Bußgeld wegen Tüv Abgelaufen
Hallo habe eine kurze Frage
Bei mir ist seit 2 Monaten der Tüv abgelaufen und habe nun ein Bußgeld bekommen.
Geht mir jetzt nicht um die paar Euro aber auf dem Bußgeldbescheid steht zb kein Beweis drauf, meist wenn man ja falsch parkt oder so bekommt man ja zumindest ein Foto dabei als Beweis aber da diesmal kein Foto oder ähnliches als Beweis dabei ist kann ich doch eigentlich sagen das ich es nicht zahle.
Vor allem ist der Wagen eh seit anderthalb Wochen Verkauft und nicht mehr bei mir.
Wie seht ihr das ganze.
Gruß.
Beste Antwort im Thema
Und die Gültigkeit der HU ist doch lückenlos nachzuvollziehen. Was für einen Beweis möchtest Du denn von der Bußgeldstelle haben?
Kannst Du nachweisen,dass zum Zeitpunkt der Feststellung doch eine gültige HU bestand?
Seit 01.10,17 müssen sämtliche HU Protokolle dem Kba übermittelt werden. Also kann sogar ohne ein Fzg überhaupt gesehen zu haben,festgestellt werden ob eine gültige HU besteht oder nicht.
Gruß M
44 Antworten
Zitat:
@wpp07 schrieb am 16. September 2018 um 12:53:24 Uhr:
Hallo Volvo 850.
Derjenige bezahlt der zum Zeitpunkt der Fesststellung der Besitzer ist.
Das wäre der jeweilige Fahrer.
Die HU ist aber eine Halterpflicht, deshalb kann auch nur der Halter diese OWi begehen.
Der neue Halter hat das Fahrzeug mit abgelaufener HU übernommen und unverzüglich stillgelegt. Der hat also nichts falsch gemacht.
Bestraft werden kann aber nur der, der auch die OWi begangen hat. Das ist hier maximal der vorherige Halter.
Zitat:
Auch würde ich niemals im dritten Überziehungsmonat die unbegründete Erhöhung der Kontrollgebühr bei TÜV usw akzeptieren. Wir leben schließlich in einem Rechtstaat.
Es wären dir sicher viele Menschen dankbar, wenn du diese mehr als durchsichtige Regelung gerichtlich kippen würdest!
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. September 2018 um 13:03:34 Uhr:
Der neue Halter hat das Fahrzeug mit abgelaufener HU übernommen und unverzüglich stillgelegt. Der hat also nichts falsch gemacht.
Was ihr immer wisst, obwohl es nirgends geschrieben steht. 😉
Ups, stimmt. Die Abmeldung steht nicht in der Beschreibung...
Damit muss ich mich korrigieren: es könnte doch sein, dass beide Halter etwas falsch gemacht haben.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 16. September 2018 um 12:53:24 Uhr:
Ich würde nie ( auf keinen Fall) den TÜV kostenfrei um zwei Monate überziehen.
Das sehe ich nicht so eng, wenn man sicher ist, dass das Fahrzeug technisch in Ordnung ist. Es ist mir auch gerade passiert, dass ich den TÜV überzogen habe und gar in den dritten Monat gekommen bin.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 16. September 2018 um 12:53:24 Uhr:
Auch würde ich niemals im dritten Überziehungsmonat die unbegründete Erhöhung der Kontrollgebühr bei TÜV usw akzeptieren.
Habe ich auch nicht gezahlt, weil meine Werkstatt eine Pauschale für den TÜV verlangt. In meinem Fall hat die Werkstatt mehr bezahlt, als sie mir abgeknöpft hat. Darauf werde ich sie, wenn ich das nächste Mal dort bin ansprechen. Ich vermute aber, dass ich nichts nachzahlen muss.
Weiterhin habe ich inzwischen ausgehandelt, dass ich kostenlos einen Leihwagen bekomme. Das war noch nicht der Fall, als der TÜV eigentlich fällig gewesen wäre. Insofern wäre der TÜV wegen dem Leihwagen für mich um 40,- € teurer gewesen.
Ich hatte zwar überlegt, selber zum TÜV zu fahren, hatte aber in den Monaten aber keine Zeit, dies während der Arbeitszeit zu erledigen.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@hk_do schrieb am 16. September 2018 um 13:03:34 Uhr:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 16. September 2018 um 12:53:24 Uhr:
Hallo Volvo 850.
Derjenige bezahlt der zum Zeitpunkt der Fesststellung der Besitzer ist.Das wäre der jeweilige Fahrer.
Die HU ist aber eine Halterpflicht, deshalb kann auch nur der Halter diese OWi begehen.
