Bußgeld aus Österreich
Wurde wohl ende März in Österreich mit dem Motorrad geblitzt, muss ein Mobiler Blitzer gewesen sein .
60er Zone 25 zu schnell = 140€
Klappt das mit dem "Ich bin nicht gefahren" auch in Österreich?
Foto war leider keines dabei, glaub aber kaum das sie mich erkennen konnten durchs verspiegelte Visier.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 9. Mai 2018 um 17:06:37 Uhr:
......................Sowas finde ich spannend. Und die betreffende Person freute sich, 260 Euro, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot eingespart zu haben. Zumal das bei jungen Fahrern noch andere, teure Konsequenzen hat.
Dennoch hat sie daraus gelernt.
Und genau das glaube ich nicht,
der Lerneffekt wäre sicher besser wenn man auch mal für das was man verbockt den Kopf hinhalten muss.
Aber leider gibt's für manche halt Leute die einen kennen oder die sich besonders gut auskennen oder sonst irgendwas um einem den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Sowas kotzt mich an..........
31 Antworten
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 9. Mai 2018 um 14:57:45 Uhr:
Ist halt ein kleines diebisches Bergvolk.
»Haben Sie etwas zu verzollen?« ist ja weggefallen. Da muss man sich andere Wege der Geldbeschaffung besorgen.
Grüße, Martin
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 9. Mai 2018 um 17:06:37 Uhr:
......................Sowas finde ich spannend. Und die betreffende Person freute sich, 260 Euro, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot eingespart zu haben. Zumal das bei jungen Fahrern noch andere, teure Konsequenzen hat.
Dennoch hat sie daraus gelernt.
Und genau das glaube ich nicht,
der Lerneffekt wäre sicher besser wenn man auch mal für das was man verbockt den Kopf hinhalten muss.
Aber leider gibt's für manche halt Leute die einen kennen oder die sich besonders gut auskennen oder sonst irgendwas um einem den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Sowas kotzt mich an..........
Oh, Österreich ist kreativer als ich dachte:
https://www.mimikama.at/allgemein/smart-60-euro/
Grüße, Martin
Zitat:
@SoulBS schrieb am 9. Mai 2018 um 21:00:07 Uhr:
Nicht ganz, da es letztes Jahr Änderungen gab. Ich führe mal nicht lange aus, sondern verweise mal auf: https://www.lawblog.de/.../
Ein Gesetzesentwurf ist noch lange keine Änderung. Das ist mal ein Versuch, eine zu erwirken. Ob das durch das Gesetzgebungsverfahren geht, ist eine andere Frage. Ich könnte im Übrigen gut damit leben.
Abgesehen davon ist von einem "Auftrag der Staatsanwaltschaft" die Rede. Die spielt im Bußgeldverfahren jedoch keine Rolle.
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"Aber leider gibt's für manche halt Leute die einen kennen oder die sich besonders gut auskennen oder sonst irgendwas um einem den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Sowas kotzt mich an.........."
Wenn du selbst betroffen bist, siehst du das ganz anders. Ein Bekannter von mir hat immer schön alle Bußgeldbescheide geschluckt, war dann nach Änderung des Punktesystems schlagartig den Schein los. Und Verkaufsfahrer von Beruf.
Gibt tatsächlich noch Menschen, die an die Unfehlbarkeit von Behörden glauben. Und dass, wo ziemlich viele Bußgeldbescheid fehlerhaft sind.
Zitat:
@0016 schrieb am 10. Mai 2018 um 09:07:22 Uhr:
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 9. Mai 2018 um 17:06:37 Uhr:
......................Sowas finde ich spannend. Und die betreffende Person freute sich, 260 Euro, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot eingespart zu haben. Zumal das bei jungen Fahrern noch andere, teure Konsequenzen hat.
Dennoch hat sie daraus gelernt.Und genau das glaube ich nicht,
der Lerneffekt wäre sicher besser wenn man auch mal für das was man verbockt den Kopf hinhalten muss.
Aber leider gibt's für manche halt Leute die einen kennen oder die sich besonders gut auskennen oder sonst irgendwas um einem den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Sowas kotzt mich an..........
Was Du glaubst und was nicht, ist mir vollkommen wumpe. Ich weiß es. Das ist der Unterschied.
Wer glaubt, soll Pfarrer werden, sagt mein Schwager gerne. Der ist Anwalt.
Ich habe im Übrigen mit genau solchen Kommentaren der Gutmenschen gerechnet, als ich das schrieb und mich schon darauf gefreut. Schade, dass es nur einer wurde und überrascht bin ich, dass sowas von jemandem kommt, dem ich mehr zugetraut hatte.
Dass Dich (und 4 "follower"😉 das "ankotzt", finde ich zum Einen natürlich ganz schrecklich, 😰 zum Anderen zeigt das aber auch, dass da große Lücken in der Rechtskenntnis und ungerechtfertigte Vorurteile vorhanden sind. Das mit "jemanden kennen" muss ich massivst zurückweisen, das ist kompletter Blödsinn. Ich kenne aber die Gesetze und weiß, gegenüber Behörden entsprechend zu argumentieren. Das ist absolut legal. Ich werde dazu auch gerne um Rat gefragt, gebe aber grundsätzlich keinen, insofern war mein post evtl. schon ein Fehler.
