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BMW Premium Selection und Werkstattbindung

Themenstarteram 31. Oktober 2021 um 8:28

Hallo zusammen,

 

Ich habe mir einen jungen Gebrauchten BMW mit Premium Selection Garantie zugelegt.

Muss hier auf die Werkstattbindung bei Versicherungsabschluss verzichtet werden oder würde dies keinen Einfluss auf die Garantie haben, wenn das Auto nach einem Unfall in einer Nicht-Vertrag-Werkstatt repariert werden würde?

 

Vielen Dank für eure Antworten!

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16 Antworten

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 1. November 2021 um 16:20:41 Uhr:

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 31. Oktober 2021 um 19:35:21 Uhr:

Wenn der Wagen erst gut ein Jahr alt ist,dann hat er er noch 2 Jahre Gewährleistung von BMW.

BMW verzichtet dabei auf die Beweislastumkehr

BMW hat 2 + 1 = 3 Jahre bei Neuwagen

Ich gehe davon aus, dass die Beweislastumkehr über die vollen drei Jahre gilt. Wenn es keine Beweislastumkehr gibt (wenn BMW darauf verzichtet, was in den ersten 6 Monaten ab Kauf nicht geht), liegt die Beweislast beim Anspruchsteller = Kunde.

Der Qualitätszeitraum beträgt 36 Monate

Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für Ansprüche des Käufers auf Mängelbeseitigung eine vollständige Beweislastumkehr zu seinen Gunsten

Dauert die Reparatur mehr wie eine Stunde kommt dazu noch kostenloses Ersatzfahrzeug etc.

 

Es gibt auch BMW- Werkstätten als Partner- Werkstätten der Versicherungen, frag doch mal, ob Deine auch dazu gehört.

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