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Blitzer Frankreich nur von hinten??

Themenstarteram 5. August 2015 um 15:57

Hallo,

ich wurde letztens in Frankreich mit 11 km/h geblitzt und darf jetzt 90 Euronen zahlen... Jetzt frage ich mich jedoch, ob die denn von hinten/vorne oder von beiden Seiten geblitzt haben, da wir in Deutschland ja nur zahlen müssen, wenn man von beiden Seiten geblitzt wurde...

Vielleicht weiß ja jemand von euch, wie man anhand von diesen Kennzahlen die Blitzer Art feststellen kann

Kontrollgerät: 210C - Mesta - 00807

Letzte Überprüfung des Kontrollgeräts: 12/03/2015

Ermittelnder Beamte:

Nummer: 206088

Code der Diensstelle: CACIR

Wäre super, wenn jemand von euch da einen Tip haben würde!

besten dank schonmal

leonidas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 12:54:37 Uhr:

Übrigens die Polizei in Östereich erkennt den Grauen tatsächlich nicht an , sondern nur den im Scheckkartenformat.

Quark. Das ist eine nationale Fahrerlaubnis. Da haben die gar kein Mitspracherecht

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 12:54:37 Uhr:

Mein Bruder wohnt in Ruhpolding n Katzensprung von Östereich weg .

Meiner wohnt woanders. Der kennt aber jemanden, der gehört hat .....

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 12:54:37 Uhr:

bist Du der östereichischen Polizei gegenüber neuerdings weisungsbefugt , und schreibst D u den Beamten vor was sie anzuerkennen haben und was nicht ?

macht das EU-Recht. Gilt auch in Österreich. Man muss nicht einmal eine österreichische Übersetzung mitführen :D

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Ein freundliches Schreiben in deutscher Sprache kommt nach 4-6 Wochen nach Hause:

Bis 19km/h zu schnell außerorts =45€, erst nach 45 Tagen bezahlt =68€, Widerspruch verworfen =180€

Bis 19km/h zu schnell innerorts =90€, erst nach 45 Tagen bezahlt =135€, Widerspruch verworfen =375€

Blitzer von hinten ohne Fahrerfoto wird in D nicht vollstreckt, aber beim nächsten Besuch in F eventuell sehr teuer.

am 6. August 2015 um 4:12

Hallo nen schönen Tag und nicht zuviel Schwitzen. Mein lieber Mann 90 € das war allerdings eher n Schnäppchen. N Arbeitskollege von mir wurde ich Frankreich erwischt beim Telefonieren ohne Freisprechanlage , da waren "mal eben " 3500 ! € fällig. U n d , das is noch was , Frankreicgh hat mich Deutschland ein sogenanntes Rechtshilfeabkommen , was bedeutet , das Verkehrsstrafen hier eingetrieben werden können . Dann noch ne " nette Sache " auf Östereich , stand übrigens in der ADAC Zeitung . Ein Deutscher Autofahrer kam in eine Verkehrskontrolle der Gedarmerie , die wollte die Papiere sehen , natürlich auch den Führerschein . Der Autofahrer zeigte seinen Führerschein , den "grauen " . Was aber das Beste ist , die östereichische Polizei erkennt den GRAUEN nicht an , nur den im Scheckkartenformat . Ergebnis :. 2000 € ! Geldstrafe , die er natürlich nicht dabei hatte . Er bekam also das Strafmandat zugeschickt , da dürfte er dann , wie sagt man ? wundersame Geldvermehrung ? auf einmal 4000 ! € zahlen . Dagegen legte er natürlich Rechtsmittel ein , und ein deutsches Oberlandesgericht bestätigte die Geldstrafe , er m u ß t e also zahlen ! na , is das was ? Dagegen sind Deine 90 € eher n "Taschengeld " ? Nen schönen Tag und Gruß von Detlev !

am 6. August 2015 um 4:15

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. August 2015 um 21:50:38 Uhr:

Zitat:

@leonidas1992 schrieb am 5. August 2015 um 17:57:22 Uhr:

...da wir in Deutschland ja nur zahlen müssen, wenn man von beiden Seiten geblitzt wurde...

Da der Verstoß in Frankreich begangen wurde und nicht in Deutschland, gilt diese Regelung für deinen Fall nicht.

Hallo da biste aber sehr falsch informiert , Fanrkreic h hat mit Deutschland ein Rechtshilfeabkommen , Verkehrsstrafen werden hier sehr wohl eingetrieben !

