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BGH: Voller Schadenersatz für Radfahrer auch ohne Fahrradhelm

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 15:08

Ein Urteil mit oder ohne Signalwirkung auf bereits bestehende Diskussionen?

BGH-Urteil: Voller Schadenersatz auch ohne Fahrradhelm

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2014 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Juristisch richtig, aber moralisch hochgradig verkehrt.

Aufgabe der Gerichte ist es nicht, Gesetze durch die Hintertür zu machen. Jedes anders lautende Urteil wäre ein direkter Verstoß gegen die Gewaltenteilung und somit gegen eine der Grundpfeiler unserer Demokratie.

Somit ist das Urteil auch moralisch richtig.

82 weitere Antworten
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82 Antworten
Themenstarteram 17. Juni 2014 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Tja, jetzt überlegen wir mal. Kann Dir die Versicherung hier auch die Leistung verweigern, weil Du keinen Helm getragen hättest?

Bei Eigenverschulden ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld :confused:

Wer redet von Schadenersatz und Schmerzensgeld? Ich rede von Versicherungsleistungen im Allgemeinen. Erst lesen, dann posten.

Ein passendes Urteil.

Auch ohne eine Helmpflicht für Radler sehe ich das es von Jahr zur Jahr mehr werden. Wenn es früher die Ausnähme war ist es jetzt mehr die Regel.

Beim Weg zur Arbeit sieht man die Helm noch nicht so oft wie im Freizeitbereich. Vielleicht mangelst dort an der Möglichkeit den Helm zu lagern, oder was weis ich was es für Gründe gibt.

Wir haben soviel Regeln und Gesetze in allen Bereichen des Lebens das dort ein Normalo das eh nicht mehr alles wissen kann. Und ich finde das die Menschen durch mehr Regeln und Gesetze nicht grade schlauer werden. Man muss auch mal selbst den Kopf einschalten. Man hört immer nur noch, dafür muss es doch ein Gesetz/Regel geben.

Ich fahre mittlerweile auch nur noch mit Helm, mein Kopf gibts nur einmal.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Aufgabe der Gerichte ist es nicht, Gesetze durch die Hintertür zu machen.

Die Gesetze haben wir schon lange.

Es gibt diverse Schadensminderungs- oder Mitwirkungspflichten, damit ein unverschuldeter Schaden komplett aus bleibt oder zumindest reduziert wird und deren Missachtung nicht verboten, aber zu Reduzierungen bei der Haftung führt.

Zitat:

Jedes anders lautende Urteil wäre ein direkter Verstoß gegen die Gewaltenteilung und somit gegen eine der Grundpfeiler unserer Demokratie.

:confused:

Das offene Kippfenster und der Wohnungseinbruch durch selbiges; die auf den Rücksitzen liegende Edel-Fotoausrüstung im geparkten Fahrzeug; mit Badelatschen oder Barfuß das Auto fahren; Wlan-Router ohne oder ohne ausreichend sicheres Password; keine Blitzsschutzanlage auf dem eigenen Haus; ...

Nichts verboten und dennoch teilweise 100% Verlust des Anspruchs auf Schadensersatz.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Wer redet von Schadenersatz und Schmerzensgeld?

Das BGH in dem Radfahrer-Helm-Urteil und alle anderen in diesem Thread um dieses Urteil.

Zitat:

Ich rede von Versicherungsleistungen im Allgemeinen. Erst lesen, dann posten.

Dann schreibe bitte zukünftig dazu, dass Du einen ganz harten Themenwechsel vollzogen hast, um mal irgendwas richtiges schreiben zu können. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Juristisch richtig, aber moralisch hochgradig verkehrt.

Magst du auch ausführen, was deiner Meinung nach moralisch so hochverkehrt ist?

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Wer redet von Schadenersatz und Schmerzensgeld?

Das BGH in dem Radfahrer-Helm-Urteil und alle anderen in diesem Thread um dieses Urteil.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Ich rede von Versicherungsleistungen im Allgemeinen. Erst lesen, dann posten.

Dann schreibe bitte zukünftig dazu, dass Du einen ganz harten Themenwechsel vollzogen hast, um mal irgendwas richtiges schreiben zu können. :rolleyes:

Habe ich nicht, ich habe lediglich die Frage gestellt, ob einer Unfallversicherung ggf. die nächste Klage ins Haus steht, wenn diese bei verschuldeten Unfällen die Leistung verweigern würde.

Was daran "ganz hart" ist erschließt scih mir nicht und ist mir auch egal. Wen es interessiert, wird schon antworten, wen nicht, darf die Finger von den Tasten lassen.

Außerdem: Als Threadstarter darf ich das :D

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Aufgabe der Gerichte ist es nicht, Gesetze durch die Hintertür zu machen.

Die Gesetze haben wir schon lange.

Es gibt diverse Schadensminderungs- oder Mitwirkungspflichten, damit ein unverschuldeter Schaden komplett aus bleibt oder zumindest reduziert wird und deren Missachtung nicht verboten, aber zu Reduzierungen bei der Haftung führt.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Jedes anders lautende Urteil wäre ein direkter Verstoß gegen die Gewaltenteilung und somit gegen eine der Grundpfeiler unserer Demokratie.

:confused:

Das offene Kippfenster und der Wohnungseinbruch durch selbiges; die auf den Rücksitzen liegende Edel-Fotoausrüstung im geparkten Fahrzeug; mit Badelatschen oder Barfuß das Auto fahren; Wlan-Router ohne oder ohne ausreichend sicheres Password; keine Blitzsschutzanlage auf dem eigenen Haus; ...

