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Busführerschein, ja oder nein?

Themenstarteram 10. August 2009 um 13:14

Hallo Gemeinde, ich habe ein kleines Problem.

Ich möchte mir für private Zwecke einen Bus zulegen, nun hab ich aber ein Problem was die Führerscheinklasse angeht, wo mir keine Behörde wirklich eine klare auskunft geben kann/will.

Ich habe die Klasse CE dieses Jahr erworben (Mit einigen anderen die bekamen die 179 mit eingetragen) um halbwegs Kostengünstig dabei wegzukommen wollte ich mir ein Bus mit min.30 Jahren holen, Problem ist bloß, das bei einen H-Kennzeichen der Originalzustand erhalten bleiben muss (was ja bedeuten würde alle sitze müssten drine bleiben, laut Führerscheinrecht gibt es ja die Möglichkeit bei CE "...bis 8 Sitzplätze ausser Fahrersitz...).

Brauche ich für einen 30 Jahre alten Bus der als Oldtimer zugelassen werden soll die Führerscheinklasse D bzw.D1??

Fahrzeug soll nur Privat benutzt werden, evtl. wollte ich auch mal meine Frau und den Hund mitnehmen.

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21 Antworten

also das mit den 8 sitzen ist leider richtig so genaues erfährst du sicherlich in einer fahrschule die auch bus ausbildet und irgendwo im net gibt es sicherlich ein forum von oldtimern

 

andy

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Brauche ich für einen 30 Jahre alten Bus der als Oldtimer zugelassen werden soll die Führerscheinklasse D bzw.D1??

Ja, sofern es sich beim C-Schein nicht um eine Umschreibung eines alten Klasse 2 handelt - da würde dann unter dem Aspekt der Besitzstandwahrung dieses hier gelten:

Zitat:

Eine weitere nationale Besonderheit, die sich aus den Vorschriften zur Besitzstandswahrung ergibt, ist die Tatsache, dass mit einem alten nationalen deutschen Führerschein der Klassen 2 und 3 auch Kraftomnibusse geführt werden durften, wenn sich in diesen außer dem Fahrer maximal eine weitere Person als Fahrpersonal befand. Damit wollte man Überführungsfahrten und Werkstattfahrten etc. auch Fahrerlaubnisinhabern ermöglichen, die nicht über eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung verfügten. Die neuen EU-Fahrerlaubnisklassen sehen das allerdings nicht vor. Daher wird Altinhabern bei Umschreibung die Klasse C1 bzw. C im Feld 12 des Kartenführerscheins mit der Erweiterung „171“ bzw. „172“ eingetragen. Diese erweitert die entsprechende Fahrerlaubnisklasse um das Recht, Fahrzeuge der Klasse D1 bzw. D ohne Fahrgäste, aber mit Beifahrer zu führen, ohne im Besitz der Klasse D1 oder D zu sein. Wird die Verlängerung der Klasse C jedoch nicht rechtzeitig beantragt, entfällt dieses Recht.

Quelle: wikipedia.de

Zitat:

Fahrzeug soll nur Privat benutzt werden, evtl. wollte ich auch mal meine Frau und den Hund mitnehmen.

Dies macht imho keinen Unterschied.

ich hab da mal ne frage, warum darf man denn in einem bus nicht 8 personen + Fahrer mitnehmen?? Mit erwerb er klasse B darf man das ja. in einem auto, wenn man nun C macht und in einer lkw werkstatt arbeitet, eine probefahrt macht, warum darf man dann keine 8 personen + fahrer mitnehmen???

also beispiel ein geselle will eine probefahrt machen und hat 2 praktikannten die er gerne mitnehmen würde, dann dürfte er das nicht??? das ist doch eine komische sache...

dürfte man dann in einem lkw der 9 sitzplätze hat :D 8 personen + fahrer mitnehmen???

worauf beruht denn dieses gesetz?

lg Marcel

personenbeförderungsgesetz was meinst du warum es die unterschiedlichen klassen überhaupt gibt weil jede klasse für sich ihre eigenheiten haben*

 

andy

Zitat:

Original geschrieben von Marcel H.

ich hab da mal ne frage, warum darf man denn in einem bus nicht 8 personen + Fahrer mitnehmen?? Mit erwerb er klasse B darf man das ja. in einem auto, wenn man nun C macht und in einer lkw werkstatt arbeitet, eine probefahrt macht, warum darf man dann keine 8 personen + fahrer mitnehmen???

also beispiel ein geselle will eine probefahrt machen und hat 2 praktikannten die er gerne mitnehmen würde, dann dürfte er das nicht??? das ist doch eine komische sache...

dürfte man dann in einem lkw der 9 sitzplätze hat :D 8 personen + fahrer mitnehmen???

worauf beruht denn dieses gesetz?

lg Marcel

Man darf privat bis zu 8 Leute mitnehmen(z.B. VW Bus), gewerblich aber überhaupt keinen.

Ich denke aber, das der Geselle 2 Praktikanten bei einer Probefahrt mitnehmen darf, weil das ja keine gewerbliche Personenbeförderung ist.

LKW Fahrer die in Zweimannbesetzung unterwegs sind haben auch keinen Personenbeförderungsschein für ihren Kollegen.

 

Themenstarteram 11. August 2009 um 7:36

Das heisst also, wenn ich mir nen Bus zulege alle Sitze bis auf 8 Rausbaue, das ding dann als WoMo anmelde darf ich ihn fahren?

Will ich aber automobiles Kulturgut bewahren, sprich den Originalzustand, muss ich Extra den D machen, das ist doch Schei..e.

