Brauche Verkaufsberatung
Hallo Motor-Talker,
ich bin in Sachen Autoverkauf nicht so bewandert und bräuchte eure Hilfe. Ich möchte meinen Daihatsu Cuore loswerden, da ich ein anderes Auto (Opel Astra G) mehr oder weniger geschenkt bekommen habe.
Das Problem ist, dass der TÜV abgelaufen ist (war 10/14 fällig). Gibt's da Probleme beim Verkauf so a la "Strafe zahlen bei der Ummeldung"?
Der Daihatsu ist EZ 09/2003, ca. 110 tKM, 5-Türer. Gebrauchsspuren außen, aber innen relativ gepflegt. An dem Auto müssen die Bremsen gemacht (ruckelt immer beim Bremsen) und die Lambdasonde gewechselt werden. Zudem ist mir vor einem Jahr irgendein Vollhorst in den parkenden Wagen gefahren und hat Fahrerflucht begangen. 🙄 Zum Glück war nur die hintere linke Tür beschädigt. Habe mir dann beim Verwerter eine passende Tür besorgt, die zwar ganz leicht von der Karosserie oben absteht, aber trotzdem dicht ist. Motor und Getriebe sind einwandfrei. Das Auto fährt gut. Ein Scheckheft ist nicht vorhanden.
Eigentlich würde ich die Mängel beseitigen lassen und weiterfahren, denn billiger kann man als Single in der Stadt nicht Auto fahren (6l Stadtverbrauch). Aber wenn man einmal was Höheres fährt, will man nicht mehr zurück 😁
Die Frage ist auch, was kann ich dafür noch verlangen. Schon klar, dass ein Cuore mit diesen Mängeln und abgelaufenem Tüv nicht viel wert ist. Ein paar Hundert Euro würden mir schon reichen. Wenn ich den inseriere, werden sich bestimmt nur die notorischen Visitenkarten-Händler melden.
Sollte es zum Verkauf kommen, wie muss ich da vorgehen? Kaufvertrag ist klar. Aber danach mit Abmeldung, Übergabe usw? Reicht es die Nummernschilder abzunehmen, Versicherung und KFZ-Meldeamt zu informieren und den Wagen zu überlassen? Oder sollte ich den Händler die Ummeldung machen lassen und erst danach den Wagen übergeben?
Hab noch ein paar Bilder gemacht (s.u.)
Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge!
23 Antworten
Ach so, kannst du mir noch sagen, welche Unterlagen ich brauche? Fahrzeugschein und -brief ist klar. Was noch? Kaufvertrag?
Der Wagen sollte sofort von der Straße weg, wenn du ihn abgemeldet hast, ansonsten können viele rechtliche Probleme auf dich zukommen. Eines ist zum Beispiel kein Versicherungsschutz nach 24 Uhr des Abmeldetages, welches in Deutschland eine Straftat darstellt.
Zum Abmelden brauchst du die Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung I+II
Leichter gesagt als getan. Wo könnte ich denn das Auto abstellen, wenn ich keine Garage habe? 😕
Der Käufer hatte in den Vertrag reingeschrieben, dass die Abholung des Autos mit Papieren nach der Abmeldung erfolgt. Welche Papiere meint er denn? Wenn ich das Auto abmelde, welche Papiere bekomme ich dann von der Zulassungsstelle? Sorry, wenn ich so total blöd frage, aber ich habe halt überhaupt keine Erfahrung mit sowas.
Du bekommst die Papiere entwertet bzw. Abmeldung vermerkt wieder mit. Den letzten TÜV Bericht, Zulassungsbescheinigung I+II meint der Käufer wahrscheinlich.
Egal wie du es machst, das Auto darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum befinden, oder du hoffst das es keiner entdeckt (ganz dumme Idee).
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Zitat:
@ByTe-ErRoR schrieb am 11. Januar 2015 um 15:55:16 Uhr:
Egal wie du es machst, das Auto darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum befinden, oder du hoffst das es keiner entdeckt (ganz dumme Idee).