Nichts verboten und dennoch teilweise 100% Verlust des Anspruchs auf Schadensersatz.

Deine Beispiele sind schon richtig, dort geht es aber zu fast 100 % um Krimminalität. Verleitung zum Diebstal z.b., ohne Helm ist aber keine Verleitung zum über den Haufen fahren, über den Haufen fahren ist aber eine grobe Pflichtverletzung.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Habe ich nicht, ich habe lediglich die Frage gestellt, ob einer Unfallversicherung ggf. die nächste Klage ins Haus steht, wenn diese bei verschuldeten Unfällen die Leistung verweigern würde.

Bei grober Fahrlässigkeit ist die Unfallversicherung raus, wie auch viele andere Versicherungen gem. VVG.

Frage (Klage) würde dann "nur" noch sein, ob eine grobe Fahrlässigkeit vor lag oder nicht.

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 18:44

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Habe ich nicht, ich habe lediglich die Frage gestellt, ob einer Unfallversicherung ggf. die nächste Klage ins Haus steht, wenn diese bei verschuldeten Unfällen die Leistung verweigern würde.

Bei grober Fahrlässigkeit ist die Unfallversicherung raus, wie auch viele andere Versicherungen gem. VVG.

Frage (Klage) würde dann "nur" noch sein, ob eine grobe Fahrlässigkeit vor lag oder nicht.

Gut, dann werden wir mal konkret: Ich fahre auf einer Straße und leg mich in einer Kurve auf die Nase, weil ich dort liegenden Sand (der vom letzten Regen dorthin geschwemmt wurde) übersehen habe.

Das ist wenn überhaupt maximal fahrlässig, aber nicht grob, oder?

Kann die Versicherung jetzt die Leistung verweigern, weil ich keinen Helm trug?

Kann man auch weiter spinnen: Verweigert die Versicherung die Leistung, wenn ein Helm grundsätzlich fehlt, oder nur wenn auch Kopfverletzungen entstanden sind, die ohne Helm vermieden worden wären? Was bei einem gebrochenem Bein, das mit oder ohne Helm eingetreten wäre?

Fragen über Fragen... :D

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Verleitung zum Diebstahl ...

Das gibt es nicht, was es gibt ist die Frage einer "groben Fahrlässigkeit" beim eigenen Verhalten als (Unfall-)Opfer, mit der man so einige Ansprüche gegen eine Versicherung teilweise oder vollständig verlieren kann.

Um mal eine klassische OWI mit Vorfahrts-Missachtung zu nehmen:

Der Beifahrer, der seine Füße mal kurz zum Entspannen auf das Armaturenbrett legt - und sich deshalb bei einem (von "seinem" Fahrer unverschuldeten) Aufprall einen Satz Beine bricht; bei der Fahrt aus einer Glasflasche trinken - und bei einem Aufprall ein paar Zähne ausschlagen, ...

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Fragen über Fragen... :D

Probiere es aus und berichte ;)

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Fragen über Fragen... :D

Probiere es aus und berichte ;)

Kann ich machen, aber wo bekomme ich jetzt den Regen her, der den Sand in die Kurve spült? :D

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Verleitung zum Diebstahl ...

Das gibt es nicht, was es gibt ist die Frage einer "groben Fahrlässigkeit" beim eigenen Verhalten als (Unfall-)Opfer, mit der man so einige Ansprüche gegen eine Versicherung teilweise oder vollständig verlieren kann.

Ok, juristisch gesehen hat Du Recht.

am 18. Juni 2014 um 7:08

Zitat:

Original geschrieben von Günter

übrigens ist es schon beachtenswert das selbst der Radfahrerclub keine gesetzliche Regelung auf bezug des Helmes möchte

Gruß

Der setzt sich natürlich FÜR seine Mitglieder ein, genau wie auch ein gewisser Automobilclub.

Außerdem ist die Helmpflicht politisch nicht gewollt, wie könnte da ein Club widersprechen?

Ich wäre für die Helmpflicht, weil dann alle gleichgestellt werden. Alle haben sie die schiefe Frisur und jeder muss einen Helm dabei haben (dann kann man auch mal den Helm am Fahrrad lassen, ohne dass der als einziger heraussticht). Dann kommt man auch nicht mehr wie ein Sicherheitsfanatiker daher, wenn man als einziger unter 100 einen Helm dabei hat.

Ich weiß, klingt jetzt schon sehr hart nach Gleichschaltung und da darf ich mich fragen lassen, was mich die Frisuren der anderen angehen, aber beim Gurt und Motorradhelm war es doch dasselbe (bin ich fest davon überzeugt).

Zumindest gibt es ein einfaches Argument für den Helm:

Mein Kopf ist mein größtes Kapital.

Außerdem ist die Frage nach verschuldetem Unfall nicht geklärt, das kann auch sehr schnell gehen.

Mit letzterem Argument merkt man schon, eine Signalwirkung wäre nicht verkehrt, wenn auch aufgrund einer fehlenden Helmpflicht vermutlich nicht durchsetzbar.

Wenn das zu Pflicht wird, werde ich kein Fahrrad mehr fahren. Und ich fahre sehr viel Fahrrad.

Nicht nur weil es Gesund ist, sondern weil es für alle besser ist wenn ich 2 km zum Bäcker mit dem Fahrrad fahre als mit dem Auto.

Ich habe es satt dass mir alles vorgeschrieben wird und alles zu Pflicht wird, da habe ich echt kein Bock mehr. Ich kann selbst entscheiden wann es sinnvoll ist ein Fahrradhelm aufzusetzen und wann nicht.

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