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Bußgeldbescheid aus den Niederlanden

Themenstarteram 18. Januar 2016 um 8:28

Hallo zusammen

Meine Frau war vor einigen Tagen in den Niederlanden unterwegs und hat jetzt 2 Bußgeldbescheide im Briefkasten liegen. Es handelt sich bei beiden um zu hohe Geschwindigkeit auf der AB.

- Bescheid 1 in Höhe von 60€

- Bescheid 2 in Höhe von 270€

Es ist bei beiden Bescheiden kein Foto dabei, aber ein Vermerk, dass ein Foto angefordert werden kann.

Mir stellen sich jetzt mehrere Fragen.

1. Ist Bescheid 1 nicht ohnehin "nichtig", da nicht die Bagatellgrenze von 70€ nicht überschritten wurde?

2. Da kein Foto vorliegt und somit eine Eintreibung in Deutschland scheitern würde, da hier die Halterhaftung nicht gilt, könnte sie eigentlich beide Schreiben einfach ignorieren? Soweit mir bekannt, wird dort nur von hinten geblitzt. Sie hat auch keinen Blitz wahrgenommen.

Klar, man müsste die nächsten Jahre auf Holland verzichten, was ihr aber egal ist, da sie das erste Mal seit 4 Jahren dort war und die nächste Zeit nicht dorthin möchte.

 

Was würdet ihr raten? Meine erste Überlegung war, der Portal geblitzt.de zu nutzen und dort das ganze erstmal einzureichen. Danach kam mir aber der Gedankengang, dass sie damit schon ein einer gewissen Weise reagieren würde und nachher Dinge passieren, die wir nicht wollen, wie evtl der Gang vor Gericht etc. - immerhin haben die dann eine Vollmacht und wir haben keinen Ansprechpartner direkt vor Ort.

Danach dachte ich dann direkt über unsere Rechtsschutz zum Anwalt vor Ort zu gehen.

Was wäre der beste Schritt? Einfach ignorieren? geblitzt.de? Anwalt vor Ort?

Beste Antwort im Thema

So absurd finde ich Manches garnicht:

Nicht anhalten am Zebrastreifen 340,00 Euro

Parken auf Behindertenparkplatz 370,00 Euro

Rote Ampel missachtet 230,00 Euro

Handy am Steuer 230,00 Euro

Fahren ohne Sicherheitsgurt 140,00 Euro

Zu dichtes Auffahren 280,00 Euro

Stoppschild missachtet 140,00 Euro

Nicht Blinken beim abbiegen 90,00 Euro

 

Nicht das solche Sachen unbekannt wären, FS habe alle mal gemacht...

VG

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So absurd finde ich Manches garnicht:

Nicht anhalten am Zebrastreifen 340,00 Euro

Parken auf Behindertenparkplatz 370,00 Euro

Rote Ampel missachtet 230,00 Euro

Handy am Steuer 230,00 Euro

Fahren ohne Sicherheitsgurt 140,00 Euro

Zu dichtes Auffahren 280,00 Euro

Stoppschild missachtet 140,00 Euro

Nicht Blinken beim abbiegen 90,00 Euro

 

Nicht das solche Sachen unbekannt wären, FS habe alle mal gemacht...

VG

Themenstarteram 18. Januar 2016 um 15:25

Wenn die Strafen für das Blockieren der linken Spur, Ausbremsen, Nötigung, rauchen und essen am Steuer etc gleiches Niveau bekommen, kann man das gerne machen. Absolut.

Zitat:

@apups schrieb am 18. Januar 2016 um 15:50:28 Uhr:

Habe es nun zum Anwalt gegeben und er hat mich bestätigt. Foto wird angefordert, aber zahlen wird sie nicht müssen, sofern sie ein paar Monate auf Holland verzichten kann. Was der Fall ist.

Mit Verlaub , ich glaube dir nicht was du da schreibst .

Warum fordert der angebliche anwalt das Foto an , wenn er doch anscheinend empfiehlt nicht zu zahlen um dann Holland " für ein paar Monate zu meiden "? .

Klingt , wenn es wirklich so gewesen sein sollte unseriös .

Du wirst zahlen müssen , die Erfahrung zeigt es vielfach .

Zitat:

@apups schrieb am 18. Januar 2016 um 16:25:50 Uhr:

Wenn die Strafen für das Blockieren der linken Spur, Ausbremsen, Nötigung, rauchen und essen am Steuer etc gleiches Niveau bekommen, kann man das gerne machen. Absolut.

