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brauche dringend Hilfe

Themenstarteram 10. Mai 2015 um 19:10

Hallo

Ich hatte ein Opel astra bj 96 waren damit beim tüv und Mängel Motor abtropfen Öl 2 Achse unterschiedliche federtypen und nebelleuchte ohne funktion...

ok wir wollten kein Geld mehr rein stecken für das Baujahr haben ihn inseriert mit tüv Gutachten und Bilder ...etc für 200 plus 50 Euro Sommerreifen auf Felgen. .

Na gut ebay reingesetzt geschrieben bastler Fahrzeug keine Garantie keine GewährleisTung

jemand kam hat sich den angeschaut hat ihn mit genommen für 250 mit Felgen ... Vertrag aufgesetzt bastlerfahrzeug gekauft wie gesehen mit Adresse und Unterschrift ...nun das Problem er ist los gefahren und 600 m ist er stehen geblieben ..warum auch immer. ..bin ich nun verpflichtet Geld wieder zu geben und Auto zurück zu nehmen

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18 Antworten

Nein bist du nicht. Hast dich ja mit dem Kaufvertrag abgesichert. Wäre aber trotzdem interessant zu wissen was "stehen geblieben" heißt.

Des weiteren bist du hier um Leichtkraftrad Forum gelandet.

Themenstarteram 10. Mai 2015 um 19:22

Das War nicht beabsichtigt ich bin eine Frau und mache mir wenn ich errlich bin schwere Vorwürfe aber ich wusste nicht das er stehen blieb bei mir fuhr er immer ... nur investieren wollte ich auch nicht mehr ..wegen Neuanschaffung kann ich mein Beitrag noch umändern wenn ja wie

Zitat:

@Teufelchen87 schrieb am 10. Mai 2015 um 21:10:55 Uhr:

jemand kam hat sich den angeschaut hat ihn mit genommen für 250 mit Felgen ... Vertrag aufgesetzt bastlerfahrzeug gekauft wie gesehen mit Adresse und Unterschrift ...nun das Problem er ist los gefahren und 600 m ist er stehen geblieben ..warum auch immer. ..bin ich nun verpflichtet Geld wieder zu geben und Auto zurück zu nehmen

Nein, hier bist du zu absolut garnichts verpflichtet und mußt dir auch keine Sorgen machen.

Der Käufer hat das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug erworben, also darf er selbst zusehen, wie er das Fahrzeug wieder zum Laufen bekommt. Da er sich selbst dazu entschieden hat, das Bastlerfahrzeug auf eigener Achse zu sich zu bringen, trägt er dafür auch das volle Risiko.

DAS ist eine beliebte Masche, besonders von unseren Kulturbereicherern, einfach zu behaupten das gerade gekaufte gebrauchte Fahrzeug wäre "fahruntauglich stehen geblieben" nur um den Kaufpreis zurück zu verlangen oder zumindest deutlich herabzusetzen !!

Lass dich nur nicht einwickeln !! Hat er wenigstens bar bezahlt, oder mit Scheck ???

kbw ;)

Stimmt, von dieser Masche habe ich auch schon gehört. Nach dem Kauf oder schon beider Probefahrt fährt der Ali um die ecke und zieht z.B. den OT Geber ab. Dann geht garnichts mehr. Dann schön den Preis drücken, stecker wieder drauf und über den Gewinn freuen.

Ist er denn direkt zu dir zurück gekommen als ihm das Fahrzeug liegen geblieben ist?

Themenstarteram 11. Mai 2015 um 11:04

Also da das Auto nicht bei uns stand sondern bei meinen Ellis Ist er dort hingekommen Auto bezahlt mit genommen und naja wir Geld rein gebracht wEG gefahren und knappe 600 Meter weiter stand er da mit dem Auto und ist sheinbat liegen geblieben .. er hat uns mitten auf der Straße angehalten gedroht und wollte sofort sein Geld zurück ... und naja jetzt seit gestern bombadiert er mit anrufe und droht mit Anwalt ich habe zur reinen Vorsicht alles an meinen Anwalt abgetreten falls da wirklich was kommen sollte

am 11. Mai 2015 um 12:24

Zitat:

@Künne schrieb am 10. Mai 2015 um 21:20:05 Uhr:

Hast dich ja mit dem Kaufvertrag abgesichert.

klick

@Teufelchen,

Du kannst ihnen ja mal den Vorschlag machen: sie sollten den Pkw wieder da hin bringen wo sie ihn abgeholt hatten (600m können die ja locker schieben) und du gibst ihnen -sofern sie nix abgeschraubt haben- den Kaufpreis zurück, aber nur die Hälfte, weil sie ja den Pkw kaputt gemacht haben !! :cool:

Würde mich interessieren was sie darauf antworten würden !! ?? :rolleyes:

kbw ;)

Wenn das haltbar sein sollte, würde von mir nur die kopie ankommen, dass ich Anzeige erstattet habe.

Das ist ne luftnummer. Schreib dem Typen die Adresse deines anwalts mit dem Hinweis jegliche Kommunikation mit dir zu unterlassen. Zuwiderhandlungen werden deinerseits durch den Staatsanwalt verfolgt. Stichwort Nötigung.

Zitat:

@Teufelchen87 schrieb am 11. Mai 2015 um 13:04:01 Uhr:

...er hat uns mitten auf der Straße angehalten gedroht...

Das reicht im Grunde genommen für eine Strafanzeige.

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 17:40

Danke ihr lieben ... ja Anwaltspost ist gekommen heute .. mit Vorwurf einer Straftat mit nicht angegeben mängeln... ich halte euch auf den laufenden

Zitat:

@Teufelchen87 schrieb am 12. Mai 2015 um 19:40:37 Uhr:

...mit Vorwurf einer Straftat mit nicht angegeben mängeln...

Gegen welchen Paragraphen des StGB sollst du verstoßen haben? :eek:

heute gelesen:

 

http://www.presseportal.de/.../...ressung-nach-fahrzeugkauf-ueber-ebay

Zitat:

@Teufelchen87 schrieb am 12. Mai 2015 um 19:40:37 Uhr:

Danke ihr lieben ... ja Anwaltspost ist gekommen heute .. mit Vorwurf einer Straftat mit nicht angegeben mängeln... ich halte euch auf den laufenden

Die Anwaltskanzlei gibt es auch? Sieht das Dokument "echt" aus?

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