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Bußgeld für Fahrfehler?

Hallo!

Ich würde gerne auf eure Erfahrung zurückgreifen und schildere daher zuerst den Fall:

Ich fahre ein 250er Quad mit 15 PS. Mit desem bin ich Mitte Januar, in meiner unmittelbaren Nachbarschaft, in einer 30er Zone ins Rutschen gekommen (In einer Kurve). Das Quad hat mich dann abgworfen und blieb quer stehen.
Am gleichen Tag, Nachts um Zehn, stand dann plötzlcih die Polizei vor der Tür, ich hätte Fahrerflucht begangen, woraufhin ich erst mal lachen musste, da das ganze einfach Absurd war.
Mir wurde dann mitgeteilt das ich eine Delle in einen Metallzaun gefahren hätte. Nachdem die Rennleitung sich verabschiedet hat, bin ich direkt zum Nachbarn und hab mir das Ganze angeschaut, es war tatsächlich eine (kaum sichtbare) Delle im Zaun, die wohl entstand nachdem mich das Quad abgworfen hatte.
Hab dann so weit alles mit ihm geklärt und auch die Staatsanwaltschaft hielt den Vorwurf für unbegründet und hat das Verfahren eingestellt.

Nun zum Eigentlichen. Heute kam ein Bußgeldbescheid, in dem mir vorgeworfen wird das ich "mit nicht angepasster Geschwindigkeit" gefahren wäre, was mich 173,50 € und einen Punkt kosten soll.

Ich hatte ausgesagt das ich maximal 20 km/h fuhr und ich mir nur vostellen kann, das das Quad durch etwas zu viel Gas in der Kurve zum Schlingern kam, aufgrund der starren Hinterachse und meiner noch geringen Erfahrung mit einem solchen Gefährt. Die Straße war geräumt und gestreut.

Wie kann die Polizei nun also einfach behaupten ich wäre zu schnell gewesen? Als "Beweis" werden lediglich Fotos des Schadens und Aussagen der Polizisten aufgeführt. Es existiert keine Bremsspur, gar nichts, ich war ja auch langsam unterwegs. Meint ihr es lohnt Einspruch ein zu legen? Ich finde das Ganze nämlich extrem unfair und mir scheint der Polizist möchte mir einfach eins reinwürgen. Schon bei meiner Aussage das mir nicht mal bewusst war das das Quad Kontakt mit dem Zaun hatte, hat er mir gesagt ich solle nicht lügen und war durchgehend unfreundlich und streitsuchend mir gegenüber..
Nun, lasst eure Meinung dazu hören.

Liebe Grüße Hank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 20. April 2016 um 16:46:36 Uhr:


Mach mal deinen Einspruch! Die Antwort kenne ich schon ...

wenig überraschend, dass Du auch hier falsch liegst. Hättest ja auch das verlinkte Beispiel lesen können, da wurde es eigentlich kompetent beschrieben.

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Die Vorderräder fuhren vielleicht 20. Die Hinterräder nicht. Auf dem Motorrad nennt man das einen "Highsider".

Mir scheint, der TE ist hier fröhlich driftend durch die Kurve gefahren weil das halt das einzig schöne am Quadfahren ist und plötzlich hatten die Hinterrreifen wieder Grip, als er das Gas zurück nahm.

Ja, unangepasste Geschwindigkeit. Und Fahrfehler noch dazu. Und driften fällt meines Wissens auch nicht unter "Fahrzeug zu jeder Zeit sicher beherrschen". Siehe Ergebnis.

Hoff mal, dass der Richter keine Ahnung vom Motorradfahren hat.

relevant ist ja nicht, was man vermutet, sondern was man beweisen kann.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 21. April 2016 um 12:09:47 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 21. April 2016 um 11:42:29 Uhr:



blablabla

Was bist du denn für einer?
Ich habe lediglich dargestellt, wie eine solche Sache juristisch und aus dem polizeilichen Alltag aussieht. Wenn wir das nächste Mal zu nem Parkrempler oder ner Sachbeschädigunggerufen werden, sage ich dem einfach: "Sehen sie mal, das ist ja nur ne kleine Delle/Kratze/ist ja nur ein Reifen platt/ist nur ein ganz kleines Graffiti/usw, da machen wir nicht in oberlehrerhafter Weise jemanden für verantwortlich und wenden geltende Gesetze an. Ist auch bestimmt nicht mit Absicht geschehen und tut demjenigen voll leid. Den Schaden bezahlen sie dann auch selber, weil sich der Täter voll schlecht fühlt."

