Brand im Reifenlager vom Autohändler
Hallo,hatte meine Reifen eingelagert beim Händler,nun Brief erhalten dass die Reifen mit abgebrannt sind. Kostenvorschlag für die Versicherung war auch dabei da es über meine Versicherung abgerechnet wird, Selbstkosten von 150€ zahlt dann die Versicherung des Autohauses.
Ist das so üblich?
Und akzeptiert meine Versicherung den Kostenvorschlag oder drücken die da noch herum.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Nur mal so nebenbei: nicht alles was in AGB geschrieben steht ist auch wirksam ;-)
38 Antworten
Ist so ein fall in deiner versicherung denn mitversichert? Eig haftet der einlagerer dafuer... was steht denn im dem einlagerungsvertrag ? Besteht eine feuerversicherung von der werkstatt?
Die Kasko kann durchaus dabei sein.
Kann man so machen und über die Kasko abrechnen. Steht im Nachgang dem Kaskoversicherer ja frei den Schaden dann vom Reifenhändler zurückzufordern. Wird ja auch oft bei Haftpflichtschäden mit anfänglich unklarer Schuldfrage so gemacht, Kasko geht in Vorleistung und holt sich hinterher das Geld vom anderen zurück.
Einfach bei der Kasko so melden und die Antwort abwarten.
Was hat Deine Auto-Versicherung mit dem Brand im Autohaus zu tun? Im Regelfall erst einmal gar nichts. Oder hast Du mit dem Autohaus tatsächlich einen Vertrag mit Haftungsbeteiligung abgeschlossen?
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......haften wir nicht für Schäden in dem eine Entschädigung aus einer anderen Versicherung erlangt werden kann, S.g. Subsidiärhaftung....
So steht es im Brief.
Meine Versicherung hatte schon geschlossen heute, wollte direkt mit dem Versicherungsfachmann vor Ort reden.
Ganz genau, der Schadensverursacher ist regresspflichtig, beziehungsweise seine Versicherung.
Ob allerdings Neuwert (eher unrealistisch) oder Zeitwert erstattet wird, sollten die Versicherungsbedingungen regeln.
Wahrscheinlich wird man - mit hellseherischen Fähigkeiten - versuchen die Reifen als reichlich abgefahren zu bewerten.
Die geschilderte Art der Abwicklung klingt zudem etwas seltsam.
Reifen lt. Einlagerungsschein mit 5,0mm auf allen Pneus. Felgen sind ja auch leider weg.
Mal sehen was die Versicherung morgen sagt, melde mich falls es euch interessiert. Gruß
Zitat:
@Oldkalli schrieb am 22. März 2017 um 17:16:00 Uhr:
Ganz genau, der Schadensverursacher ist regresspflichtig, beziehungsweise seine Versicherung.
Ist der Brandstifter schon gefasst und zahlungsfähig?
Lies dir die AGB durch, dann weißt du, für was der Auftragnehmer haftet.
Deine TK zahlt gem AKB.
Vermutlich steht dort etwa folgendes:
"folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter oder mit Sommerbereifung,"
Zitat:
@hk_do schrieb am 22. März 2017 um 21:45:16 Uhr:
Zitat:
@Oldkalli schrieb am 22. März 2017 um 17:16:00 Uhr:
Ganz genau, der Schadensverursacher ist regresspflichtig, beziehungsweise seine Versicherung.Ist der Brandstifter schon gefasst und zahlungsfähig?
Sorry, bin als Verursacher des Schadens von der Werkstatt ausgegangen.
Logisch könnte natürlich auch ein Dritter das Feuer verursacht haben, aber von Brandstiftung war eigentlich nicht die Rede.
So, meine KFz Versicherungsdame hat den Schaden der Zentrale gemeldet. (Vorher waren angeblich schon vier weitere Geschädigte Versicherungsnehmer bei ihr). Anruf, Frau am Ende der Leitung sagt: Brand und Unfall nicht versichert.
Ab zum Autohaus, lt Autohaus ist meine Versicherung die Einzige, die nicht zahlen will, hatten andere Kunden auch wohl schon. Autohaus nimmt das jetzt in die Hand und meldet sich wieder bei mir.
Warum schaust du nicht selbst in deine AKB, was dort steht.
Hatte dir bereits oben einen möglichen Satz genannt.
Das könnte z. B. unter folgendem, oder einem ähnlichen, Absatz aufgeführt sein:
A.2.1.2 Beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile und mitversichertes Fahrzeugzubehör
"Ab zum Autohaus, lt Autohaus ist meine Versicherung die Einzige, die nicht zahlen will, hatten andere Kunden auch wohl schon. Autohaus nimmt das jetzt in die Hand und meldet sich wieder bei mir."
Nachtigall, ick hör dir trapsen...