Brauche Hilfe nach umrüstung auf Xenon

Mercedes E-Klasse W210

Hallo zusammen,
ich habe bei meinem W210 E200 Bj. 96 also vor Mopf,
das Halogen gegen Xenon (Komplett Kitt) getauscht.
Es funktioniert auch, heißt die Lichter gehen an.

Aber es verschwinden am Kombie Instrument die Anzeigen
für Außentemp. Kilometer, Uhr usw beim Eischalten der Beleuchtung. Gestern blieb alles stehen mitten im Fahren. Ich habe die Sicherrungen kontrolliert, alle OK.

Kann es sein, das ich eventuell + und - am Stecker von den Halogenleuchten falsch benutze.
Ich bin davon ausgegangen das der grüne Draht + ist und der Braune -
Oder entstehen beim Zünden zu hohe Spannungsspitzen.
Denn komischer weise ist es nicht immer. Nur wenn der Wagen stand, längere Zeit.
Batterie ist neu und es betrifft auch nur das Kombieinstrument.
Innenraumbeleuchtung etc. funktioniert.
Wer weiß Rat?????

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wenn du fähig wärst Xenon vernünftig nachzurüsten hätte ich sicher nichts geschrieben, aber so.

Richtige Probleme bekommst du erst dann wenn dein Basteldreck z.B. nach einem Unfall mit Personenschaden herausgefunden wird.

Fahren ohne BE, schreib doch mal was drüber. Wahrscheinlich hast du keine Ahnung was das bedeutet.

Auf irgendelche Vollpfosten die Tips zu illegalen Umrüstungen an ihrem Fahrzeug wollen kann jedes Forum verzichten.

Hallo Pepe,

inhaltlich liegst du sicherlich richtig, der Ton ist aber total "daneben". Laß' HUIHBUH doch erstmal erklären, was er wie verbaut hat. Dann kannst du ja gegebenenfalls "draufhauen". Aber nicht jeden Fragensteller ohne Luft zu holen sofort als "Vollpfosten" in die Ecke stellen. Ich ärgere mich hier regelmäßig im Forum über dieses Gehabe.

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Nun schön das sich manche solche Gedanken um meine Sicherheit und MEIN Geld machen.
Es lebe das Beamtendasein und der Korrintenkacker war schon Goldrichtig.
Was interessiert es andere, ob meine BETRIEBSERLAUBNISS erlischt?????

Also es ist von Orange Parts und alles PLug and PLay, wohl wahr.

Und eine LWR incl. Reinigung ist auch vorhanden, damit die Beamten hier beruhigt sind.
Nur noch mal und ganz deutlich, was ich an meinem Fahrzeug mache geht alleine mich etwas an.
Entstandene Probleme sind ebenfalls meine. Ich glaube ich bin letztendlich alt genug dafür.

Jedenfalls bricht wohl die Spannung am Kombie Instrument ein, was ein kurzes aussetzen der
Anzeigen zur Folge hat.

PS: diess Problem sollte hier im Forum ggf. auch anderen helfen diese Teile nicht zu erwerben,
bzw. gleiche Probleme zu lösen. Nicht immer alles gleich niedermachen; aber manche können einfach nicht anders.
Früher nannte man solche Personen auch BLOCKWART!

Grüße Huibuh

Ein Dank an die erlichen Antworten

Zitat:

Original geschrieben von huibuh111


Was interessiert es andere, ob meine BETRIEBSERLAUBNISS erlischt?????

Fahr mir ins Auto, dann erkläre ich es dir. 😁

Weißt du überhaupt was fahren ohne BE für Konsequenzen bei einem Unfall mit Personenschaden nach sich ziehen kann ? Leider bekommt man nie eine Antwort auf die Frage.

Zitat:

Original geschrieben von huibuh111


Und eine LWR incl. Reinigung ist auch vorhanden

Dann rüste doch einfach auf Original Xenon um.

Zitat:

Original geschrieben von huibuh111


Ich glaube ich bin letztendlich alt genug dafür.

Was hat das Alter mit Geistiger-Reife oder Intelligenz zu tun ?

Zitat:

Original geschrieben von huibuh111


diess Problem sollte hier im Forum ggf. auch anderen helfen diese Teile nicht zu erwerben

Könnte helfen das der nächste nicht nochmal so einen Schrott kauft. Kontaktiere doch den Verkäufer dieses Plug & Play China Dreck. Ansonsten schick den Schrott zurück.

genau. pnp ami-dreck funktioniert besser ;-)

Zitat:

Original geschrieben von huibuh111


Nun schön das sich manche solche Gedanken um meine Sicherheit und MEIN Geld machen.
Es lebe das Beamtendasein und der Korrintenkacker war schon Goldrichtig.
Was interessiert es andere, ob meine BETRIEBSERLAUBNISS erlischt?????

Also es ist von Orange Parts und alles PLug and PLay, wohl wahr.

Und eine LWR incl. Reinigung ist auch vorhanden, damit die Beamten hier beruhigt sind.
Nur noch mal und ganz deutlich, was ich an meinem Fahrzeug mache geht alleine mich etwas an.
Entstandene Probleme sind ebenfalls meine. Ich glaube ich bin letztendlich alt genug dafür.