🙄

Zeigt wieder mal, wie du das Ganze überziehst.
So ein Parkrempler oder eine bewusste Schädigung mittels Grafitty hat nun absolut nichts mit dem Dargestellten zu tun.

Ich hatte je es schon erwähnt, so wie das passiert ist, ist es auch sehr nachvollziehbar, das er von dem Rempler nichts mitbekommen hat, zumal der Schaden selbst ja auch selbst kaum sichtbar ist.
Letzenendes wird ja auch garnicht wegen Faherflucht ermittelt.

Und du hast ebend nicht nur erklärt, sondern ihn gleich in die Ecke einer bewussten, strafbaren Handlung gestellt, ...

Zitat:

TE kann mir auch im übrigen nicht erzählen, von der Kollision nicht mitbekommen zu haben. Das KfZ muss ja wohl am Zaun gestanden haben, als er wieder aufgestanden ist. Da vergewissere ich mich doch mal, ob nicht ein Schaden entstanden ist (sowohl am Fahrzeug als auch an der Einschlagstelle).

Nach so einer Aktion wegfahren ist in jedem Fall die denkbar schlechteste aller Alternativen. Ob es nun sowas wie vorliegend oder ein Parkrempler ist (eher der Klassiker). Sowas ist eine Straftat und das weiß nun mittlerweile eigentlich jeder.

..., statt dich einfach mal daran zu orientieren, was der TE hier sehr sachlich dargelegt hat.
Und dass das Quad, nachdem es den Zaun touschierte, eventuell noch einige Meter weiterrollen kann, scheint deinem Vorstellungsvermögen zu entgehen, weil dir ja die Aburteilung zu einer vorsätzlichen Fahrerflucht näher liegt.

Ihn quasi im selben Atemzug verurteilend beurteilt.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 21. April 2016 um 13:18:55 Uhr:



Zeigt wieder mal, wie du das Ganze überziehst.
So ein Parkrempler oder eine bewusste Schädigung mittels Grafitty hat nun absolut nichts mit dem Dargestellten zu tun.

Wieder?? Und das sind sehr wohl vergleichbare Fälle, deswegen habe ich das ja angeführt.

Ich hatte je es schon erwähnt, so wie das passiert ist, ist es auch sehr nachvollziehbar, das er von dem Rempler nichts mitbekommen hat, zumal der Schaden selbst ja auch selbst kaum sichtbar ist.
Letzenendes wird ja auch garnicht wegen Faherflucht ermittelt.

Sehr wohl wurde ermittelt. Kannst du in seinem Eröffnungspost auch nachlesen. Und es ist absolut unerheblich im Ermittlungsverfahren, ob eine Tat nachvollziehbar ist. Ebenso auch, ob der Schaden "fast nicht zu sehen ist".
Ist für mich beispielsweise sehr nachvollziehbar, dass der A dem B eine auf die Nase haut, nachdem er von diesem aufs übelste beleidigt wurde. Ändert aber an der Körperverletzung zum Nachteil des B nichts.

Und du hast ebend nicht nur erklärt, sondern ihn gleich in die Ecke einer bewussten, strafbaren Handlung gestellt, ...

Habe ich das? Und muss eine Handlung bewusst sein, damit sie strafbar ist? Denk mal scharf darüber nach. Des weiteren hab ich ihm keine strafbare Handlung unterstellt, das hat er mit seiner Tat schon selber gemacht - steht alles schwarz auf weiss in seinen Beiträgen hier.

..., statt dich einfach mal daran zu orientieren, was der TE hier sehr sachlich dargelegt hat.
Und dass das Quad, nachdem es den Zaun touschierte, eventuell noch einige Meter weiterrollen kann, scheint deinem Vorstellungsvermögen zu entgehen, weil dir ja die Aburteilung zu einer vorsätzlichen Fahrerflucht näher liegt.

Habe ich. Und anhand der Schilderungen hat er eben eine Fahrerflucht begangen, da beist die Maus keinen Faden ab - und die wird aufgenommen, auch wenn der Vorgang später eingestellt wird.

Ihn quasi im selben Atemzug verurteilend beurteilt.

Jetzt aber... 😮
Hätte nur noch gefehlt dass du was schreibst von "Hier wird wieder der kleine Bürger kriminalisiert, die Polizei sollte sich lieber um die richtigen Kriminellen kümmern, etc"

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