Der neue Halter hat das Fahrzeug mit abgelaufener HU übernommen und unverzüglich stillgelegt. Der hat also nichts falsch gemacht.
Bestraft werden kann aber nur der, der auch die OWi begangen hat. Das ist hier maximal der vorherige Halter.
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. September 2018 um 13:03:34 Uhr:
Zitat:
Auch würde ich niemals im dritten Überziehungsmonat die unbegründete Erhöhung der Kontrollgebühr bei TÜV usw akzeptieren. Wir leben schließlich in einem Rechtstaat.
Es wären dir sicher viele Menschen dankbar, wenn du diese mehr als durchsichtige Regelung gerichtlich kippen würdest!
Hallo.
Ich ändere Besitzer in Halter / Eigentümer. Sorry
Trotzdem werde ich nicht vor Gericht gehen weil besser wird es nicht. Dann lieber die zehn Euro investieren als dagegen vorzugehen. Wer mindestens 15 Jahre alte Fahrzeuge hat versteht, dass es vor dem Kontrolltermin immer Kleinigkeiten gibt die zu beheben sind. Darum wird die Fälligkeit immer in den Spätsommer verschoben. Das hat nichts damit zu tun, dass ich zuvor mit einem. Unsicheren Fahrzeug unterwegs wäre.
Gruß
Zitat:
@Volvo850 GLT Ko schrieb am 16. September 2018 um 10:23:55 Uhr:
Hallo habe eine kurze Frage.....
Wie seht ihr das ganze.
Gruß.
Du solltest dem neuen Halter mal auf die Füße treten das er zeitnah den Wagen ummeldet.
Ansonsten hast Du mit der Sache nichts mehr zu tun da Du nicht mehr der Halter bist.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. September 2018 um 15:45:36 Uhr:
Ansonsten hast Du mit der Sache nichts mehr zu tun da Du nicht mehr der Halter bist.
Aha, noch einer mit hellseherischen Kräften...🙄
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 16. September 2018 um 15:53:47 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. September 2018 um 15:45:36 Uhr:
Ansonsten hast Du mit der Sache nichts mehr zu tun da Du nicht mehr der Halter bist.
Aha, noch einer mit hellseherischen Kräften...🙄
Nein das war meine Meinung, sachlich dargelegt. Darf man doch, oder ?
Deine Meinung in allen Ehren, aber wenn man seine Meinung sachlich äußern will, dann sollte sie schon der Faktenlage entsprechen. Und da hier niemand weiß, wann der Verstoß geahndet wurde und wann das Fahrzeug verkauft wurde, kann man seine Meinung nur äußern, wenn man eben hellseherische Fähigkeiten hat.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 16. September 2018 um 16:10:01 Uhr:
Deine Meinung in allen Ehren, aber wenn man seine Meinung sachlich äußern will, dann sollte sie schon der Faktenlage entsprechen. Und da hier niemand weiß, wann der Verstoß geahndet wurde und wann das Fahrzeug verkauft wurde, kann man seine Meinung nur äußern, wenn man eben hellseherische Fähigkeiten hat.
Ok sorry,da habe ich eine Kleinigkeit überlesen.
Vielleicht sollte man darauf achten, dass die Threads hier auch möglichst vollständig von den TE´s eingestellt werden. Alle bekannten Fakten müssten stets angegeben werden. Leider kommt es zu oft vor, dass ein TE´s nur einen Bruchteil von dem ihm bekannten Fakten zum Besten geben somit erheblich dazu beitragen, das ein Thread in falsche Richtung läuft. Langsam kommen dann die TE´s pue a` pue, mit weiteren Fakten, die dann in eine andere Richtung weisen.
Wer prüft eigentlich die neuen Threads, ob da nicht ggf. mehr Info´s rein müssten ?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. Sep. 2018 um 15:45:36 Uhr:
Du solltest dem neuen Halter mal auf die Füße treten das er zeitnah den Wagen ummeldet.
Vielleicht hat der neue Halter genau das gemacht und bei der Ummeldebehörde ist deshalb aufgefallen, dass die HU beim früheren Halter schon abgelaufen war?
Wurde der Verstoß vor dem Verkauf geahndet, zahlt der TE. War es danach, zahlt der Käufer und genau das wissen wir alles nicht.
Wenn die Post 1 1/2 Wochen nach dem Verkauf ins Haus kommt kann man davon ausgehen das der TE bei der Feststellung des Verstoßes nioch der Halter war. Unter einer guten Woche Laufzeit dürfte kaum ein Ordnungsamt kennen, meistens dürften die Vorgänge länger auf den Schreibtischen gammeln.