Jedenfalls bricht wohl die Spannung am Kombie Instrument ein, was ein kurzes aussetzen der
Anzeigen zur Folge hat.

PS: diess Problem sollte hier im Forum ggf. auch anderen helfen diese Teile nicht zu erwerben,
bzw. gleiche Probleme zu lösen. Nicht immer alles gleich niedermachen; aber manche können einfach nicht anders.
Früher nannte man solche Personen auch BLOCKWART!

Grüße Huibuh

Ein Dank an die erlichen Antworten

Huibuh111, du irrst dich aber gewaltig, wenn du meinst, es sei alles nur deine Angelegenheit.

So bin ich abends/nachts viel unterwegs, und glaub mir mal, da gehen einem die Idioten ganz schnell auf die Nerven, die mit möglichst blaublendenen "Abblend"licht aus einem selbst reingefriemelten Xenonlichteinsatz auf der Straße entgegenkommen.

Warum wohl haben die Gesetzgeber weltweit zur Nutzung des Xenonlichts umfangreiche Vorschriften erlassen müssen?

Eine persönliche Anmerkung: Wer Kritik an deinem Umbau grundsätzlich mit Blockwartdenken verwechselt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, nun auch gar nichts verstanden zu haben, weder in Geschichte, noch in Physik, noch im Verkehrsrecht, noch im Verständnis des fairen Umgangs mit seinen Mitmenschen im Straßenverkehr.

Und es geht auch in diesem Forum nicht darum, nur vor illegalen Einbausätzen zu warnen, die technisch nicht einwandfrei sind, und andere illegale Einbauten gutzuheißen.

Und ich bin sehr wohl daran interessiert, dass auch du mit einem verkehrsicheren Auto mit Betriebserlaubnis mir oder meiner Familie eventuell auf der Straße entgegen kommst. Ganz aus Eigeninteresse, da bin auch ich ganz "erlich"!

Grüße
Ulli

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Mal so in die Runde geworfen für die die über die BE schwätzen. Laut neuem Xenongesetz, braucht es keine LWR mehr und keine Reinigungsanlage. Ein Bekannter hat eine eigene Werkstatt und da kommt der TÜV jede woche vorbei zu abnahmen und TÜV durchsicht etc... dieser meinte es habe sich seit einigen Monaten geändert und man muss nurnoch die Grundeinstellung der Scheinwerfer vorgenommen werden und die Gehäuse müssen für Xenon geegnet sein, mehr nicht.

(Angaben ohne Gewähr, da ich es noch nirgends schriftlich gelesen habe)

Dennoch sollte man hier im Forum nicht gleich leute dumm vollquatschen wie es viele machen, nur weil sie meinen sehr viel Ahnung zu haben, anstatt zu helfen wie es sich hier gehört.

Ob der jenige seine BE verliert und sein lebenlang bei nem unfall zahlen muss sollte auch seine sache sein. Wir sind hier nicht im gericht, bei der polizei und erst recht nicht bei einem belehrungs forum.

Wer nicht helfen will, soll einfach nichts dazu schreiben.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von RealDeal1


Ob der jenige seine BE verliert und sein lebenlang bei nem unfall zahlen muss sollte auch seine sache sein. Wir sind hier nicht im gericht, bei der polizei und erst recht nicht bei einem belehrungs forum.

Na ja, die meisten Autobesitzer haben eine Haftpflichtversicherung, die zahlt dann bei 'nem Unfall. Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz haben nämlich

NICHTS

miteinander zu tun, auch wenn immer wieder gerne was anderes behauptet wird.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Du solltest Dir schon im Klaren darüber sein, dass Du für den Umbau ein Abnahme brauchst. Ohne erlischt nun mal die BE und Du riskierst den Versicherungsschutz. Ganz davon abgesehen ist die Scheinwerferreinigung und die Leuchtweitenregulierung Pflicht.

Und was SWRA und ALWR anbelangt, die sind erst seit dem 01.04.2000 vorgeschrieben. Wenn der W210 des TE eine EZ vor diesem Datum hat, dann könnte darauf auch verzichtet werden.

Zitat:

Original geschrieben von RealDeal1


...Laut neuem Xenongesetz, braucht es keine LWR mehr und keine Reinigungsanlage. Ein Bekannter hat eine eigene Werkstatt und da kommt der TÜV jede woche vorbei zu abnahmen und TÜV durchsicht etc... dieser meinte es habe sich seit einigen Monaten geändert und man muss nurnoch die Grundeinstellung der Scheinwerfer vorgenommen werden und die Gehäuse müssen für Xenon geegnet sein, mehr nicht.

(Angaben ohne Gewähr, da ich es noch nirgends schriftlich gelesen habe)

So einen Blödsinn habe ich auch noch niergends gelesen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Na ja, die meisten Autobesitzer haben eine Haftpflichtversicherung, die zahlt dann bei 'nem Unfall. Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz haben nämlich NICHTS miteinander zu tun, auch wenn immer wieder gerne was anderes behauptet wird.

