Blitzerrecht
Hallöchen,
bin in der Nacht auf einer Bundesstraße geblitzt worden. Das Blitzlicht kam von der linken Seite, also wird da auch der mobile Blitzer gestanden haben. Ist das Blitzen über die Gegenfahrbahn rechtens?
Habe mal glaub ich auf Vox gesehen, dass der Blitzer auf der Fahrbahnseite stehen muss auf der man auch fährt, also i.d.R. rechts.
Hoffe, dass hier jemand dadrüber bescheid weiß und auch evtl. den passenden Paragraphen zur Hand hat.
Beste Antwort im Thema
Forder das Messprotokoll an und zeig es jemanden, der sich damit auskennt.
Der kann dir dann sagen ob da alles mit rechten Mitteln zugegangen ist.
Möglichkeit 2: Zahlen und abhaken.
21 Antworten
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist es völlig gleichgültig, ob der Blitzer rechts oder links von der Fahrbahn steht solange der entsprechende Winkel richtig eingestellt ist.
Zitat:
Original geschrieben von F213
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist es völlig gleichgültig, ob der Blitzer rechts oder links von der Fahrbahn steht solange der entsprechende Winkel richtig eingestellt ist.
Genauso ist das.
Zitat:
Original geschrieben von F213
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist es völlig gleichgültig, ob der Blitzer rechts oder links von der Fahrbahn steht solange der entsprechende Winkel richtig eingestellt ist.
Das stimmt nicht ganz. Wenn er links steht denken die Leute nach dem erwischt werden, das man ihn hätte sehen können/müssen, wenn er rechts ist. Die Masche den Blitzer einfach zu tarnen, oder woanders hinzustellen finden sie dann ganz ganz gemein. Und weil sie das gemein finden eröffnen sie dann einen Forenbeitrag. 😉
Aber Rechtlich hast du recht. Der Blitzer kann überall sein.
Moin
Hab da auch einen Vorfall aber etwas anders:
Fahre zusammen mit Sohnemann die A7 von Schleswig nach HH, nichts aufälliges ausser das die BAG in NMS eine Kontrolle durchführte, dort ist immer 120 angesagt wir fuhren 120.
Dann fuhren wir Norderstedt runter und wurden in Norderstedt innerorts geblitzt, etwa mit 60..65kmh.
Binnen 10 Tagen kam schon der Bescheid:
A7, km93(ist Höhe NMS da wo die BAG stand), 60kmh erlaubt, 108kmh gemessen, was das denn?🙄
Auf dem Beweisfoto waren Bäume im Hintergrund, auf der BAB sind aber keine Bäume....
Er hat Widerspruch ohne Begründung eingelegt, wir warten auf den Herrn Richter, der soll sich mal die Bäume auf der Autobahn von der Bussgeldbehörde erklären lassen..
Ich weiss noch nicht wie SOWAS wohl ausgeht😠
PS: In Norderstedt waren Bäume...🙂
Bilder vertauscht?
Ist beides im Dienstbereich der SH-Polente.
Gruss Willy
Zitat:
Original geschrieben von astra diesel wi
Moin
Hab da auch einen Vorfall aber etwas anders:
Fahre zusammen mit Sohnemann die A7 von Schleswig nach HH, nichts aufälliges ausser das die BAG in NMS eine Kontrolle durchführte, dort ist immer 120 angesagt wir fuhren 120.
Dann fuhren wir Norderstedt runter und wurden in Norderstedt innerorts geblitzt, etwa mit 60..65kmh.
Binnen 10 Tagen kam schon der Bescheid:
A7, km93(ist Höhe NMS da wo die BAG stand), 60kmh erlaubt, 108kmh gemessen, was das denn?🙄
Auf dem Beweisfoto waren Bäume im Hintergrund, auf der BAB sind aber keine Bäume....
Er hat Widerspruch ohne Begründung eingelegt, wir warten auf den Herrn Richter, der soll sich mal die Bäume auf der Autobahn von der Bussgeldbehörde erklären lassen..
Ich weiss noch nicht wie SOWAS wohl ausgeht😠
PS: In Norderstedt waren Bäume...🙂
Bilder vertauscht?
Ist beides im Dienstbereich der SH-Polente.
Gruss Willy
Nun, der Einspruch wird in diesem Fall nichts bewirken.
Da hier eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h vorgeworfen wird, folgt hieraus ein Bußgeldverfahren mit der Folge, daß ein Bescheid erlassen wird.
Vor Erlassen eines Bescheides mit negativer Auswirkung für den Verkehrsteilnehmer ist jedoch rechtliches Gehör zu gewähren (Anhörungsbogen).
Der Anhörungsbogen hat jedoch keine negative Auswirkung bzw. verpflichtet den Verursacher nicht zu etwas (mit Ausnahme der Mitteilung des korrekten Namens und Adresse).
Und diesen wird der Sohn bekommen haben.
Da er Beschuldigter in einem Verfahren ist, kann er sich zur Sache äußern oder nicht.
Von daher wird man die Äußerung zur Kenntnis genommen haben und einen Bußgeldbescheid erlassen.
Es wäre daher klug gewesen schon im Anhörungsbogen auch einen Grund anzugeben, warum man mit dem Vorwurf nicht einverstanden ist.
So hätte man vermeiden können, daß ein Bußgeldbescheid erlassen wird auf den man nochmals antworten muß.
Moin
Wir hoffen auf Gerichtsverhandlung bei der dann erst deren Fehler aufgetischt wird.
Sonst hätten sie die Chance den Fehler zu korrigieren.
Wir warten nun auch noch auf den Bescheid vom blitzen in Norderstedt, insbesondere auf DAS Bild🙂
Würd mich niucht wundern wenn in Norderstedt eine Leitplanke zu sehen wäre.
Mal schaun was passiert🙂
Gruss Willy
Zitat:
Original geschrieben von astra diesel wi
Moin
Wir hoffen auf Gerichtsverhandlung bei der dann erst deren Fehler aufgetischt wird.
Sonst hätten sie die Chance den Fehler zu korrigieren.
Wir warten nun auch noch auf den Bescheid vom blitzen in Norderstedt, insbesondere auf DAS Bild🙂
Würd mich niucht wundern wenn in Norderstedt eine Leitplanke zu sehen wäre.
Mal schaun was passiert🙂
Gruss Willy
Anscheinend habt ihr viel Zeit und auch Langeweile wenn ihr eure Zeit vor Gericht verbringen wollt.
Aber hoffentlich schießt ihr euch nicht ins eigene Knie.
Es gibt nämlich eine entsprechende Vorschrift aus der man eine gewisse Mitwirkungspflicht des Bechuldigten ableiten kann.
Mal schaun was passiert.