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Brauche dringend ein rat von erfahrenen LKW Fahrer

Themenstarteram 15. Juni 2008 um 18:10

Hallo,

ich bin Nefret und bin neu im forum ,

komme aus Dortmund,

und besitze seit februar dieses jahres den führerschein CE

Nach mehr als 10 bewerbungen hat es endlich mit einer

Stelle geklappt,und fahre seit mitte Mai schon.

Nun zu meiner frage ,einige werden vielleicht lachen

oder mich garnicht ernst nehemen aber ich hoffe das ich eine antwort kriege.

 

Ich habe am Freitag mein vetrag erhalten .Da ist ein absatz was ich nicht verstehen kann

ZITAT"

§10 Haftung

Der Mitarbeiter haftet für von ihm verschuldete Beschädigungen

oder verluste von Eigentum des Arbeitgebers. Insbesondere Arbeitsgeräte und sonstige Hilfsmittel.

Für den verlust oder die Beschädigung eingebrachten Eigentums des Mitarbeiters

haftet der Arbeitgeber nicht.

Zitat ende"

Heisst das jetzt wenn den LKW irgendein schaden zukommt z.B. Spiegel ,Beulen,

Motorschaden u.s.w. das ich das

selber zahlen muss ?????

hoffe ihr könnt mir ein Rat und tip geben

Viele Grüsse

Nefret

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Juni 2008 um 18:35

Hallo,

vielen Dank für die Antworten!!

Ich bin zu den entschluss gekommen den Vetrag nicht zu unterschreiben,

weil im Strassenverkehr kann immer was passieren ,sei es nur der Spiegel ,

oder ein schlauch der im motorraum geplatzt ist und dafür müsste ich haften ,

Im vetrag steht auch detaliert nicht drin für welche teile oder vorfälle ich haften muss.

z.B ich Fahre auf Autobahn und aufeinmal platzt irgendein Reifen .

Cheff kommt und sagt ,das ich den bezahlen muss

aufgrund dafür das so ein vetrag unterschrieben habe.

Das kanns nicht sein

Morgen habe ich ein letztes Gespräch mit dem Cheff ,

wenns nicht klappt habe ich einfach pech gehabt

Dann muss ich halt weitersuchen ,

vielen Dank nochmal für die tips

die ich auch im gespräch verwenden werde

 

Viele Grüsse

Nefret

 

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Ach Andy ;)

Wie gesagt, ein halbwegs vernünftiger Arbeitsrechtler holt dich da raus, daher nochmal die eindringliche bitte an Nefret sich um eine vollständige Rechtsschutzversicherung zu kümmern, da es meist hier auch "Wartezeiten" bis zum Vollständigen Schutz gibt!

Grüße, viel Erfolg bzw Schrottfreie Fahrt

Steini

am 22. Juni 2008 um 18:02

Zum Thema "Alles schriftlich machen": Wenn der zukünftige Chef zusichert, bei grob fahrlässigem Verhalten handelt es sich um Vergehen, bin ich überzeugt davon, dass er weis, wovon er redet. Das wird sich mit versicherungsrechtlichen Klauseln decken.

Dieser Arbeitsvertrag soll ja auch im Vertrauen geschlossen werden. Ein Arbeitsverhältnis von vornherein so misstrauisch zu beäugen, halte ich für nicht sachdienlich. Sollte es hart auf hart kommen, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder steht der Alte hinter seinen Leuten und es wird eine vertretbare Lösung gefunden, oder er sche...t Dich an und es gibt Ärger. Sollten Dinge vorgefallen sein, die das oben genannte Vertrauensverhältnis stark stören (Diebstahl, Trunkenheit, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr), dann hat der "Alte" auch allen Grund dazu. Denn diese Verantwortung hat er an seine Fahrer deligiert. Kommt es soweit, dass er Bagatellschäden oder ähnliches vom Fahrer zurückverlangt, liegt meines Erachtens ein Deligieren von Betriebsrisiken vor. Das kann er nicht machen (er kann es versuchen und es wird einige geben, die es so machen). Ich würde mir aber in der Hinsicht keine allzu grossen Sorgen machen.

