Blitzerposition auschlaggebend?

Hallo miteinander,

ich hab meine ein Frage bezüglich "geblitzt werden".

Meine Mum tut sich da momentan besonders hervor (in 3 Monaten mehrmals an der selben Stelle geblitzt worden). Die Geschwindigkeitsübertretungen waren nie wirklich der Rede wert. Doch frage ich mich, ob es eine Rolle spielt wo der Blitzer aufgebaut ist.

Sie wurde immer aus einem Auto vom Straßenrand geblitzt. Das Auto steht dabei jedoch immer im Absoluten Halte- und Parkverbot. Ist die Tatsache vielleicht schon genug um die Bescheide anzufechten so dass diese Fallen gelassen werden? Oder hilft es da nur, wenn der Blitzer falsch aufgebaut wurde oder zu nah an ausschlaggebenden Schildern steht (Geschwindigkeitsbegrenzungen)`?

Viele Dank für eue Antworten

Grüße

Toby

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FaceButcher


Hallo miteinander,

Meine Mum tut sich da momentan besonders hervor (in 3 Monaten mehrmals an der selben Stelle geblitzt worden).
Grüße

Toby

Dann hat sie es auch nicht anders verdient. Sorry, aber mehr kann ich dazu nicht schreiben.

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" Private " dürfen diese hoheitliche Aufgabe lt. höchstrichterlicher Anordnung nicht durchführen, da ist schon mal ein Land mit auf die Nase gefallen . Bei einer offiziellen Messung nimmt das Fahrzeug aus dem gemessen wird Sonderrechte wahr,allerdings wäre bei uns niemand so naiv sich als einziges Fahrzeug in den Geltungsbereich des Z. 283 StVO zu stellen.

Bist du dir auch sicher, dass das ein "privater" Blitzer ist. Bei uns sind die Wegelagerer vom Landkreis und fahren mit handelsüblichen Kombis und Kleinvans durch die Gegend. Der Blitzer ist dann hinter der Heckscheibe montiert. Sieht also nach Privatwagen aus und hat auch ein normales Nummernschild, ist aber ein Behördenfahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von Hubertus Humba


Bist du dir auch sicher, dass das ein "privater" Blitzer ist. Bei uns sind die Wegelagerer vom Landkreis und fahren mit handelsüblichen Kombis und Kleinvans durch die Gegend. Der Blitzer ist dann hinter der Heckscheibe montiert. Sieht also nach Privatwagen aus und hat auch ein normales Nummernschild, ist aber ein Behördenfahrzeug.

Tja, Tarnung ist alles. So sind die Wegelagerer, Abzocker und sonstiges nun mal. Schon viel gelatzt ? 😁

Mich haben die noch nicht bekommen - man merkt sich die Autos mit der Zeit. So teuer würds bei mir aber auch nicht werden...

Ich wollte damit nur sagen, dass der "private" tatsächlich ein Behördenblitzer sein kann.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


" Private " dürfen diese hoheitliche Aufgabe lt. höchstrichterlicher Anordnung nicht durchführen, da ist schon mal ein Land mit auf die Nase gefallen . Bei einer offiziellen Messung nimmt das Fahrzeug aus dem gemessen wird Sonderrechte wahr,allerdings wäre bei uns niemand so naiv sich als einziges Fahrzeug in den Geltungsbereich des Z. 283 StVO zu stellen.

Dh. wenn es sich bei dem "die Geschwindigkeit überwachendem Fahrzeug" um ein Behördenfahrzeug handelt, ist hier alles Rechtens. Bei einem von der Kommune beauftragtem Privaten Verkehrsüberwacher könnte man die Bescheide evtl. Anfechten? Aus was für gründen auch immer?

Greetz

Toby

Zitat:

Original geschrieben von FaceButcher


Bei einem von der Kommune beauftragtem Privaten Verkehrsüberwacher könnte man die Bescheide evtl. Anfechten? Aus was für gründen auch immer?

Nein.

I.d.R. sind die Verträge, auf deren Basis die "Privaten" tätig sind, entsprechend wasserdicht ausgestaltet, da sie ja die Geschäftsgrundlage dieser Unternehmen darstellen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von FaceButcher


Ist die Tatsache vielleicht schon genug um die Bescheide anzufechten so dass diese Fallen gelassen werden?
nein, die rennleitung darf zur ausübung ihrer pflichten gegen sie stvo verstoßen....das der blitzer also im abs. halteverbot stand ist vollkommen rechtens!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

oder zu nah an ausschlaggebenden Schildern steht (Geschwindigkeitsbegrenzungen)`?

die geschwindkeitsbegrenzung ist ab dem schild gültig...nicht erst zig-hundert meter weiter! demnach darf auch genau ab dem schild geblitzt werden!

Hallo MagirusDeutzUlm

In der Schweiz darf erst ab 200 nach dem Schild geblitzt werden.
In den 200 Metern schaffe ich es mit meinen non-Motorbremse-Automatik von 80 Km/h auf 60 Km/h herunter zu kommen.
Sowie nur bis 50 Meter vor dem Schild.

Also: Vom 80ér in den 50ér erst 200m später. - Vom danach beendeten 50ér (durchgestrichene fünfzig) in den 80ér maximal bis 50cm vor dem durchgestrichenen Schild.
Also gelten in der Schweiz -theoretisch- bis 200m in den 50ér hinein noch ungestraft 80Km/h, sowie schon 50m vor Ortsende 80Km/h.

Gruß Howard - Hoffe alle sind nun schlön verwirrt!😁

Zitat:

Original geschrieben von Howard Dillier


Gruß Howard - Hoffe alle sind nun schlön verwirrt!😁

Das nicht, ich frage mich nur gerade, ob diese Information von dir wirklich stimmt oder ob das auch in der Schweiz nur eine Empfehlung darstellt, die du uns hier und jetzt als verbindlich verkaufen willst.

Wenn es um Gesetze und Verordnungen geht, hätte ich nämlich gerne eine Quelle...

Hallo LSirion

Ich weiß nicht mehr wo ich das gelesen habe.
Aber auf jedenfall auf einer Seite des www.pom.be.ch oder des SVSA oder §wirdnochreineditiert§
Jedenfalls gilt dies offiziell.

Gruß Howard

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