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Bremslicht = Nebelschlusslicht?

Themenstarteram 30. Juni 2003 um 6:33

weiß einer von euch ob ich meine Nebelschlußleuchten auch als Bremslicht (zusätzlich zu normalen Bremslicht) benutzen darf?

Will die auch noch anschließen - würde richtig genial aussehen.

Muß ich das eintragen alssen?

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27 Antworten

Spiesser

 

Ok an alle Spiesser da draußen,

eure unqualifizierten Beiträge könnt ihr euch sparen, die da wären:

#1 (Gnubbel):"Ohmsches Gesetz" ... "bessere Auslegung":

Du Schlaumeier, woher willst Du wissen, welche Widerstände ich da eingebaut habe. Auf deine Berechnung bin ich mal gespannt. Die Vorgaben: Eine 21W Glühbirne soll mit nur noch 5W brennen. Für dich noch einmal: Bordspannung:12V.

Dein Ergebniss kannste hier ja posten, in einer Woche gibts von mir die Lösung.

#2 (hk190): Ich weiß ja nicht welche Drogen Du so einnimmst, aber die Widerstände stinken keineswegs mehr, da Sie jetzt luftdicht in einem Metallgehäuse untergebracht sind, welches von jeweils 2 PC-Lüftern gekühlt wird (bevor im nächsten Thread steht: ... bla bla bla ... die werden doch heiß ... bla bla bla ... .

Also bis dann, und Gnubbel ich will Zahlen sehen ...

Axgaw

am 18. September 2003 um 22:15

Aua, stimmt wirklich: nur getroffene Hunde jaulen auf. Auf unqualifizierte Basteleien folgen halt unqualifizierte, ironische Kommentare. Das muß man wegstecken können, wenn man in einem öffentlichen Forum postet. Mir geht es nicht darum, Dir deine Widerstände zu berechnen (das kannst Du ja selbst, wie es aussieht) zumal ich von solchen Spielereien am Auto nichts halte (wie spiessig...). Mir ging es darum, deutlich zu machen wie stümperhaft viele an ihren Fahrzeugen rummurksen. Prinzipiell könnte mir auch das egal sein, wenn die Leute fähig wären das selbst zu erkennen. Die Lösung mit den Widerständen ist zwar sehr einfach, aber wenn ich erkenne das die Widerstände zu heiß werden und ich sie verpacke und mit 2(!!) PC-Lüftern kühlen "muß" :D dann nehme ich halt andere, die dicker dimensioniert sind und mehr Verlustleistung verdauen können. Die werden dann nicht so extrem heiß und es spart die Lüfter, oder ich nehme Rippenkühlkörper oder ahnliche Kühlflächen. Notfalls das Prinzip Versuch und Irrtum, Widerstände kosten nicht so viel. Und wenn ich eine 21W Glühlampe mit einem Widerstand auf 5W runterprügeln will, dann muß der Widerstand mindestens die 16W Verlustleistung schlucken können, er muß also mindestens mit 16W belastbar sein. Damit er nicht zu heiß wird und an seiner Lastgrenze arbeitet, bemisst man ihn sehr großzügig und nimmt einen 50W Widerstand, der lebt dann thermisch auf der sicheren Seite. Also z.B. einen gewickelten Drahtwiderstand. Und wenn er die 16W bei 12V verarbeiten soll, müßte er 8 Ohm haben wenn ichs noch richtig in Erinnerung habe. Kannst mich ja verbessern, bei mir ist die Schule ja schon einige Jahrzehnte her.

Einen E-Herd schließe ich doch auch nicht mit Klingeldraht an und kühle diesen dann mit PC-Lüftern...

Ciao!

Was hat das denn nun mit Spiessertum zu tun. Ich glaube, dass du hier der größere Spi.... bist.

Aber gut, keine Beleidigungen. Ich will dich ja nur davor bewahren, dein Auto abzufackeln, und die Versicherung zahlt es nicht einmal, da du es durch deine Art und Weise der Bastelei (und anders kann man es nicht nennen) verursacht hättest.

Es gibt Gleichstromleistungsregler, die zwar etwas mehr kosten, aber sicher sind.

Und wenn schon Widerstände, da schließe ich mich meinem Vorredner an.

Außerdem verlierst du die Betriebserlaubnis des Autos. Das mag zwar spießig sein, aber ist es nur solange, bis dadurch ein Unfall entsteht, weil jemand deine "Lichtsignale" falsch verstanden hat. Und dann möchte ich nicht in deiner Haut stecken.

Außerdem finde ich es richtig, dass so ein sinnloser Müll von den Straßen verbannt wird. Vielleicht hast ja auch du eines Tages Verantwortung, z.B. für Kinder.

am 17. Oktober 2003 um 16:10

@ axgaw

Nun warte ich schon einen Monat auf die Lösung, die Zahlen habe ich Dir ja geliefert (hoffentlich richtige, aber Schule lange her, siehe oben...) und habe gehofft, das Du mir - wie Du geschrieben hast - die Lösung (sprich Formel) lieferst. Dann wären wir beide zufrieden. Aber so ist es wie so oft:

großes Geschrei von einem, nur weil ein anderer oder mehrere seine Meinung äußert, mit großartiger Ankündigung von irgendwas (in diesem Falle die Lösung) und dann doch nur heiße Luft...

pfffffffffft.