Ich habe in meinem ganzen Leben, den Lehrvertrag mal ausgenommen, nur mündliche Arbeitsverträge gehabt. Ich finde, das macht einige Sachen unkomplizierter. Mein Chef kennt von mir folgenden Satz: "Mein Arbeitgeber kann fast alles von mir verlangen. Es stellt sich stehts die Frage, was ist es ihm wert!" Das ist eigentlich eine gesunde Basis. Natürlich kann man diese Einstellung nicht auf alle Branchen übertragen, das ist mir auch klar. Dazu gehört vom Arbeitnehmer eine gefestigte, aber auch kritische Loyalität und der Arbeitgeber muss dieses Vertrauen erwidern können. Da kommt es eben auf die Menschen an, die diesen Vertrag machen.

Aber der Rat mit der Rechtschutz-Versicherung halte ich da für unumgänglich. Alles, was auf der Strasse schief geht, wird ja fast ausnahmslos über Rechtsanwälte abgewickelt. Sollte der zukünftige Chef einen Hausanwalt haben, würde da eventuell auch was machbar sein, aber sicherer ist eine eigene Absicherung. Nur, für den Fall, das es hart auf hart kommt.

Das ist aber nur meine Meinung.

am 28. Juni 2008 um 9:56

Hallo Nefter, ich würde diesen Vertrag mit dieser Klausel nicht unterschreiben. Dein Chef wird dich für alle Schäden greifen. Sprich mit Ihm und streich diese Klausel raus sonst wirst du deines Lebens als Fahrer nicht mehr froh. Wie schnell ist heut mal ein Spiegel defekt oder ein Riss in der Plane oder die hintere Beleuchtung beschädigt.

GANZ ZU SCHWEIGEN VON EINEM DEFEKTEN Reifen den er dir auch versuchen wird anzuhängen. Sei sehr vorsichtig mit schnellen Unterschriften.

Original geschrieben von Rudiger

Haftung unter Drogen, Alkohol oder grobfahrlassig bis zur Grenze der Selbstbeteiligung. Verbesser mich wenn das mitlerweile uberhohlt ist.

Ist die nachfolgende passage nicht sogar nichtig weil einseitig?????

§10 Haftung

Der Mitarbeiter haftet für von ihm verschuldete Beschädigungen

oder verluste von Eigentum des Arbeitgebers. Insbesondere Arbeitsgeräte und sonstige Hilfsmittel.

Für den verlust oder die Beschädigung eingebrachten Eigentums des Mitarbeiters

haftet der Arbeitgeber nicht.

 

Drahke oder ScaniaChris wissen da mit sicherheit genaues.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Nefret

Hallo,

ich bin Nefret und bin neu im forum ,

komme aus Dortmund,

und besitze seit februar dieses jahres den führerschein CE

Nach mehr als 10 bewerbungen hat es endlich mit einer

Stelle geklappt,und fahre seit mitte Mai schon.

Nun zu meiner frage ,einige werden vielleicht lachen

oder mich garnicht ernst nehemen aber ich hoffe das ich eine antwort kriege.

 

Ich habe am Freitag mein vetrag erhalten .Da ist ein absatz was ich nicht verstehen kann

ZITAT"

§10 Haftung

Der Mitarbeiter haftet für von ihm verschuldete Beschädigungen

oder verluste von Eigentum des Arbeitgebers. Insbesondere Arbeitsgeräte und sonstige Hilfsmittel.

Für den verlust oder die Beschädigung eingebrachten Eigentums des Mitarbeiters

haftet der Arbeitgeber nicht.

Zitat ende"

Heisst das jetzt wenn den LKW irgendein schaden zukommt z.B. Spiegel ,Beulen,

Motorschaden u.s.w. das ich das

selber zahlen muss ?????

hoffe ihr könnt mir ein Rat und tip geben

Viele Grüsse

Nefret

Zitat:

Für den verlust oder die Beschädigung eingebrachten Eigentums des Mitarbeitershaftet der Arbeitgeber nicht.

