Bußgeldbescheid wegen einem Parkvergehen in den Niederlanden, aber damals kein Knöllchen
Vor knapp 2 Monaten war ich mit meiner Frau in Den Haag und habe natürlich auch geparkt (auch an dem im Schreiben erwähnten Ort). Und ich bin auch sicher ein Parkticket gezogen zu haben!
Nun hate ich gestern einen Bußgeldbescheid im Briefkasten und soll 62,60€ zahlen weil ich ANGEBLICH kein Particket hatte.
Ich erinnere mich noc sehr gut daran ein Parkticket gekauft zu haben, weil vor mir jemand am Parkscheinautomaten war und mit dem Ding nicht klar kam und wir es dann gemeinsam geschafft haben das Ding zu entschlüsseln und Parkscheine zu ziehen.
Ich bin mir auch gar nicht sicher ob wir einen Parkschein bekommen hatten oder nur unser Nummernschild angeben mussten und dies im System gespeichert wird. In der Schweiz ist es ja oft ähnlich und man gibt nur die Parkplatznummer an und bucht diese sozusagen für den bezahlten Zeitraum.
Auf dem Bescheid steht ich könne zwar Widerspruch einlegen, aber dies geht nur auf dem Postweg und auf Niederländischer Sprache (nicht mal auf Englisch!). Außerdem müsste ich Nahweise beilegen.
Weder spreche ich Niederländisch, noch habe ich einen Nachweis dafür. Generell finde ich es seltsam, dass ich kein Knöllchen an der Scheibe hatte. So hätte ich es evtl. nachvollziehen können.
Ich frage mich ob das so auf diese Art überhaupt rechtens ist. Zudem habe ich mal gelesen, dass internationale Bußgeldbescheide erst ab einen Betrag von 70€ gezahlt werden müssen... aber auch da bin ich misstrauisch.
Ich denke ich werde am Montag mal meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und einen passenden Anwalt um Rat fragen. Aber bis dahin hoffe ich mal auf eure Erfahrungen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DER_Chris87 schrieb am 12. November 2016 um 13:08:02 Uhr:
Wieso ist man in der Beweispflicht wenn man beschuldigt wird? Ich dachte immer es wäre anders rum...
Die Behörde hat ja offenbar ihren Beweis. Nun bist du an der Reihe, diesen ,,Beweis,, zu entkräften.
Du musst also keinen Beweis , sondern nur ein Alibi erbringen.
67 Antworten
Auch wenn die Chance gering ist würde ich ein Schreiben aufsetzten das die Sache aus deiner Sicht erklärt. Auch das es Probleme mit dem Automaten gab.
Mit etwas Glück wird eingestellt. Wenn nicht, hat man nur das Porto verloren.
Ja und wo ist dann dieser Beweis?
Ich sehe das Vorgehen der Holländer so: Es gibt kein Knöllchen und noch nichtmal einen Parkschein beim lösen. Der Bescheid kommt knapp 2 Monate später und Widerspruch ist nur auf Holländisch möglich.
Mir wird somit sämtliche Möglicheit genommen irgendetwas zu beweisen da es keinen Zahlungsbeleg gab. Und auch die Nachvollziehbarkeit fehlt um überhaupt richtig argumentieren zu können. Meine Frau könnte zwar bezeugen, dass wir einen Parkschein gelöst haben oder zumindest am Automaten den angegebenen Schritten gefolgt sind, aber das wird denen auch egal sein.
Auch wenn ich am Automaten alles richtig gemacht habe um diesesn doch recht geringen Betrag zu bezahlen weis ich doch nicht ob die auch tatsächlich bei mir abbuchen. Vielleicht spart man sich das abbuchen ja um später nochmal richtig zu kassieren. Klar das ist ein schwerer Vorwurf den ich erst recht nicht beweisen könnte, aber ganz unmöglich wäre so etwas nicht.
Das werde ich wohl auch erstmal machen. 62€ bringen mich zwar nicht um, aber es ist einfach nur ärgerlich, da ich jederzeit gewillt war fürs Parken zu bezahlen und fest davon ausgegangen bin dies getan zu haben.
Zitat:
@DER_Chris87 schrieb am 12. November 2016 um 13:24:23 Uhr:
Ja und wo ist dann dieser Beweis?.
Das Anschreiben selbst ist der Beweis. Schliesslich wird darin erwähnt sein, was du gemacht hast und wer das festgestellt haben will.
Oder steht da nur: ,,Sie haben falsch geparkt und zahlen daher XX € ?,,
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Zitat:
@DER_Chris87 schrieb am 12. November 2016 um 13:24:23 Uhr:
Ja und wo ist dann dieser Beweis?Ich sehe das Vorgehen der Holländer so: Es gibt kein Knöllchen und noch nichtmal einen Parkschein beim lösen. Der Bescheid kommt knapp 2 Monate später und Widerspruch ist nur auf Holländisch möglich.
Mir wird somit sämtliche Möglicheit genommen irgendetwas zu beweisen da es keinen Zahlungsbeleg gab. Und auch die Nachvollziehbarkeit fehlt um überhaupt richtig argumentieren zu können. Meine Frau könnte zwar bezeugen, dass wir einen Parkschein gelöst haben oder zumindest am Automaten den angegebenen Schritten gefolgt sind, aber das wird denen auch egal sein.