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 06:12:16 Uhr:

... nur den im Scheckkartenformat . Ergebnis :. 2000 € ! Geldstrafe ...

Für 'nen "vergessenen" Führerschein? Halte ich für'n Gerücht.

Wie es mit dem grauen ist weiß ich nicht, aber der rosa Lappen wird (noch) EU-Weit akzeptiert.

Gruß Metlahead

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 06:12:16 Uhr:

Hallo nen schönen Tag und nicht zuviel Schwitzen. Mein lieber Mann 90 € das war allerdings eher n Schnäppchen. N Arbeitskollege von mir wurde ich Frankreich erwischt beim Telefonieren ohne Freisprechanlage , da waren "mal eben " 3500 ! € fällig. U n d , das is noch was , Frankreicgh hat mich Deutschland ein sogenanntes Rechtshilfeabkommen , was bedeutet , das Verkehrsstrafen hier eingetrieben werden können . Dann noch ne " nette Sache " auf Östereich , stand übrigens in der ADAC Zeitung . Ein Deutscher Autofahrer kam in eine Verkehrskontrolle der Gedarmerie , die wollte die Papiere sehen , natürlich auch den Führerschein . Der Autofahrer zeigte seinen Führerschein , den "grauen " . Was aber das Beste ist , die östereichische Polizei erkennt den GRAUEN nicht an , nur den im Scheckkartenformat . Ergebnis :. 2000 € ! Geldstrafe , die er natürlich nicht dabei hatte . Er bekam also das Strafmandat zugeschickt , da dürfte er dann , wie sagt man ? wundersame Geldvermehrung ? auf einmal 4000 ! € zahlen . Dagegen legte er natürlich Rechtsmittel ein , und ein deutsches Oberlandesgericht bestätigte die Geldstrafe , er m u ß t e also zahlen ! na , is das was ? Dagegen sind Deine 90 € eher n "Taschengeld " ? Nen schönen Tag und Gruß von Detlev !

was du nicht alles für Geschichten kennst. My holy Mister singing Club.

damit das keinem passiert (kommt auch von ADAC)

http://www.vz-nrw.de/alter-fuehrerschein

was hier wieder ein Quatsch zusammenfabuliert wird. Ich ziehe mal die richtigen Aussagen raus:

- Strafen können ab 70.- € EU-weit eingetrieben werden, wobei in die 70.- € die Verwaltungsgebühren und die Strafe einfließt. Zuständig für das Eintreiben sind die deutschen Verfolgungsbehörden, das Geld daraus bekommt auch der deutsche Staat, weswegen viele Länder sich die Mühe nicht machen

- Voraussetzung ist aber immer, dass die Strafe auch nach deutschem Recht Bestand hätte und dafür braucht es zwingend eine Fahrerermittlung. Gelingt die nicht kann auch nichts eingetrieben werden. Ohne Frontfoto kann sie im allgemeinen nicht gelingen.

- Alles was von französischen Behörden direkt kommt (ggf. auch über deutsche Inkassodienste) kann in Deutschland gepflegt ignoriert werden

- Allerdings bleibt die Strafe in Frankreich bis zur Verjährung gespeichert. Wenn Auto oder Fahrer dann in Frankreich auffallen, wird die Strafe eingetrieben und das kann mit Zuschlägen sehr teuer werden, ggf. wird sogar das Auto vorläufig beschlagnahmt bis die Strafe bezahlt ist. Wer also in den nächsten Jahren nach Frankreich reisen will, zahlt vielleicht besser.

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 06:15:08 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. August 2015 um 21:50:38 Uhr:

 

Da der Verstoß in Frankreich begangen wurde und nicht in Deutschland, gilt diese Regelung für deinen Fall nicht.

Hallo da biste aber sehr falsch informiert , Fanrkreic h hat mit Deutschland ein Rechtshilfeabkommen , Verkehrsstrafen werden hier sehr wohl eingetrieben !

Der einzige, der falsch informiert ist, bist du. Es ging um die Frage, ob Fotos von beiden Seiten vorliegen müssen und dem ist keinesfalls so.

Also, kurze Rekapitulaiton.

Es stehen dir drei Möglichkeiten zur Verfügung.

1. Schluck und bezahlen.

2. In Frankreich Widerspruch einlegen.

(Also Zahlen und dann Widerspruch einlegen, so läuft das in Fr. Recht aussichtslos.)

