Borbet 8x17 ET 35 mit 235/45 R17 vorne und 255/40 R17 hinten auf W210k e320 v6 165kw möglich?

Mercedes E-Klasse W210

Hi,

ich habe mir gebrauchte Borbet Felgen, KBA 44880, 8 x 17 ET 35 gekauft. Ich würde gerne vorne 235/45 R17 und hinten 255/40 R17 Reifen montieren.
Ist das möglich ohne Änderungen vorzunehmen?

Muss ich es Eintragen lassen?

Wenn ja, was kostet sowas?

Gruß Marcel

23 Antworten

Also Pirelli hat mir ne Freigabe gegeben, Michelin hat nach anfrage über meinen Reifenhändler ebenfalls ne Freigabe gegeben...
da musste angegeben werden was für ne felge welches Auto etc... nach 2.std. war es erledigt...

Die TÜv prüfer hier bei uns in Hannover haben ein kleines schwarzes buch indem alle gängigen reifen drinstehen mit traglast index, geschwindigkeit und freigabe... daher habe ich auch von meinem Tüv prüfer 4! Reifenhersteller inkl. marken bekommen....
Meine reifen wurden jetzt erst eingetragen.... weil ich vorher einfach kopflos reifen gekauft habe...
hauptsache conti und 265er.... 🙁 1400€ fürn "Müll"

Zitat:

Original geschrieben von ludenandy81


Das ja schonmal fast blödsinn dein Tüv prüver hatte wohl kein bock!!!! Oder aber Du hast dich nicht richtig informiert!!!! Und einfach ein paar reifen draufgezogen...

Ich habe vorher Absprache mit dem Tüv gehabt was geht... der hat mir sogar reifen rausgesucht die
1. die traglast haben und 2. eine freigabe haben !
Also da hast umsont geld ausgegeben meiner meinung nach... ich weiss natürlich nicht wie es um die 255 er reifen steht...
Aber ich fahre Vorne und hinten Pirelli pZero.... diese haben die Traglastzulassung... ebenso wie die freigabe für 8,5JX18... und die reifen sind NEU!!!
hättest also beim richtigen tüv man durchaus besser davon kommen können....

Haaalo,

der TE schreibt von 8 x 1 7

und...., daß die zulässige > R a d l a s t der Felgen nicht für

eine Achslast von 1300 kg ausreichte, da die Radlast pro Felge 640 kg beträgt 😰🙁

Zitat:

Original geschrieben von ludenandy81


Das ja schonmal fast blödsinn dein Tüv prüver hatte wohl kein bock!!!! Oder aber Du hast dich nicht richtig informiert!!!! Und einfach ein paar reifen draufgezogen...

Ich habe vorher Absprache mit dem Tüv gehabt was geht... der hat mir sogar reifen rausgesucht die
1. die traglast haben und 2. eine freigabe haben !
Also da hast umsont geld ausgegeben meiner meinung nach... ich weiss natürlich nicht wie es um die 255 er reifen steht...
Aber ich fahre Vorne und hinten Pirelli pZero.... diese haben die Traglastzulassung... ebenso wie die freigabe für 8,5JX18... und die reifen sind NEU!!!
hättest also beim richtigen tüv man durchaus besser davon kommen können....

Es geht um die Felgen, die haben pro Felge eine Zulässige Traglast von 640kg. Das steht aber auch in meinem Beitrag!

Ich habe auch nur 8Jx 17 Felgen.

Das habe ich schon verstanden worum es geht!!!!
Dein Auto ist lt. KBA folgendermassen zugelassen:

Motorleistung 224 PS / 165 kW
Höchstgeschw. 230 km/h Baujahr 1997-1999
Hubraum 3199 ccm Achslast VA/HA 970-1000 / 1280-1300 kg
Antriebsachse Heckantrieb EGNr e1*93/81*003...
Motor Ottomotor HSN/TSN 0710 345

Die Traglast hinterachse beträgt also lt. kba 1280-1300kg. meiner meinung nach hätte ein vermerk des prüfers in den papieren gereicht das die ha.last mit der kombi auf 1280 kg. sinkt...
und bei der nächsten umschreibung hätte es die kraftfahrtstelle dann "kostenlos" in die neuen papiere eingetragen!!!!
So habe ich es aus aus erfahrung übernommen! Bei einem kollegen gab es nämlich nicht so ein aufriss...

