Brauche Beratung über Anforderung von Händler
Guten Tag,
Ich möchte mein Auto verkaufen und brauche kurz eure Beratung; ich hoffe die Thema passt in diesem Forumbereich.
Der Käufer (angeblich ein Autohaus) schreibte so:
"Wäre es denn möglich, das Auto mit Ihren Kennzeichen nach Bayern zu fahren und ich schicke Ihnen die Papiere von der Ummeldung zu?"
-> Was bedeutet das für mich? Soll ich akzeptieren? das Auto wurde in Berlin zugelassen.
-> Wenn ich sowas akzeptiere, kann man irgendwie mit dem Vertrag verpflichten, dass die Ummeldung schnell passiert, und mit Konsequenzen falls nicht?
Vielen Dank im Voraus,
MfG,
Beste Antwort im Thema
Ein seriöser Händler kommt und nimmt bei einer Kaufeinigung das Auto mit seinen roten Schildern mit.
Auto auf jeden Fall vorher abmelden, Probefahrt kann mit den mitgebrachten roten Schildern gemacht werden.
Und bei der Bezahlung unbedingt auf Bargeld bestehen.
Auf was anderes würde ich mich niemals einlassen.
17 Antworten
Na, nu laßt mal die Kirche im Dorf!
Sicherlich ist bei sowas immer ein Risiko.
Aber in Deutschland werden auf diese Weise jeden Tag zigTausende Autos privat Verkauft!
Beim Kurzzeitkennzeichen muß du vorm Kauf schon wissen, ob es der Wagen wird oder nicht.
Oder du fährst 2 mal zum Objekt der Begierde. Das machen aber die wenigsten!
Leuten die ohne deutschen Personalausweis dein Auto kaufen wollen, schickst Du gleich wieder nach Hause!
Gruß,
der_Nordman
Und halt noch die Veräußerungsanzeige unterschreiben lassen, an Zulassungsstelle und Versicherung schicken und alles ist ok.
Eines ist sehr wichtig: Den genauen Zetpunkt der Fahrzeuguebergabe mit Datum und exakter Uhrzeit im Kaufvertrag festhalten, da die Versicherung in diesem Moment auf den Kaeufer uebergeht Versaeumst du das, und der Kaeufer baut danach einen Unfall, wird die Versicherung deinen Vertrag hochstufen.