Bin ich Eigentümer ? (Verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeugs mit Garantie)

Hallo zusammen,

Vorab erstmal, ich weiß nicht ob dass hier das richtige Forum dafür ist.. aber ich wollte es dennoch erstmal hier posten. (ich) habe vor kurzer Zeit ein Auto gekauft. Damals waren wir beim Händler und mein Vater hatte damals den Vertrag unterschrieben. Als wir dann ein zweites mal dort waren um den Wagen abzuholen, haben wir das Autohaus gebeten mich in den Kaufvertrag einzutragen. Das wollten wir machen lassen damit ich der Eigentümer bin, dass haben Sie dann auch gemacht, allerdings musste ich nicht erneut unterschreiben. Das Autohaus war zwar der Meinung, dass der Eigentümer die Person ist, die im Brief steht aber das ist soweiso Schwachsinn. Das Dokument, was wir jetzt Zuhause haben nennt sich Verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeugs mit Garantie (Kaufvertrag?) und dort bin ich eingetragen. Bin ich jetzt damit der Eigentümer ?

Danke im vorraus 🙂

51 Antworten

Ja und es ist ein Kaufvertrag.

Die Bestellung ist kein Kaufvertrag, sondern nur der Antrag.
Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch den Händler zustande, also durch eine Auftragsbestätigung oder die Übergabe.
Wenn dein Vater einen gültigen Kaufvertrag geschlossen hat, und das Fahrzeug übergeben wurde, ist er der Eigentümer.
Eine geänderte Bestellung wäre ein neuer Antrag, der wieder neu angenommen werden muss - keine Ahnung ob das möglich ist wenn dein Vater das Auto vorher schon rechtsverbindlich gekauft hat.

Im echten Leben spielt es aber wahrscheinlich keine Rolle, wenn dein Name in den Papieren und der neuen Bestellung steht, und alle beteiligten Parteien einig sind dass dir das Auto gehört, wird niemand weiter nachfragen. Selbst wenn dein Vater rechtlich Eigentümer ist, kann er es dir ja noch schenken oder verkaufen.

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 5. September 2021 um 12:48:34 Uhr:


Ja und es ist ein Kaufvertrag.

Neee, Eigentümer wird er frühestens bei der Übergabe des Fahrzeugs.

Der Rest ist etwas seltsam gelaufen.
Im Zweifelsfall einen Experten (Jurist) fragen.

Eigentümer ist derjenige, dem das Auto rechtmäßig gehört...!
Durch eine Bestellung und/oder durch einen Kaufvertrag alleine wird niemand Eigentümer eines Autos! Erst durch die Übereignung desselbigen wird man dann Eigentümer...!
Selbst wenn Dein Papa im Kaufvertrag steht, und er es auch übereignet bekommt (=Papa ist dann Eigentümer), könntest Du 5 Sekunden später Eigentümer des Autos werden, indem Du und Dein Papa Dich darüber (auch mündlich) verständigt... (=gleich Kaufvertrag und gleichzeitige Übereignung)...

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Zitat:

@louis schrieb am 5. September 2021 um 12:43:56 Uhr:


Bin ich jetzt damit der Eigentümer ?

Nö.
Eigentum ist in den meisten Alltagsfällen nicht genau festgesetzt, sondern etwas was sich jederzeit und auch formlos ändern kann (Dinge Häuser sind bekannte Ausnahmen). Eigentümer ist der, dem etwas gehört.
Jetzt fragst du dich wie das festgesetzt wird? Überwiegend durch Indizien. Ein Kaufvertrag zählt temporär. Denn das Auto wird dem Käufer übergeben, der dann (bei Kauf) Eigentümer wird. Danach geht man für gewöhnlich über den Kfz-Schein. Hier wird zunächst davon ausgegangen, dass der Halter auch der Eigentümer ist. Davon sind aber Ausnahmen möglich (z.B. über zusätzliche Vereinbarungen, gezeigtes Verhalten, andere Gesetzte usw.).
Solltest du beispielsweise überschuldet sein und dein Vermögen eingezogen, schauen sie primär danach wer Fahrzeughalter ist. Abweichungen davon sind dann zu begründen.