Eher im Gegenteil. Was soll denn der Arbeitnehmer schon besonderes mitnehmen, außer seine Klamotten und was zu essen, was , wenns wegkommt sowieso juristisch (fast) gar nichts wert ist. Naja und wenn wegen dem teuren mitgeführten Laptop zum Fernsehen gucken Cheffe schon die Scheibe eingeschlagen wird, warum soll er dann dem AN bitteschön den Laptop noch bezahlen ???So ist wohl die klausel gemeint !Alles was der AN zur Arbeit braucht, wird gestellt, für den Rest gilt eigene Verantwortung.

Zitat:

Der Mitarbeiter haftet für von ihm verschuldete Beschädigungen oder verluste von Eigentum des Arbeitgebers. Insbesondere Arbeitsgeräte und sonstige Hilfsmittel.

Verluste von Eigentum, naja es kommt drauf an was verloren geht.

Die geklaute ADR-Tafel wird man dem Fahrer nicht berechnen können.

Wenn aber ständig was vom Bordwerkzeug fehlt oder ständig Gefahrgutschuhe, Helm oder Warnweste weg ist - Natürlich muß das der Fahrer bezahlen - wer auch sonst ?

Das mit den Beschädigungen ist natürlich der Casus Knaxus.

Wer weiß aber schon, was der AG alles durch hat ?

Fakt ist nunmal, dass der selbe Fahrer, während seiner angestellten Tätigkeit immer mal wieder wo "hängen" geblieben ist. Also die üblichen Bagatellen. Seitdem er nun seit ca. 5 Jahren Selbstständig ist, sieht sein LKW stets aus wie mit Watte gestreichelt.

Es ist nunmal so, dass man mit dem eigenen Eigentum ganz anders umgeht, wie mit Fremden.

Ein etwas niedrigereres Gehalt und eine Prämie für Schadenfreies Fahren wäre imho allerdings wirkungsvoller.

Beim LKW sind auch mal schnell 5000€ hin und soviel ist beim Fahrer in aller Regel nicht zu holen und soviel pfänden darf der AG ja auch nicht.

Insofern hängst vom Gehalt ab, was der AG zahlt.

Prinzipiell finde ich aber als Außenstehender schon, dass Dämlichkeit zu sanktionieren ist.

Einem Fahrer der mitdenkt sollte man dann sowas erlassen, aber wer, wenn er schon einen Auflieger hat, wo er, wenn er 20er Container läd es zusammenschieben kann, was gerade im Winter nicht zuletzt auch seine Fahrsicherheit deutlich erhöht; aber das Chassis gerne einfriert über Nacht, nicht am Abend zuvor, nachdem er den Frachtbrief hat, daran denkt den Auflieger schonmal zusammenzuschieben anstelle am nächsten Morgen (wie die Male zuvor) festzustellen dass er eingefroren ist um dann den halben Tag dumm rumzustehen......So ein Fahrer bringt kaum Marge und dann kann es sich kein Chef leisten noch ständig Rempler zu finanzieren.

Im Gegenteil ! Es wäre höchst unfair den guten Fahrern gegenüber solche Honks mitzuschleifen. Kein Chef bringt Geld mit !!! Das ist dann die lohnerhöhung der Kollegen, die einzelen Fahrer versauen z.B. durch übermäßige Schäden oder wegen jemdem Scheiß nem gelben Schein.

Gute Fahrer hingegen wird aufgrund der Arbeitsmarktsituation der Chef schon zu halten versuchen, aber Scherenschleifer ohne Denke geschieht eine Rechnung von Zeit zu Zeit recht um das Organ über der Nase zu reaktivieren.

Themenstarteram 28. Juni 2008 um 14:24

Hallo,

wie gesagt von über 10 Bewerbungen hat er als einziger,

mir eine chanche gegeben ,

während die anderen "sammeln sie erstmal Erfahrung"gesagt haben

das Wort "Erfahrung" kann ich nicht mehr hören.

Und ich brauche wenigstens eine 6 monatige Fahrpraxis damit ich überhaupt

weiter suchen kann .

Nur deswegen habe ich so einen Vetrag unterschrieben,

hätte ich andere optionen z.B bei einer anderen firma zu anfangen

würde ich niemals so ein vetrag unterschreiben

aber ich hatte wirklich keine andere Wahl mehr.

