Bußgeld wegen Falschparkens - aber ich gar nicht vor Ort

Hallo Allerseits,

habe gestern ein auf den 9.12.2010 datiertes Schreiben bekommen, in dem mir Falschparken am 2.12.2010 in der Zeit von 7:10-7:20 vorgeworfen wird. Geparkt habe ich auf einem Behindertenparkplatz in einer Gegend in der ich mich eigentlich nicht aufhalte, der auch als solcher ausgewiesen war - angeblich.

Da es sich bei dem Vorwurf um einen Donnerstag=Werktag handelt, war ich um diese Zeit auf der Autobahn in Richtung Arbeitsstätte unterwegs.

Das ich Widerspruch einlege ist klar. Nur muss ich dabei auf irgendetwas achten? Wie sieht die Beweislage in so einen Fall aus?

Danke schon einmal für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Widerspruch gegen eine Verwarnung gibt es nicht. Nettes Schreiben hinschicken oder netten Anruf machen mit der Frage, ob hier vielleicht ein Kennzeichenablesefehler vorliegt. Außerdem würde ich mir ein Schreiben des Arbeitgebers besorgen aus dem deine Arbeitszeiten hervorgehen. Mach das aber bloß innerhalb der Frist, sonst kostet der Spaß 23,50 mehr.

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Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Für was?

Hier wird nach §170 StPO eingestellt: nicht ausreichende Beweise für eine öffentliche Klageerhebung.

Das ist hier ist weder ein "Freispruch wegen nachgewiesener Unschuld", noch eine "Einstellung wegen Irrtum".

Soso, nicht ausreichende Beweise...

Auf dem Schrieb stand damals:

Zeuge: xxxxx
Beweismittel: Foto

Das hätte ich dann gerne mal gesehen, das Foto, das mich nämlich auf einem *korrekten* Parkplatz parkend gezeigt hätte!

Zitat:

Original geschrieben von Exordium


Soso, nicht ausreichende Beweise...
Auf dem Schrieb stand damals:

Zeuge: xxxxx
Beweismittel: Foto

Aufgrund der begründeten Einrede, auch "Widerspruch" genannt, waren die vorhandenen Beweismittel nicht mehr ausreichend glaubwürdig.

Eine juristisch (was anderes ist das hier nicht) korrekte Bewertung, sachlich und ohne jede Emotionen. Was willst Du noch mehr - bockiges Nachtreten für was für kleine Kinder.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von Exordium


Soso, nicht ausreichende Beweise...
Auf dem Schrieb stand damals:

Zeuge: xxxxx
Beweismittel: Foto

Aufgrund der begründeten Einrede, auch "Widerspruch" genannt, waren die vorhandenen Beweismittel nicht mehr ausreichend glaubwürdig.

Eine juristisch (was anderes ist das hier nicht) korrekte Bewertung, sachlich und ohne jede Emotionen. Was willst Du noch mehr - bockiges Nachtreten für was für kleine Kinder.

Nö die Einstellung beweist mal wieder in was für einem korrupten abzocker  Staat wir leben.

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Nö die Einstellung beweist mal wieder in was für einem korrupten abzocker  Staat wir leben.

Müsste es nicht heißen: "Abzockerstaat" oder "abgezockten Staat"?!?

Aber zurück zum INHALT deines Post:

du liegst mit deiner Meinung genau auf der falschen Seite der Münze:

wenn ein OWi-Verfahren nicht auf Teufel komm raus durchgezogen wird sondern nach §170 eingestellt wird zeigt dies, dass eben nicht abgezockt wird!
Die Beweise halten einer genauen Prüfung nicht stand, man verzichtet auf weitere Wege und spart Geld und verzichtet auf die paar Kröten vom Autofahrer.
Wo soll das denn Abzocke sein???
Und dann musst du mir (uns) unbedingt mal erklären wo du bei einem eingestellten OWi-Verfahren Korruption siehst???
(das würde ja bedeuten du gehst davon aus, dass sich der Staat - hier der Sachbearbeiter - für die Einstellung der OWi hat schmieren lassen)

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Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Nö die Einstellung beweist mal wieder in was für einem korrupten abzocker  Staat wir leben.

😕

Wäre dieser Staat "ehrlich", dann hätte man das durchgezogen und jemanden als Täter auch verknackt ?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Und dann musst du mir (uns) unbedingt mal erklären wo du bei einem eingestellten OWi-Verfahren Korruption siehst???
(das würde ja bedeuten du gehst davon aus, dass sich der Staat - hier der Sachbearbeiter - für die Einstellung der OWi hat schmieren lassen)

Die Korruption tritt bereits im Vorfeld ein, wenn nämlich der unschuldige Kraftfahrer zu Unrecht einen Bußgelbescheid erhält, weil sich der Staat davon Vorteile verspricht.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Wäre dieser Staat "ehrlich", dann hätte man das durchgezogen und jemanden als Täter auch verknackt ?

Wäre dieser Staat ehrlich, dann würde er darauf verzichten seine Bürger willkührlich ob harmlosester Petitessen zu verfolgen und sich stattdessen auf die Ahndung wirklich verwerflichen Handelns beschränken.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Die Korruption tritt bereits im Vorfeld ein, wenn nämlich der unschuldige Kraftfahrer zu Unrecht einen Bußgelbescheid erhält, weil sich der Staat davon Vorteile verspricht.

Wer spricht denn hier von Unschuld?!?

Die Schuld kann nur nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, da die Beweise einer Prüfung nicht eindeutig stand halten würden (schlechte Bildquali ...)

