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Blaulicht einbehalten, rechtens?

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 11:45

Hallo Motor Talker, wir also meine kumpels und ich sind letztens beim fahren mit Blaulicht erwischt wurden. Gibt halt ne Owi von 20€.

Aber nun kommts der Polizist hat einfach mein Blaulicht einbehalten.

Durfte der das oder kann ich eine Dienstaufsichtbeschwerde einreichen?

Er hat mir schließlich mein Eigentum weggenommen und das nicht begründet, hätte er mir doch zumindest bezahlen müssen.

Oder darf er das wirklich und ich muß mir jetzt ein neues bestellen?

Wenn ich mir jetzt nähmlich ein neues bestellen muss, würde ne hunderter sammelbestellung aus china machen, da ist der stückpreis spott billig.

Schonmal danke für eure hilfe

Beste Antwort im Thema

Schau weiter Cobra 11 und leg dich wieder hin.

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am 8. Januar 2012 um 12:04

Das Ding wird Gefahrenabwehrrechtlich sichergestellt gemäß §40 HSOG (§ der anderen Ländergesetze dürft ihr selber raussuchen), mit der Begründung die weitere Verhinderung der Begehung von Ordnungswidrigkeiten (Straftaten). Denn das Blaulicht in deinen Händen hat keine andere Funktion.

Alles rechtmäßig...und mach so einen scheiss nie wieder.

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Laut Bußgeldkatalog kostet das mißbräuchliche Verwenden von Blaulicht und Einsatzhorn 20 Euro. Das ist aber nur ein Auffangtatbestand, der selten alleine verwirklicht wird.

Das Gerät wird eingezogen, ist also dauerhaft weg.

Das Fahrzeug verliert durch die Anbringung der blauen Lampe seine Betriebserlaubnis. Man begeht also die Ordnungswidrigkeit "Fahren ohne Betriebserlaubnis".

Abhängig von der Fahrt kommen auch folgende Straftaten (!) in Betracht:

Nötigung,

Gefährdung des Straßenvekehrs,

Amtsanmaßung,

... .

Selbstverständlich werden auch die in diesem Zusammenhang begangenen "ganz normalen" Verkehrsverstöße wie

Rechts überholen und/oder

Zu schnell gefahren und/oder

Zu dicht aufgefahren

sowie weitere gegebenenfalls verwirklichte geahndet. Diese kosten dann aber wohl auch mehr als im Bußgeldkatalog, da man von Vorsatz ausgehen wird.

Die Polizei kann den Führerschein noch vor Ort sicherstellen.

Das Fahrzeug kann als Tatmittel eingezogen werden.

Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung sicherlich Streß bei der Schadensregulierung machen.

Einsatzfahrten sind sehr gefährlich und bergen ein erhebliches Unfallrisiko. Einsatzfahrer sind aus diesem Grund speziell geschult. Dennoch passieren immer wieder Unfälle mit Einsatzfahrzeugen. Wenn jetzt einfach irgendwer mit Blaulicht durch die Gegend fährt hat er gute Chancen einen Unfall zu verursachen.

Das trifft ja alles nicht zu, das Blaulicht wird nicht am Fahrzeug angebracht sondern vom Beifahrer in der hand gehalten.

Und Verkehrsverstöße wie rechts überholen oder dicht auffahren und nötigen, begehe ich ja keine. Ist ja gar nicht nötig wenn die alle vorher platz machen.

Zitat:

Original geschrieben von BMW4EVER4NDEVER

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

 

das Einbehalten war noch sehr human, man hätte Dir durchaus noch ganz andere Vergehen unterstellen können.

-Amtsanmaßung

-evtl. gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr usw.

Gehts noch? Ich weise mich doch nicht als Cop aus. Mit Amtanmaßung ist da wohl gar nix.

Ich bzw. wir, bin ja nicht der einzige der mit blaulicht fährt, verwende das blaulicht nur auf unlimitierten autobahn abschnitten, ist halt viel wirkungsvoller als dauerlichthupe.

mit dem letzten Satz hat sich der Thread hier erledigt....:rolleyes:

Das ist hier kein Kindergarten Forum:(

mfg Andy

MT-Moderation

***closed***

 

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