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Blöde Frage? Vorfahrtsituation bei "doppeltem" Beschleunigungsstreifen!?

Themenstarteram 22. Juli 2022 um 19:50

Hallo zusammen,

eigentlich denke ich bzw. dachte ich immer, dass es klar ist, dass ich Vorfahrt habe, wenn ich mich auf der Autobahn bzw. auf der direkt in die Autobahn einmündenden langgezogenen Fahrbahn (Beschleunigungsstreifen A) befinde und nicht derjenige, der wiederum von einer anderen Einfahrt, einem kurzen Beschleunigungsstreifen, in diese einmündet (Beschleunigungsstreifen B).

Situation: Ich fahre auf die Autobahn auf, befinde mich aber noch auf dem hinteren Teil der Auffahrt, also vor dem eigentlichen Beschleunigungsstreifen. In diese Auffahrt mündet ein kleiner Beschleunigungsstreifen (B) ein. Nun erlebe ich regelmäßig, dass die Fahrzeuge, welche von dort in "meinen" Beschleunigungsstreifen (A) einfahren, offenbar der Ansicht sind, ganz natürlich Vorfahrt zu haben. Ich musste schon mehrmals scharf bremsen und heute sogar auf die Sperrfläche ziehen, weil eine Dame unter heftigem Gestikulieren auf "meine" durchgehende Fahrbahn drängte. Offenbar war sie der Ansicht, ich hätte meine Beschleunigung abbrechen und ihr die Vorfahrt/Einfahrt gewähren müssen (vermutlich die Idee, hier gelte rechts vor links?).

Im Netz finde ich zu dieser gar nicht mal so speziellen Verkehrssituation (diese dürfte jeder eigentlich kennen) auf die Schnelle nichts. Überall geht es nur um gewöhnliche Beschleunigungsstreifen, wo natürlich - was aber leider auch viele nicht zu wissen scheinen, aber das ist ein anderes Thema - immer die Fahrzeuge auf der rechten Autobahnspur Vorfahrt haben. Wenngleich es der Anstand gebietet, den sich auf dem Beschleunigungsstreifen befindlichen Fahrzeuge nach Möglichkeit durch rechtzeitigen Spurwechsel nach links die Auffahrt (nicht Vorfahrt!) zu gewähren.

Kennt sich hier jemand aus und liege ich womöglich am Ende doch daneben und verhalte mich seit Jahren wie ein Trottel, der in der Fahrschule besser hätte aufpassen müssen?

Besten Dank!

Peter

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57 Antworten
Themenstarteram 23. Juli 2022 um 14:43

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 23. Juli 2022 um 12:00:44 Uhr:

Hier in Duisburg auf der A40 sind auch 2 Zufahrten. Die Grüne kommt von der A59, die Rote ist eine Auffahrt. Die rechte (rote) Zufahrt hat eine lange durchgezogene Linie, damit beide Fahrzeuge ein Stück parallel fahren und sich nicht in die Quere kommen. Wechselt man nun von rot auf grün muss der Verkehr auf rot beachtet werden (Spurwechsel das habt ihr ja bereits festgestellt)

Sehr schönes Bild. Genau das ist auch die Situation, die ich meine, mit dem Unterschied, dass in deinem Beispiel die rote Auffahrt deutlich länger ist. Ziehe hiervon gut 2/3 ab und wir haben die bei mir vorherrschende Situation. Bei dir auf dem Bild zähle ich 17 Streifen zwischen roter und grüner Fahrbahn, bis die Einfädelung endet, bei mir sind es genau fünf Stück, wobei der letzte schon fast bündig mit der durchgezogenen rechten Fahrbahnbegrenzung ist.

Grund hierfür sind eindeutig bauliche Begebenheiten vor Ort. So folgt direkt im Anschluss eine Autobahnbrücke, ein längerer Einfädelbereich ist also baulich offensichtlich nicht möglich. In deinem Bild ist der Einfädelbereich zwischen rot und grün großzügig bemessen und sollte daher mögliche Konflikte minimieren, da die Fahrzeuge genügend Zeit haben, entsprechend aufeinander zu reagieren. Auch für ein sinnvoll aufeinander abgestimmtes Reißverschlussverfahren benötigt man schließlich etwas Zeit und Überblick, um sich wechselseitig abzustimmen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2022 um 14:07:59 Uhr:

Das Reißverschlussverfahren gilt nur in dem Fall, dass auf EINER Fahrbahn MEHRERE Fahrstreifen markiert sind.

Das steht allerdings so nicht in der StVO. In § 7 StVO beginnt die Regel zum Reißverschlussverfahren mit den Worten "Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung ...". Von einer Fahrbahn ist dort nicht die Rede.

Egal ob ich nun nach links oder rechts wechseln will, wenn ich die Spur wechsle bin ich in der Plicht.

Und der bekannte Kuschelkurs den Rainer bei jeder Gelegenheit predigt, der für viele schon zum Automatismus geworden ist, der oft keine Notwendigkeit beinhaltet, hat dafür gesorgt das viel schon verinnerlicht haben das ihnen jeder und alles den Spurwechsel ermöglicht. So kommt es immer wieder zu schweren Konflikten.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Juli 2022 um 16:56:43 Uhr:

Egal ob ich nun nach links oder rechts wechseln will, wenn ich die Spur wechsle bin ich in der Plicht.

