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Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!

Themenstarteram 5. September 2018 um 17:42

Guten Abend,

ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.

Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich :)

 

Asset.PNG.jpg
Beste Antwort im Thema

Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.

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Das ist natürlich eine völlig unsinnige Antwort. Urkundenfälschung setzt voraus, dass die Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr vorliegt. Das wäre bei einem Aufkleber, der nur das blaue Feld oder nur die Sterne verdeckt nicht der Fall. Dazu gibt es auch Rechtsprechung, die eindeutig Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch verneint.

am 11. September 2018 um 15:24

Zitat:

@Florian333 schrieb am 11. September 2018 um 01:52:09 Uhr:

Zitat:

@UliBN schrieb am 11. September 2018 um 00:26:13 Uhr:

Die DIN regelt die Sterne der Größe nach und ihre Abstände zu Rändern. Die Farbe ist nicht festgelegt. Ebenso finde ich in allen genannten Quellen keine Festlegung, dass der Europateil verbindlicher Bestandteil des gesamten Kennzeichens ist. Die Farbe ist nicht festgelegt. Und das Geschwafel auf der Seite eines Produzenten hat keinerlei Rechtskraft.

Die Rechtsgrundlage wurde doch weiter vorne angegeben. Hast du es überlesen oder akzeptierst du es aus unbekannten Gründen nicht als Rechtsgrundlage?

Die oben genannte Rechtsgrundlage (§10 und Anlage 4 FZV) regelt die Farbe des Euro-Felds und der Sterne schlichtweg nicht. Hat er doch geschrieben.

Was jedoch da steht ist, dass überkleben nicht zulässig ist (§10 (2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. ...).

Wobei man auch das diskutieren kann aufgrund der Frage, ob dieser Europateil Teil des Kennzeichens ist...:

https://www.juraforum.de/forum/t/aufkleber-auf-kennzeichen.150185/3

Amen

Zitat:

@Amen schrieb am 11. September 2018 um 17:24:21 Uhr:

Die oben genannte Rechtsgrundlage (§10 und Anlage 4 FZV) regelt die Farbe des Euro-Felds und der Sterne schlichtweg nicht.

Dann nimm noch die in Anlage 4 zitierten DIN-Normen hinzu.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 11. September 2018 um 09:16:07 Uhr:

Ich bin generell kein Freund von Aufklebern auf dem Auto - egal ob pinkelnder Justin auf der Heckscheibe, FC Bayern, Sylt oder Phantasialand. Kann aber ja jeder sehen wie er will.

Warum kommt man aber auf die Idee sein Kennzeichen zu bekleben/zu verändern? Zumal das offenbar nicht legal ist.

- Protest "des kleinen Mannes" gegen die Staatsgewalt?

- Fan von (Baumarkt)Tunig?

- Verschönerung?

- ...

Lieber verschönere ich meinen Europastern, als mit pinkfarbenen Kennzeichenhalter rumzufahren. :)

Stimmt.

Aber da gäbe es für mich auch kein entweder-oder.

Dadurch das in Anlage 4 FZV das Eurofeld erwähnt wird, ist es wohl eindeutig Teil des Kennzeichenschildes. Was ausser ein Teil des Kennzeichenschildes soll es denn auch sein. Und da Folien auf dem Kennzeichenschild nach Paragraph 10 Absatz 2 Satz 1 verboten sind, hat sich das Thema wohl erledigt mit bekleben.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 11. September 2018 um 17:34:36 Uhr:

Zitat:

@Amen schrieb am 11. September 2018 um 17:24:21 Uhr:

Die oben genannte Rechtsgrundlage (§10 und Anlage 4 FZV) regelt die Farbe des Euro-Felds und der Sterne schlichtweg nicht.

Dann nimm noch die in Anlage 4 zitierten DIN-Normen hinzu.

Dann hast Du offensichtlich eine gefälschte DIN, wenn Du darin die Angaben findest!

Ich suche ganz einfach nur die Festlegung, wonach das EU-Feld verbindlicher Bestandteil des Kennzeichens ist. Und wenn weder die Farbe der Sterne, des Buchstabens noch des Feldes selbst festgelegt sind, kann eine andere Farbe keine rechtliche Bedeutung haben.

Zitat:

@UliBN schrieb am 13. September 2018 um 09:39:26 Uhr:

Dann hast Du offensichtlich eine gefälschte DIN, wenn Du darin die Angaben findest!

Sei mal ehrlich, du hast gar nicht in der entsprechenden DIN-Norm nachgeschaut. Die ist nämlich im Netz nicht kostenlos verfügbar und kostet ca. 80 Euro. Du kannst aber in der alten Anlage 5a der StVZO nachschauen, dort war es geregelt, bevor es in die FZV aufgenommen wurde.

"Nach Abschnitt 5.1.2 (Farben) gelten für das Euro-Feld (blauer Untergrund, 12 kreisförmig angeordnete gelbe Sterne) folgende Anforderungen: Farben im Neuzustand nach DIN 6171 Teil 1/03.89, Tabelle 3. Blau (BL) retroreflektierend Typ 1 und Gelb (GE) retroreflektierend Typ 1. Der Leuchtdichtefaktor für den blauen Untergrund beträgt gemäß Tabelle 1. der DIN 671 Teil 1/03.89 mindestens 0,01; er darf maximal den Wert 0,06 erreichen."

