Blöde Frage? Vorfahrtsituation bei "doppeltem" Beschleunigungsstreifen!?
Hallo zusammen,
eigentlich denke ich bzw. dachte ich immer, dass es klar ist, dass ich Vorfahrt habe, wenn ich mich auf der Autobahn bzw. auf der direkt in die Autobahn einmündenden langgezogenen Fahrbahn (Beschleunigungsstreifen A) befinde und nicht derjenige, der wiederum von einer anderen Einfahrt, einem kurzen Beschleunigungsstreifen, in diese einmündet (Beschleunigungsstreifen B).
Situation: Ich fahre auf die Autobahn auf, befinde mich aber noch auf dem hinteren Teil der Auffahrt, also vor dem eigentlichen Beschleunigungsstreifen. In diese Auffahrt mündet ein kleiner Beschleunigungsstreifen (B) ein. Nun erlebe ich regelmäßig, dass die Fahrzeuge, welche von dort in "meinen" Beschleunigungsstreifen (A) einfahren, offenbar der Ansicht sind, ganz natürlich Vorfahrt zu haben. Ich musste schon mehrmals scharf bremsen und heute sogar auf die Sperrfläche ziehen, weil eine Dame unter heftigem Gestikulieren auf "meine" durchgehende Fahrbahn drängte. Offenbar war sie der Ansicht, ich hätte meine Beschleunigung abbrechen und ihr die Vorfahrt/Einfahrt gewähren müssen (vermutlich die Idee, hier gelte rechts vor links?).
Im Netz finde ich zu dieser gar nicht mal so speziellen Verkehrssituation (diese dürfte jeder eigentlich kennen) auf die Schnelle nichts. Überall geht es nur um gewöhnliche Beschleunigungsstreifen, wo natürlich - was aber leider auch viele nicht zu wissen scheinen, aber das ist ein anderes Thema - immer die Fahrzeuge auf der rechten Autobahnspur Vorfahrt haben. Wenngleich es der Anstand gebietet, den sich auf dem Beschleunigungsstreifen befindlichen Fahrzeuge nach Möglichkeit durch rechtzeitigen Spurwechsel nach links die Auffahrt (nicht Vorfahrt!) zu gewähren.
Kennt sich hier jemand aus und liege ich womöglich am Ende doch daneben und verhalte mich seit Jahren wie ein Trottel, der in der Fahrschule besser hätte aufpassen müssen?
Besten Dank!
Peter
57 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. Juli 2022 um 02:29:56 Uhr:
Es muss sich doch herleiten lassen, warum deiner Meinung nach der Verkehr auf dem rechten Einfädelungsstreifen wartepflichtig ist. Meine Ansicht habe ich ja auch begründet.
Wie schon geschrieben, gibt die StVO da nichts Konkretes her, weil die durchgehende Fahrbahn nur im Zusammenhang mit dem Auffahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen erwähnt wird.
Aber ich gehe mal "steng" davon aus, das, rein Logisch" dieser Passus, im Falle eines Unfalls, auch bei dieser Form der Zusammnführug zweier Zufahrten juristisch zur Anwendung kommen wird.
Derjenige, der die Fahrbahn wechselt muss jenen, die schon auf dieser Fahrnahn sind, die Vorfahrt gewähren, sofern nichts anders ausgeschildert ist, sprich, das man das parallel zum Spurwechsel berachtet.
Zitat:
@Goify schrieb am 23. Juli 2022 um 05:25:55 Uhr:
ich kenne solche Situationen auch, aber da steht bei der rechten Einfädelspur ein „Vorfahrt gewähren“ Schild. Blöd ist nur, dass dann der von rechts kommende anhalten müsste, wenn von links Verkehr kommt. Das ist aber so gut wie unmöglich, wenn man mit Tempo 80 um die Kurve kommt. Irgendwie ist es einfach ungut gelöst.
Deshalb fahre ich ja an solchen Konstrukten nicht schneller als Tacho 80 bis 90 und habe einen Blick auf die zweite Zufahrt. Und wenn da was angefahren kommt, passe ich mein Tempo so an, keiner auf den anderen warten muss. Da reicht oftmals leichtes Gaslupfen aus.
Kommen da mehere Fahrzeuge angefahren fädele ich mich quasi an irgendeiner Stelle zw. zwei Fahrzeugen ein.
Und wie ich schon erwähnte, würde ich an besagter Stelle des TEs, wo man die anderen Fahrzeuge erst sehr spät sieht, die durchgehende Fahrbahn mit Tempo 60 begrenzen, um das Konfliktpotential zu minimieren.