Zitat:

Wäre dieser Staat ehrlich, dann würde er darauf verzichten seine Bürger willkührlich ob harmlosester Petitessen zu verfolgen und sich stattdessen auf die Ahndung wirklich verwerflichen Handelns beschränken.

Dann erklär doch mal bitte (rechtsverbindlich) wo bei dir die Harmlosigkeit aufhört und das verwerfliche Handeln anfängt!

Aber eigentlich lieber Hadrian könntest du auch einfach mal aufhören mit deinem ständigen Gezedder über Abzocke usw.

Es gibt nunmal Gesetzte an die sich glücklicher weise ein Großteil der Leute hält. Leider gehört für dich persönl. die StVO nicht dazu (zumindest laut deinen Texten hier teilweise).
Aber die kann man nunmal nicht wirklich an deine Rechtsauffassung anpassen ("Lieber Hadrian wenn du nachts durch SI fährst darsft du so schnell fahren wie du möchtest - außer es sind andere Vk-teilnehmer da, dann bitte nur 50" - oder wie würdest du es schreiben als Gesetzgeber???)

Du hälst dich doch auch an das StGB (hoff ich mal) und denkst dir nicht "§ 223 hin oder her, der arme Wicht vor mir ist zu schwach um sich mit mir anzulegen dem drück ich jetzt eine rein"; dich hält hoffentlich dann die angedrohte Strafe (und deine Erziehung...) davon ab!

Hallo,
als blutiger Fahranfänger ist mir vor zig Jahren Folgendes passiert:
Ich habe Freitags morgens um 6:00h auf einem Bürgersteig in einer uralten Strasse in Düsseldorf geparkt. Uralt deshalb, weil Bürgersteige mit Baumbestand ca. 8m breit (mein Fahrzeug war zwischen den Bäumen geparkt), doppelte Bordsteinhöhe, Fahrbahnbreite: ca. 10m, wenn auf beiden Seiten Autos parkten, war ein Begegnungsverkehr nicht mehr gefahrlos möglich.
Bevor Einwände kommen: Ich weiß, wenn nicht explizit ausgewiesen, ist Parken auf Bürgersteigen verboten. Ich war also schuldig!
Das Dilemma: Ich erhielt ca. 2 Wochen später einen Bußgeldbescheid über DM 25,00 plus Gebühren. Im Vorfeld, kein Ticket an der Scheibe und auch keinen Anhörungsbogen.
Ich zum damals dafür zuständigen Ordnungsamt, wo mir der Sacharbeiter mitteilte: "Wie kommen Sie denn auf die Idee, dass Sie eine Benachrichtigung erhalten müssen, wir können Ihnen einen Bussgeldbescheid verpassen, wann immer wir wollen!" (Warum ich dann vor Ort nur DM 10,00 bezahlen musste, entzieht sich meiner Kenntnis).
Seit dem lese ich mir Alles (Knolle, Anhörungsbogen, etc.) 10mal durch und lege bei Unstimmigkeiten sofort Widerspruch ein, ob schuldig oder nicht.
Beispiele
1. Fall:
An abgelaufener Parkuhr geparkt: Zum genannten Zeitpunkt gehörte das genannte Fahrzeug noch nicht mir (es stand noch im Autohaus), aber mein Kennzeichen war genannt.
Widerspruch - Kopie angefertigt (WICHTIG) - zurückgeschickt. Verfahren eingestellt.
2. Fall:
Auf Bürgersteig geparkt (anderer Fall als oben): Alle Angaben im Anhörungsbogen stimmten, also ausgefüllt und unterschrieben. Vor dem Eintüten nochmals durchgelesen.
Hoppla! Fabrikat stimmte nicht; also Alles geschwärzt und mit dem Zusatz "Ich fahre nachweislich kein Fahrzeug des Fabrikats "XY"  zurückgeschickt. Verfahren eingestellt.
3. Fall
Im absoluten Halteverbot in einem Kurort an der Nordsee geparkt. Halteverbotsschild in ca. 3m Höhe in der Baumkrone (?!), Mittagszeit, kein Verkehr weit und breit; Parkzeit ca. 3 Min.
Als ich zum Auto zurückkam, stand ein Zivilist (Angestellter d. Ordnungsbehörde) dabei und notierte sich Alles. Gegenüber - ebenfalls im Halteverbot - stand sein Manta mit laufendem Motor! (Kurort !?).
Als ich näher kam furzte er mich an, von wegen Unverschämtheit unter dem absoluten Halteverbotsschild zu parken, etc., etc. Meine Einwände von wegen "hinter Bäumen verstecktes Schild" und laufender Motor seines Fahrzeugs im Kurgebiet, kommentierte er mit ziemlich unflätigen Ausdrücken.
Als der Anhörungsbogen kam, wurde mir Folgendes vorgeworfen:
"Widerrechtliches Parken auf einem nur für PKW zugelassenen Parkplatz".
Da erst wurde mir klar, dass ich Besitzer eines Wohnmobils mit Miltenberger Kennzeichen war. Die Adress-Aufkleber wurden offensichtlich vertauscht.
Ich denke, der Besitzer des Miltenberger Wohnmobils hatte meine Knolle erhalten und sich darüber genauso gefreut wie ich.
Weiteres Prozedre wie in den Fällen zuvor genannt.
Die Kopien sind deshalb wichtig, weil sich damit die Zeugenaussagen in Frage stellen lassen, falls diese(r) Zeuge(n) irgendwann nochmals genannt wird/werden.

Ich wünsche weiterhin gute Fahrt
Gruß Joshi

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