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Bnutzungsdauer von Gasschlauch und Druckminderer

Themenstarteram 24. März 2013 um 14:31

Hallo ,

habe eine sehr wichtige Frage .

Wie lange darf ich meinen Druckminderer und Gasschlauch im Gaskasten vom Wohnwagen noch hernehmen (Tüv und Gasprüfung) .

Habe zwei Fotos dabei .

Danke für eure Hilfe

Pfingsten-12-258
Pfingsten-12-259
Beste Antwort im Thema

Hallo Black Horse,

wie schon von dem Kollegen JuSt4fun-lev ganz richtig beantwortet, sind diese beiden Teile nach 10 Jahren Nutzung auszutauschen. Also Gasschlauch 3. Quartal 2017 und Regler 07/2014. Das Datum des Reglers ist leider auf dem Foto nicht 100 %ig erkennbar. Es könnte auch eine 1 sein, dann wäre der Austauschtermin im Januar 2014.

Zudem möchten wir auch an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, die Austauschteile nicht im Baumarkt zu kaufen, sondern im Fachhandel für Campingzubehör. Regler sollten eine DIN Norm auf dem Typschild vorweisen können. Und zwar die DIN EN 12864 bei Einzelreglern und bei Umschaltreglern DIN EN 13786. Das zeichnet einen Regler aus, der in Fahrzeug verbaut werden darf.

Viele Grüße

Ihr

Truma Service

 

Zitat:

Original geschrieben von Black Horse

Hallo ,

habe eine sehr wichtige Frage .

Wie lange darf ich meinen Druckminderer und Gasschlauch im Gaskasten vom Wohnwagen noch hernehmen (Tüv und Gasprüfung) .

Habe zwei Fotos dabei .

Danke für eure Hilfe

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am 24. März 2013 um 15:30

Wenn de unsicher bist mach Beides neu,zumindest der Schlauch sieht ja nicht mehr so ganz frisch aus.

Das Herstellungsdatum ist bei beiden aufgedruckt, nach 10 Jahren musst Du sie auswechseln. Bei Beschädigung natürlich vorher. ;)

bei defekt sofort austauschen. Ansonsten bis max. 10 Jahre. Dann muss getauscht werden.

Zitat:

Original geschrieben von mptuc

bei defekt sofort austauschen. Ansonsten bis max. 10 Jahre. Dann muss getauscht werden.

Lt. Deinen Bildern sieht alles ja schon sehr mitgenommen aus. Ich bestätige obige Aussage. Zusätzlich ist eine Gasabnahme im zweijährigem Intervall vorgeschrieben. Wird diese gemacht, so wird auch der Zustand und das Alter überprüft. Ich sehe, Du hast hier eine Altanlage mit 50 mbar, bei eigenständigen Austausch darauf achten. Nicht alle Komponenten sind in alter 50 mbar Technik lieferbar.

Gruß

Ibs

Zitat:

Original geschrieben von ibs

Zusätzlich ist eine Gasabnahme im zweijährigem Intervall vorgeschrieben

Leider nur bei Reisemobilen... ich empfehle jedoch jedem Caravaner, die Gasprüfung alle zwei Jahre durchführen zu lassen- zur eigenen Sicherheit! Darüber hinaus gibt es auch Campingplätze, die Fahrzeugen ohne gültiger Gasprüfung den Aufenthalt verwehren!

Ansonsten wurde schon richtig geschrieben- alle 10 Jahre muss der Regler und der Schlauch neu. Das Produktionsdatum ist auf dem Schlauch aufgedruckt (KW und Jahr) und auf dem Regler eingestanzt oder aufgedruckt. Duomatic und Triomatic sind nicht mehr zulässig und man erhält auch keine Ersatzteile mehr- muss dann bei Verlangen danach gegen Duo-Control / Duo-Control CS ausgetauscht werden.

Sollte ein 30 mbar-Gerät in einer 50 mbar-Anlage betrieben werden, so gibt es Druckminderer, die unmittelbar vor dem betroffenen Gerät in die Gasanlage eingebaut werden.

Die Fälligkeit der Gaprüfung richtet sich übrigen nach Monat und Jahr- nachzuschauen im gelben Prüfbuch. Die neuen Plaketten zeigen endlich- wie bei der TÜV-Plakette auch, Monat und Jahr der nächsten Prüfung an. Damit hat der langwährende Irrglaube, dass man zB. bei einer 2013er-Prüfplakette erst im Dezember zur Prüfung muss ein Ende!