Ciao!

Die Seitenmarkierungsleuchten von in.pro sind eine gute Beleuchtungsergänzung, allerdings IMHO nur in der Glühbirnenvariante. Diese leuchten nämlich zusätzlich noch nach vorn und hinten ab, weisen somit noch auf die Breite des Fahrzeugs hin und wirken wie zusätzliche Rückleuchten bzw. Standlicht. Find ich mal. Legal isses auch. Mein Beitrag zur besseren Sicht bei Nebel und Mega-Nässe...

Wie ist das eigentlich: bereits mehrfach letzten Sommer gab es dermaßen enorme Unwetter, dass auf manchen Autobahnabschnitten die Sichtweite auf jeden Fall unter 50 Meter abstieg. Es ist nun erstens eine Autobahn und zweitens kein Nebel - gilt dennoch die 50 km/h-Grenze? Denn: soweit ich weiß, ist die Mindesgeschwindigkeit auf Autobahnen 60 km/h... oder gilt das nur in dem Zusammenhang, dass ein Fahrzeug gleich welcher Art eine Autobahn nur dann befahren darf, wenn es _theoretisch_ 60 km/h und mehr fahren KANN? Eine etwas schwammige Regulierung, da man bei unter 60 km/h mitten auf der Autobahn eine ziemliche Gefährdung darstellt... theoretisch würde mir diese Regelung erlauben, wegen eines Defekts auf dem rechten Fahrstreifen mit 30 weiterzutuckern!?

Genug.

 

Gruß

DM

am 13. November 2003 um 20:12

In Deinem beschriebenen Beispiel gilt die 50 Km/h-Grenze, da die Sichtweite entsprechend stark herabgesetzt ist, die Sichtweite bezieht sich nicht speziell nur auf Nebel, sondern auf Sichtbedingungen allgemein. Und dann stellst Du keine Gefährdung dar, wenn sich alle daran halten (würden). Das Gefährdungspotenzial stellen die Fahrer dar, die in dem Falle schneller fahren, denn die zur Verfügung stehende Reaktionszeit ist dann einfach zu kurz für den zur Verfügung stehenden möglichen Bremsweg.

Auf die Autobahn darf ein Fahrzeug dann, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 Km/h beträgt (den genauen Wortlaut habe ich nicht in Erinnerung, aber so in etwa), d.h. wenn das Fahrzeug mindestens 60Km/h fahren kann (es gibt einige wenige Ausschlußausnahmen).

Wenn Du mit Defekt mit 30Km/h auf dem rechten Fahrstreifen weitertuckerst, ist das glaube ich punktereif. Dafür ist der Standstreifen da, das wird auf dem Standstreifen meistens geduldet (wenns wirklich nur Tempo 30 ist). Aber nächste Möglichkeit unbedingt runter von der Bahn, d.h. wenn vor der nächsten Ausfahrt ein Parkplatz ist, dann diesen anfahren und sich von dort den Abschlepper bestellen, ein weiterfahren wäre hier nicht erlaubt. Ist vor dem nächsten Parkplatz eine Ausfahrt: hier runter!

Bei Normalen Bedingungen ist die zu fahrende Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn 60Km/h sofern es die Verkehrslage zuläßt. In diesem Falle langsamer zu fahren ist Verkehrsgefährdung. Ein rechtsüberholen (wenn es links langsamer vorangeht) ist nur bis Tempo 60 zulässig, darüber gilt wieder das rechtsüberholverbot.

Ciao!

Danke für die ausführliche Antwort. Es ist gut zu wissen, dass es völlig legitim ist, bis 60 km/h auf der Autobahn rechts "überholen" zu dürfen - auf der Saarbrücker Stadtautobahn ist das nämlich des öfteren mal notwendig.

Bei extremer Nässe gibt es auf der Autobahn IMMER mindestens zwei Leute, die über 100 fahren, wenn die Autobahn freigegeben ist. Die freuen sich dann, wenn plötzlich vor ihnen aus der Gischt ein Fahrzeug unter 70 km/h auftaucht... wer hier dann die volle Schuld trägt, dürfte aber klar sein :)

Ist der Einsatz der NEBELschlussleuchte dann auch genehmigt? Sinnvoll wäre es in einigen Fällen, insbesondere tagsüber.

am 17. November 2003 um 20:29

Die 60Km/h Rechts-Überholregel auf der Autobahn gilt nur bei Kolonnenfahrt, wenn die rechte Kolonne schneller ist! Wird die schnellere Kolonne schneller als 60Km/h, darf sie nicht mehr rechts vorbei. Ein einzelnes Fahrzeug darf unter gleichen Umständen nicht rechts überholt werden.