Und welche Haftpflichtversicherung bezahlt bei grober Fahrlässigkeit ?

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


...Und was SWRA und ALWR anbelangt, die sind erst seit dem 01.04.2000 vorgeschrieben. Wenn der W210 des TE eine EZ vor diesem Datum hat, dann könnte darauf auch verzichtet werden...

Wo steht das ?

SWRA + ALWR sind Pficht bei:

1. Fahrzeugen die bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden

2. Fahrzeugen die am 1 Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900


Und welche Haftpflichtversicherung bezahlt bei grober Fahrlässigkeit ?

Sorry, aber was hat das jetzt mit der BE zu tun?

Richtig ist, die Versicherungsgesellschaft kann Regress fordern, wenn eine illegale Modifikation am Fahrzeug

URSÄCHLICH

für den Unfall ist. Der Nachweis ist hier von seiten der Versicherung zu führen - darüber hinaus ist die max. Höhe der Regressforderung auf 5.000,-€ begrenzt.

Zitat:

SWRA + ALWR sind Pficht bei:

1. Fahrzeugen die bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden

2. Fahrzeugen die am 1 Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind

Vielleicht hat der TE seinen W210 bereits vor dem 01.04.2000 mit Xenonscheinwerfern ausgestattet? Das Gegenteil wird sich wohl kaum nachweisen lassen...😰

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Das Gegenteil wird sich wohl kaum nachweisen lassen...😰

das lässt sich recht einfach nachsweisen, da es zu diesem zeitpunkt keine plug-&-play "umrüstsätze" gab.....

Diese "Umrüstsätze" für Halogenscheinwerfer sind ohnehin grundsätzlich unzulässig. Möglich wäre es aber, einen W210 mit orig. Xenonscheinwerfern auszurüsten, denn den W210 gab es schließlich von Anfang an ab Werk mit Xenon. Und genau dann ist weder SWRA noch ALWR notwendig, wenn das Fahrzeug ein EZ vor dem 01.04.2000 hat.

Moin,

irgendwie kommen wir hier ja nicht weiter.
Es ist an sich völlig egal von welchem Hersteller die Funzeln sind. Es muß aber immer eine ABE für das entsprechende Fahrzeug vorliegen. Das heißt, wenn die Scheinwerfer nicht original sind, liegt diese Zulassung nicht vor. Also handelt es sich um einen nicht ordnungsgemäßen Einbau.
Bevor ich diesen Thread schließen werde die Frage an huibuh111, hast Du diese ABE für die Scheinwerfer???

Gruß
Mc

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Diese "Umrüstsätze" für Halogenscheinwerfer sind ohnehin grundsätzlich unzulässig. Möglich wäre es aber, einen W210 mit orig. Xenonscheinwerfern auszurüsten, denn den W210 gab es schließlich von Anfang an ab Werk mit Xenon. Und genau dann ist weder SWRA noch ALWR notwendig, wenn das Fahrzeug ein EZ vor dem 01.04.2000 hat.

Auch das ist wiedermal falsch ! Warum habe ich in einem anderen Beitrag schon geschrieben.

Ausserdem hatte jeder W210 mit Serienmäßigem Xenon SWRA und ALWR.

Nenn mir doch mal eine Haftpflichtversicherung die bei grober Fahrlässigkeit bereitwillig einen Schaden reguliert. Wenn der Wagen zur Begutachtung durch proffesionelle Hände wandert hast du ganz schlechte Karten.

Die ersten 210ner gab es nicht mit Xenon. Das wurde zwar am Anfang so angeboten, aber bei den Ersten nicht geliefert weil es Probleme mit den Scheinwerfern gab.

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900


Nenn mir doch mal eine Haftpflichtversicherung die bei grober Fahrlässigkeit bereitwillig einen Schaden reguliert.

dazu ist die haftPFLICHTversicherung verPFLICHTet!

inwieweit diese dann an ihren versicherungsnehmer mit einer regressforderungen herantritt ist ein anderes thema!

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900


Ausserdem hatte jeder W210 mit Serienmäßigem Xenon SWRA und ALWR.

Sag mal, warum liest Du eigentlich nicht, was hier geschrieben wird? Ganz offensichtlich hat der W210 des TE

NICHT

ab Werk über Xenon verfügt, sonst wäre derselbe kaum genötigt gewesen dieses nachzurüsten. Ergo hat er auch weder SWRA noch ALWR...🙄

Zitat:

Nenn mir doch mal eine Haftpflichtversicherung die bei grober Fahrlässigkeit bereitwillig einen Schaden reguliert. Wenn der Wagen zur Begutachtung durch proffesionelle Hände wandert hast du ganz schlechte Karten.

Keine Haftpflichtversicherung bezahlt "bereitwillig". Allerdings sind auch die Verscherungsgesellschaften an die in Deutschland geltenden Gesetze gebunden, welche ihnen aber auch nicht die kleinste Möglichkeit bieten, einen Schaden nicht zu regulieren. Was aber noch immer nicht die Frage beantwortet, was

möglicherweise

illegales Xenon mit "grober Fahrlässigkeit" zu tun hat?

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