Bußgeld - TÜV abgelaufen

Hallo zusammen,

ich hoffe, einer von euch kennt sich mit diesem Thema aus.

Mein TÜV ist zum Juli abgelaufen und ich bin erst Ende August zum TÜV gegangen, jedoch waren ein Nebelscheinwerfer defekt, so dass mir zunächst der TÜV versagt wurde. Etwas später (Anfang September) hat mich wohl die Polizei mein Auto auf einen Parkplatz gesehen und ich habe nun einen Bußgeldbescheid bekommen.

Kann ich gegen diesen Bußgeldbescheid einen Einspruch einlegen, da auf dem ersten TÜV-Bericht stand, dass ich das Auto innerhalb von 4 Wochen wieder vorführen muss?

Selbstverständlich habe ich inzwischen den TÜV erhalten...

Viele Grüße
Thomas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von stud_thomas


Kann ich gegen diesen Bußgeldbescheid einen Einspruch einlegen, da auf dem ersten TÜV-Bericht stand, dass ich das Auto innerhalb von 4 Wochen wieder vorführen muss?

Wenn Du innerhalb den 4 Wochen der Wiedervorführung ein Verwarngeld erhalten hast ja, Anrufen beim Ordnungsamt / Bußgeldbehörde, Sachlage klären, und wenn die haben wollen den Bericht zur Wiedervorführung vorlegen.

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Seit wann gibt's keinen TÜV wenn die Nebelscheinwerfer nicht gehn???

Was ist denn wenn man gar keine hat???

Bitte mal scharf nachdenken!!!

Schönen Sonntag noch😛😉

Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Seit wann gibt's keinen TÜV wenn die Nebelscheinwerfer nicht gehn???

Was ist denn wenn man gar keine hat???

Bitte mal scharf nachdenken!!!

Schönen Sonntag noch😛😉

Dann versuch ich es mal.

Die NSW sind zum Zeitrpunkt der Überprüfung vorhanden somit ein Teil der Beleuchtungseinrichtung

die nicht

(und das ist der Punkt) ordnungsgemäß funktionieren.

Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Seit wann gibt's keinen TÜV wenn die Nebelscheinwerfer nicht gehn???
Was ist denn wenn man gar keine hat???
Bitte mal scharf nachdenken!!!
Schönen Sonntag noch😛😉

Eigentor.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003



Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Seit wann gibt's keinen TÜV wenn die Nebelscheinwerfer nicht gehn???
Was ist denn wenn man gar keine hat???
Bitte mal scharf nachdenken!!!
Schönen Sonntag noch😛😉
Eigentor.

N.T.

Schon drei mal mit'm Schwiegervater seinem, wo er vorne rechts das Ding abgeschossen hat, Durchgekommen!!!

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Zitat:

Original geschrieben von F-X5



Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Eigentor.

N.T.

Schon drei mal mit'm Schwiegervater seinem, wo er vorne rechts das Ding abgeschossen hat, Durchgekommen!!!

....mag schon sein, dass du damit durchkommst. Das Eigentor war der Vergleich mit den nichtvorhandenen NS.

N.T.

Manche fliegen inzwischen dabei mit nem gesprungenem Glas durch. 😉

Vor allem wenn der Prüfer sich bei dir mal die Mühe macht und das als geringen Mangel aufschreibt und das nächste Mal sieht der ist immer noch kaputt.

Auch geringe Mängel müssen abgestellt werden. Wegen gewissen Personen die das nie gemacht haben gibt es aber inzwischen kaum noch geringe Mängel.

In ner Polizeikontrolle freut sich die Polizei auch immer über Bemerkungen wie "Fahrzeug mit Winterreifen vorgestellt - Datum im August", da weiß sie gleich, die Rad/Reifen Kombi sollte man sich mal genauer ansehen. 😁

Oder der Nebelscheinwerfer, wenn das August war - dann gibts nicht nur nen Mängelschein sondern Bußgeld. 😉

Zu der Frage mit dem nicht vorhandenem Regelsatz mit den 2 Monaten Überschreitung.