Ist nicht unlogisch.

Wobei Essen und Rauchen nicht explizit behandelt werden in der Fahrschule :)

VG

Ich bin mal gespannt, was euer Anwalt hier anrichten kann. In der Regel vollstrecken die deutschen Finanzbehörden den holländischen Bescheid hier nur. Ob er nun nach holländischem Recht rechtens ist oder nicht, dass wird in DE m. W. nicht mehr geprüft. Insofern dürfte neben der Einschränkungen in den nächsten Jahren nicht mehr nach NL zu fahren zusätzlich Stress mit den Behörden hier in DE zu erwarten sein. Denn diese sind eben nur Vollstrecker und die kümmert es nicht, ob von vorne, von hinten oder von der Seite geblitzt wurde. Das haben die beiden Länder bereits unter sich ausgemacht.

 

Meiner Meinung (und Erfahrung) nach: Bezahlen und draus lernen. Ich hab vor zwei Jahren auch einmal unwissentlich falsch geparkt. Zack, über 80 Euro Knöllchen - wie gesagt fürs Falschparken. Dafür habe ich mir eine Menge Stress gespart. Jetzt weiß ich, dass ich in NL in Zukunft nur noch in den überteuerten Parkhäusern parken werde, wenn ich es nicht besser weiß.

Zitat:

@expl0rer schrieb am 18. Januar 2016 um 16:56:06 Uhr:

In der Regel vollstrecken die deutschen Finanzbehörden den holländischen Bescheid hier nur. Ob er nun nach holländischem Recht rechtens ist oder nicht, dass wird in DE m. W. nicht mehr geprüft. Insofern dürfte neben der Einschränkungen in den nächsten Jahren nicht mehr nach NL zu fahren zusätzlich Stress mit den Behörden hier in DE zu erwarten sein. Denn diese sind eben nur Vollstrecker und die kümmert es nicht, ob von vorne, von hinten oder von der Seite geblitzt wurde.

Blödsinn. Deutsche Behörden sind deutschem Recht unterworfen. Deutsches (Grund-)recht besagt, dass nur ein Verantwortlicher (=Fahrer) bestraft werden kann. Ergo dürfen deutsche Behörden ausländische Verfolgung, bei denen kein Fahrer nachweisbar ist, auch hier nicht umsetzen. Und das tun sie auch nicht.

Genau so ist!

Und das ist auch schon immer so gewesen.

Themenstarteram 18. Januar 2016 um 16:26

Zitat:

@Boogiessundance schrieb am 18. Januar 2016 um 16:27:56 Uhr:

Zitat:

@apups schrieb am 18. Januar 2016 um 15:50:28 Uhr:

Habe es nun zum Anwalt gegeben und er hat mich bestätigt. Foto wird angefordert, aber zahlen wird sie nicht müssen, sofern sie ein paar Monate auf Holland verzichten kann. Was der Fall ist.

Mit Verlaub , ich glaube dir nicht was du da schreibst .

Warum fordert der angebliche anwalt das Foto an , wenn er doch anscheinend empfiehlt nicht zu zahlen um dann Holland " für ein paar Monate zu meiden "? .

Klingt , wenn es wirklich so gewesen sein sollte unseriös .

Du wirst zahlen müssen , die Erfahrung zeigt es vielfach .

Wieso er die Fotos anfordert? Ganz einfach. Weil ich den Kerl sicher nicht selber zahle, sondern meine Rechtsschutz in Anspruch nehmen werde. Er soll ruhig was dran verdienen. Oder glaubst du ich latsch da rein, lass mich kurz 15min beraten und dann geh ich kostenlos da raus? Nö, der will genauso sein Brot verdienen wie jeder andere auch. Daher wird wenigstens das jeweilige Foto angefordert. Somit ist man zudem auch 100% sicher, dass es _kein_ Foto vom Fahrer gibt. Denn wenn es durch Zufall doch nicht, wie üblich in Holland, nur ein Bild von hinten ist, dann würde man auch zahlen _müssen_. Denn dann würden die Behörden hier nach deutschem Recht vollstrecken können. Zudem muss man Einspruch einlegen.

Wir können unserem Anwalt schon trauen. Ist nicht das erste und nicht das letzte Mal, dass wir dort waren. Hat uns bereits mehrfach geholfen.