Auch wenn ich am Automaten alles richtig gemacht habe um diesesn doch recht geringen Betrag zu bezahlen weis ich doch nicht ob die auch tatsächlich bei mir abbuchen. Vielleicht spart man sich das abbuchen ja um später nochmal richtig zu kassieren. Klar das ist ein schwerer Vorwurf den ich erst recht nicht beweisen könnte, aber ganz unmöglich wäre so etwas nicht.
Der Parkschein ist der Zahlungsbeleg den hast du nicht mehr und das ist nun dein Pech.
Zitat:
Der Parkschein ist der Zahlungsbeleg den hast du nicht mehr und das ist nun dein Pech.
Nun ja den gab es ja höchstwahrscheinlich nicht!
Zitat:
Das Anschreiben selbst ist der Beweis. Schliesslich wird darin erwähnt sein, was du gemacht hast und wer das festgestellt haben will.
Oder steht da nur: ,,Sie haben falsch geparkt und zahlen daher XX € ?,,
Es steht nur "Bei einer Kontrolle wurde festgestellt". Das ist eine Aussage aber kein Beweis. Dann wäre es ja auch ein Beweis zu sagen"Ich habe am Parkscheinautomaten bezahlt."
Mal schauen was der Widerspruch bringt.
Zitat:
@DER_Chris87 schrieb am 12. November 2016 um 19:16:31 Uhr:
Zitat:
Der Parkschein ist der Zahlungsbeleg den hast du nicht mehr und das ist nun dein Pech.
Nun ja den gab es ja höchstwahrscheinlich nicht!
Zitat:
@DER_Chris87 schrieb am 12. November 2016 um 19:16:31 Uhr:
Zitat:
Das Anschreiben selbst ist der Beweis. Schliesslich wird darin erwähnt sein, was du gemacht hast und wer das festgestellt haben will.
Oder steht da nur: ,,Sie haben falsch geparkt und zahlen daher XX € ?,,
Es steht nur "Bei einer Kontrolle wurde festgestellt". Das ist eine Aussage aber kein Beweis. Dann wäre es ja auch ein Beweis zu sagen"Ich habe am Parkscheinautomaten bezahlt."
Mal schauen was der Widerspruch bringt.
Ich muss mal deine Gedankengang ein wenig entstauben:
Bei einer Kontrolle wurde wohl festgestellt das du keinen Parkschein hattest, das ist ein Faktum, dieses wird mittels Aufzeichnungsgerät protokolliert, das Protokoll ist der Beweis.
Wenn du sagst du hättest am Parkscheinautomat bezahlt so ist es lediglich eine Aussage, die du mit dem Parkschein hättest beweisen können, hast du aber nicht mehr und hier trifft auch nicht die umgekehrte Beweislast zu wie du meinst.
Und wieder möchte ich erwähnen, dass es an diesem Automaten keinen ausgedruckten Parkschein gibt. Lediglich das Kennzeichen wird angegeben und die gewünschte Parkzeit!
Aber wenn es hier niemanden mit ähnlichen Erfahrungen könnte man ja hier zu machen. Werde es mit dem Widerspruch versuchen. Wenns klappt "gut" und wenn nicht dann habe ich Pech gehabt.
Zitat:
@DER_Chris87 schrieb am 12. November 2016 um 19:16:31 Uhr:
Es steht nur "Bei einer Kontrolle wurde festgestellt". Das ist eine Aussage aber kein Beweis. Dann wäre es ja auch ein Beweis zu sagen"Ich habe am Parkscheinautomaten bezahlt."
Du vergisst hierbei, dass der Kontrolleur gleichzeitig als Zeuge benannt wird. Dieser ist hier auch eine Amtsperson. Und dieser eine Lüge zu unterstellen, dürfte sehr schwierig werden.
Als Angenagter darfst du hingegen lügen, dass sich die Balken biegen. Soll heissen, im Gegensatz zum Kontrolleur ist deine Aussage juristisch wertlos.
Zitat:
@AcJoker schrieb am 12. November 2016 um 13:21:22 Uhr:
Auch wenn die Chance gering ist würde ich ein Schreiben aufsetzten das die Sache aus deiner Sicht erklärt. Auch das es Probleme mit dem Automaten gab.
Mit etwas Glück wird eingestellt. Wenn nicht, hat man nur das Porto verloren.
Bloß nicht!
Mit jedem Schritt wird das Verfahren hinausgezögert, der Aufwand größer und damit das Vergehen teurer!
Als ehemaliger in NL-lebender kann ich dazu nur eins sagen:
1) Zahlen
2) Du hast einen Nachweis, dass ein Fehler vorliegt, also einen Beweis für deine "Unschuld" und kannst diesen Einbringen.
Zitat:
@AcJoker schrieb am 13. November 2016 um 09:27:02 Uhr:
Schöne Bananenrepublik.
Hoch lebe die EU.
Nö, die haben einfach beschlossen nicht so rumzueiern wie in D.
Hier kann ja jeder die Gerichte mit dem letzten Kleinsch*** bemühen und überlasten.
Ist ein Modell welches sicher auch seine Vorzüge hat.
Moorteufelchen
Eben.
Man kann schließlich nicht den Staat dafür verantwortlich machen, wenn einige Zeitgenossen beschließen, dem schlechten Geld auch noch gutes Geld hinterherzuwerfen.
Nur das in diesem Fall wohl ein ehrlicher Bürger die Zeche zahlen muss.
Klar gibt es Leute die es auf die Spitze treiben, aber dafür leidet jetzt jemand anders.