Hallo,

10 Jahre ist richtig.

Der Druckminderer bis 17.KW 2014 und der Schlauch bis 30.KW 2017.

So porös wie der Schlauch aussieht,den würde ich tauschen.Achtung!Die Schlauchlänge in Kästen und Schränken darf 30 oder 40cm betragen!!!Der Druckminderer hat Ende April nur noch ein Jahr.

Ich würde beide Teile tauschen,kostet im Baumarkt nicht die Welt und Du mußt nachher nicht nochmal beim TÜV vorstellig werden.Achte auf das aufgedruckte Herstellungsdatum!!!

Liegen schon mal ältere Teile im Regal!!!

Manchmal ist bei den Reglern nur das Jahr aufgedruckt,also 13 für 2013 (bis 31.12.2023).Steht die Kalenderwoche mit drauf,z.B.: 1013,ist er nach der 10.KW 2023 abgelaufen.

 

Gruß Ralf

@58BULLI: Der Schlauch ist bis zum 3. Quartal 2017 zugelassen, nicht bis zur 30KW.

Der Schlauch sieht- auf dem Bild zumindest- mM. nach noch gut aus. Müsste ich jedoch in Natura sehen.

Bei Neukauf im Baumarkt auch unbedingt darauf achten, dass der Regler für Fahrzeuge geeignet ist- es gibt auch Regler, die ähnlich ausschauen abr zB. nur für Katalyt-Öfen oder Grills gedacht sind!

Am besten holst Du dir den Regler beim örtlichen Campingfachhandel oder eben bei Movera, Frankana o.ä.!

Zitat:

Original geschrieben von JuSt4fun-lev

Zitat:

Original geschrieben von ibs

Zusätzlich ist eine Gasabnahme im zweijährigem Intervall vorgeschrieben

Leider nur bei Reisemobilen... ich empfehle jedoch jedem Caravaner, die Gasprüfung alle zwei Jahre durchführen zu lassen- zur eigenen Sicherheit! Darüber hinaus gibt es auch Campingplätze, die Fahrzeugen ohne gültiger Gasprüfung den Aufenthalt verwehren!

Mein Prüfer verlangt beim WoWa die Prüfbescheinigung und Zulassungsbescheinigung.Die HU-Plakette gibt es nur mit gültiger Gasabnahme.

Bei einer Verkehrskontrolle wurde meine Gasplakette auch schon mal kontrolliert,das Prüfheft wolltwn sie aber nicht sehen.

 

Imho gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.

Nein, gibt es beim Caravan auch nicht! Wir machen beim TÜV auch immer die Gasprüfung mit- erstens hat der Kunde dann einen guten Intervall (TÜV und Gaprüfung zusammen) und zweitens ist es einfach der Sicherheit förderlich. Wer das nicht will, kann sich ja eine andere Werkstatt suchen- wegen 30,-€ Prüfgebühr fange ich da auch keine Diskussion an!

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Imho gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.

naja,wie auch immer,wenn mal was passiert biste versicherungstechnisch sicher besser gestellt.

Wenn man nach einem Unfall mit involvierter defekter Gasanlage noch die Möglichkeit hat, diese zu Kontaktieren...

Deshalb sag' ich ja- gar keine Diskussion dazu! :)

Zitat:

Original geschrieben von JuSt4fun-lev

Wenn man nach einem Unfall mit involvierter defekter Gasanlage noch die Möglichkeit hat, diese zu Kontaktieren...

 

Deshalb sag' ich ja- gar keine Diskussion dazu! :)

bin ich voll Deiner Meinung.

 

Ich habe mal einen gebrauchten WoWo gekauft. HU-Termin war im November. Ich habe die Gaspüfung lieber bei Beginn der Camping-Saison gemacht. War meistens zu Ostern. Ein oder zwei Wochen vorher habe ich dann schon mal eine Bewegungsfahrt - verbunden mit der Gasprüfung - gemacht.

Und bitte: Ich will den Sinn der Gasprüfung nicht im Geringsten in Frage stellen.

Achso: Die Prüfungen fanden immer an der lokalen Tüv-Stelle statt. Ich bin da immer direkt hingefahren und hatte auch keine Probleme. Okay, einmal hat es auf der Fahrt eine Blinkerbirne zerlegt. Die habe ich dann direkt vor Ort getauscht und alles war gut.

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