Bußgeld wegen Tüv Abgelaufen
Hallo habe eine kurze Frage
Bei mir ist seit 2 Monaten der Tüv abgelaufen und habe nun ein Bußgeld bekommen.
Geht mir jetzt nicht um die paar Euro aber auf dem Bußgeldbescheid steht zb kein Beweis drauf, meist wenn man ja falsch parkt oder so bekommt man ja zumindest ein Foto dabei als Beweis aber da diesmal kein Foto oder ähnliches als Beweis dabei ist kann ich doch eigentlich sagen das ich es nicht zahle.
Vor allem ist der Wagen eh seit anderthalb Wochen Verkauft und nicht mehr bei mir.
Wie seht ihr das ganze.
Gruß.
Beste Antwort im Thema
Und die Gültigkeit der HU ist doch lückenlos nachzuvollziehen. Was für einen Beweis möchtest Du denn von der Bußgeldstelle haben?
Kannst Du nachweisen,dass zum Zeitpunkt der Feststellung doch eine gültige HU bestand?
Seit 01.10,17 müssen sämtliche HU Protokolle dem Kba übermittelt werden. Also kann sogar ohne ein Fzg überhaupt gesehen zu haben,festgestellt werden ob eine gültige HU besteht oder nicht.
Gruß M
44 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 16. September 2018 um 23:06:39 Uhr:
Das passt aber nicht zu den vom TE angegebenen 2 Monaten, denn dafür gibt es noch kein Bußgeld.
"Bußgeld" und "Verwarnungsgeld" wird gerne durcheinander geschmissen, so ähntlich wie "Garantie" und "Gewährleistung"...😁
die Verwarnung ist nur eine Vorstufe des Bußgeldes, beides bezieht sich auf den gleichen Tatbestand. Für die Frage hier ist das irrelevant.
Bis zu einem Zeitraum von zwei Monaten Überziehung gibt es weder Verwarnungsgeld noch Bußgeld - möge der TE uns aufklären, wann der Verstoß entdeckt wurde, wie weit der Termin zu dem Zeitpunkt überzogen war und ob er zu dem Zeitpunkt noch Halter war. Alles Andere ist müßige Spekulation.
Ich habe das so verstanden, daß das mehr als 2 Monate waren. Aber,wie schon richtig erwähnt, ohne weitere Informationen ist das nur Spekulation.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. September 2018 um 08:46:37 Uhr:
Bis zu einem Zeitraum von zwei Monaten Überziehung gibt es weder Verwarnungsgeld noch Bußgeld -
Stimmt so nicht.
TBNR 329101 Überziehung der Vorführung um bis zu 2 Monate - 15 Euro
TBNR 329107 Überziehung der Vorführung um mehr als 2 um bis zu 4 Monate 25 Euro
Gruß M
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Ohje Leute ich wollte garnicht das so ne Krasse Diskussion stattfindet ups.
Also es war so bei meinen Auto war die Batterie leer somit stand er ganz normal an der Straße zu der Uhrzeit wo er sonst normalerweise auf der Arbeit auf einen Parkplatz stehen würde.
Als ich Nachmittags zum Auto ging um die Batterie zu wechseln habe ich den Zettel am Auto gesehen und dachte oh jetzt ist es doch passiert.
Nun ja warum ich den Tüv überzogen habe kann ich auch ganz einfach erklären und zwar hatte ich einen Fehler im Kombi Instrument wegen dem Sportdifferenzial und damit bekommt man wohl leider keinen Tüv, und es konnte mir keiner wirklich sagen wo der Fehler liegt außer das Sie mir das Sportdifferenzial komplett tauschen könnten und quasi hoffen das der Fehler dann weg ist aber das sollte mal eben 7000€ kosten.
Den Zettel hatte ich Mittwoch am Auto als es noch auf mich Zugelassen war und auch noch in meinen Besitz war.
Freitag wurde es Verkauft.
Wie schon geschrieben mir geht es jetzt nicht um die 15€ die ich sparen will oder so.
Ich wollte es nur mal gerne Rein Rechtlich wissen wie es da aussieht mit der Beweislage vom Ordnungsamt. Weil wenn du als Privat Person mal nichts Beweisen kannst egal jetzt wobei wird oft auch gegen dich Entschieden oder sonst was und du stehst doof da.