Wenn die Wetterbedingte Sichtweite unter 50m beträgt, ist die Nebelschlußleuchte erlaubt. Vorausgesetzt, Du befindest Dich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Ich kenne Saarbrücken nicht (war 1999 nur einmal zur Sonnenfinsternis da :D ), aber ich denke das sich eine Stadtautobahn innerhalb der geschlossenen Ortschaft befindet. Und dann ist die Nebelschlussleuchte nicht zulässig. Ich glaube aber, das Dir keiner einen Strick draus drehen wird, wenn Du bei Sichtweiten unter 50m auf der Stadtautobahn die Nebelschlußleuchte nutzt und sie abschaltest, sobald Du in die Stadt einfährst. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Nutzung von Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer eigentlich grundsätzlich verboten. Wird aber kaum geahndet.

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel

Einen E-Herd schließe ich doch auch nicht mit Klingeldraht an und kühle diesen dann mit PC-Lüftern...

Ciao!

Guter Vergleich!

Trifft voll und ganz den Kern der Sache. Nirgendwo wird mit Abstand soviel von "Bastlern" gepfuscht wie an der Autoelektrik. Eigene leidvolle Erfahrung beim Gebrauchtwagenkauf.

Fein fein. Noch nie kam mir der Gedanke, dass die Stadtautobahn von Saarbrücken (A620) im Prinzip eben innerhalb dieser Stadt liegt. Aber: eine Autobahn ist doch automatisch keine Ortschaft - Autobahn ist Autobahn und somit außerhalb, egal wodurch sie verläuft. Man verlässt eine Ortschaft mit dem Befahren jeder AB.

Praktisch gesehen sind die Situationen, in denen der Gebrauch der NSL notwendig oder zumindest gestattet ist, so selten wie ein Abstand haltender Taxifahrer ;)

am 18. November 2003 um 19:43

Zitat:

Original geschrieben von Deadmoon

Aber: eine Autobahn ist doch automatisch keine Ortschaft - Autobahn ist Autobahn und somit außerhalb, egal wodurch sie verläuft. Man verlässt eine Ortschaft mit dem Befahren jeder AB.

Mmmmhhhh....

Darüber habe ich mir ehrlich gesagt noch nie richtig Gedanken gemacht. Wenn ich's mir recht überlege könnte ich mich dem anschließen :) . Wenn ich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf die AB auffahre, ist zwar kein Ortsende-Schild vorhanden, wenn ich auf der AB eine Ortschaft durchfahre ist aber auch kein Ortsanfang-Schild vorhanden, normalerweise auch nicht, wenn ich in der Ortschaft die AB verlasse. Wieder was gelernt.... (nach 25 Jahren Führerschein) :rolleyes: . Ist doch gut, wenn man sich mal austauscht und so gegenseitig ergänzt!

Die Bedingungen, wo ich eine NSL benutzen darf, sind wirklich selten anzutreffen. So wie ich mein Auto nutze (Großstadtbetrieb in Hamburg, selten mal kurze Autobahnfahrten) könnte ich auf die NSL auch verzichten. Aber sie ist halt dran... :p

Ciao!

Dazu ist das Forum auf jeden Fall da. Der Autobahn-Gedanke kam mir ganz beiläufig. Das "A" vor der Zahl ist ausschlaggebend :)

Und auf die NSL könnte ich auch verzichten. Stören tut sie mich aber nicht, weil sie in die Heckleuchte integriert ist und nicht hässlich unten hängt wie bei manch anderem, etwas älteren Auto.

 

Gruß

DM

am 19. November 2003 um 16:36

Stören tut sie mich auch nicht, sie frißt ja kein Brot...

Einen Vorteil hat sie doch: Brems- und Rücklicht sind bei meinem Auto getrennt, d.h. hier stecken keine kombinierten 5W /21W Glühlampen in den Heckleuchten. Sollte mal ein Bremslicht ausfallen, so kann man - wenn man keine andere Glühlampe hat - die Lampe der NSL in die Bremslichtkammer umsetzen. Die Glühlampe ist glaub' ich die gleiche 21W-Lampe. Oder ist sie etwas anders in den Lichteigenschaften? Soweit ich weiß, ist bei der NSL nur der Reflektor entsprechend anders, so das eine entsprechend hohe Leuchtkraft entsteht. Oder irre ich mich da? Für die rückwärtigen Blinker geht das leider nicht, hier müssen Bernsteinfarbene Glühlampen rein. Aber normalerweise habe ich entsprechende Ersatzlampen an Bord. Nur vorne ist ein eigenhändiger Wechsel kaum möglich, ohne sich die Finger zu brechen. Die Scheinwerfer sind auf der Rückseite so zugebaut, das man zum Lampenwechsel in die Werkstatt muß (Samstag 18h???). Schade: es wird soviel Sicherheit in moderne Autos hineinkonstruiert, und dann scheitert das gute sehen und gesehen werden daran, das man die Lampen nicht selbst wechseln kann und die Werkstatt hat zu. So etwas ist meiner Meinung nach sehr praxisfern...

Ciao!

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