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BGH: Voller Schadenersatz für Radfahrer auch ohne Fahrradhelm

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 15:08

Ein Urteil mit oder ohne Signalwirkung auf bereits bestehende Diskussionen?

BGH-Urteil: Voller Schadenersatz auch ohne Fahrradhelm

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2014 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Juristisch richtig, aber moralisch hochgradig verkehrt.

Aufgabe der Gerichte ist es nicht, Gesetze durch die Hintertür zu machen. Jedes anders lautende Urteil wäre ein direkter Verstoß gegen die Gewaltenteilung und somit gegen eine der Grundpfeiler unserer Demokratie.

Somit ist das Urteil auch moralisch richtig.

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am 17. Juni 2014 um 15:35

Juristisch richtig, aber moralisch hochgradig verkehrt.

am 17. Juni 2014 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Juristisch richtig, aber moralisch hochgradig verkehrt.

Aufgabe der Gerichte ist es nicht, Gesetze durch die Hintertür zu machen. Jedes anders lautende Urteil wäre ein direkter Verstoß gegen die Gewaltenteilung und somit gegen eine der Grundpfeiler unserer Demokratie.

Somit ist das Urteil auch moralisch richtig.

Warum?

Ich übersetze mal in autofahrerisch:

Wenn du überhaupt keine Schuld am Unfall hast würdest du gern einen Teil deines Unfalls selbst tragen weil du:

- keine Seitenschutzleisten hast (sicher gibts sowas im Zubehör oder allgemein kann man universelle montieren)

- keine unlackierten Seitenschutzleisten hast (warum hast du lackierte?)

- der (abschaltbare) Beifahrerairbag - wenn niemand sitzt - nicht gekauft wurde

- der anklappbare Spiegel nicht gekauft wurde bzw. nicht angeklappt wurde beim Parkunfall...

 

Ja? Oder Nein?

 

Und im Haushalt und sogar im Auto lassen sich durch eine Helmpflicht mehr Kopfverletzungen vermeiden als bei Radfahrern. Wenn wir schon dabei sind... ;)

 

----------------------------------

Edit:

Oder machen wir mit Verletzungen weiter wem Sachschaden zu kleinlich ist und der Blut sehen will:

 

- weil du eine Brille statt Kontaktlinsen getragen hast beim Airbagauslösen (und Schnitte im Gesicht hast)

- weil du eine Sonnenbrille getragen hast beim Airbagauslösen (und Schnitte im Gesicht hast)

(Kosten für Krankenhaus, Schmerzensgeld und selbst Brille und Sonnenbrille wird ebenfalls nur anteilig bezahlt werden)

 

Voll ok wäre das doch? Moralisch gesehen? :D

am 17. Juni 2014 um 16:38

Zitat:

Somit ist das Urteil auch moralisch richtig.

Setz dich erst mal mit dem Begriff Moral auseinander.

Bevor ich eine Helmplicht für Radler einführen würde, würde ich die Strafen für Autofahrer die die Rechte der Radler nicht beachten drastisch erhöhen.

Die Niederlande macht es vor, da ist der Radler die Heilge Kuh.

Sinn hätte eine Helmplicht für Radler in D aber allemale.

und die Moral von der Geschicht ärger Nörgler und Besserwisser nicht, übrigens wäre ich dann dafür das diejenigen die sich mit Drogen oder Alk kaputtmachen auch zur Kasse gebeten werden, nur als vergleich.

Gruß

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 17:04

Ich habe mir das nochmal durchgelesen.

Hintergrund war ja ein Unfall, bei dem die Dame an einem falsch parkenden Auto vorbeigeradelt ist, während der Fahrer dann auch noch die Tür aufgemacht hat. Dies hat die Dame dann zu Fall gebracht.

Schwierig. Generell wäre ich auch für eine Helmpflicht, aber nicht nur um der Versicherung Geld zu sparen.

