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BMW 730d E65 gestohlen -- Versicherung lenkt nicht ein!

Themenstarteram 9. November 2010 um 12:32

Hallo!

Mir wurde am 01.08.2010 mein BMW 730d in Berlin gestohlen. Ich habe es sofort zur Anzeige gebracht und meine Versicherung (Würrtembergische) informiert. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat, sollte nun endlich die Regulierung kommen. Die Versicherung hat mich dann angerufen(!) und mich am Telefon nach meiner Bankverbindung gefragt um mir die Zahlung zu überweisen. Ich habe natürlich sofort nachgefragt, wieviel Sie mir überweisen möchten. Man sagte mir 24.500 Euro! Daraufhin habe ich erstmal verneint und denen gesagt, das sei viel zu wenig. Dann hieß es, "ja aber unser Sachverständiger hat diesen Wert ermittelt".

Ich selber habe im Internet ein vergleichbares Fahrzeug ab 32.000 Euro gefunden. Nun liegt die Sache beim Anwalt. Die Württembergische hat dann eine schwacke-Ermittlung geschickt. Wo aber die Sonderaussttung mit "0" angegeben. Ich habe die selbe schwacke-Ermittlung durchgeführt, nur mit dem Unterschied die volle Ausstattung eingetragen. Bei mir kam dann ein Händler EK von 27.000 und Händler VK von 32.000 heraus. Das Fahrzeug habe ich letztes Jahr für 32.500 direkt bei BMW gekauft. Alle Ausstattungsmerkmale sind im Kaufvertrag festgehalten.

Mein Anwalt hat der Versicherung bis zum 08.11.2010 Frist gesetzt 32.000 zu bezahlen. Sollte keine Zahlung kommen, werden wir das einklagen.

Habt Ihr schon mal solche Erfahrungen gemacht, wie sind meine chancen vor Gericht erfolgreich zu sein?

Vielen Dank für Eure Tipps vorab!

Gruß.

Bercan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bercan75

 

Mein Anwalt hat der Versicherung bis zum 08.11.2010 Frist gesetzt 32.000 zu bezahlen. Sollte keine Zahlung kommen, werden wir das einklagen.

 

Habt Ihr schon mal solche Erfahrungen gemacht, wie sind meine chancen vor Gericht erfolgreich zu sein?

 

Vielen Dank für Eure Tipps vorab!

 

Gruß.

Bercan

Das kann ich dir sagen.

 

Deine Klage wird abgewiesen.

 

Gibt es Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe, ist das Sachverständigenverfahren durchzuführen. Früher war das im §14 der AKB geregelt bei den neuen AKB`s steht das unter A.2.17. 

 

Das müsste dein "Fachwanwalt" eigentlich Wissen.

 

Ich würde den noch mal drauf ansprechen, bevor du hier Geld verbrennst........:D

 

Gruß

 

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Die braucht man dafür nicht. Nur ein wenig Sachverstand und Marktkenntnisse.

Es ist nämlich nicht so, dass Autos Unikate sind und nur ein einziges mal gebaut werden. :)

Dann kenne ich immer noch nicht Zustand, ggf. nachträglich verbaute Sonderausstattung, Vor- bzw. Altschäden, Kilometerstand usw.. Wenn man den Ex-Besitzer fragt war das natürlich unfallfrei und in 1a-Zustand, quasi fabrikneu und mit ganz wenig Kilometern :p

 

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Dann kenne ich immer noch nicht Zustand, ggf. nachträglich verbaute Sonderausstattung, Vor- bzw. Altschäden, Kilometerstand usw.. Wenn man den Ex-Besitzer fragt war das natürlich unfallfrei und in 1a-Zustand, quasi fabrikneu und mit ganz wenig Kilometern :p

.....das kennt aber der Versicherer auch alles nicht und wenn die Vorstellungen zwischen Versicherer und Geschädigtem soweit auseinander gehen, wüsste ich jetzt auch niemanden, der besser geeignet ist, den tatsächlichen (anhand der Angaben vom Fahrzeughalter geschätzten) Marktwert zu ermitteln, als ein SV....

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