Und da ja meist ein Foto zb beim Falsch Parken dabei ist als Beweismittel wollte ich nur wissen ob bei solch einer Sachen mit dem Tüv evtl. hätte auch ein Foto zb. Vom Siegel dabei sein müssen.
Hoffe ich konnte jetzt alle Fragen beantworten.
Gruß
"Den Zettel hatte ich Mittwoch am Auto als es noch auf mich Zugelassen war und auch noch in meinen Besitz war. "
Damit warst du alleine für die Durchführung der HU zuständig und darfst zahlen.
Zitat:
@Volvo850 GLT Ko schrieb am 17. September 2018 um 18:31:23 Uhr:
Und da ja meist ein Foto zb beim Falsch Parken dabei ist als Beweismittel wollte ich nur wissen ob bei solch einer Sachen mit dem Tüv evtl. hätte auch ein Foto zb. Vom Siegel dabei sein müssen.
Muss nicht, da dir ja erst mal nur der Vorwurf gemacht wird, zu dem du dich äußern kannst. Man wird dir aber nur etwas vorwerfen, was man im Zweifel auch beweisen kann, also gehe mal davon aus, dass ein Bild davon existiert. Aber nochmal, es gibt keine Pflicht, dass man dieses beifügen muss, Zeugen müssen ggf. benannt sein.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. September 2018 um 18:01:38 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. September 2018 um 08:46:37 Uhr:
Bis zu einem Zeitraum von zwei Monaten Überziehung gibt es weder Verwarnungsgeld noch Bußgeld -
Stimmt so nicht.
TBNR 329101 Überziehung der Vorführung um bis zu 2 Monate - 15 Euro
TBNR 329107 Überziehung der Vorführung um mehr als 2 um bis zu 4 Monate 25 EuroGruß M
Hallo M !
Das kann auch nicht ganz stimmen!
Der TE zahlt auch nur 15 und nicht 25 € fur eine Uberziehung von 2 bis 4 Monaten.
Und bis zu 2 Monaten war und ist immer noch ohne Verwarngeld möglich.
Kann es sein dass sich drine Angaben auf Busse LKW oder Mietfahrzeuge , Taxen beziehen?
Antwort: Ja, das tut es.
Habe soeben selber im aktuellen Bussgeldkatalog recherchiert
Finde ich nicht nett von Dir, daß Du es nicht selber erwähnt hattest.
Hier gehen alle von einem normalem PKW aus.
Somit war Dein Beitrag eher verwirrend.
Und an den TE Volvo 850:
Nein , leider hast Du nicht alles beantwortet;
wieviele Monate war der Tüv abgelaufen?
Nicht mehr als 2?
Mehr als 2 aber weniger als 4
Mehr sls 4 ?
Hättest geschrieben beispielsweise:
Mein Auto hatte TÜV bis 6/2018
Und am 05.09.2018 hatte ich ein Knöllchen in Höhe von 15.- Verwarngeld an der Scheibe.
Daraufhin hab ich den Wagen am 07.09.18 verkauft. ...
Da wäre alles klar und man müsste nicht dauernd rätselraten.
Bitte als Anregung fürs nächste Mal verstehen!
Die erwähnten Tatbestände gelten aber nur für Fahrzeuge, die einer SP unterliegen...in der BKatV die Nr. 186.1. Für alle anderen gilt Nr. 186.2 und da gehts erst bei zwei Monaten los...
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 16. September 2018 um 20:02:39 Uhr:
Wurde der Verstoß vor dem Verkauf geahndet, zahlt der TE. War es danach, zahlt der Käufer
Das muss nicht so sein.
In dem Fall den ich vor Augen hatte z.B. nicht:
Verkäufer überzieht die HU und verkauft dann, Käufer meldet unverzüglich ab. Bei der Abmeldung wird die Überziehung erkannt (also nach dem Verkauf).
In diesem Fall kann nur der Verkäufer belangt werden, nicht der Käufer. Weil nur der Verkäufer eine OWi begangen hat, nicht aber der Käufer.
Halt, ein Detail muss noch geklärt werden, dann bist du entlassen. War es wirklich ein Bußgeldbescheid (gelber Umschlag, Postzustellungsurkunde, Gebühren und Auslagen enthaltend) oder war es nur ein Verwarnungsgeld (normale Briefpost, 15 Euro ohne zusätzl. Gebühren)? Ich vermute letzteres.