BITTE UM HILFE!!!

Hallo liebe Leute,
habe folgendes Problem:
ich habe ein Kfz gekauft und bezahlt und nun gibt der Verkäufer das Fahrzeug nicht raus.
Ich habe einen Kaufvertrag, den Fahrzeugbrief, den Autoschlüssel und eine Kopie des Ausweises des Verkäufers. Trotzdem verweigert der V die Herausgabe. Er hat das Fahrzeug auf einem abgesperrten Grundstück abgestellt und geht nicht mehr ans Telefon. Bei Nachfrage sagte er nur ganz dreist: Sie bekommen das Fahtzeug nicht. Was soll ich denn jetzt machen??? Könnt ihr mir bitte einen Rat geben was nun zu tun ist? Einfach die Polizei rufen vielleicht?
Vielen Dank an Euch.
Gruß

16 Antworten

Was für ne Frage... ab zur Polizei. Nix anderes 😉

Aber hilft die Polizei denn auch wirklich bei der Herausgabe des Autos, oder endet das Ganze in einem Rechtsstreit? Dazu fehlt mir nämlich das nötige Kleingeld. Tut mir leid, bin gerade völlig überfordert und durcheinander.

Zitat:

Original geschrieben von bobby3388


Aber hilft die Polizei denn auch wirklich bei der Herausgabe des Autos, oder...

Probiere es einfach aus.

Fahre einfach zur Polizei hin und schildere den Sachverhalt.

Die werden dir bestimmt was dazu sagen können.

Warum hast Du das Fahrzeug nicht sofort mitgenommen?

Gruß Hope0815🙂

PS: Fällt mir gerade so noch ein..
Steht im Vertrag: Betrag von Summe X "dankend" erhalten darin?

Da hilft nur eins... Polizei rufen und fragen ob sie dir helfen bei der Herausgabe des Fahrzeugs...

Wenn du dir sicher bist dass du im Recht bist dann würde ich es auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen da im normalfall der Schuldige die Kosten zu tragen hat... (am besten informierst du dich aber bei deinem Anwalt)

Wenn du Schlüssel,Papiere und einen Kaufvertrag hast gehört der Wagen dir 😕
WO sollte das Problem sein?

Zitat:

Original geschrieben von bobby3388


ich habe ein Kfz gekauft und bezahlt .....
Ich habe einen Kaufvertrag, den Fahrzeugbrief, den Autoschlüssel und eine Kopie des Ausweises des Verkäufers.

Wie hast du bezahlt?

Kannst du die Zahlung belegen?

Zitat:

Original geschrieben von the Matt


Wenn du Schlüssel,Papiere und einen Kaufvertrag hast gehört der Wagen dir 😕

Wirklich?

Erklär mal, ich lerne gerne dazu.

Zitat:

Original geschrieben von Nissan-Mann



Zitat:

Original geschrieben von the Matt


Wenn du Schlüssel,Papiere und einen Kaufvertrag hast gehört der Wagen dir 😕
Wirklich?
Erklär mal, ich lerne gerne dazu.

Was ist denn daran verkehrt?

Zitat:

Original geschrieben von Grande Cochones


Da hilft nur eins... Polizei rufen und fragen ob sie dir helfen bei der Herausgabe des Fahrzeugs...

Die Polizei ist nicht dafür da, zivilrechtliche Streitigkeiten zu lösen.

Soll die Polizei nachprüfen, ob der Te tatsächlich einen Herausgabeanspruch hat?

Folgendes Vorgehen ratsam:
Verkäufer schriftlich eine Frist für die Herausgabe des Fahrzeuges setzen und ggfs. Schadenersatz für die verzögerte Herausgabe geltend machen.
Wenn dann keine Reaktion, ab zum Anwalt oder beim Verkäufer Rückabwicklung des Kaufvertrages geltend machen: d.h. Rückzahlung des Geldes plus Schadenersatz z.B. Zinsen.

O.

Vielen Dank für Eure Antworten!
Im Kaufvertrag steht drin, dass der Verkäufer das Geld erhalten hat. Er hat es ja mit seiner Unterschrift bestätigt. Ich habe den Wagen einen Abend zuvor "gekauft" und wollte ihn am nächsten Morgen abholen. Der Verkäufer hat das Geld erhalten und ich im gegenzug den Fahrzeugbrief, den Schlüssel und eben den Kaufvertrag. Der V wollte bis zum nächsten Morgen die Nummernschilder abmachen und ich hätte den Wagen dann einfach mit Tageszulassungsschildern abholen können. Am nächsten Morgen war der Wagen allerdings unzugänglich abgestellt.

Im BGB ist eindeutig geregelt, welche Pflichten Käufer und Verkäufer haben:

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag:

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

O.

So wie ich das gelesen habe hat der TE ja sogar den KFZ-Brief. Mehr kann er ja garnicht mehr haben. Also erstmal zur Polizei ob es da eine Möglichkeit gibt und ansonsten in den sauren Apfel beißen und zum Anwalt.

Gruss Zyclon

Rein Informativ:
Um was für ein Fahrzeug handelte es sich?
Wie viel wurde bezahlt?
Privat, oder Händler?

Zitat:

Original geschrieben von bobby3388


Im Kaufvertrag steht drin, dass der Verkäufer das Geld erhalten hat. Er hat es ja mit seiner Unterschrift bestätigt.
......... Der Verkäufer hat das Geld erhalten und ich im gegenzug den Fahrzeugbrief, den Schlüssel und eben den Kaufvertrag.

Dann hat er die Sache zu übergeben, wie go-4-golf schon (incl. Begründung) angemerkt hat.