Nunja, wenn man rechtzeitig im Ablaufmonat geht und durchfällt dann verlängert es sich um einen Monat - hab ich irgendwo schon dargestellt.

Also könnte es für jemand der sich an die Fristen hält maximal um den 2. Monat gehen.

Theoretisch kann man für jemand der nicht rechtzeitig HU macht im 1. oder 2. Monat einen Tatbestand herleiten, aber wer macht das wegen 10 €?
Wenn dann würde das wohl ein Bundesland machen und eben verbindlich.

Schlecht würde ich es nicht finden, eben da gewisse sich schlau fühlende Menschen denken "ey 2 Monate kosten kein Bußgeld und ey 2 Monate kosten keine erhöhte Prüfgebühr und ey es wird nicht mehr zurückdatiert, ey das mach ich" und dann durchfallen, auf den letzten Drücker im Monat 2 keinen Termin kriegen und im 3. Monat hier aufschlagen die Polizei/Behörde sind so böse statt zu erkennen, daß sie zu hoch gepokert haben. Keinerlei Puffer dabei.
Abgesehen davon, daß sie nicht erkannt haben, daß sie dann zum Verwarngeld zusätzlich mehr Prüfgebühr zahlen müssen weil Monat 3 und nicht nur Nachprüfung. 😁

Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Seit wann gibt's keinen TÜV wenn die Nebelscheinwerfer nicht gehn???

Was ist denn wenn man gar keine hat???

Bitte mal scharf nachdenken!!!

Schönen Sonntag noch😛😉

Hahahahaha...jetzt weiß ich endgültig, was du für eine Blitzbirne bist. 😁 😁 😁

Zitat:

Die Bedeutung dieser Verlängerung scheint mir überschätzt zu werden, da es doch garkeine Pflicht gibt, eine "gültige HU-Plakette" zu haben? (Insbesondere ist die abgelaufene Plakette keine OWi, sondern nur die nicht-(fristgerechte-)Vorführung)

Zitat:

Was soll denn diese Aussage ? Wenn die sich auf ein außerbetriebgesetztes Fahrzeug bezieht, dann ist das OK, aber nicht für ein zugelassenes Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle



Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Seit wann gibt's keinen TÜV wenn die Nebelscheinwerfer nicht gehn???

Was ist denn wenn man gar keine hat???

Bitte mal scharf nachdenken!!!

Schönen Sonntag noch😛😉

Hahahahaha...jetzt weiß ich endgültig, was du für eine Blitzbirne bist. 😁 😁 😁

SM Fan?

Schlag mich, das tut gut...😛😉😁

Die Tage muss ich just mit diesem Vehikel nochmal zum TÜV.
Ich frag mal nach. Wenn dem wirklich so ist, dann nehme ich nen Kreuzschraubenzieher, drehe vier Schrauben los, schmeiße diese alt Opa Potenzfunzeln vor dem Prüfer in den Müll und frag nochmal...

Zitat:

Original geschrieben von F-X5



Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Hahahahaha...jetzt weiß ich endgültig, was du für eine Blitzbirne bist. 😁 😁 😁

SM Fan?

Schlag mich, das tut gut...😛😉😁

Die Tage muss ich just mit diesem Vehikel nochmal zum TÜV.
Ich frag mal nach. Wenn dem wirklich so ist, dann nehme ich nen Kreuzschraubenzieher, drehe vier Schrauben los, schmeiße diese alt Opa Potenzfunzeln vor dem Prüfer in den Müll und frag nochmal...

Moin,

könnte mir genau so ergehen.
-Abbauen, was nicht mehr vorhanden ist,
brauch auch nicht funktionieren 😁

schönen Gruß

Zitat:

@testmal schrieb am 21. Oktober 2013 um 21:38:33 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von F-X5


SM Fan?

Schlag mich, das tut gut...😛😉😁

Die Tage muss ich just mit diesem Vehikel nochmal zum TÜV.
Ich frag mal nach. Wenn dem wirklich so ist, dann nehme ich nen Kreuzschraubenzieher, drehe vier Schrauben los, schmeiße diese alt Opa Potenzfunzeln vor dem Prüfer in den Müll und frag nochmal...