Du hast weiterhin geschrieben das Du rumtelefoniert hast und keine freigaben bekommen hast!Nur beim reifenhändler anzurufen und zu fragen is klar das es nichts wird!!!
Die Aussage mit Du hättest nur alte reifen bekommen wegen der freigabe ist auch nicht richtig!
Es gibt Durchaus Neue reifen mit der Freigabe ich könnte Dir sogar auf Anhieb 3!
Verscheidene reifen anbieten....!!!!

Michelin zb. Hat den Primacy HP für deine felgen! VA 235/45R17 94Y und HA. 255/40R17 94V ZP Zu fahren auf einer 8jx17 Et35!!!!
Also dementsprechend....

Was nun die ablastung deines Autos betrifft und die kosten ist es wohl von ort zu ort anders 🙁
die anderen aussagen die Du getätigt hast sind aber nicht richtig...
wenn man es dann hinterher gelassen nimmt und sagt ich kann dann die hinteren reifen nach vorne ziehen ok... Aber wie Du siehst hättest Du die kombination ohne probleme eingetragen bekommen!!!!

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Als kleiner Nachtrag für interessenten:
Die fahrbare Serienbereifung bei oben genannten Fahrzeug lt. KBA ist:

Serienbereifung
Reifengröße VA Reifengröße HA
215/55 R16 215/55 R16
235/45 R17 235/45 R17
235/40 R18 265/35 R18

die zugelassene Tuningbereifung lt KBA ist :


Reifengröße VA Reifengröße HA
215/50 R17 255/40 R17
225/40 R17 255/40 R17
225/45 R17 255/40 R17
235/45 R17 255/40 R17
245/40 R17 255/40 R17

Eigentlich hat JEDER REIFENHÄNDLER zugriff auf diese Daten!!!! Und kann hiermit JEDES beliebige Fahrzeug aufrufen!!! Sogar ich als "privater" komme an diese Daten....
man kann sogar über einen Konfigurator mögliche felgen kombis einfügen und bekommt sogar zu den Felgen eine übersicht was gefahren werden kann inkl. Gutachten...

Zitat:

Original geschrieben von ludenandy81


Als kleiner Nachtrag für interessenten:
Die fahrbare Serienbereifung bei oben genannten Fahrzeug lt. KBA ist:

Serienbereifung
Reifengröße VA Reifengröße HA
215/55 R16 215/55 R16
235/45 R17 235/45 R17
235/40 R18 265/35 R18

die zugelassene Tuningbereifung lt KBA ist :


Reifengröße VA Reifengröße HA
215/50 R17 255/40 R17
225/40 R17 255/40 R17
225/45 R17 255/40 R17
235/45 R17 255/40 R17
245/40 R17 255/40 R17

Eigentlich hat JEDER REIFENHÄNDLER zugriff auf diese Daten!!!! Und kann hiermit JEDES beliebige Fahrzeug aufrufen!!! Sogar ich als "privater" komme an diese Daten....
man kann sogar über einen Konfigurator mögliche felgen kombis einfügen und bekommt sogar zu den Felgen eine übersicht was gefahren werden kann inkl. Gutachten...

Hallo,

das ist ja alles richtig , > erfordert jedoch zu jeder Reifengröße

>die entsprechend zulässige Felgenbreite (-maulweite) von... bis...

und wie der TE schon schrieb "... ein neues Gesetz...." =ETRTO-Normen

und die schreiben vor:

für 255/40R17 > Felgenbreite : 8,5 " bis 10 "

für 265/35R18 > Felgenbreite : 9 " bis 10,5 " ( bei Deinem Auto )

Wenn Dein "TÜV-Prüfer" oder ein Reifenhersteller noch h e u t z u t a g e
die Angelegenheit (ETRTO-Norm) "lockerer" sieht
und die >Mindestbreite der Felge unterschreitet und bestätigt
>handelt er eigenverantwortlich und gegen die ETRTO-Norm 😰

Jetzt frage ich mich wie Du darauf kommst???
Denn die ETRTO-Norm sagt ja auch folgendes:

