegen, wem er sein Fahrzeug überlässt und wem nicht.
.....

der Firmeninhaber, Halter mehrerer Fahrzeuge soll also Punkte, Fahrverbot, evtl. Führerscheinverlust erleiden für einen Verstoss, den er nachweislich nicht begangen hat?! - nur weil der Fahrer nicht mehr sicher ermittelbar ist?!

Job- oder Existenzverlust , wenn man nachweislich nicht der Fahrer war, aber den Fahrer auch nicht mehr weiss?!

faktische Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrechts im familiären Bereich durch "Beuge-Führerscheinentzug"?!

Beweislastumkehr und am besten gleich "Wasserprobe" wie im Mittelalter ?!

wenn Du schon bei Verkehrsverstössen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verlassen willst - ich halte das für völlig überzogen - was kommt dann als nächstes ?!

Also in meiner Firma ist sofort zu ermitteln wer wann wo mit welchem Fahrzeug unterwegs war. Keine Ahnung wie das in anderen Firmen läuft, vllt. sollte hier dann nachgebessert werden.

Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 13:19:24 Uhr:



der Firmeninhaber, Halter mehrerer Fahrzeuge soll also Punkte, Fahrverbot, evtl. Führerscheinverlust erleiden für einen Verstoss, den er nachweislich nicht begangen hat?! - nur weil der Fahrer nicht mehr sicher ermittelbar ist?!

Ich wüsste keine Firma, in denen die Firmenfahrzeuge nicht entweder Mitarbeitern fest zugeordnet sind oder bei den Poolfahrzeugen Fahrtenbücher vorgeschrieben sind. Letzteres wird sogar vom Finanzamt verlangt, mein Ex-AG hat von diesem mal böse auf die Finger bekommen, weil die Fahrtenbücher nicht ordentlich geführt waren.

Also: Firmeninhaber als Gegenargument fällt aus.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. April 2021 um 13:18:32 Uhr:


Ich stimme torre01 da voll zu. Das Auto ist dem Deutschen heilig Blechle und nicht die Hure wo jeder mal rüber kann wenn er möchte. Sehr gut ausgedrückt ! Spätestens wenn der Halter selbst mit Konsequenzen rechnen muss fällt ihm auch wieder ein wer wann wo mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Der Kampf gegen die Halterhaftung im Falle das niemanden ermittelt werden kann der den Verstoß gegen die StVO begangen hat sehe nur als Verschleierung bzw. Drückebergertum.

Das kannst Du mit Geldstrafen ja alles machen - mit Punkten und Fahrverboten aber nicht....

Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 13:23:53 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. April 2021 um 13:18:32 Uhr:


Ich stimme torre01 da voll zu. Das Auto ist dem Deutschen heilig Blechle und nicht die Hure wo jeder mal rüber kann wenn er möchte. Sehr gut ausgedrückt ! Spätestens wenn der Halter selbst mit Konsequenzen rechnen muss fällt ihm auch wieder ein wer wann wo mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Der Kampf gegen die Halterhaftung im Falle das niemanden ermittelt werden kann der den Verstoß gegen die StVO begangen hat sehe nur als Verschleierung bzw. Drückebergertum.

Das kannst Du mit Geldstrafen ja alles machen - mit Punkten und Fahrverboten aber nicht....

Das stimmt. Aber da sind die Behörden ja heute schon höher motiviert, den Fahrer herauszufinden. Bei Owi unterhalb der Punkteschwelle genügt ja die anonyme Überweisung der Strafe und der Fall ist erledigt.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. April 2021 um 13:23:25 Uhr:


....
Ich wüsste keine Firma, in denen die Firmenfahrzeuge nicht entweder Mitarbeitern fest zugeordnet sind oder bei den Poolfahrzeugen Fahrtenbücher vorgeschrieben sind. Letzteres wird sogar vom Finanzamt verlangt, mein Ex-AG hat von diesem mal böse auf die Finger bekommen, weil die Fahrtenbücher nicht ordentlich geführt waren.