Zitat:

@Abkueko schrieb am 5. September 2021 um 17:33:48 Uhr:



Zitat:

@louis schrieb am 5. September 2021 um 12:43:56 Uhr:


Bin ich jetzt damit der Eigentümer ?

Nö.
Eigentum ist in den meisten Alltagsfällen nicht genau festgesetzt, sondern etwas was sich jederzeit und auch formlos ändern kann (Dinge Häuser sind bekannte Ausnahmen). Eigentümer ist der, dem etwas gehört.
Jetzt fragst du dich wie das festgesetzt wird? Überwiegend durch Indizien. Ein Kaufvertrag zählt temporär. Denn das Auto wird dem Käufer übergeben, der dann (bei Kauf) Eigentümer wird. Danach geht man für gewöhnlich über den Kfz-Schein. Hier wird zunächst davon ausgegangen, dass der Halter auch der Eigentümer ist. Davon sind aber Ausnahmen möglich (z.B. über zusätzliche Vereinbarungen, gezeigtes Verhalten, andere Gesetzte usw.).
Solltest du beispielsweise überschuldet sein und dein Vermögen eingezogen, schauen sie primär danach wer Fahrzeughalter ist. Abweichungen davon sind dann zu begründen.

Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache und sogar durch das Grundgesetz geschützt.

Der Eigentumsübergang einer Sache, und darum geht es hier, ist in Par. 433 ff BGB geregelt.

Du hast einen Vertrag. Damit schuldet Dir, oder wem auch immer der Händler eine Leistung.

Wenn Du Eigentümer wärst, würdest Du für das Auto 100% haften. Z.B wo das Auto abgestellt ist, oder wenn sich die Handbremse löst, und das Auto eine Person überrollt, wärst Du "dran". Für Schäden an Deinem Eigentum musst Du auch selbst sorgen (Verursacher zur Kasse bitten oder die Reparatur in Auftrag geben). Frage: ist das alles der Fall, bezogen auf das Auto, das Du meinst?

Wenn ja, bist Du Eigentümer (oder anderweitig Verfügungsberechtigter), wenn nicht, kannst Du ruhig schlafen - Du bist nicht Eigentümer.

Bezüglich des Namens im Vertrag: da scheint ein Durcheinander zu sein. Der, der unterschrieben hat, muss im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Bezahlung finanziell geradestehen. Dein Name steht für den Händler als Info drin. Er wird das Auto gegen Bezahlung herausrücken, und Ihr müsst Euch irgendwo einigen. Wenn nicht, kann nur der, der unterschrieben hat, die Herausgabe einklagen.Du eigentlich auch, wenn Du beweisen kannst, dass der schriftliche Vertrag mündlich mit Deinem Namen ergänzt wurde.

Wenn Ihr das Auto irgendwann in Empfang nehmt, dann werden die Papiere beim Amt ausgestellt, sofern Ihr dorthin geht. Wenn das Auto dabei nicht zugelassen wird, wird derjenige polizeilich gesucht, der im Fahrzeugbrief steht, sofern das Auto illegal im Wald entsorgt wurde. Der muss dann auch für die korrekte Entsorgung zahlen, ggf. das Strafverfahren über sich ergehen lassen, wenn es zu Unterschäden gekommen ist. Wenn da noch der alte Name in den Papieren steht, sollte der Namensträger den Verkauf nachweisen können, sonst hat er ein Problem... Danach ermittelt die Polizei, bis er einen Eigentümer oder Täter findet - oder auch nicht.

Wenn Ihr das Fahrzeug dich noch zulässt, gehen die bösen Briefe von Blitzern, oder wenn das Auto in Wald steht, an die Person aus dem Fahrzeugschein.

Wenn Ihr das Auto least oder finanziert, könnt Ihr nur mit Einverständnis der Bank/Leasingfirma Unfallschäden reparieren lassen oder verkaufen.

Wenn das Auto verkauft wird, Zulassungsbescheinigung I und Ii übergeben wurde, ist der Käufer glücklich, und zieht mit dem Auto ab.

Aber wenn gehört die Kohle? Da könnt Ihr Euch vor einem Zivilgericht kloppen. Wer gewinnt, war Eigentümer. Es kann auch herauskommen, dass es geteiltes Eigentum war, und jeder behält eine Quote. Anwälte und Gerichte behalten aber sowieso das Doppelte des Streitwertes.

