Brauche ich ein Tüv- Gutachten???

Heyhey

Ich habe folgende Situation:
Ich besitze einen VW Polo 6n und habe hier Sommerreifen liegen, ohne Felgen. Darauf steht 185/55 R14 80H. Nun würde ich dazu gerne einen Satz einfache Alufelgen kaufen, damit ich die Sommer- und Winterreifen nicht immer ummontieren muss auf den einen Stahlfelgensatz, den ich habe. Also habe ich in den Dokumenten mienes Polos geschaut und zu dieser Reifenkombination steht in den Dokumenten darf ich folgende Felgen kaufen: 6JX14H2 ET43.

Dann steht da aber folgender Satz am Schluss: FALLS WERKSEITIG MONTIERT!!!

Was hat es damit auf sich? Ich habe mal geschaut und habe nach meinen recherchen herausgefunden, dass dies heißt, dass ich nur original VW-Felgen verwenden darf. Stimmt das?

Dann habe ich noch was von einem Gutachten gelesen, was man braucht. Brauche ich dieses Gutachten auch wenn ich eben Original VW-Felgen kaufe?

Ich will mir das zusätzliche abnehmen des Fahrzeugs eigendlich ersparen. Kann ich auch andere Felgen kaufen ohne dass ich diese gleich beim TÜV vorführen muss? Reicht in bestimmten fällen nicht das Gutachten, welches man zu den Reifen dazu bekommt?

Wenn ich einen Stahlfelgensatz kaufe, muss dieser original von VW kommen? Gibt es bei Stahlfelgen auch ein solches Gutachten, welches man beim Felgenkauf bekommt?

So jetzt habe ich euch aber mit Fragen gelöchert. Ich hoffe ihr könnt mir hilfreiche Antworten geben

Dankeschön
MfG
Michi

18 Antworten

Dein Auto ist wie ich sehe in dieser ABE eingetragen, somit musst du nicht zum TÜV, abeeeer, die Reifen müssen wohl eingetragen werden, wenn sie in der Größe nicht schon bei dir im Schein stehen. Im Schein steht meistens die kleinste mögliche Größe.

}Gut ich habe mir hier eine beispielfelge gesucht. rein theoretisch darf ich diese ohne zusätzliche abnahme fahren oder? {

Nicht nur theoretisch. Du darfst.

}Im fahrzeugbrief wird nur die felge genannt, die ich momentan drauf habe. in der Zulassungsbescheinigung stehen nur 13 zoll felgen. Ist das Normal? weil den Fahrzeugbrief soll man ja zuhause verstecken und nicht im kfz mitführen. Daher kann ich ja die momentane felge auf offener straße garnicht nachweisen!{

In den neuen Fahrzeugscheinen steht nur noch eine Größe (meistens die Kleinste). Das ist aber normalerweise kein Problem. Die Polizei hat Zugriff auf die Freigabelisten.
Du kannst dir auch eine Kopie des alten Fahrzeugbrief ins Auto legen.

Dochdoch die reifen stehen im fahrzeugbrief drinne. von dem her ist also alles zulässig.

Jetzt habe ich das System kapiert. Das Ganze ist meiner meinung nach schon ein riesiger Irrgarten.naja dann wären meine fragen eigendlich geklärt. Falls ich wieder etwas habe werde ich mich melden😉

Danke vorerst mal 🙂

Michi.

}... abeeeer, die Reifen müssen wohl eingetragen werden, wenn sie in der Größe nicht schon bei dir im Schein stehen. ...{

Stimmt nicht. Gutachten richtig lesen.

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Und hier der Auszug aus der ABE (PDF Seite 3):

Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.

Bei ATU sind die ABE und das Gutachten in einem PDF-Dokument zusammengefasst.
Bei den meisten anderen Herstellern gibt es getrennte Dokumente!

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