Also: Firmeninhaber als Gegenargument fällt aus.

auch da kann es mal Unregelmäßigkeiten, bzw. Schlampereien geben....

Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 13:27:44 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. April 2021 um 13:23:25 Uhr:


....
Ich wüsste keine Firma, in denen die Firmenfahrzeuge nicht entweder Mitarbeitern fest zugeordnet sind oder bei den Poolfahrzeugen Fahrtenbücher vorgeschrieben sind. Letzteres wird sogar vom Finanzamt verlangt, mein Ex-AG hat von diesem mal böse auf die Finger bekommen, weil die Fahrtenbücher nicht ordentlich geführt waren.

Also: Firmeninhaber als Gegenargument fällt aus.

auch da kann es mal Unregelmäßigkeiten, bzw. Schlampereien geben....

Für die dann der Firmeninhaber haftet. Wie bei jeder Unregelmäßigkeit in der Buchführung...

Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 13:23:53 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. April 2021 um 13:18:32 Uhr:


Ich stimme torre01 da voll zu. Das Auto ist dem Deutschen heilig Blechle und nicht die Hure wo jeder mal rüber kann wenn er möchte. Sehr gut ausgedrückt ! Spätestens wenn der Halter selbst mit Konsequenzen rechnen muss fällt ihm auch wieder ein wer wann wo mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Der Kampf gegen die Halterhaftung im Falle das niemanden ermittelt werden kann der den Verstoß gegen die StVO begangen hat sehe nur als Verschleierung bzw. Drückebergertum.

Das kannst Du mit Geldstrafen ja alles machen - mit Punkten und Fahrverboten aber nicht....

...vllt. Geldstrafe für den Halter und Fahrtenbuch für das entsprechende Fahrzeug. Das könnte ja schon helfen bei Bedarf den Fahrer beim nächsten Verstoß festzustellen.

Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 13:27:44 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. April 2021 um 13:23:25 Uhr:


....
Ich wüsste keine Firma, in denen die Firmenfahrzeuge nicht entweder Mitarbeitern fest zugeordnet sind oder bei den Poolfahrzeugen Fahrtenbücher vorgeschrieben sind. Letzteres wird sogar vom Finanzamt verlangt, mein Ex-AG hat von diesem mal böse auf die Finger bekommen, weil die Fahrtenbücher nicht ordentlich geführt waren.

Also: Firmeninhaber als Gegenargument fällt aus.

auch da kann es mal Unregelmäßigkeiten, bzw. Schlampereien geben....

....au ja, da kommt dann sofort Ecky von der Steuerfahndung und kontrolliert gleich mal die anderen Bücher.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. April 2021 um 13:29:48 Uhr:


....
...vllt. Geldstrafe für den Halter und Fahrtenbuch für das entsprechende Fahrzeug. Das könnte ja schon helfen bei Bedarf den Fahrer beim nächsten Verstoß festzustellen.

könnte man versuchen - ist aber wieder eine Ungleichbehandlung der Firmen als Halter gegenüber dem Privatmann: der eine kann sich mit -von mir aus auch höherer- Geldstrafe von Fahrverboten freikaufen, der andere nicht.....

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. April 2021 um 13:28:49 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 13:27:44 Uhr:


auch da kann es mal Unregelmäßigkeiten, bzw. Schlampereien geben....

Für die dann der Firmeninhaber haftet. Wie bei jeder Unregelmäßigkeit in der Buchführung...

gibt er halt den Lappen ab, vllt. auch längerer FS-Entzug wegen der Punkte - alles völlig angemessen bei nachweislicher Nicht-Täterschaft ?!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. April 2021 um 13:31:35 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 13:27:44 Uhr:


auch da kann es mal Unregelmäßigkeiten, bzw. Schlampereien geben....

....au ja, da kommt dann sofort Ecky von der Steuerfahndung und kontrolliert gleich mal die anderen Bücher.

Au ja - bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten nehmen wir alles 100% genau - bei der DSGVO und Datenschutz dann aber nicht mehr..... 😁

Fahrerkarte und gut, so hat man direkt alle Informationen die man benötigt.

Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 13:41:41 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. April 2021 um 13:28:49 Uhr:


Für die dann der Firmeninhaber haftet. Wie bei jeder Unregelmäßigkeit in der Buchführung...

gibt er halt den Lappen ab, vllt. auch längerer FS-Entzug wegen der Punkte - alles völlig angemessen bei nachweislicher Nicht-Täterschaft ?!

Nö. Strafe wegen mangelhafter Buchführung + Verpflichtung, künftig Fahrtenbücher zu führen.

Ein Firmeninhaber hat jederzeit zu wissen, wem er seine Fahrzeuge überlässt. Auch ist er verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, solange nicht seine direkten Verwandten das Auto gefahren haben.

Ob derjenige, dem er das Auto überlassen hat dann weiß wer gefahren ist, ist wieder eine andere Geschichte. Meinen Firmenwagen dürfen auch meine direkten Verwandten nutzen, also auch meine Frau und meine Kinder. Jeden Bescheid reicht die Firma aber umgehend an mich weiter. Bei Vergehen unterhalb der Punkteschwelle wird als besonderer Service die Strafe gleich bezahlt und vom Gehalt abgezogen...

Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 13:41:41 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. April 2021 um 13:28:49 Uhr:


Für die dann der Firmeninhaber haftet. Wie bei jeder Unregelmäßigkeit in der Buchführung...

gibt er halt den Lappen ab, vllt. auch längerer FS-Entzug wegen der Punkte - alles völlig angemessen bei nachweislicher Nicht-Täterschaft ?!

Nachweislicher Nicht-Täterschaft ist gut, und richtig.
Trotzdem ist es sein Auto. Ich muss schon ein wenig klarstellen, wer mit meinem Auto fährt.

Es ist durchaus zumutbar als Halter eines FZ einen Fahrer zu benennen, egal ob Tante Helga, oder Cindy von nebenan, wenn ich meine Karre verleihe. Schweige ich mich da aus, bin ich der Besitzer des FZ, und damit auch Empfänger von Unregelmäßigkeiten.

Wir reden hier vllt "nur" von einer roten Ampel.
Was aber, wenn die rote Ampel die der Fahrer missachtet hat, von einem Fussgänger überquert wurde, der übergemangelt wurde... 😰 ...und ich als Halter zucke mit den Schultern und sage: Sorry Jungs, weiß nicht wer die Karre hatte...

Gruß Jörg.

Zitat:

@remix schrieb am 19. April 2021 um 13:23:53 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. April 2021 um 13:18:32 Uhr:


Ich stimme torre01 da voll zu. Das Auto ist dem Deutschen heilig Blechle und nicht die Hure wo jeder mal rüber kann wenn er möchte. Sehr gut ausgedrückt ! Spätestens wenn der Halter selbst mit Konsequenzen rechnen muss fällt ihm auch wieder ein wer wann wo mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Der Kampf gegen die Halterhaftung im Falle das niemanden ermittelt werden kann der den Verstoß gegen die StVO begangen hat sehe nur als Verschleierung bzw. Drückebergertum.

Das kannst Du mit Geldstrafen ja alles machen - mit Punkten und Fahrverboten aber nicht....

Deshalb sage ich ja, die Geldstrafe wird vom Halter getragen, zuzüglich Gebühren für den Aufwand der nicht erfolgreichen Halterermittlung. Und selbstverständlich der Auflage eines Fahrtenbuchs.
Natürlich kann man dem Halter, wenn er nachweislich nicht der Fahrer war, den Führerschein nehmen oder die Punkte aufdrücken. Aber die Geldbuße, die kann man ihm auferlegen damit er sich die vom Fahrer wieder erstatten lässt. Kann er das nicht, weil er es wirklich nicht weiß, wird er Maßnahmen treffen, dass ihm das in Zukunft nicht wieder passiert.
Ein Fahrtenbuch (möglicherweise im Wiederholungsfall für den gesamten Fuhrpark), damit der Halter auch genügend motiviert ist, in Zukunft den Fahrer benennen zu können.

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