Und nein, wir werden nicht zahlen müssen, falls es ein Bild nach holländischem Standard ist - sprich nur ein Bild vom hinteren Kennzeichen.

Edit:

http://www.focus.de/.../...enderuebergreifend-verfolgt_id_4085106.html

Zitat:

Es ist nicht zu beweisen, dass der Halter des Fahrzeugs, mit dem der vorgeworfene Verstoß im Ausland begangen wurde, gleichzeitig der Fahrer war, der den Verstoß begangen hat (z.B. durch ein Foto). Denn in Deutschland gilt im Gegensatz zu einigen anderen EU-Staaten der Grundsatz der Fahrerverantwortlichkeit. Der deutsche Kfz-Halter muss in diesem Fall (Halter und Fahrer nicht identisch/kein Foto) allerdings bereits erfolglos bei der Behörde im Tatortland Einspruch mit der Begründung eingelegt haben, nicht selbst der Fahrer gewesen zu sein.

Ok , das ist eine Begründung , damit kann man was anfangen . Salopp gesagt würde also ein Foto vom Kennzeichen hiesigen Standarts nicht genügen . Aber warum rät er dann Holland vorübergehend zu meiden , wenns rechtlich eine astreine Begründung ist ?

Lässt du wissen wie es schlussendlich ausging ?

Themenstarteram 18. Januar 2016 um 16:59

Zitat:

@Boogiessundance schrieb am 18. Januar 2016 um 17:41:00 Uhr:

Ok , das ist eine Begründung , damit kann man was anfangen . Salopp gesagt würde also ein Foto vom Kennzeichen hiesigen Standarts nicht genügen . Aber warum rät er dann Holland vorübergehend zu meiden , wenns rechtlich eine astreine Begründung ist ?

Lässt du wissen wie es schlussendlich ausging ?

Es ist rechtlich hier in Deutschland eine "Begründung" - die Strafe ansich bleibt in Holland bestehen bis sie verjährt. Sollte man also in dieser Zeit die Grenze übertreten und du wirst für irgendwas kontrolliert, taucht diese Strafe mit deinem Namen im Register auf. Diese musst du dann sofort an Ort und Stelle begleichen, oder du hast ein Problem. Daher entweder zahlen und Ruhe haben, oder aber, wenn man damit leben kann, nicht zahlen und in Holland nicht erwischen lassen / Holland meiden.

ja, ja so sind hier die Freizeitadvokaten.

Gruß

Themenstarteram 18. Januar 2016 um 17:02

Zitat:

@Günter schrieb am 18. Januar 2016 um 18:00:07 Uhr:

ja, ja so sind hier die Freizeitadvokaten.

Gruß

Sprich dich aus.

Gruß

am 18. Januar 2016 um 17:41

Hallo Zusammen, auch wenn ich aus praktischen Erfahrungen Fan von Geblitzt.de bin... Bußgeldbescheide aus den Niederlande machen die wohl nicht.

Ich würde weniger auf einen deutschen Anwalt setzen. Frag doch einen niederländischen nach seinen Erfahrungen. Mit Sicherheit wird die Frage erst einmal noch nichts kosten.

LG Tilo

am 18. Januar 2016 um 21:27

Zitat:

Wir können unserem Anwalt schon trauen. Ist nicht das erste und nicht das letzte Mal, dass wir dort waren. Hat uns bereits mehrfach geholfen.

Ihr solltest vielleicht einmal eure Einstellung zum Autofahren (rasen) generell überdenken bevor es eines Tages ein Profi macht Es spart so manchen Besuch beim Anwalt und es lebt sich entspannter bzw.sogar ggf länger.

Themenstarteram 18. Januar 2016 um 21:55

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 18. Januar 2016 um 22:27:54 Uhr:

Zitat:

Wir können unserem Anwalt schon trauen. Ist nicht das erste und nicht das letzte Mal, dass wir dort waren. Hat uns bereits mehrfach geholfen.

Ihr solltest vielleicht einmal eure Einstellung zum Autofahren (rasen) generell überdenken bevor es eines Tages ein Profi macht Es spart so manchen Besuch beim Anwalt und es lebt sich entspannter bzw.sogar ggf länger.

Würde mal gerne wissen, woher du jetzt wissen willst, um was es bei den anderen Fällen ging. Aber gut. Bei dir merkt man schon woran man ist. Machst deinem Namen alle Ehre :) Wie wir zu fahren haben bestimmst zum Glück weder du, noch andere von deiner Sorte :)

 

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