Bußgeld wegen Falschparkens - aber ich gar nicht vor Ort
Hallo Allerseits,
habe gestern ein auf den 9.12.2010 datiertes Schreiben bekommen, in dem mir Falschparken am 2.12.2010 in der Zeit von 7:10-7:20 vorgeworfen wird. Geparkt habe ich auf einem Behindertenparkplatz in einer Gegend in der ich mich eigentlich nicht aufhalte, der auch als solcher ausgewiesen war - angeblich.
Da es sich bei dem Vorwurf um einen Donnerstag=Werktag handelt, war ich um diese Zeit auf der Autobahn in Richtung Arbeitsstätte unterwegs.
Das ich Widerspruch einlege ist klar. Nur muss ich dabei auf irgendetwas achten? Wie sieht die Beweislage in so einen Fall aus?
Danke schon einmal für Eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Widerspruch gegen eine Verwarnung gibt es nicht. Nettes Schreiben hinschicken oder netten Anruf machen mit der Frage, ob hier vielleicht ein Kennzeichenablesefehler vorliegt. Außerdem würde ich mir ein Schreiben des Arbeitgebers besorgen aus dem deine Arbeitszeiten hervorgehen. Mach das aber bloß innerhalb der Frist, sonst kostet der Spaß 23,50 mehr.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von heltino
in deutschland ist es meines wissens nach noch immer so, dass dir die schuld bewiesen werden muss
Das allerdings scheint die Behörden nicht immer zu interessieren.
Ich habe vor 2 jahren ebenfalls ein Ticket wegen angeblichen Parkens im Parkverbot erhalten.
Ich stand jedoch als letztes Fahrzeug noch vor dem Beginn des Parkverbots.
Mein erster eingelegter Widerspruch führte zu einer Ablehnung und Erhöhung um rund 20€ wegen Bearbeitungsaufwand seitens Behörde.
Der daraufhin eingelegte Widerspruch inkl. Beifügung von Bildmaterial mit Aufzeichnung, wo ich parkte und wo das entsprechende Verbotsschild steht, erhöhte den Spaß dann um weitere 50€, jedoch ebenfalls mit einer Ablehnung verbunden und dem Hinweis, man
mussseitens Behörde aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes meinen Widerspruch ablehnen. (WTF????)
Nach einem Anruf erklärte man mir, ja dies sei so üblich, schließlich müsste man mich gleich behandeln wie die, die ebenfalls einen Strafzettel bekommen haben aber nicht klagen würden. Da diese dann benachteiligt wären, kann man meinen Einspruch nicht berücksichtigen, ich solle dies bitte durch ein Gericht klären lassen.
Bei solch einer Argumentation ist man natürlich absolut sprachlos....ich habe dann zähneknirschend bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
auch die 10 minuten parkzeit sind verwunderlich...woher wissen die das?
Das allerdings geht ganz easy, wenn die Politessen 2mal auf Ihrem Rundgang an deinem Fahrzeug vorbeikommen haben sie eine Anfangs- und eine Endzeit.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
soviel ich weiß haben alle zetteltanten seit einiger zeit eine digicam dabei und machen fotos.
Ja, haben Kollegen mir auch gesagt. Das Schreiben schicke ich heute auf jeden Fall noch raus und lege einfach nur dar, dass ich zum besagten Zeitpunkt auf dem Weg zur Arbeit war.
Alles weitere werde ich dann ja sehen. Melde mich dann wie es ausgegangen ist.
Dank an alle.
Haha. Der 02.12. - Auch ich habe ein Ticket gestern zugestellt bekommen wegen eines angeblichen Verstosses an diesem besagten Tage. Ich parkte auch genau an dieser Stelle - nur, das ist ein ganz gewöhnlicher und sogar als Parkfläche eingezeichneter Parkplatz gewesen!
In Frankfurt haben einige Bezirke im Dezember ihr Jahressoll noch nicht erreicht gehabt und so wird auf Teufel komm raus alles aufgeschrieben, was irgendwie nach Falschparker aussieht...
Seitens der Ordnungsämter gibt es sowas natürlich nicht... Quoten? Niemals...
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
Nix da!Zitat:
Original geschrieben von MaidenUlm
... Würde mal beim Ordnungsamt anrufen und erklären, dass ein Brief von denen einen Monat gebraucht hat, um bei dir im Briefkasten zu landen und dann auch noch ein unzutreffender Verstoß vorgeworfen wird.
Geantwortet wird ausschließlich schriftlich (damit u.a. die Einhaltung von Fristen dokumentiert wird) und dann kann man ja auf die Laufzeit im Nebensatz eingehen.
Der Anruf sollte ja eigentlich nur der Klärung dienen, ob es sein kann, dass ein Brief von denen tatsächlich ein Monat auf dem Postweg verbringen kann.
Natürlich sollte die Stellungnahme zu dem Vorwurf schriftlich erfolgen.
Da sich nun nochmal jemand gemeldet hat, der einen Brief mit dem gleichen Datum bekommen hat, scheint es in Frankfurt wohl Normalzustand zu sein.
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Zitat:
Original geschrieben von Exordium
In Frankfurt haben einige Bezirke im Dezember ihr Jahressoll noch nicht erreicht gehabt und so wird auf Teufel komm raus alles aufgeschrieben, was irgendwie nach Falschparker aussieht...