Für mich persönlich macht es nämlich keinen Sinn, wenn man, speziell bei höherem Verkehraufkommen, die eine Fahrbahn praktisch lahmlegt. Das kann nie im Interesse des allgemeinen Verkehrsflusses sein.
Entsprechend rüksichtsvoll agiere ich da auch.
Genau so mache ich es auch. Es wäre nur toll, wenn der von rechts Kommende nicht stur durchziehen würde, sondern wie ich sich an die Situation anpassen würde.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 23. Juli 2022 um 08:18:48 Uhr:
Deshalb fahre ich ja an solchen Konstrukten nicht schneller als Tacho 80 bis 90 und habe einen Blick auf die zweite Zufahrt. Und wenn da was angefahren kommt, passe ich mein Tempo so an, keiner auf den anderen warten muss. Da reicht oftmals leichtes Gaslupfen aus.
Kommen da mehere Fahrzeuge angefahren fädele ich mich quasi an irgendeiner Stelle zw. zwei Fahrzeugen ein.
Ich bin dort auf der vermeintlich bevorrechtigten längeren Auffahrt auch selten schneller als ca. 80 km/h (schließlich fahre ich ja selbst erst noch auf den eigentlichen Beschleunigungsstreifen auf und muss mich erst einordnen/orientieren, was aber mit 150 km/h+ schwerlich so möglich ist, dass ich mich und andere nicht dabei gefährde), aber wenn ich mich mit diesem Tempo der Einfahrt nähere und dort ein Auto "auftaucht", müsste ich natürlich deutlich runterbremsen, um diesem die Einfahrt zu ermöglichen und das auch so zu kommunizieren. Im dümmsten Fall versteht der andere das nicht, bremst selbst und beide blockieren bzw. gefährden unnötig den nachfolgenden Verkehr.
Wie ich schon geschildert habe, bietet es sich einfach naturgemäß an, den schon deutlich schneller fahrenden Fahrzeugen die Weiterfahrt auf die BAB zu ermöglichen und selbst das ohnehin deutlich geringere Tempo (wer hier schon halsbrecherisch mit 80+ um die Kurve rast, macht sich vermutlich um mögliche andere Verkehrsteilnehmer sowieso keinen Kopf) weiter zu verzögern, bis man eine entsprechend große Lücke nutzen kann. Einfach stur auf die Auffahrt zu ziehen, wie es viele tun, ist hier sicherlich weder vorausschauend noch sinnvoll.
Dass das "Konstrukt" (die Bezeichnung trifft es wohl ganz gut) aber vielen Verkehrsteilnehmern von den Regularien her unklar ist, zeigt sich u.a. hier im Diskussionsfaden sehr gut. Offenbar herrscht hier eine einigermaßen verbreitete Unsicherheit, wie genau man sich eigentlich verhalten müsste bzw. wer nun letztlich Vorfahrt hätte. So löst man solche Situationen (wie ich selbst eben auch) jahrelang intuitiv.
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Am merkwürdigsten ist es in der Situation nach der Rechts-Vor-Links-Regel vorzugehen. Für viele scheint es eine Kreuzung zu sein, bei der man auf eine Autobahn hoch fährt, also wo einer links abbiegt und oft keine Vorfahrt hat und der, der rechts abbiegt, oft Rechts-vor-Links hat. Selten ist da eine andere Vorfahrtsregelung vorhanden. Da muss man immer aufpassen, was an der identischen Situation jetzt gerade gilt.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 23. Juli 2022 um 07:41:34 Uhr:
Beschleunigungssteife & Verzögerungsstreifen = eigene Fahrbahn
Ja, passt aber nur auf den Fall "Einfädelungsstreifen und Hauptfahrbahn", nicht aber zu "Einfädelungsstreifen und Einfädelungsstreifen".
Zitat:
@Enterprise2100 schrieb am 23. Juli 2022 um 09:11:31 Uhr:
Offenbar herrscht hier eine einigermaßen verbreitete Unsicherheit, wie genau man sich eigentlich verhalten müsste bzw. wer nun letztlich Vorfahrt hätte.
Zumindest kann man aus dem Verhalten der Autofahrer nicht immer Rückschlüsse auf die gesetzliche Regelung ziehen. Es gibt ja auch an normalen Einfädelungsstreifen, wo die Vorfahrtslage eindeutig ist, immer wieder Fahrer, die offenbar glauben, dass man sie nach zweimaligem Blinken reinlassen MUSS.
Wenn der andere überhaupt blinkt um seinen Spurwechsel anzukündigen.
