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Bußgeldbescheid wegen einem Parkvergehen in den Niederlanden, aber damals kein Knöllchen

Themenstarteram 12. November 2016 um 9:56

Vor knapp 2 Monaten war ich mit meiner Frau in Den Haag und habe natürlich auch geparkt (auch an dem im Schreiben erwähnten Ort). Und ich bin auch sicher ein Parkticket gezogen zu haben!

Nun hate ich gestern einen Bußgeldbescheid im Briefkasten und soll 62,60€ zahlen weil ich ANGEBLICH kein Particket hatte.

Ich erinnere mich noc sehr gut daran ein Parkticket gekauft zu haben, weil vor mir jemand am Parkscheinautomaten war und mit dem Ding nicht klar kam und wir es dann gemeinsam geschafft haben das Ding zu entschlüsseln und Parkscheine zu ziehen.

Ich bin mir auch gar nicht sicher ob wir einen Parkschein bekommen hatten oder nur unser Nummernschild angeben mussten und dies im System gespeichert wird. In der Schweiz ist es ja oft ähnlich und man gibt nur die Parkplatznummer an und bucht diese sozusagen für den bezahlten Zeitraum.

Auf dem Bescheid steht ich könne zwar Widerspruch einlegen, aber dies geht nur auf dem Postweg und auf Niederländischer Sprache (nicht mal auf Englisch!). Außerdem müsste ich Nahweise beilegen.

Weder spreche ich Niederländisch, noch habe ich einen Nachweis dafür. Generell finde ich es seltsam, dass ich kein Knöllchen an der Scheibe hatte. So hätte ich es evtl. nachvollziehen können.

Ich frage mich ob das so auf diese Art überhaupt rechtens ist. Zudem habe ich mal gelesen, dass internationale Bußgeldbescheide erst ab einen Betrag von 70€ gezahlt werden müssen... aber auch da bin ich misstrauisch.

Ich denke ich werde am Montag mal meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und einen passenden Anwalt um Rat fragen. Aber bis dahin hoffe ich mal auf eure Erfahrungen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@DER_Chris87 schrieb am 12. November 2016 um 13:08:02 Uhr:

 

Wieso ist man in der Beweispflicht wenn man beschuldigt wird? Ich dachte immer es wäre anders rum...

Die Behörde hat ja offenbar ihren Beweis. Nun bist du an der Reihe, diesen ,,Beweis,, zu entkräften.

Du musst also keinen Beweis , sondern nur ein Alibi erbringen.

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Parkverstöße sind in der Rechtsschutzversicherung nicht versichert. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub könnte dort aber eine kostenlose Beratung hergeben.

Themenstarteram 12. November 2016 um 10:31

Oh das ist mies... aber dann versuch ichs mal da

Den Parkschein kopieren und Ihn mittels google Übersetzung ins niederländische verfassen und an die Adresse des Bußgeldbescheides senden.

zb so:

Hierbij presenteer ik een tegenstrijdigheid tegen een boete xx.xx.xxxx.

Op de dag had ik een Parktiket die u hierbij een kopie te presenteren.

Uw communicatie Ik zie hierbij als niet rechtsgeldig

Yours gietstukken uit Duitsland

P.S. das nächste mal ins Parkhaus fahren.

Themenstarteram 12. November 2016 um 11:06

Wie gesagt bin ich nicht mal sicher ob ich dort einen richtigen Parkschein bekommen hatte oder nur mein KFZ Zeichen in den Automaten eingeben musste. Da ich in der Schweiz nirgends einen Parkschein bekommen hatte war das für mich nur logisch.

Außerdem habe ich sicher nicht die Parkscheine der letzten 2 Monate aufgehoben. Hätte damals ein Knöllchen an meiner Scheibe gehangen wäre alles einfacher nachzuvollziehen gewesen... aber so fühle ich mich einfach verarscht!

Ein Parkhaus gab es dort leider nicht.

In welcher Straße in Den Haag hast du denn geparkt was steht auf dem Bescheid ) In Parkautomaten steckt man Euormünzen und bekommt dafür ein Parkticket, in vielen Parkhäusern wirst du dabei gefilmt und dein Kennzeichen steht schon automatisch auf dem Parkticket.