Moin,

könnte mir genau so ergehen.
-Abbauen, was nicht mehr vorhanden ist,
brauch auch nicht funktionieren 😁

schönen Gruß

Habe auch das Problem, dass ich 2 Monate nach Ablauf der Prüfplakette vorgefahren bin und dann zur Nachuntersuchung musste. Das war dann 1 Monat später. Ich habe ein Knöllchen bekommen.

Ich würde das gerne verstehen!

Ich habe das Fahrzeug 2 Monate nach Ablauf der Prüfplakette vorgefahren. Also habe ich es auch nicht unterlassen mehr als 2 bis 4 Monate das Fahrzeug nicht vorzuführen.
Zudem verlängert sich nach §29 (7) die Gültigkeit der Plakette um 1 Monat. Das eine Verlängerung der Gültigkeit der Plakette nur bei noch gültiger Plakette möglich ist, kann ich dem Gesetz nicht entnehmen. Somit war durch die Verlängerung der Gültigkeit auch im 3. Monat die Vorführung nicht um mehr als 2 Monate überschritten!

Gibt es dazu keine Rechtsprechung?

Viele Grüße

Ist denn der Bußgeldbehörde bekannt, dass du das Fahrzeug bereits innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit vorgeführt hast?

Verlängert hat sich die Gültigkeit der Plakette aber vermutlich nicht, denn: was nicht mehr vorhanden ist (Gültigkeit) kann auch nicht verlängert werden.

Nebenbei aber nochmal mein Rechenspiel: für die OWi "bis zu zwei Monate überzogen" gibt es keinen Regelsatz. Man könnte da z.B. einen Bußgeldbescheid über 5 Euro ausstellen. Das wären dann incl. Porto und Unkosten 33,50 Euro; im Vergleich zum (vermutlich angebotenen) Verwarngeld für "2 bis 4 Monate Überziehung" nicht unbedingt ein Schnäppchen.

Bevor du also das Verwarngeldangebot ablehnst, solltest du bei der Bußgeldstelle nachhören, was denn dann deren Plan wäre. Natürlich ist es auch möglich, dass man von einer Verfolgung der "geringen Überziehung" komplett absieht oder ein neues Verwarngeldangebot von z.B. 5 oder 10 Euro macht.

Zitat:

@christomart schrieb am 7. Februar 2015 um 13:58:37 Uhr:


Das eine Verlängerung der Gültigkeit der Plakette nur bei noch gültiger Plakette möglich ist, kann ich dem Gesetz nicht entnehmen.

Steht doch aber eindeutig in der StVZO §29 Abs.7:

...Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind...

.."verlängert sich um einen Monat"..., also kann die bestehende Frist nur um einen Monat verlängert werden, wenn Du z.B. im Februar zur HU musstest, und es werden Mängel festgestellt verlängert sich die Gültigkeit um einen Monat, also bis zum März.

Zitat:

dass ich 2 Monate nach Ablauf der Prüfplakette vorgefahren bin und dann zur Nachuntersuchung musste. Das war dann 1 Monat später. Ich habe ein Knöllchen bekommen.

Eine Politesse vor Ort kann nicht wissen das Du bei der Nachuntersuchung warst, die sieht nur die abgelaufene Plakette und notiert dies entsprechend.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 7. Februar 2015 um 14:08:43 Uhr:



Zitat:

Steht doch aber eindeutig in der StVZO §29 Abs.7:

...Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind...

.."verlängert sich um einen Monat"..., also kann die bestehende Frist nur um einen Monat verlängert werden, wenn Du z.B. im Februar zur HU musstest, und es werden Mängel festgestellt verlängert sich die Gültigkeit um einen Monat, also bis zum März.

Genauso ist das, es soll auch damit vermieden werden, dass jemand 2 Monate absichtlich zu Spät zur HU Fährt um dann bei Mängeln noch mal 1 Monat mehr Zeit zu bekommen. Mir wurde erzählt das aus diesem Grund, dass keiner wissen kann ob das Auto bereits bei der HU war und repariert werden muss, die Strafe erst im zweiten Monat angewendet wird.

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