3. In Deutschland Widerspruch einlegen.

(Also nicht zahlen und beim BfJ Widerspruch einlegen um die Vollstreckung zu verhindern, dass nicht bewiesen werden kann wer gefahren hat. Das BfJ ist für die Vollstreckung verantwortlich. Die Franzossen werden es weiterverfolgen und dir das Leben schwer machen.)

Ist die Strafe schon reduziert oder nicht?

am 6. August 2015 um 10:54

Zitat:

@Letar schrieb am 6. August 2015 um 10:36:28 Uhr:

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 06:12:16 Uhr:

Hallo nen schönen Tag und nicht zuviel Schwitzen. Mein lieber Mann 90 € das war allerdings eher n Schnäppchen. N Arbeitskollege von mir wurde ich Frankreich erwischt beim Telefonieren ohne Freisprechanlage , da waren "mal eben " 3500 ! € fällig. U n d , das is noch was , Frankreicgh hat mich Deutschland ein sogenanntes Rechtshilfeabkommen , was bedeutet , das Verkehrsstrafen hier eingetrieben werden können . Dann noch ne " nette Sache " auf Östereich , stand übrigens in der ADAC Zeitung . Ein Deutscher Autofahrer kam in eine Verkehrskontrolle der Gedarmerie , die wollte die Papiere sehen , natürlich auch den Führerschein . Der Autofahrer zeigte seinen Führerschein , den "grauen " . Was aber das Beste ist , die östereichische Polizei erkennt den GRAUEN nicht an , nur den im Scheckkartenformat . Ergebnis :. 2000 € ! Geldstrafe , die er natürlich nicht dabei hatte . Er bekam also das Strafmandat zugeschickt , da dürfte er dann , wie sagt man ? wundersame Geldvermehrung ? auf einmal 4000 ! € zahlen . Dagegen legte er natürlich Rechtsmittel ein , und ein deutsches Oberlandesgericht bestätigte die Geldstrafe , er m u ß t e also zahlen ! na , is das was ? Dagegen sind Deine 90 € eher n "Taschengeld " ? Nen schönen Tag und Gruß von Detlev !

was du nicht alles für Geschichten kennst. My holy Mister singing Club.

damit das keinem passiert (kommt auch von ADAC)

http://www.vz-nrw.de/alter-fuehrerschein

Unqualifizierte , mehr oder weniger hirnlose Sprüche sind hier Gang und Gebe hab ich den Eindruck . Un was heißt diese anbgrundtief dämliche Äußerung " Mr. Holy singing club " . Mich zu sowas zu äußern das erspar ich mir ! Übrigens die Polizei in Östereich erkennt den Grauen tatsächlich nicht an , sondern nur den im Scheckkartenformat. Mein Bruder wohnt in Ruhpolding n Katzensprung von Östereich weg . Er ist des Öfteren kontrolliert worden und mit der Polizei in Östereich ist nicht zu spaßen . Außerdem noch was , bist Du der östereichischen Polizei gegenüber neuerdings weisungsbefugt , und schreibst D u den Beamten vor was sie anzuerkennen haben und was nicht ? Wär ja ganz was Neues !

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 12:54:37 Uhr:

Übrigens die Polizei in Östereich erkennt den Grauen tatsächlich nicht an , sondern nur den im Scheckkartenformat.

Quark. Das ist eine nationale Fahrerlaubnis. Da haben die gar kein Mitspracherecht

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 12:54:37 Uhr:

Mein Bruder wohnt in Ruhpolding n Katzensprung von Östereich weg .

Meiner wohnt woanders. Der kennt aber jemanden, der gehört hat .....

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 12:54:37 Uhr:

bist Du der östereichischen Polizei gegenüber neuerdings weisungsbefugt , und schreibst D u den Beamten vor was sie anzuerkennen haben und was nicht ?

macht das EU-Recht. Gilt auch in Österreich. Man muss nicht einmal eine österreichische Übersetzung mitführen :D

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. August 2015 um 13:11:54 Uhr:

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 12:54:37 Uhr:

Mein Bruder wohnt in Ruhpolding n Katzensprung von Östereich weg .

Meiner wohnt woanders. Der kennt aber jemanden, der gehört hat .....

:D

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 06:12:16 Uhr:

Dann noch ne " nette Sache " auf Östereich , stand übrigens in der ADAC Zeitung . Ein Deutscher Autofahrer kam in eine Verkehrskontrolle der Gedarmerie , die wollte die Papiere sehen , natürlich auch den Führerschein . Der Autofahrer zeigte seinen Führerschein , den "grauen " . Was aber das Beste ist , die östereichische Polizei erkennt den GRAUEN nicht an , nur den im Scheckkartenformat .