Ja. Wenn aber das Reißverschlussverfahren anzuwenden ist, dann ist auch derjenige in der Pflicht, der keinen Fahrstreifenwechsel durchführt. Er hat dann die Pflicht "den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen ... zu ermöglichen".

Sei mal bitte nicht sauer, aber dein Textverständnis ist unterirdisch. Befinden sich nun mehrere Fahrstreifen auf einer Fahrbahn oder Straße und kann eine Fahrbahn eine Straße sein? Was sagt der Gesetzgeber dazu? Schaumermal:

 

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

(3a) Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei Fahrstreifen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert, dann dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt für Fahrbahnen, wenn insgesamt fünf Fahrstreifen für beide Richtungen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert sind, für die zwei linken, dem Gegenverkehr vorbehaltenen, und den mittleren Fahrstreifen. Wer nach links abbiegen will, darf sich bei insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen auf dem jeweils mittleren Fahrstreifen in Fahrtrichtung einordnen.

(3b) Auf Fahrbahnen für beide Richtungen mit vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen sind die beiden in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten; sie dürfen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt auf sechsstreifigen Fahrbahnen für die drei in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen.

(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

 

Es wäre also sinnvoll, wenn du das mit dem Reißverschlussverfahren für solche Situationen bis zu deinen FS-Prüfungen beerdigt hast.

Es ist komplett sinnlos, ganze Paragraphen hierher zu kopieren. Ein Link hätte gereicht, außerdem ist mir die StVO bestens bekannt.

Welcher Teil des § 7 soll nun was belegen? Soll sich das jeder selbst raussuchen?

Ich kenne den Unterschied zwischen Straße, Fahrbahn und Fahrstreifen. Der Abs. 4 enthält nur die Begriffe "Straße" und "Fahrstreifen", jedoch nicht den von dir benutzten Begriff "Fahrbahn". Deine Behauptung lässt sich also durch den Wortlaut der StVO nicht untermauern. Im Gegenteil, zum wiederholten Male erfindest du irgendwelche Regelungen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2022 um 17:03:43 Uhr:

Befinden sich nun mehrere Fahrstreifen auf einer Fahrbahn oder Straße und kann eine Fahrbahn eine Straße sein?

Ich kann dir das genau erklären. Soll ich? Oder lieber nicht?

Erklär mal. Ich versteh die Frage grad nicht.

Ich hatte vier Fragen gestellt. Welche der vier meinst du?

@Enterprise2100 sollte dann in etwas so aussehen.

Unabhängig von der Länge muss der "Spurwechsler" immer den Verkehr auf der anderen Fahrbahn beachten und kann nicht einfach wechseln (nur weil seine Spur zu ende ist).

Selbst wenn dort das "Reißverschlussverfahren" anzuwenden ist, darf man nicht einfach rüber ziehen.

J7pjyxnd4tgbtiec

Zitat:

@Rockville schrieb am 23. Juli 2022 um 16:59:58 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Juli 2022 um 16:56:43 Uhr:

Egal ob ich nun nach links oder rechts wechseln will, wenn ich die Spur wechsle bin ich in der Plicht.

Ja. Wenn aber das Reißverschlussverfahren anzuwenden ist, dann ist auch derjenige in der Pflicht, der keinen Fahrstreifenwechsel durchführt. Er hat dann die Pflicht "den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen ... zu ermöglichen".

Das Reisverschlussverfahren ist, hier auf dem Bild, und sicherlich auch im Scenario des TE, erst dort anzuwenden, wo die ganz rechte Fahrspur endet und bei dichtem Verkehr. Aber selbst hier darf der VT der sich auf der endenden Spur befindet, sich nicht ohne auf den Verkehr der Spur auf den er wechseln muss zu achten. Irgendwo zwischen drin ist es ein ganz normaler Spurwechsel. Vorsicht und Rücksicht auf beiden Seiten, die ganz rechte Spur hat sich aber sauber einzuordnen.

Auch in einem Stau auf Grund der Zusammenführung zweier Fahrspuren gilt das Reisverschlusssystem erst auf den letzten Metern, nicht schon mehrere 100 Meter vorher, auch hier ist es ein ganz normaler Spurwechsel.

Zitat:

@Rockville schrieb am 23. Juli 2022 um 17:26:47 Uhr:

Ich hatte vier Fragen gestellt. Welche der vier meinst du?

Alle 4 bitte.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Juli 2022 um 17:40:29 Uhr:

Das Reisverschlussverfahren ...

... gibt es nur bei Uncle Ben's. ;)

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Juli 2022 um 17:40:29 Uhr:

Vorsicht und Rücksicht auf beiden Seiten

Ist natürlich nie verkehrt, aber man hätte ja doch gerne eine verbindliche Regelung. Insofern ist es einfach besser, wenn es mit "Vorfahrt gewähren" beschildert ist.

Zitat:

@Rockville schrieb am 23. Juli 2022 um 17:49:10 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Juli 2022 um 17:40:29 Uhr:

Das Reisverschlussverfahren ...

... gibt es nur bei Uncle Ben's. ;)

Zitat:

@Rockville schrieb am 23. Juli 2022 um 17:49:10 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Juli 2022 um 17:40:29 Uhr:

Vorsicht und Rücksicht auf beiden Seiten

Ist natürlich nie verkehrt, aber man hätte ja doch gerne eine verbindliche Regelung. Insofern ist es einfach besser, wenn es mit "Vorfahrt gewähren" beschildert ist.

Ist es im Prinzip ja auch, ich sehe hier kein Spielraum für eine Unverbindlichkeit.

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