Bußgeldbescheid erhalten - Einspruch Frage

Hallo Zusammen,

Habe eine Frage zu einem Verkehrsunfall wo die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrradfahrers missachtet wurde, und ob ich eine Chance mit einem Einspruch hätte gegen einen Bußgeldbescheid wegen Missachtung der Vorfahrt. (Zeichen 205)
Es kam zum Unfall. Während ich aus einer Seitenstraße (30er Zone) auf die Hauptstraße fahren wollte, kam von rechts auf dem Bürgersteig ein Radfahrer der über die Straße in die Straßenseite fahren wollte aus der ich gerade gefahren kam.
Da man in beide Fahrtrichtungen dieser Hauptstraße sehr schlechte Sicht hatte und man sehr nah an die Hauptstraße anfahren muss (auf die roten Streifen Markierung wo die Fahrradfahrer die Straße überqueren)
um etwas zu sehen, kam in einem unvorhergesehenem Moment während man nach links geschaut hatte der schnelle Radfahrer über die Straße gefahren. Er war wohl genau an der Ecke des Bürgersteigs die man nicht sehen konnte aus meiner Sicht des Autofahrers. Während ich langsam auf die Hauptstraße aufgefahren bin habe ich bereits leicht abgebremst, die Geschwindigkeit verringert und wollte kurz davor zum stehen kommen. Durch die schlechte Sicht kam es zum Unfall.
Habe ich hier eine Chance auf einen Einspruch da ich ja Vorfahrt gegeben hätte und zum stehen gekommen wäre, aber durch diese unpassende Situation und den Moment + die schlechte Sicht einen Unfall erzeugt habe.

Danke im Voraus.

24 Antworten

Durfte ein möglicher Radweg oder gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Richtungen genutzt werden? (edit) Gab es unter dem VZ 205 vllt das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts und links)?

Zitat:

@LaFawnDuh schrieb am 4. März 2019 um 22:59:40 Uhr:


Fahrradfahrer war auf einem Bürgersteig

... und da war neben dem Bürgersteig auch kein Radweg?

Wenn dem so ist, bleibe ich bei meiner ersten Einschätzung: du hast keinen Vorfahrtsverstoß begangen. Der Fahrradfahrer hat auf dem Bürgersteig nichts verloren und wenn er dort fährt, gelten für ihn die gleichen Rechte und Pflichten wie für Fußgänger. Und Fußgänger haben beim Queren der Fahrbahn Nachrang.

Leider wird hier mal wieder Schuld und Haftung fröhlich durcheinandergemengt. Die Vorfahrt des Radfahrers gilt auf der ganzen Fahrbahn, daher ist auch der Bußgeldbescheid nicht zu beanstanden. Das schließt aber nicht aus, dass er für den Schaden mit haftet, wenn er auf der falschen Seite fuhr und gar auf dem Bügersteig.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. März 2019 um 09:02:07 Uhr:


Leider wird hier mal wieder Schuld und Haftung fröhlich durcheinandergemengt. Die Vorfahrt des Radfahrers gilt auf der ganzen Fahrbahn,

Das ist als Aussage richtig, trifft hier aber nicht zu, da der Radfahrer die Fahrbahn nicht benutzt hat. Wenn du vom Gehweg runterfährst, hast du keine Vorfahrt. Punkt. Nicht als Fußgänger, nicht mit dem Auto und auch nicht mit dem Fahrrad.

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Zitat:

@LaFawnDuh schrieb am 4. März 2019 um 16:06:13 Uhr:


Hallo Zusammen,

Habe eine Frage zu einem Verkehrsunfall wo die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrradfahrers missachtet wurde, und ob ich eine Chance mit einem Einspruch hätte gegen einen Bußgeldbescheid wegen Missachtung der Vorfahrt. (Zeichen 205)
Es kam zum Unfall. Während ich aus einer Seitenstraße (30er Zone) auf die Hauptstraße fahren wollte, kam von rechts auf dem Bürgersteig ein Radfahrer der über die Straße in die Straßenseite fahren wollte aus der ich gerade gefahren kam.
Da man in beide Fahrtrichtungen dieser Hauptstraße sehr schlechte Sicht hatte und man sehr nah an die Hauptstraße anfahren muss (auf die roten Streifen Markierung wo die Fahrradfahrer die Straße überqueren)
um etwas zu sehen, kam in einem unvorhergesehenem Moment während man nach links geschaut hatte der schnelle Radfahrer über die Straße gefahren. Er war wohl genau an der Ecke des Bürgersteigs die man nicht sehen konnte aus meiner Sicht des Autofahrers. Während ich langsam auf die Hauptstraße aufgefahren bin habe ich bereits leicht abgebremst, die Geschwindigkeit verringert und wollte kurz davor zum stehen kommen. Durch die schlechte Sicht kam es zum Unfall.
Habe ich hier eine Chance auf einen Einspruch da ich ja Vorfahrt gegeben hätte und zum stehen gekommen wäre, aber durch diese unpassende Situation und den Moment + die schlechte Sicht einen Unfall erzeugt habe.

Danke im Voraus.

Es muss wohl ein Radweg vorhanden sein, siehe roter Text. Vor dem Antworten vielleicht immer erst den ganzen Text lesen!

Den Text habe ich gelesen (auch die weiteren Posts) und da hat der TO mehrmals geschrieben, dass der Radfahrer auf dem Gehweg fuhr. Meine Meinung fußt - wie ich ebenfalls mehrfach betont habe - auf dieser Annahme.
Vielleicht könnte zum Thema Radweg einfach auch mal eine klare Aussage kommen.

Eine "roten Streifen Markierung wo die Fahrradfahrer die Straße überqueren" kenne ich übrigens nicht.

Der "rote Streifen" ist eine Fahrbahnmarkierung in der Breite des Fahrradweges die über eine Seitenstraße verläuft und dem Seitenstraßenverkehr die Vorfahrt der Radfahrer signalisiert.

https://www.fahrradland-bw.de/.../1604_25_Musterloesungen_RadNETZ.pdf

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. März 2019 um 09:02:07 Uhr:


Leider wird hier mal wieder Schuld und Haftung fröhlich durcheinandergemengt. Die Vorfahrt des Radfahrers gilt auf der ganzen Fahrbahn, daher ist auch der Bußgeldbescheid nicht zu beanstanden. Das schließt aber nicht aus, dass er für den Schaden mit haftet, wenn er auf der falschen Seite fuhr und gar auf dem Bügersteig.

Nicht aber auf dem Gehweg auf dem sich der Radfahrer auch noch entgegen der Fahrtrichtung bewegt hat.
Der Radfahrer hat auf dem Gehweg nichts verloren !

https://www.adfc.de/.../Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer_Stand_12.2016.pdf

Schöne Zusammenfassung.

Zitat:

@Astra07 schrieb am 5. März 2019 um 11:01:59 Uhr:


Der "rote Streifen" ist eine Fahrbahnmarkierung in der Breite des Fahrradweges die über eine Seitenstraße verläuft und dem Seitenstraßenverkehr die Vorfahrt der Radfahrer signalisiert.

https://www.fahrradland-bw.de/.../1604_25_Musterloesungen_RadNETZ.pdf

So wie auf der Seite 8 im Link zu sehen, handelt es sich hier um einen vom Gehweg abgetrennten, separaten, Radweg.
Wenn dies beim TS auch so ausgesehen hat und der Radfahrer allerdings nicht auf dem Radweg, sondern auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung angefahren kam, würde Ich ebenfalls dagegen vorgehen.

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