Es ist Traurig das man Anfänger keine chanche gibt,schliesslich ist jedermal angefangen.

Gruss

Nefret

Naja, die wo ich kenne nehmen eigentlich auch Anfänger, natürlich erstmal 2-3 Wochen mitfahren, dann oft noch ne Woche einem Kollegen hinterherfahren soweit von der Planung her möglich und dann, naja je nachdem wie man sich eben so angestellt hat. Guter Wille und vor allem Denken sind aber fast schon die wichtigsten Punkte.

Wo kommst du denn her ?

Das Problem ist nicht die Klausel im Vertrag sondern das dich seit einiger Zeit jeder Arbeitgeber bei grob fahrlassigem Verhalten haftbar machen kann ob Klausel im vertrag oder nicht.

Zitat:

Wie bereits dargestellt129 haftet der deutsche Arbeitnehmer gestuft. Im Falle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes haftet er dem Grunde nach uneingeschränkt.130 Eine Haftungsbegrenzung kommt diesbezüglich nur im Rahmen der groben Fahrlässigkeit in Betracht, sofern es aufgrund der Umstände im Einzelfall geboten erscheint.131 Diese Beschränkung der Haftung bei groben Fahrlässigkeit hat bereits weite Praxis in der Rechtsprechung gefunden.132 Die Haftungsreduzierung ist anhand der zuvor133 genannten Kriterien zu ermitteln.134 Im übrigen haftet der Arbeitnehmer im vollen Umfange für den Schaden.

Quelle

am 29. Juni 2008 um 11:34

Zitat:

Original geschrieben von Nefret

Hallo,

ich bin Nefret und bin neu im forum ,

komme aus Dortmund,

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Nun zu meiner frage ,einige werden vielleicht lachen

oder mich garnicht ernst nehemen aber ich hoffe das ich eine antwort kriege.

 

Ich habe am Freitag mein vetrag erhalten .Da ist ein absatz was ich nicht verstehen kann

ZITAT"

§10 Haftung

Der Mitarbeiter haftet für von ihm verschuldete Beschädigungen

oder verluste von Eigentum des Arbeitgebers. Insbesondere Arbeitsgeräte und sonstige Hilfsmittel.

Für den verlust oder die Beschädigung eingebrachten Eigentums des Mitarbeiters

haftet der Arbeitgeber nicht.

Zitat ende"

Heisst das jetzt wenn den LKW irgendein schaden zukommt z.B. Spiegel ,Beulen,

Motorschaden u.s.w. das ich das

selber zahlen muss ?????

hoffe ihr könnt mir ein Rat und tip geben

Viele Grüsse

Nefret

Hallo Nefret,

das kommt immer auf die Situation drauf an, ob dDu die Schäden jetzt selbst verursacht hast oder ein anderer Schuld hat. Wenn Du jetzt einen Spiegel kaputt fährst weil du nicht aufgepasst hast, wird dein Chef unter Umständen verlangen das du den Schaden selber bezahlst. Anders sieht es natürlich aus, wenn Dir jemand anders z.b. den Spiegel kaputt fährt, wenn er jetzt mal angenommen zu weit links fährt und dir dann bei voller Fahrt den Spiegel zerstört. Dann kann dein Chef nicht verlangen das du den Schaden selber bezahlst. Die Sache mit dem Motorschaden: Falls du mal einen Motorschaden haben solltest, wirst du den natürlich nicht selber bezahlen müssen. Allerdings bist du dafür verantwortlich, den LKW regelmäßig zum Service anzumelden (Ölwechsel u.s.w.). Muß der Ölwechsel jetzt z.b. bei 80.000km gemacht werden und du meldest ihn nicht an und fährst bei 100.000km immer noch ohne einen Ölwechsel gemacht zu haben und dir fliegt dann der Motor um die Ohren dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Es kommt also immer auf die Situation drauf an. Aber im Grunde genommen, da du auch gerade erst den Führerschein hast und noch sehr wenig Erfahrung hast, kann dein Chef nicht von Dir verlangen, eingetretene Schäden selber zu bezahlen. Ich hoffe, das ich Dir helfen konnte.

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