Zum Glück hat's offensichtlich keiner gecheckt und regt sich lieber drüber auf, als eine Erkenntnis daraus zu ziehen. 😁
Sich besonders gut auszukennen, ist etwas, das ich nicht schlecht finde. Daran arbeite ich ständig, denn je besser man sich mit etwas auskennt, desto besser kann man bestimmte Situationen meistern, das ist ja nicht auf den juristischen Bereich beschränkt. Daran ist nichts Schlechtes oder Verwerfliches.
Im Übrigen gibt es Erkenntnisse, dass harte, staatliche Sanktionen nicht zwingend einen Lerneffekt zur Folge haben. Da können andere Maßnahmen zuweilen wirksamer sein und die haben gewirkt, das darfst Du mir glauben, ohne dass ich das weiter vertiefen will, geht keinen hier was an.
Im Übrigen müsste Dich dann auch jeder ankotzen, der hier den Rat erteilt, den Rechtsschutz und somit einen juristischen Fachbeistand hinzuzuziehen. Die machen genau das Gleiche und bekommen dafür etwa 800 Euro. Deiner Sichtweise folgend, müsste daher jeder Gutmensch-Anwalt ein Mandat ablehnen, mit dem er seinem Mandanten hilft, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, wie Du das formulierst. Davon leben die allerdings recht gut. Was ein guter Verkehrsrechtsanwalt auf der Pfanne hat, dagegen ist meine "Nummer" Kindergeburtstag. Dafür hat man dann eine Premium - RSV.
Dass die Leute, die mehr wissen oder sich einen guten Anwalt leisten können, eher ungeschoren davon kommen, ist eine Binsenweisheit.
Ich hoffe, das kotzt Dich jetzt auch an.
Für mich hier Ende der Debatte. Wenn die Gutmenschen und ihr "gesundes Rechtsempfinden" auf den Plan treten, ist keine sachdienliche Diskussion mehr möglich. Das ist dann reine Zeitverschwendung.
Viel Spaß noch.
@moppedsammler
Was mich wundert ist dass Du meinen Post so gar nicht verstanden hast.
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen dass man wenn man schon mal was verbockt hat,
auch die Eier in der Hose haben sollte dafür gerade zu stehen.
Was ich jedoch besonders verwerflich finde ist dass Du als Cop, bzw Ex-Cop eigentlich auf der Seite des Gesetzgebers stehen solltest und an der Ahndung eines Vergehens Interesse haben solltest.
Das Du Dein durch Deinen Job erworbenes Wissen zur Verteidigung einer Dir nahe stehenden Person nutzt ist daher besonders perfide, auch, oder gerade weil es legal ist.
Das jemand der zu Unrecht eines Vergehens beschuldigt wird die bestmögliche Anwaltliche Vertretung in Anspruch nimmt ist vollkommen unstrittig.
@PeterBH
Ich sehe das als selbst Betroffener auch nicht anders.
Ich habe bis heute immer für meine Verfehlungen eingestanden, auch wenn es weh tat.
Und dass Dein Bekannter nach der Punkteumstellung zum Fußgänger wurde liegt natürlich am bösen System und nicht an der Fahrweise oder dem Verhalten Deines Bekannten.
Um die Frage des TE zu beantworten
In Österreich ist es nicht erforderlich, den Fahrer zu ermitteln - es gilt die Halterhaftung. Zunächst bekommst Du als erste Post die "Anonymverfügung". Du kannst sie zahlen oder alternativ den Fahrer benennen. Bennenst Du den Fahrer nicht, wird das Bußgeld gegen den Halter eingetrieben. Beim genannten Betrag wäre die günstigste Variante die Zahlung, alternativ das RSV-Schmankerl, das vorn angeboten wurde. Ansonsten kommen da Verwaltungsgebühren drauf, die das ursprüngliche Bußgeld wie ein Taschengeld erscheinen lassen
Und ja, ich kenne das Prozedere leider nur zu gut, da ich selbst schon Leidtragender war (mehrfach - aber pssssst 😁)
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 9. Mai 2018 um 15:36:10 Uhr:
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 9. Mai 2018 um 15:19:48 Uhr:
@moppedsammler: Das wurde evtl. inzwischen geändert oder es liegt an der Art und Schwere des Fehlverhaltens, denn bei uns war es in diesem Frühjahr tatsächlich anders: In den Rechtsbelehrungen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Fahrer nicht interessiere, bei den Bagatelldelikten hafte tatsächlich der Halter alleine....Das ist mir sehr wohl bekannt, da mir unlängst ein hellblau-rosafarbenes Briefchen aus Holland ins Haus flatterte, nachdem das Frollein Tochter mit dem von Papi gesponsorten Mercedes SLK in NL 4 km/h zu schnell war. Ich habe 30 Euro bezahlt und fertig. Wegen so einen Scheiß streite ich mich mit niemanden rum, das sind Betriebskosten und lässt mich vollkommen kalt. Ich war im Übrigen in meinem ganzen Leben noch nie in Holland.