(Ist heutzutage auch nicht immer gegeben)
Lt. STVO muss derjenige besondere Vorsicht walten lassen der die SPUR wechselt.
Ob ich nun nach links oder rechts die Spur wechsle ist dabei vollkommen egal.
Wieviel Fahrstreifen überhaupt vorhanden sind spielt dabei auch keine rolle.
Hier in Duisburg auf der A40 sind auch 2 Zufahrten. Die Grüne kommt von der A59, die Rote ist eine Auffahrt. Die rechte (rote) Zufahrt hat eine lange durchgezogene Linie, damit beide Fahrzeuge ein Stück parallel fahren und sich nicht in die Quere kommen. Wechselt man nun von rot auf grün muss der Verkehr auf rot beachtet werden (Spurwechsel das habt ihr ja bereits festgestellt)
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 23. Juli 2022 um 12:00:44 Uhr:
Hier in Duisburg auf der A40 sind auch 2 Zufahrten. Die Grüne kommt von der A59, die Rote ist eine Auffahrt. Die rechte (rote) Zufahrt hat eine lange durchgezogene Linie, damit beide Fahrzeuge ein Stück parallel fahren und sich nicht in die Quere kommen. Wechselt man nun von rot auf grün muss der Verkehr auf rot beachtet werden (Spurwechsel das habt ihr ja bereits festgestellt)
Sehr schön dargestellt. Such doch mal die A59 auf die A3 (Köln Heumarer Dreieck) heraus.
Da ist es noch gravierender. (Ich habe leider keine Möglichkeit dass zu erstellen)
Und manchmal endet aber auch die rote Spur mit einem Schild Vorfahrt gewähren. Da gibt es nichts zum parallel fahren oder angleichen. Die Spur endet einfach.
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. Juli 2022 um 10:41:19 Uhr:
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 23. Juli 2022 um 07:41:34 Uhr:
Beschleunigungssteife & Verzögerungsstreifen = eigene FahrbahnJa, passt aber nur auf den Fall "Einfädelungsstreifen und Hauptfahrbahn", nicht aber zu "Einfädelungsstreifen und Einfädelungsstreifen".
Auch das sind zwei seperate, eigenständige Fahrbahnen, die aus verschiedenen Richtungen kommend, zusammengeführt werden.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 23. Juli 2022 um 12:00:44 Uhr:
Hier in Duisburg auf der A40 sind auch 2 Zufahrten. Die Grüne kommt von der A59, die Rote ist eine Auffahrt. Die rechte (rote) Zufahrt hat eine lange durchgezogene Linie, damit beide Fahrzeuge ein Stück parallel fahren und sich nicht in die Quere kommen. Wechselt man nun von rot auf grün muss der Verkehr auf rot beachtet werden (Spurwechsel das habt ihr ja bereits festgestellt)
Bist du dir sicher, das die rote, endende Fahrbahn, Vorrang hat?
Oder hast du dich vertippt? 🙂
Das Reißverschlussverfahren gilt nur in dem Fall, dass auf EINER Fahrbahn MEHRERE Fahrstreifen markiert sind. Im Fall des TE treffen zwei VERSCHIEDENE Fahrbahnen aufeinander. Sommit greift die Vorschrift, die das Reißverschlussverfahren anordnen könnte hier nicht. Bleibt also nur die allgemeine Regelung über den Spurwechsel, bei der der Wechselnde jede Gefährdung anderer verhindern muss. Wenn die Verkehrsbehörde einen anderen Verkehrsfluß wünscht, muss sie eine andere Vorfahrtsregelung ausschildern.
Nur weil leider recht viele VT mit FS dennoch sehr unsicher unterwegs sind und diese Basics dringlich noch mal nachbüffeln sollten, ändert das nichts an der glasklaren Lage nach der StVO.
Bei der allgemein vorherrschenden Ellbogenmentalität nutzt des Büffeln der StVO-Basics leider gar nichts.
Warum auf dem obigen Bild der Grüne nach rechts wechseln sollte, erschließt sich mir nicht, eher muss der Rote nach links wechseln, denn für mich sieht es so aus, dass die rechte Spur hinten rechts endet und Rot und Grün auf die BAB möchten. Im hinteren Bereich hätte ich dann die Situation, dass aus einer zweispurigen Fahrbahn eine einspurige wird, die dann auf die BAB führen dürfte.
Sorry Tipfehler (danke Rainer).
Soll natürlich heißen, dass bei einem Spurwechsel von rot auf grün der Verkehr auf grün zu beachten ist.