Das ist kompletter Blödsinn - wenn der graue Führerschein in D noch gültig ist (und das ist er bis 2033) so gilt er auch noch in Österreich. Weiters gib es noch den rosafarbenen FS, den wohl die Meisten haben dürften, auch der gilt.

Auch kann ich mir 2.000,- EUR Strafe, für das nicht vorweisen können eines gültigen FS, nicht vorstellen, da müsste schon einiges zusätzlich an Verfehlungen zusammengekommen sein. Aber das steht ja auch nicht im Artikel.

Weiters gibt es in Ö seit zehn Jahren keine Gendarmerie mehr. Soviel zur Glaubwürdigkeit des Artikels in der ADAC Zeitung.

PS: den Artikel hätte ich gerne gesehen.

Wahrscheinlich hatte er einfach gar keine Fahrerlaubnis. :D

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 6. August 2015 um 14:18:09 Uhr:

Wahrscheinlich hatte er einfach gar keine Fahrerlaubnis. :D

Dafür wären 2000 € dann aber mal echt ein Schnäppchen.

Dem TE würde ich zur Zahlung raten, das dürfte die Sache am stressfreisten aus der Welt schaffen. Dass es kein Foto gibt, auf dem er identifizierbar wäre, ist doch ziemlich unwahrscheinlich (zumal sie bei ihm als Besitzer des Wagens ja nicht im Nebel stochern, sondern diesen Abgleich garantiert zuerst machen werden). Jetzt kannst Du zwar den Aufwand für die französische Behörde unter Umständen noch erhöhen, aber billiger wird es davon dann garantiert nicht. Und das alles noch ohne dass Du in den nächsten Jahren mal wieder nach Frankreich fährst - in dem Fall bleibt nämlich wirklich nur zahlen (oder eben Widerspruch in Frankreich, aber welche Erfolgsaussichten sollte der schon haben?). Auch wenn 90 € nach deutschem Verständnis viel sind, dürfte das letztlich nicht nur die unkomplizierteste, sondern auch die billigste Variante sein.

 

Zitat:

@kiaora schrieb am 6. August 2015 um 13:51:33 Uhr:

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 6. August 2015 um 06:12:16 Uhr:

Dann noch ne " nette Sache " auf Östereich , stand übrigens in der ADAC Zeitung . Ein Deutscher Autofahrer kam in eine Verkehrskontrolle der Gedarmerie , die wollte die Papiere sehen , natürlich auch den Führerschein . Der Autofahrer zeigte seinen Führerschein , den "grauen " . Was aber das Beste ist , die östereichische Polizei erkennt den GRAUEN nicht an , nur den im Scheckkartenformat .

Das ist kompletter Blödsinn - wenn der graue Führerschein in D noch gültig ist (und das ist er bis 2033) so gilt er auch noch in Österreich. Weiters gib es noch den rosafarbenen FS, den wohl die Meisten haben dürften, auch der gilt.

Auch kann ich mir 2.000,- EUR Strafe, für das nicht vorweisen können eines gültigen FS, nicht vorstellen, da müsste schon einiges zusätzlich an Verfehlungen zusammengekommen sein. Aber das steht ja auch nicht im Artikel.

Weiters gibt es in Ö seit zehn Jahren keine Gendarmerie mehr. Soviel zur Glaubwürdigkeit des Artikels in der ADAC Zeitung.

PS: den Artikel hätte ich gerne gesehen.

Unser kleiner Spassvogel hat vergessen zu erwähnen, dass in beiden Fällen der Bremsflüsigkeitsbehälter quasi leer war. Die jeweilige Strafe wurde dann auch nicht vom Fahrer, sondern von der lokalen AT..U-Niederlasung gezahlt. Selbstverständlich erst nach Verurteilung durch das BGH (Nachzulesen unter Aktenzeichen 08/15-4711 vom 11.11.11...)

Wer Ironie findet, darf sie behalten, Sarkasmuss ist bitte im Beitrag zu belassen!

 

BTT: In Frankreich gilt nun mal französisches Recht. Es gibt Fotos von Hinten, teilweise gibts auch Section-Control (Zeit zwischen zwei Mautstellen darf nicht kürzer sein, als mit 130km/h möglich)

Zahlen und gut ist, beim nächsten Mal aufmerksamer sein.

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