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Bitte um Hilfe

Themenstarteram 27. Oktober 2008 um 14:48

Hallo Leute,

habe mir im Mai einen Jinlun Mofa-Motorroler (25km/h) gekauft. Jetzt kam ich in eine Polizeikontrolle und die anschließende Leistungsprüfung ergab eine Endgeschwindigkeit von 40km/h bei 5956 U./Min. Der Roller ist über den Vergaser gedrosselt. Kann des Ergebnis des Leistungsprüftstandes mit dem Körpergewicht zusammenhängen. Der Prüfer hatte ca. 55kg. Ich erreichte Geschwindigkeiten mit meinen ca. 90kg von; Berg auf 10-15km/ auf der Ebene ca. 30km/h und Berg ab von 50-60km/h. Habe mich einfach draufgesetzt und bin gefahren. Der Roller hatte 93km und war ein Vorführmodell eines Internethändelers. Ich bin jetz drann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ich habe mich einfach draufgesetzt und bin gefahren. Hat jemand Erfahrung mit diesem China-Roller???

14 Antworten

Es kommt recht oft vor das diese Chinateile zu wenig gedrosselt sind.

Themenstarteram 27. Oktober 2008 um 15:02

Ist die Drosselung den Vom Körpergewicht abhängig.

Eine Drossel mit Varioanschlag und Drehzahlbegrenzer ist eigentlich nicht gewichtsabhängig.

Es sei denn, der Motor hätte bei zu viel Gewicht (ergibt Rollwiderstand) keine Kraft mehr, den Motor an die Drosselbegrenzung ranzudrehen.

Eine Gasschieberdrossel ist aber - da nur leistungshemmend - sehr anfällig für verschiedene Gewichte und bergauf/bergab.

Da geben die primitiven Prüfstände regelmäßig falsche Werte an.

Themenstarteram 27. Oktober 2008 um 15:14

Der Prüfstand mußte erst ca. 2 Stunden repariert werden da er nicht funktionstüchtig war. Die Bremsen klemmten. Jetzt will mir die Polizei das Fahren ohne Fahrerlaubnis aufbrummen. Von einem Gutachten welches ich vorgeschlagen habe, hatten mir die Polizisten aus Kostengründen abgeraten. Also kann es Eurer Meinung (Erfahrung) nach sein Das es an dem Körpergewicht liegt!?! Der Roller hat keine CDI oder sonstige Drossel. Das ist mal sicher. Die Zweiradwekstatt mußte mir zusätzlich eine Drossel (andere Übersetzung) einbauen um einen Wert von unter 31km/h zu erreichen.

Themenstarteram 27. Oktober 2008 um 15:28

Sonst wäre ich nicht mehr bergauf gekommen,. Die haben mit die Übersetung geändert! Kann ich da rechtlich gegen dieses Prüfergebnis vorgehen? War ja nicht meine Schuld das entweder der Prüfstand nicht eindeutig funktionierte, der Prüfer zu leicht war, oder diese Gasschiebedrossel falsch eingestellt war!?!

Eine falsch eingestellte Gaschieberdrossel fällt in Deinen Verantwortungsbereich, sobald Du es bemerken konntest.

Wer sollte denn sonst verantwortlich sein, wenn nicht der Fahrer und Halter?

Jetzt bringt ein Gutachten nichts mehr, weil Du theoretisch den Roller nachträglich modifizieren konntest.

Aber die etwas sehr lässige Beweisführung der Polizei könnte Dein Anwalt ausnutzen.

Den solltest Du Dir auch nehmen, wenn Du kämpfen willst.

Wir hier können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Themenstarteram 27. Oktober 2008 um 15:50

Aber genau da liegt ja meine Frage, Kann es sein das die Gasschibedrossel richtig eingestellt war nur der Prüfer, welcher sich auf dem Prüfstand auf den Roller setzte zu leicht war???

Ja, auch für die erforderliche Gewichts-Belastung des Rollers auf dem Prüfstand gibt es Vorschriften.

Näheres siehe Bedienungsanleitung des jeweils verwendeten Prüfstands.

ne auf das Gewicht des Fahrers/Prüfers kannst du es nicht abwälzen da ja theoretisch auch eine zierliche Frau den Roller so hätte kaufen können und es denn Vorschriften entsprechen müsste. Wenn der Schieber am Anschlag ist dürfte er ja nur 25 fahren, egal ob du 90 oder 55 wiegst. Das würde in meinen Augen sich nur die Beschleunigung auswirken aber nicht auf die Endgeschwindigkeit.

Wenn die Bedienungsvorschriften des Prüfstandes mißachtet würden, wäre das trotzdem ein willkommener Ansatzpunkt für die Strafverteidigung.

Die einfachsten mobilen Rollenprüfstände messen ja nur das Hinterrad, das Vorderrad bleibt am Boden. Die Rollreibung des Vorderrades ist somit unberücksichtigt. Je nachdem, wie man den Roller belastet...

Aber da muß halt ein Anwalt ran, nur der Anwalt bekommt Akteneinsicht (auch was für ein Rollenprüfstand das genau war). Am besten ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Themenstarteram 27. Oktober 2008 um 16:26

Beide Beine vom Prüfer waren auf dem Boden. Wenn er ca. 60 kg hatte ziehe ich noch mal 15kg ab, dann komme ich auf ein Gesamtgewicht von 45kg. In den Papieren wird von einer Person von 75kg ausgegangen und einer Drehzahl von 3500 U/Min. das heit für mich, eudeutig zu leicht. Hätte ich mich mit meinen 90kg draufgesetzt, wären vielleicht nur 20km/h rausgekommen, oder seh ich das falsch???? Und das der Roller bergab um ein vielfaches schneller fährt

als auf der Ebene ist doch normal??? Oder???? Die fahre ich mit dem Fahrrad auch!!!

Das hat (fast) nichts mit dem Gewicht zu tun, ehr was mit Luftwiderstand!

 

Egal ob 45 oder 75 Kg, der Motor braucht aber dementsprechend länger um auf die Endgeschwindigkeit zu kommen! Vielleicht isser wirklich langsamer, dann aber bestimmt nicht mehr wie max. 2-5km/h

Ich meine hier sicherlich "humane" Gewichte und nicht was mit 200kg oder so, da würde der Roller ehr zusammen brechen ;)

Wenn ich jemand mit nehme fährt mein Roller auch nicht gleich 15km/h langsamer, dauert eben nur etwas länger ;)

 

 

Wenn du bedenken hast, kannst du den Weg mit Rechstanwalt nehmen.

Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 12:32

Ich hätte garniemanden mitnehmen können. Im Gegenteil. Einige Berge mußte ich umfahren, da ich diese nicht hochkam. Oder Schieben!!!!

Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 17:07

Der Roller hat auf dem Prüfstand 40km\h erreicht. Ziehe ich mal noch 5km\h für den Luft,-und Rollwiederstand ab, dann komme ich auf 35km\h. Der Roller war mit einer Gasschiebedrossel gedrosselt. Er erreichte nie auf der Ebene eine Geschwindigkeit von 40km\h sondern 25-30km\h. Und das soll man bemerken?????? Er wurde als Vorfühfahrzeug gekauft. Kann man mir da wirklich einen Strick draus drehen???? Hätte mal gern Eure Meinung gewußt????????

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