Eignungserklärungen:
Eine Eignungserklärung muss vom Hersteller des Rades ausgestellt sein. Diese enthält die Bezeichnung, die Dimensionen des Rades sowie die genaue Bezeichnung der Fahrzeugtypen, für die das Rad zugelassen werden kann. Ebenso muss das Befesstigungsmaterial, falls diese ändert, auf der Eignungserklärung mit aufgeführt werden (Adapter, Zentrierringe, Schrauben, Muttern). Die Eignungserklärung muss mit Stempel und Unterschrift im Original vorliegen
Eignungserklärungen oder beglaubigte Kopien originaler Eignungserklärungen vom Importeur oder Vertreiber der Räder können anerkannt werden. Im Falle von beglaubigen Kopien kann die Zulassungsbehörde Einsicht in die originalen Dokumente verlangen.

Eine Eignungserklärung der Räder liegt ja vor:
Teilegutachten.
Hierin ist aufgeführt welches Fz. W210 K
83-165Kw zugelassene reifen 235/40/R18-91
265/35R18-93
weiterhin sind die auflagen eingetragen:
Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Pirelli PZero Dunlop SP Sport 8000 Goodyear Eagle GSC, Eagle F1

Sonderfälle:
Felgen mit Naben-Adaptionsystem / Distanzscheiben oder mehrteilige Felgen können zugelassen werden, wenn neben den bereits genannten Bedingungen (z.B. Spurverbreiterung max. 1% pro Rad) folgende Anforderungen erfüllt sind:
Die relevanten Massangaben (Felgendurchmesser, Felgenbettbreite, Einpresstiefe, Flanschdicke) müssen auf den entsprechenden Bestandteilen (Felgenbett, Radstern, Flansch/Distanzscheibe) von aussen sichtbar sein. Dies ist notwendig, damit die Dimensionsangaben des Felgenherstellers überprüft und die Einzelteile identifiziert werden können.
Der Hersteller der Felgen mit Naben-Adaptionsystem / Distanzscheiben bzw. der mehrteiligen Felge hat für das Gesamtsystem eine Eignungserklärung für den entsprechenden Fahrzeugtyp abzugeben, auf welcher die resultierende Gesamteinpresstiefe ersichtlich ist.
Die Verwendung von unterschiedlichen Rad-/Reifendimensionen, welche auf der Typengenehmigung bzw. auf dem Typenschein nicht vorgesehen sind, gelten als unbedenklich, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
Achsweise gleiche Rad-/Reifendimensionen;
Reifen der Vorderachse nicht breiter als diejenigen der Hinterachse;
Reifen der Hinterachse nicht mehr als 40 mm breiter als diejenigen der Vorderachse (Dimensionsangaben auf Reifen);
"Höhen-/Breitenverhältnis" der Reifen der Hinterachse nicht grösser als dasjenige der Reifen der Vorderachse (Nennquerschnittverhältnis).

Sind diese Bedingungen nicht eingehalten, so ist die Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder der Nachweis über die Betriebs- und Verkehrssicherheit einer anerkannten Prüfstelle erforderlich. Die Vorschriften bezüglich Spurverbreiterung sind einzuhalten.

Nun frage ich mich wie Du auf deine Aussagen kommst???
Vom hörensagen aus anderen portalen???
Denn es ist ebenfalls weiterhin möglich NEUE!!! Felgen in 8,5jx18 zu kaufen mit einem Gutachten in dem ebenso drinsteht das eine Montage von 265er möglich ist...
weiterhin gibt es auch reifen mit der montierbarkeit auf der 8,5J felge... Aktuell habe ich hier ein Angebot zuliegen Goodyear eagle F1 2XL stck. 211,00€

Also wie kommst du nun zu deiner behauptung???
Der Tüv prüfer hier ist kein Lockerer Typ... im gegenteil ich habe 3.anläufe gebraucht bis alles so war das er es eingetragen hat!!!!!
Ist auch ziemlich jung also denke er kennt sich mit der sache gut aus... wenn er ein "scheiss egal gehe bald in rente Typ" gewesen wäre dann hätt er mir das beim ersten mal schon eingetragen...

Meinem Bruder hat er nichtmal sein sportlenkrad eingetragen... weil er VA 9x16 und HA 9x16 fährt... er meinte das kann man nicht lenken...????!!!! hier fahren 1000. leute mit nem pasat mit nem 30er lenkrad rum...