Dann kommt aber wieder die Frage nach der Grenze. Rein theoretisch gilt das ja dann auch im Extremfall für Fußgänger....

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Die Niederlande macht es vor, da ist der Radler die Heilge Kuh.

Leider machen der Niederlande es auch vor, wie Asocial, uneinsehlich, ignorant und gefährlich Radfahrer sind...

Beide, Rad- und Autofahrer müssen lernen mehr tolerant und rücksichtsvoll zu sein

Und dabei, Fehler macht jeder, aber der Ruhe zu behalten und nett vor jemand zu sein wie die Fehler einseht, zeigt mehr Größe denn hole, Kreißende und auf ihre Streifen stehende dümkopfen...

Ich persönlich fahre inzwischen freiwillig immer mit Helm, alleine weil ich im letzten Jahr einen schlimmen Sturz hatte, allerdings war er Eigenverschulden.

Aber gerade in dichter besiedelten Gebieten machen die Autofahrer einem schon sehr zu schaffen, gerade wenn man etwas zügiger unterwegs ist wird die Geschwindigkeit regelmäßig unterschätzt.

Und nein ich bin keiner von den bunten Rennfahrern die immer auf der Straße fahren, ich bevorzuge schweres Gelände und Radwege.

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich persönlich fahre freiwillig immer mit Helm, alleine weil ich im letzten Jahr einen schlimmen Sturz hatte, allerdings war er Eigenverschulden.

Tja, jetzt überlegen wir mal. Kann Dir die Versicherung hier auch die Leistung verweigern, weil Du keinen Helm getragen hättest?

Das Urteil bezieht sich ja drauf,, dass die Radfahrerin eben am Unfall nicht schuld war. Was aber bei Schuld/Teilschuld?

Meines Wissens zahlt ja eine Unfallversicherung auch, wenn ich z.B. zu dämlich bin und mich auf einer Schotterpiste auf die Fresse packe (Vorsatz mal nicht angenommen)

übrigens ist es schon beachtenswert das selbst der Radfahrerclub keine gesetzliche Regelung auf bezug des Helmes möchte

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich persönlich fahre freiwillig immer mit Helm, alleine weil ich im letzten Jahr einen schlimmen Sturz hatte, allerdings war er Eigenverschulden.

Tja, jetzt überlegen wir mal. Kann Dir die Versicherung hier auch die Leistung verweigern, weil Du keinen Helm getragen hättest?

Das Urteil bezieht sich ja drauf,, dass die Radfahrerin eben am Unfall nicht schuld war. Was aber bei Schuld/Teilschuld?

Meines Wissens zahlt ja eine Unfallversicherung auch, wenn ich z.B. zu dämlich bin und mich auf einer Schotterpiste auf die Fresse packe (Vorsatz mal nicht angenommen)

Ich habe jetzt mal den Versicherungsfall außen vor gelassen. Sorry, ich mache es einfach für mich, damit ich im Fall des Falles eine größere Chance habe gesund aus der Sache raus zu kommen.

Ansonsten stehe ich auf der Seite des Urteils, solange keine Helmpflicht ist und der Unfall von Dritten verursacht wurde hat die Versicherung des Dritten gefälligst den Schaden zu bezahlen.

Wenn ich mit Auto in den See fahre und ersaufe, bekommt meine Frau hoffendlich auch meine Lebensversicherung ausgezahlt und ihr wird sie nicht verweigert, weil ich ja mit Taucheranzug und Saustoffflasche hätte fahren können.;)

Ich fahre nur noch mit Helm. Nachdem viele Autofahrer gern bei Gegenverkehr überholen und wenn es brenzlich wird anstatt den Gegenverkehr zu touchieren lieber den Radfahrer schneiden, will ich lieber mit Helm den Abflug in den Straßengraben machen.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Tja, jetzt überlegen wir mal. Kann Dir die Versicherung hier auch die Leistung verweigern, weil Du keinen Helm getragen hättest?

Bei Eigenverschulden ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld :confused:

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