Hast du bar bezahlt gleich am Automaten oder wurde abgebucht .

Schau mal in den Bescheid nach dem genauen Strassennamen , ich kann dir dann evtl. mehr sagen .

Gruss , Stefan

Themenstarteram 12. November 2016 um 11:29

Ich glaube ich habe bar bezahlt. Wie gesagt ist das schon 2 Monate her und parken ist jetzt nicht so aufregend, dass sich alles ins Gedächnis brennt. Also mit Karte kann auch sein.

Die Straße war Strandweg BIJ PAAL NR 766

Mit Karte müsstest du ja auf dem Kontoauszug noch als Beweis haben.

Sollte der Betrag abgebucht worden sein hast du es ja leicht mit dem Nachweis !

In NL werden grundsätzlich keine " Knöllchen " mehr geschrieben . Das hat leider die von dir geschilderten Probleme beim Nachvollziehen zur Folge . Das interessiert den gemeinen Holländer aber wenig , er zahlt und fertig . Die diskutieren da wenig bis gar nicht drüber .

Gerade mal nachgeschaut und in den Haag parkt man an den allermeisten Uhren mit Eingabe des Kennzeichens und dann bargeldlos .

Du bist in Schevenigen gewesen ? Das gehört zu den Haag . Dort bezahlst du vorab . Aber schau erst mal in deine Kontoauszüge .

Themenstarteram 12. November 2016 um 11:46

Habe mir gerade mal meine Kontoauszüge angesehen, konnte aber nix davon finden. Nur weis ich wie gesagt auch nicht mehr ob ich bar oder mit Karte bezahlt habe. So ein bisschen habe ich ja Bange dass der Automat entweder defekt war oder wir irgendetwas dort falsch gemacht haben. Wie gesagt gab es ja wahrscheinlich nicht mal einen Beleg. Und die Leute vor mir (ebenfalls keine Holländer) kamn erst gar nicht zurecht. Da ist das Ding ständig abgestürzt.

Da ich wohl nie erfahren werde was da genau passiert ist liegt meine Hoffnung in dieser Untergrenze von 70€. Da bin ich jetzt schon mehrfach drüber gestolpert. Unter anderem hier: http://www.bussgeldkatalog.ws/ausland/verjaehrung/

Weis keiner was dazu?

In Deutschland werden alle Naheffingen ( Geldbusse ) eingetrieben , unabhängig von deren Höhe .

Du hast keinen Beweis darüber das du bezahlt hast , das ist dein Problem . Auch wenn du zukünftig NL meidest wird es teuer .

Fazit : Ich hätte keine Lust auf den Stress und würde zahlen .

Es gibt wohl diese Bagetellgrenze tatsächlich in Höhe von 70 €.

Allerdings gilt das nicht für das Vergehen ansich, sondern für alle Gebühren.

Demzufolge wirst sehr wahrscheinlich in ein paar Tagen oder Wochen erneut Post bekommen, wo sich die Forderung dann auf über diese Grenze von 70 € belaufen wird.

Und spätestens hier kannst dann nicht mehr drauf hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird.

Da du dich weder so richtig dran erinnern kannst, keine Zeugen hast und erst recht keinen Nachweis, ob nun gezahlt wurde oder nicht,würde ich ,,vielleicht auch zähneknirschend, bezahlen.

Themenstarteram 12. November 2016 um 12:08

Ja so langsam sehe ich da auch kaum noch Hoffnung... jedoch macht mich das schon sehr sauer. Wird es nun die Pflicht eines Jeden, jeden noch so kleinen Schritt und noch so banale Handlung zu dokumentieren, damit man irgendwann mal beweisen kann etwas getan oder nicht getan zu haben?

Wieso ist man in der Beweispflicht wenn man beschuldigt wird? Ich dachte immer es wäre anders rum...

Zitat:

@DER_Chris87 schrieb am 12. November 2016 um 13:08:02 Uhr:

 

Wieso ist man in der Beweispflicht wenn man beschuldigt wird? Ich dachte immer es wäre anders rum...

Die Behörde hat ja offenbar ihren Beweis. Nun bist du an der Reihe, diesen ,,Beweis,, zu entkräften.

Du musst also keinen Beweis , sondern nur ein Alibi erbringen.

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