Wann hört diese Urban Legend endlich mal auf...?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Wann hört diese Urban Legend endlich mal auf...?Zitat:
Original geschrieben von Exordium
In Frankfurt haben einige Bezirke im Dezember ihr Jahressoll noch nicht erreicht gehabt und so wird auf Teufel komm raus alles aufgeschrieben, was irgendwie nach Falschparker aussieht...
Die hört nicht auf, nachdem ich mit eigenen Augen gesehen habe, wie die Polizei im Dezember durch eine Straße durch ist und jedes parkende Auto in falscher Fahrtrichtung verzettelt hat. Das passiert sonst nie, weil U-Straße für Anlieger ohne Durchgangsverkehr.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Die hört nicht auf, nachdem ich mit eigenen Augen gesehen habe, wie die Polizei im Dezember durch eine Straße durch ist und jedes parkende Auto in falscher Fahrtrichtung verzettelt hat. Das passiert sonst nie, weil U-Straße für Anlieger ohne Durchgangsverkehr.Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Wann hört diese Urban Legend endlich mal auf...?
Das siehst du falsch. Das war eine Sonderaktion zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 😎
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das siehst du falsch. Das war eine Sonderaktion zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 😎
Hehe, der ist gut. Unter diesem "Deckmantel" versucht man den ganzen Schindluder auch noch dem Bürger zu verkaufen.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
auch die 10 minuten parkzeit sind verwunderlich...woher wissen die das?Das allerdings geht ganz easy, wenn die Politessen 2mal auf Ihrem Rundgang an deinem Fahrzeug vorbeikommen haben sie eine Anfangs- und eine Endzeit.
genau das ist unlogisch.
steht der wagen beim zweiten rundgang noch immer da, ist es keine endzeit....daher könnte man interpretieren, das der fahrer bei der rückkehr zu seinem fahrzeug angetroffen wurde.
zudem:
behindertenparkplatz.
ich kenne es nur so das 5-10minuten versucht wird den halter in der umgebung ausfindig zu machen und bei misserfolg direkt abgeschleppt wird.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
genau das ist unlogisch.
steht der wagen beim zweiten rundgang noch immer da, ist es keine endzeit....
Diese Zeiten sind auch nicht als feste Anfangs- und Endpunkte zu verstehen, sondern als die Mindestzeit, in der nachweislich das Fahrzeug dort parkte.
Zitat:
Original geschrieben von TrippleM
... in dem mir Falschparken am 2.12.2010 in der Zeit von 7:10-7:20 vorgeworfen wird. [...] um einen Donnerstag=Werktag handelt, war ich um diese Zeit auf der Autobahn in Richtung Arbeitsstätte unterwegs ...
So, habe nun eine Antwort auf meinen Einspruch erhalten:
Sehr geehrter Herr X
das Verfahren gegen Sie habe ich eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
YYY
Tja, das war's dann wohl. Wie es jetzt zu dieser falschen Anschuldigung kam, hätte ich dann doch gerne gewusst. Und eine Art von Entschuldigung wäre meiner Meinung nach auch angebracht gewesen.
Gruß und schönen Abend noch.
So, den Thread nochmal kurz auferweckt.
Auch bei mir:
Zitat:
Einstellung
Sehr geehrter Herr *********
das gegen Sie wegen der Handlung am 02.12.2010 in F, *******strasse eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren stelle ich gemäß §46 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit § 170 der Strafprozeßordnung ein.
So viel auch zum Thema Urban Legend und versuchen wir doch mal ob der Depp vielleicht zahlt, wenn wir es geschickt anstellen.
Natürlich auch hier keine Entschuldigung. So wie es sich für ordentliche Stadtbeamte gehört. Wundert mich nicht, dass die Sachbearbeiterinnen in der Stadtverwaltung F ne Burka tragen wollen.
hey cooool. ich warte sei august 2009 auf so eine einstellung 😉
Zitat:
Original geschrieben von Exordium
Natürlich auch hier keine Entschuldigung.
Für was?
Hier wird nach §170 StPO eingestellt: nicht ausreichende Beweise für eine öffentliche Klageerhebung.
Das ist hier ist weder ein "Freispruch wegen nachgewiesener Unschuld", noch eine "Einstellung wegen Irrtum".
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nach einem Anruf erklärte man mir, ja dies sei so üblich, schließlich müsste man mich gleich behandeln wie die, die ebenfalls einen Strafzettel bekommen haben aber nicht klagen würden. Da diese dann benachteiligt wären, kann man meinen Einspruch nicht berücksichtigen, ich solle dies bitte durch ein Gericht klären lassen.Bei solch einer Argumentation ist man natürlich absolut sprachlos....ich habe dann zähneknirschend bezahlt.
WTF? Na wenn du das bezahlt hast, haste es nicht besser verdient. Wenn Du nicht im Parkverbot gestanden hast, dann war das Knöllchen unrechtmässig, und fertig. Die abgelieferte Begründung beweist lediglich, dass an der Stelle die Leute systematisch abgezockt werden, insofern besteht ja schon fast ein öffentliches Interesse dara, dieses zu ahnden und zu unterbinden! 😁