Kann ein österreichischer Bußgeldbescheid in Deutschland gegen den Fahrzeughalter vollstreckt werden, der nicht als Fahrer fest steht ?
Ich bin weiterhin der Auffassung, dass das nicht geht.
Dafür gibt es auch mehrere Hinweise im Internet. Das ist einer davon.
Schon krass das bei 4 mehr geblitzt wird. hier in München lösen die da nicht aus.
Zitat:
@twindance schrieb am 10. Mai 2018 um 13:17:51 Uhr:
Um die Frage des TE zu beantwortenIn Österreich ist es nicht erforderlich, den Fahrer zu ermitteln - es gilt die Halterhaftung. Zunächst bekommst Du als erste Post die "Anonymverfügung". Du kannst sie zahlen oder alternativ den Fahrer benennen. Bennenst Du den Fahrer nicht, wird das Bußgeld gegen den Halter eingetrieben. Beim genannten Betrag wäre die günstigste Variante die Zahlung, alternativ das RSV-Schmankerl, das vorn angeboten wurde. Ansonsten kommen da Verwaltungsgebühren drauf, die das ursprüngliche Bußgeld wie ein Taschengeld erscheinen lassen
Und ja, ich kenne das Prozedere leider nur zu gut, da ich selbst schon Leidtragender war (mehrfach - aber pssssst 😁)
Interessant, du scheinst dich auszukennen. Aber jetzt konkret, wie läuft das dann weiter ab, wenn ich als Deutscher einfach nicht reagiere - wie kommen die Öschis an mein Geld?
Zahle ich in DE nach der Feststellung meiner Person als Betroffener und nach Abschluß des Verfahrens ein deutsches Bußgeld nach VerkehrsOwi nicht, ergeht über die Staatsanwaltschaft ein Vorführbefehl. D.h., wenn ich die Haft nicht freiwillig antrete, holt mich die Polizei ab und bringt mich für ein paar Tage (abhängig von der Höhe des Bußgeldes) in eine JVA. Diese Maßnahme hat allein den Sinn, meine Zahlungsbereitschaft zu erlangen. Danach zahle ich freiwillig oder das Spiel geht weiter ...
Im Normalfall kommt es nicht so weit, weil der Betroffene im letzten Moment doch freiwillig zahlt.
Gebühren werden nie über die Polizei eingetrieben, da muss dann die Behörde andere Wege der Zwangsvollstreckung einleiten.
Die Frage also, wie weit habt ihr das "Spiel" schon getrieben?
Und jetzt noch kurz zu unserem Rechtssystem. Je mehr Kohle einer hat oder je größer eine Firma ist, umso schwerer tun sich Behörden und die Justiz. Lest doch mal Zeitung, was da wieder mit beschlagnahmten Unterlagen von Porsche abgeht, ist doch lächerlich .... Wer es gewohnt ist, "Probleme" mit einem Rechtsanwalt zu besprechen, hält im entsprechenden Moment die Fresse und kommt damit besser weg.
Ich habe meine Bescheide einfach gezahlt. Wegen "Überholen bei unklarer Verkehrslage" war ich aber nicht einverstanden und habe mich mit einem Ösi-Anwalt in privater Umgebung bei Bier unterhalten - er hat mir dringendst zur Zahlung geraten.
Dann war der bestimmt schon besoffen. Ein "anständiger" Anwalt fragt dich zunächst, ob du eine RS-Versicherung hast legt dann richtig los.
@0016: Stimmt genau, das böse System, genauer dessen Umstellung, führte schlagartig zum Verlust der Fahrerlaubnis. Lustigerweise wurden 2/3-Punkte-Taten umgerechnet, aber 1-Punkt-Taten blieben 1 Punkt. Sein Fahrverhalten hatte er längst geändert.
Zitat:
@Cr4nky1337 schrieb am 9. Mai 2018 um 13:41:37 Uhr:
Wurde wohl ende März in Österreich mit dem Motorrad geblitzt, muss ein Mobiler Blitzer gewesen sein .
60er Zone 25 zu schnell = 140€Klappt das mit dem "Ich bin nicht gefahren" auch in Österreich?
Foto war leider keines dabei, glaub aber kaum das sie mich erkennen konnten durchs verspiegelte Visier.
Dafür das die Tachonadel bei fast 90 war machst du hier aber schon ne arge Welle. :P
Mach das mal in CH oder DE, da würden die auch noch deinen FS haben wollen.
AT ist diesbezüglich noch relativ günstig.
Was für´n Debattierclub hier.........
Warst Du es, dann zahle.
Warst Du es nicht, dann KLAGE.
Bauste Scheisse, mach Dich gerade und gut. Wenn nicht, lege Rechtsmittel ein. Fertig