Das ist echt ne komische regelung.... das man bei einer werkstattfahrt mit einem muss nur eine person mitnehmen kann... also verstehe ich nicht sorry

lg Marcel

am 11. August 2009 um 10:52

Möglicherweise ist es ja möglich die sitzplätze (ggf stehplätze) auf insgesamt 9 zu reduzieren, ohne die sitze auszubauen. Sprich nur en Brief und schein zu ändern, vielleicht findest du ja einen Tüv Prüfer oder so der dir das macht...

Wenn er will, das alle restlichen sitze rausgenommen werden, mach das doch einfach, kannst die ja nacher wieder einbauen....

Was haste eigentlich mit dem Bus vor? Einfach nur so, um ab und an damit zu fahren?

An sonsten ist es natürlich schon eine frechheit, das man selbst zu überführungszwecken keinen Bus fahren darf... Das macht überhaupt keinen sinn. Mein vater ist LKW Händler, und ich überführe die LKW immer. Wenn er nun einen Bus kaufen würde, dürfte ich den nicht abholen.... :rolleyes:

 

Viel glück mit deinem vorhaben, vielleicht findeste ja einen der dir das macht... Wie viel sitze soll der Bus denn haben?

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Das heisst also, wenn ich mir nen Bus zulege alle Sitze bis auf 8 Rausbaue, das ding dann als WoMo anmelde darf ich ihn fahren?

Will ich aber automobiles Kulturgut bewahren, sprich den Originalzustand, muss ich Extra den D machen, das ist doch Schei..e.

Ja, so ist es (leider). Aus der Sicht des Gesetzgebers macht es aber dennoch Sinn. Schließlich brauchst Du für einen historischen LKW auch einen LKW-Führerschein, obwohl Du keinen gewerblichen Gütertransport damit durchführst.

MFG Sven

wenn du nur pkw hast und möchtest dir privat einen lkw zulegen stellst du dir doch auch nicht die frage warum muss ich nen lkw schein machen ich will doch nur privat fahren*

 

andy

am 11. August 2009 um 14:37

Es hat hier aber einen völlig anderen hintergrund. Wenn man den bus jetzt auf 8+1 Plätze reduziert, darf man ihn ja fahren, wenn aber mehr als die 8+1 plätze eingetragen sind, darf ich den selbst dann nicht fahren, wenn nur ich darin bin. Dann brauche ich einen Personenbeförderungsschein!!! um aleine einen Bus zu fahren. Und das das sinn macht, kann mir keiner erzählen...

Ich darf mit nem CE schein einen schwertransport mit praktich unbegrenztem gewicht fahren, aber keinen leeren Bus. Denn technich gesehen ist ein leerer Bus nichts anderes als ein leerer LKW.

Das es so ist, ist ja nicht mehr die frage, nur warum das so ist, ist ja das kuriose... In anderen bereichen geht es ja auch. Ich darf ja auch einen anhänger mit einem gesamtgewicht von 3,5t ziehen, auch wenn ich nur 1000kg anhängelast habe. Warum daf ich dann nciht einen bus mit dem C schein machen, wenn nur 8 Passagiere drin sind? Wohlbemerkt privat.

Mit den CE Scheinen bin ich mir da nicht so ganz sicher, daher bitte meine Antwort mit Vorsicht genießen.

Wenn er das Fahrzeug als Wohnmobil zulassen will, muß er die Sitze rausschmeißen und müsste dann das Fzg. als Wohnmobil mit mehr als 7,5 tns mit dem LKW Schein fahren.

Wenn er das Fahrzeug als historisches Fahrzeug zulassen will (also H) kann er ihn als Bus ohne gewerblichen Einsatz, also wiederum als LKW zulassen. Damit sollte das Fahrzeug mit dem LKW-Schein zu händeln sein. Da er das Fzg ja ausschließlich privat mit Hund und Goldfisch nutzen will, vielleicht mal Frau oder Geliebte mitnehmen will, sollte dies auch möglich sein.

Der vorhin genannte Vergleich mit dem historischen LKW und dem PKW Schein hinkt ein bischen. Ein historischer LKW ist nun mal kein PKW, daher ist der LKW-Schein obligat. Sollte es jedoch ein alter LKW sein der vielleicht 8 Tonnen hat, kann man ihn beim Ü Verein ablasten lassen und ihn dann auch mit dem PKW Schein fahren.

Alles alte Regel Kl 2,3,Bus. Mit Bestandsschutz läuft das auch noch so.

Wie das genau bei deinen neuen Führerscheinen läuft, spez. in diesem expliziten Fall sollte dir eine Anfrage beim Bundesverkehrsministerium helfen.

Die sollten sich damit auskennen. Ich gehe auch davon aus, dass die dir eine vernünftige Auskunft geben können. Sollte die dann zu deiner Zufriedenheit ausfallen würd ich die kopieren und im Bedarfsfall bei einer Kontrolle vorweisen.

Viel Glück

Und es ist schön, wenn sich jemand die Zeit und den Z.... ans Bein bindet um diese Zeitzeugen zu retten.

moin,

wenn du den als womo zuslassen willst dann kannst du ihn auf Sonder KFZ anmelden....

lg marcel

fakt ist das der CE mit dem reinen Bus überhaupt nix zutun hat das reine bewegen des fhzg zum zwecke einer Überführung oder Probefahrt ist ja gesetzlich genehmigt,busfahrer dürfen auch nicht ohne fahrschule einfach mal eine strassenbahn fahren* die aufteilung in solche klassen macht schon sinn*

 

andy

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