Toll, wieder eine schlaflose Nacht. 🙄 Aber danke für den Hinweis. Werde mal fragen, ob ich den Wagen für ein, zwei Tage bei der Arbeit auf dem Parkplatz abstellen kann. Werden aber nicht begeistert sein, bei nur drei verfügbaren Parkplätzen.
Lass dich nicht verrückt machen. Die Aussage mit bis 24h stimmt schon, aber man sollte die Kirche im Dorf stehen lassen. 😎
Nehm die entwerteten Kennzeichen wieder mit, schraub Sie ans Auto und wenn das Auto dann mal 1-2 Tage da steht schreit doch kein Hahn nach. Da muss man schon großes Pech, in ausgewiesenen Parkzonen "Ordnungsamt" oder gemeine Nachbarn haben🙁
Alternativ schau mal in der Nachbarschaft ob da eine Abstellmöglichkeit für vorhanden ist. Oder frag in deiner Werkstatt nach, evtl. kannste den Wagen dort abstellen. Sollten die für ein Trinkgeld eigentlich machen.
Im Grunde ist dein Vorhaben 1000-fache Praxis täglich und in der Regel recht problemlos.
Zitat:
@tartra schrieb am 11. Januar 2015 um 17:11:34 Uhr:
Lass dich nicht verrückt machen. Die Aussage mit bis 24h stimmt schon, aber man sollte die Kirche im Dorf stehen lassen. 😎Im Grunde ist dein Vorhaben 1000-fache Praxis täglich und in der Regel recht problemlos.
Stimmt schon, aber ich bin halt eher der übervorsichtige Typ, der alles lieber korrekt macht, um unnötigen Stress zu vermeiden. Was wiederum kontraproduktiv ist, weil das ja auch Stress macht 😁
Und wie das nun mal so ist, geht es weiter mit den Fragen: Wenn der Käufer den Wagen abholt, sollte ich mir wahrscheinlich die Übergabe mit Vermerk im Kaufvertrag bestätigen lassen, oder? Nicht, dass er hinterher sagen kann, dass er den Wagen nie erhalten hat.
Und wenn er nicht selbst kommt, sondern einen Bekannten/Angestellten/Wen auch immer schickt, sollte ich am besten eine Vollmacht vom Käufer verlangen, richtig?
Zitat:
@bartok75 schrieb am 11. Januar 2015 um 19:17:58 Uhr:
Stimmt schon, aber ich bin halt eher der übervorsichtige Typ, der alles lieber korrekt macht, um unnötigen Stress zu vermeiden. Was wiederum kontraproduktiv ist, weil das ja auch Stress macht 😁Zitat:
@tartra schrieb am 11. Januar 2015 um 17:11:34 Uhr:
Lass dich nicht verrückt machen. Die Aussage mit bis 24h stimmt schon, aber man sollte die Kirche im Dorf stehen lassen. 😎Im Grunde ist dein Vorhaben 1000-fache Praxis täglich und in der Regel recht problemlos.
Und wie das nun mal so ist, geht es weiter mit den Fragen: Wenn der Käufer den Wagen abholt, sollte ich mir wahrscheinlich die Übergabe mit Vermerk im Kaufvertrag bestätigen lassen, oder? Nicht, dass er hinterher sagen kann, dass er den Wagen nie erhalten hat.
Und wenn er nicht selbst kommt, sondern einen Bekannten/Angestellten/Wen auch immer schickt, sollte ich am besten eine Vollmacht vom Käufer verlangen, richtig?
Die Ali´s und Ubuntus😁 sind entgegen ihren Ruf bei solchen sachen recht problemlos&anständig, Sie haben dir das Geld ja schon gegeben, war bei mir auch so, da kam auch ein andere es abholen. Kaufvertrag aus dem Netz+korrekt ausgefüllt mit Übergabedatum und Uhrzeit und du wirst nie wieder was von denen hören.😉
Laß dir doch einfach auf dem Kaufvertrag Übergabedatum und Uhrzeit Quittieren, das ist meist ohnehin so Vorgesehen. Wenn du es ganz genau machen willst lass dir vom Abholer den Ausweis zeigen und notiere die Daten auf deinem Kaufvertrag.