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Bußgeldbescheid / Punkt ja oder nein?

Hallo zusammen,

mein Vater fuhr Ende September auf einer Autobahn in Berlin zu seiner Arbeit.

Leider geschah dort ein Unfall und mein Vater war im Stau stecken geblieben und konnte keine andere Ausfahrt nehmen.

Er hat in dem Moment gehalten und machte ein Foto von dem Stau welches er nach wie vor auf dem Handy hat.

Als ein Polizist kam und sagte er sei ein Gaffer haute er ihm auf die Scheibe und sagte 1 Punkt 500 Euro Strafe und Fahrverbot.

Mein Vater erklärte Ihm die Situation, dass er ein Bild vom Stau für seinen Chef gemacht hat (was ich in dem Moment auch sinnlos finde weil man sowas ja auch anders jemanden zeigen kann als mit Bildern) aber er hat es nun mal so gemacht.

Das war dem Polizisten egal und heute kam der Brief mit folgendem Inhalt.

Da steht nichts von einem Punkt in Flensburg, hat er jetzt einen Punkt bekommen oder nicht?

LG

20191027
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xspin schrieb am 27. Oktober 2019 um 18:58:52 Uhr:

Er hat keine freisprecheinrichtung in einem Golf 5. Überleg doch einfach mal

Es soll ja sogar einen recht großen Markt für Nachrüstlösungen geben... je nach persönlicher Leidensfähigkeit und je nach Größe des Geldbeutels kann es bei den "Bluetooth-Knopf-im-Ohr"-Kurierfahrer-Grundausstattungs-Lösungen beginnen und bis hin zu fest eingebauten Lösungen gehen. Gibt ja sogar recht einfache Freisprecheinrichtungen, die eine Handyhalterung mitbringen und die einfach per Schwanenhals im Zigarettenanzünder eingesteckt werden. Das hat nichts mit dem Alter oder dem Modell des Wagens zu tun.

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Das muß direkt an der Unfallstelle gewesen sein, denn irgendwo im Stau steht kein Polizist einfach so herum, wozu auch.

Übrigens kann es sein, dass der Punkt auf der Rückseite des Schreibens vermerkt ist.

Der fotografierte Teil beschreibt ja nicht die Ordnungswidrigkeit selbst, sondern nur das Fahrverbot. In dem Teil steht ja auch nicht, welche Ordnungswidrigkeit er begangen hat. Die Ordnungswidrigkeit selbst muss woanders im Schreiben beschrieben sein.

Ob das Foto jetzt für soziale Medien oder für den Chef war, ist aus meiner Sicht unerheblich und berechtigt die Strafe auf jeden Fall.

Anwalt! Was anderes kann ich nicht raten.

OpenAirFan

Von einem Fahrverbot ohne Punkte habe ich noch nie gehört, üblicherweise 1-2 Punkte.

Normalerweise gibt es für einen Verstoß mit Fahrverbot 2 Punkte.

Allerdings wird mir aus der Schilderung nicht ganz klar, welcher Verstoß denn hier vorgeworfen werden könnte, der mit 150 Euro und einem Monat Fahrverbot zu ahnden wäre.

Etwa ein "Handyverstoß mit Gefährdung"? Dann wäre aber wohl die Schilderung recht unvollständig.

am 27. Oktober 2019 um 13:29

Bitte mal den ganzen Bescheid mit Tatvorwurf...

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 27. Oktober 2019 um 12:33:18 Uhr:

Anwalt! Was anderes kann ich nicht raten.

Eine Punkte-Abfrage im Zentralregister kann der Betroffene auch ohne anwaltliche Hilfe stellen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Oktober 2019 um 14:51:33 Uhr:

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 27. Oktober 2019 um 12:33:18 Uhr:

Anwalt! Was anderes kann ich nicht raten.

Eine Punkte-Abfrage im Zentralregister kann der Betroffene auch ohne anwaltliche Hilfe stellen.

Die Punkte werden doch erst nach Rechtskräftigkeit des Bescheides vermerkt.

Da ist doch eine Abfrage beim Zentralregister sinnfrei. :)

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Oktober 2019 um 15:00:44 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Oktober 2019 um 14:51:33 Uhr:

Eine Punkte-Abfrage im Zentralregister kann der Betroffene auch ohne anwaltliche Hilfe stellen.

Die Punkte werden doch erst nach Rechtskräftigkeit des Bescheides vermerkt.

Da ist doch eine Abfrage beim Zentralregister sinnfrei. :)

Richtig.

Die Frage des TE lautete ja auch dahin gehend, ob ein Punkt vergeben wurde.

Für die Abfrage in Flensburg muß dann logischerweise erst einmal die Rechtskräftigkeit abgewartet werden.

Hier ist der Tatvorwurf.

IMG_2019-10-27_15-38-33.jpeg

und wo ist die rückseite?

... ich habe im stehen Im Stau auch schon ein Foto gemacht um einen Kollegen zu schreiben das ich mich wohl verspäte.

 

Klar, Telefon sollte man bei der Fahrt nicht benutzen und ist auch richtig so das dieses dann bestraft wird aber meine Güte wenn man steht. Finde das kann man auch übertreiben.

 

Mein Bruder hat jetzt einen Punkt und Fahrverbot weil er das Handy vor einer geschlossenen Bahnschranke in die Hand genommen hat. Polizei stand hinter ihm ist an das Fenster getreten und hat ihn darum gebeten nach der Schranke den den nächsten Parkplatz zu nehmen. Dabei hat der Beamte auch gehört das das Gespräch über die Freisprecheinrichtung des Fahrzeuges lief.

Morgen ist dazu der Gerichtstermin aber Anwalt hat nicht viel Hoffnung gegeben.

 

Natürlich nimmt man auch im stehen am Straßenverkehr teil aber finde da könnten die Beamten schon ein wenig mehr mit „Auge“ handeln....

Das Entscheidende dabei ist, ob der Motor dabei lief oder nicht.

Steht aber auch so im Gesetzestext.

... die „start-stop“ Funktion soll angeblich nicht zählen .... auch wenn der Motor dadurch aus war.

So tief stecke ich da aber auch nicht drin. Denke morgen werde ich ja sehen wenn mein Bruder zu Fuß zurück kommt :D

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