Nun würd ich also gern wissen woher Du dieses wissen hast???

denn der TE hat ja schon geschrieben er hätte 1.stahlventile einsetzen lassen müssen und hätte die reifen kombi mit "alten" reifen eingetragen bekommen!!!

Zitat:

Original geschrieben von ludenandy81


Jetzt frage ich mich wie Du darauf kommst???

Nun frage ich mich wie Du auf deine Aussagen kommst???
Vom hörensagen aus anderen portalen???

Also wie kommst du nun zu deiner behauptung???

Nun würd ich also gern wissen woher Du dieses wissen hast???

> Technischer Ratgeber 2011-2012 Continental

Seiten 55, 57

http://www.continental.at/.../...cher-ratgeber-pkw-4x4-van-2011-de.pdf

Zitat:

Original geschrieben von touaresch



Zitat:

Original geschrieben von ludenandy81


Jetzt frage ich mich wie Du darauf kommst???

Nun frage ich mich wie Du auf deine Aussagen kommst???
Vom hörensagen aus anderen portalen???

> Technischer Ratgeber 2011-2012 Continental

Seiten 55, 57

http://www.continental.at/.../...cher-ratgeber-pkw-4x4-van-2011-de.pdf

Aha... Du hast also in einem "technischen RATGEBER" der conti-reifen gelesen...

ok... Dann verstehe ich das Du hier soetwas schreibst....

Es ist ein Technischer ratgeber! Kein Gesetzestext!

Und dazu noch ein ratgeber aus Österreich?! ich glaube das ist die kennung der internet endung.. at

bin mir aber nicht sicher...

Wie gesagt es ist ein Technischer Ratgeber der Ösis... und es mag auch sein das das dort alles so gehändel wird um im "übertragenen" sinne so richtig ist... es kommt nämlich immer auf die interpretation an... und der Conti-konzern bietet ja keine reifen mit ner 8,5J freigabe an.. im gegensatz zu anderen Herstellern...
Es ist natürlich auch einfacher in solch einen ratgeber das "wesentliche" zu schreiben... Wenn jemand also eh Neue felgen kaufen will und dazu ne contibereifung fahren will macht das sinn was die angeben... wenn ich mir neue felgen aussuche würd ich würd auch vorne ne 8,5 und hinten ne 10j. fahren... Ich hab ne 2.teiler und die würde hinten mit ner 10er viel geiler aussehen leider gibt es diese nicht mehr bzw wer sie hat behält sie.... 🙁
Aber es gibt 1000 ausnahmen in dieser norm... Du kannst zb. die montierte serienbereifung deines fahrzeuges nehmen, suchst diese in der tabelle raus und findest welche reifenkombis zu fahren sind auf welcher felfengrösse... Somit denke ich das ein Tüv Nord Mann da der richtige ansprechpartner ist wenn es um eintragungen geht und er schon genau weiss was er da macht...
Die Norm besagt auch ganz klar das wenn ein gutachten vorliegt die eintragungen nach diesem gutachten gemacht werden... erst ab einer einzelabnahme greift dann die Norm... Ich kann mir auch gut vorstellen das viele ältere prüfer da keinen durchblick haben weil sie sich mit dem Tuning nicht so sehr beschäftigen.... und dann einfach ne "ausrede" nutzen....

Also wenn Du dich schon informierst dann bitte auch in entsprechender lektüre und nicht in nem conti flyer aus Österreich.... Diesen "ratgeber" gibt es auch von PIRELLI und einigen reifenportalen und jeder schreibt was anderes...
Wenn Du mal auf die borbet seite gehst und Dir ne 8,5Jx18 felge raussuchst und anklickst dann ist dort ein gutachten in diesem gutachten kannst Du dann lesen was Du für einen reifen auf der felge fahren darfst... in dem anhang findest Du dann die auflagen in denen genau steht was gemacht werden muss... und ob die 265er bereifung aufgeführt ist unter dem felgentyp... das ist meistens der fall.... und das es durchaus reifen gibt die ne montage auf der 8,5 er haben hab ich ja schon geschrieben... und da handelt es sich um neue felgen!? darum verstehe ich diese aussage nicht....
Lg. Andy

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