Vorher wird das Eigentumsverhältnis entweder zivilrechtlich unter Euch geklärt, oder bleibt unklar :-D

Wer ist also Eigentümer jetzt? Keiner von Euch.
Wer ist Eigentümer nach der Bezahlung und Aushändigung? Einigt Euch darüber selbst!

Zitat:

@mussdassein schrieb am 5. September 2021 um 17:42:17 Uhr:



Der Eigentumsübergang einer Sache, und darum geht es hier, ist in Par. 433 ff BGB geregelt.

Nein, in § 433 BGB ist die schuldrechtliche Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums (auf Grund eines Kaufvertrages) geregelt (Abstraktionsprinzip!).

Die Eigentumsübertragung ist in § 929 ff. BGB geregelt.

In vielen Bestellungen heißt es auch"...bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum."

Um es zusammenzufassen. Geld bezahlt, Kaufvertrag unterschrieben und du bist Eigentümer aber (noch) nicht Besitzer des Autos.

Zitat:

@xis schrieb am 5. September 2021 um 19:39:29 Uhr:



Wenn Du Eigentümer wärst, würdest Du für das Auto 100% haften. Z.B wo das Auto abgestellt ist, oder wenn sich die Handbremse löst, und das Auto eine Person überrollt, wärst Du "dran".

Nein. Das Gesetz kennt die Halterhaftung ( § 7 StVG).

Ein Eigentümer wird auch nicht gegen eine Verkehrssicherungspflicht verstoßen, wenn ein Dritter Halter ist.

Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 6. September 2021 um 09:57:42 Uhr:



Um es zusammenzufassen. Geld bezahlt, Kaufvertrag unterschrieben und du bist Eigentümer aber (noch) nicht Besitzer des Autos.

Nein.

Eigentümer ist man, mit Übereignung des Fahrzeuges.

Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 6. September 2021 um 09:57:42 Uhr:


In vielen Bestellungen heißt es auch"...bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum."

Das ist der Eigentumsvorbehalt. Der regelt schlicht, dass das Eigentum jedenfalls nicht vor Zahlung des kompletten Kaufpreises über geht. Dann gibt es eben vorher "nur" Besitz.

Das bedeutet aber nicht, das allein die Zahlung des KAufpreises einen Eigentumsübergang bewirkt.

Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 6. September 2021 um 09:57:42 Uhr:


In vielen Bestellungen heißt es auch"...bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum."

Um es zusammenzufassen. Geld bezahlt, Kaufvertrag unterschrieben und du bist Eigentümer aber (noch) nicht Besitzer des Autos.

Richtiger Eigentümer auch noch nicht.
Das wird er erst bei der Übergabe des Fahrzeugs.
Selbst wenn es schon auf ihn zugelassen ist.

Zitat:

@Abkueko schrieb am 5. September 2021 um 17:33:48 Uhr:



Zitat:

@louis schrieb am 5. September 2021 um 12:43:56 Uhr:


Bin ich jetzt damit der Eigentümer ?

Nö.
Eigentum ist in den meisten Alltagsfällen nicht genau festgesetzt, sondern etwas was sich jederzeit und auch formlos ändern kann (Dinge Häuser sind bekannte Ausnahmen). Eigentümer ist der, dem etwas gehört.

Das wäre eher der Besitzer, der deutschen Sprache fehlt übrigens das passende Verb zu Eigentum, z.B. "eigentumen", etwas besitzen macht nicht automatisch zum Eigentümer.

Zitat:

@ixtra schrieb am 6. September 2021 um 09:58:54 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 5. September 2021 um 19:39:29 Uhr:



Wenn Du Eigentümer wärst, würdest Du für das Auto 100% haften. Z.B wo das Auto abgestellt ist, oder wenn sich die Handbremse löst, und das Auto eine Person überrollt, wärst Du "dran".

Nein. Das Gesetz kennt die Halterhaftung ( § 7 StVG).

Ein Eigentümer wird auch nicht gegen eine Verkehrssicherungspflicht verstoßen, wenn ein Dritter Halter ist.

Doch, da steht doch genau drin, wann der Halter haftet. Wobei der Halter gar nicht existiert, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist - dann wird der Eigentümer gesucht.

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