Zitat:

@Genie21 schrieb am 7. September 2018 um 21:47:08 Uhr:

Zitat:

@tartra schrieb am 7. September 2018 um 11:44:12 Uhr:

Kein Bock sowas zu suchen ... :p

Ein Nachbar bekennender Reichsbürger, hat den "EU-Teil" vom Kennzeichen nach seiner Religion verziert.

Nach ca. 5 Wochen, hatte er wieder auf standard EU umgestellt. Nach seiner Aussage gab es eine Mängelkarte + Verwarngeld von einem Staat den er nicht anerkennt ....kein Friedensvertrag ...BlaBlaBla..:o geändert hat er es trotzdem...:D

Der arme Reichsbürger. Ich lach mich gerade krumm. Aber anscheind hat der doch Perso und Fahrerlaubnis vom Staat welchen er nicht anerkennt dabei gehabt.

Spannend auch in dem Zusammenhang (oder als Nebenlinie des Threads?), dass die Reichsbürger den Staat nicht anerkennen (sollen sie meinetwegen machen ...) - aber die ersten sind die jammern, wenn die Sozialleistungen des nicht anerkannten Staates nicht pünktlich auf dem Konto sind ... Rosinenpickerei? ;)

Zitat:

@MvM schrieb am 9. September 2018 um 11:13:02 Uhr:

Wenn ich überlege, wie oft ich den Sylt-Aufkleber schon auf irgendwelchen Kennezichen gesehen habe...

Oder das Rundlogo des Lieblings-Fußballvereins in die Sterne reingeklebt ...

Zitat:

@Florian333 schrieb am 13. September 2018 um 16:41:33 Uhr:

Zitat:

@UliBN schrieb am 13. September 2018 um 09:39:26 Uhr:

Dann hast Du offensichtlich eine gefälschte DIN, wenn Du darin die Angaben findest!

Sei mal ehrlich, du hast gar nicht in der entsprechenden DIN-Norm nachgeschaut. Die ist nämlich im Netz nicht kostenlos verfügbar und kostet ca. 80 Euro. Du kannst aber in der alten Anlage 5a der StVZO nachschauen, dort war es geregelt, bevor es in die FZV aufgenommen wurde.

"Nach Abschnitt 5.1.2 (Farben) gelten für das Euro-Feld (blauer Untergrund, 12 kreisförmig angeordnete gelbe Sterne) folgende Anforderungen: Farben im Neuzustand nach DIN 6171 Teil 1/03.89, Tabelle 3. Blau (BL) retroreflektierend Typ 1 und Gelb (GE) retroreflektierend Typ 1. Der Leuchtdichtefaktor für den blauen Untergrund beträgt gemäß Tabelle 1. der DIN 671 Teil 1/03.89 mindestens 0,01; er darf maximal den Wert 0,06 erreichen."

Es gibt Leute, die haben auch ohne 80 € Zugang zu den entsprechenden DIN. Ganz ehrlich! Und seit wann gelten ungültige und aufgehobene Anlagen der StVO? Und die genannte DIN von 1989 ist so asbach, dass sie in der Tonne liegt.

Zitat:

@UliBN schrieb am 13. September 2018 um 20:22:37 Uhr:

Es gibt Leute, die haben auch ohne 80 € Zugang zu den entsprechenden DIN.

Dann sollen diese Leute bitte mitteilen, was in den brandaktuellen DIN-Normen, auf die in Anlage 4 zur FZV verwiesen wird, drin steht. Das ist zielführender als pampige Antworten.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 13. September 2018 um 19:23:28 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 9. September 2018 um 11:13:02 Uhr:

Wenn ich überlege, wie oft ich den Sylt-Aufkleber schon auf irgendwelchen Kennezichen gesehen habe...

Oder das Rundlogo des Lieblings-Fußballvereins in die Sterne reingeklebt ...

Habe vor einiger Zeit mal einen SL gesehen, der hatte das EU Logo mit einem schwarzen Aufkleber mit AMG Schrift abgeklebt. Sah tausendmal besser aus als das häßliche EU Zeichen.

ampige Antworten kommen in der Regel nur zu Unterstellungen und museumsreifen angeblichen Grundlagen.

Und Du scheinst nicht einmal die Anlage 4 FZO gesehen zu haben. Wo hast Du da Verweise aufaktuelle DIN zum EU-Feld, dessen Farbe oder Farbe der Buchstaben im EU-Feld oder gar der Sterne entdeckt? Die Bilder enthalten auch keine Angaben. Und die sollte man verstehen können.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 13. September 2018 um 20:28:19 Uhr:

Zitat:

@UliBN schrieb am 13. September 2018 um 20:22:37 Uhr:

Es gibt Leute, die haben auch ohne 80 € Zugang zu den entsprechenden DIN.

Dann sollen diese Leute bitte mitteilen, was in den brandaktuellen DIN-Normen, auf die in Anlage 4 zur FZV verwiesen wird, drin steht. Das ist zielführender als pampige Antworten.

Die DIN interessiert kaum. Was juckt ist was das Gesetz sagt. DIN=nicht Gesetz

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